1.160.4 (ma32p): 4. Behandlung der Kleinrentnerfrage im sozialpolitischen Ausschuß am 24. Januar.

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4. Behandlung der Kleinrentnerfrage im sozialpolitischen Ausschuß am 24. Januar5.

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In der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses des RT am 24.1.28 sollte der von der DDP eingebrachte Entwurf eines Rentnerversorgungsgesetzes (vgl. Dok. Nr. 344, Anm. 3) beraten werden. In einer Vorbesprechung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 23. 1., 18.30 Uhr erklärte der RArbM, die RReg. sei nicht in der Lage, schon jetzt in die Beratung eines Rentnerversorgungsgesetzes einzutreten; sie könne hierzu erst nach Abschluß der Haushaltsberatungen Stellung nehmen. Die Vertreter der DNVP setzten sich dagegen für die sofortige Beratung eines Gesetzes zugunsten der Kleinrentner ein. Die Vertreter der DVP nahmen den gleichen Standpunkt ein; die DVP sehe im vorliegenden demokratischen GesEntw. eine geeignete Verhandlungsgrundlage. Die Vertreter des Zentrums erklärten, daß sie sich der Beratung „nicht hinderlich in den Weg stellen wollten, daß sie jedoch ausdrücklich jede Verantwortung dafür ablehnen müßten, wenn auf Grund der Tatsache, daß der Ausschuß einen Gesetzentwurf berate, in den Kreisen der Kleinrentner Hoffnungen erweckt würden, die später enttäuscht werden müßten, weil die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Mittel nicht verfügbar gemacht werden könnten“. MinDir. Lothholz (RFMin.) „brachte mit besonderer Betonung zum Ausdruck, daß die Reichsregierung jedenfalls zur Zeit keine Möglichkeit sehe, das Gesetz zu finanzieren“ (Vermerk Vogels’ über eine Besprechung des Interfraktionellen Ausschusses am 23.1.28, R 43 I /2104 , Bl. 185–186).

In der Aussprache erklärte der Reichsarbeitsminister daß er bei der Beratung[1263] des demokratischen Initiativgesetzentwurfs in der Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 24. Januar erklären müsse, er könne eine Hilfeleistung seines Ressorts bei der Formulierung des Gesetzentwurfs zur Zeit nicht in Aussicht stellen, weil die Reichsregierung in Anbetracht der Unmöglichkeit, die etatsrechtlichen Auswirkungen sämtlicher von den Parteien gestellten Anträge jetzt schon zu übersehen, auch zu diesem Problem noch nicht Stellung nehmen könne.

Hiergegen wurden keine besonderen Bedenken geäußert6.

6

Am 24. und 25.1.28 trat der Sozialpolitische Ausschuß in die Beratung des Entwurfs eines Rentnerversorgungsgesetzes ein (Vermerk Vogels’ in R 43 I /2104 , Bl. 187). Der RArbM und der RIM übermittelten dem Ausschuß am 30.1.28 „Material zur Kleinrentnerfürsorge“ (Ausschußdrucks. Nr. 1278, R 43 I /2104 , Bl. 193–213).

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