1.168.1 (ma32p): Kriegsschädenschlußgesetz.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Text

RTF

Kriegsschädenschlußgesetz.

Den Vorsitz führte wegen Behinderung des Herrn Reichskanzlers1 der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann.

1

RK Marx war erkrankt und nahm deshalb in der Zeit vom 1. 2. bis zum 20.3.28 an den Kabinettsberatungen nicht teil; lediglich die Kabinettssitzung vom 15. 3. vorm. wurde von ihm geleitet. Während seiner Krankheit, die StS Pünder als „allgemeinen Zusammenbruch körperlicher und nervöser Art“ beschrieb (Pünder an Stresemann, 16.2.28, Nachl. Pünder , Nr. 29, hier Bl. 13), wurde der RK von Pünder und verschiedenen Ministern auf dem Laufenden gehalten (vgl. die stenographischen Tagesnotizen von Marx, Nachl. Marx, Nr. 1).

Der Reichsminister der Finanzen knüpfte an die Beratungen des Reichskabinetts über den gleichen Gegenstand in der Sitzung vom 31. Januar2 an und berichtete, daß er den in der Vorsitzung geäußerten Wünschen entsprechend berechnet habe, wie sich die Verwirklichung der Vorschläge des Reichswirtschaftsrats im Rahmen des Zahlungsplanes3 auswirken werde. Die Berechnung habe ergeben, daß sich die einmalig zu leistende Entschädigungssumme4 um 100 Millionen Reichsmark zu erhöhen habe, und daß die für die Dauer von 19 Jahren in die Jahreshaushaltspläne einzustellenden laufenden Mittel eine Erhöhung von 18 Millionen erfahren müßten. Da die Aufbringung eines Betrages von 100 Millionen Reichsmark im gegenwärtigen Zeitpunkt bei der Finanzlage des Reichs gänzlich indiskutabel sei, habe er weiter berechnen lassen, welches Bild sich ergeben werde, wenn in Abänderung des Zahlungsmodus der 100-Millionenbetrag gleichfalls auf die Jahreszahlungen umgelegt werde. Das Resultat sei ein über die jetzige Regierungsvorlage hinausgehender jährlicher Mehraufwand von 27 Millionen. Nach der Regierungsvorlage bezifferten sich die aus Haushaltsleistungen zu entnehmenden Zuschüsse zu den Erträgnissen der Vorzugsaktien der Reichsbahn auf rund 22 Millionen Reichsmark. Der Plan des Reichswirtschaftsrats erhöhe diese Summe mithin auf 22 + 27 Millionen = 49 Millionen Reichsmark. Daß ein Zugeständnis von einem derartigen Ausmaß, das 19 Jahre hindurch zu tragen sein würde, angesichts der Finanzlage des Reichs von der Reichsregierung nicht vertreten werden könne, halte er für selbstverständlich.[1283] Er habe sich weiter bemüht, Kompromißwege zu finden. Zu diesem Zweck habe er berechnen lassen, welche Mehraufwendungen erforderlich sein würden, wenn man den Gedankengängen des Gutachtens des Reichswirtschaftsrats nur hinsichtlich einiger Hauptpunkte Rechnung tragen wolle. Nach dieser Richtung erscheine ihm nur der Weg erörterbar, den Vorschlag hinsichtlich einer verstärkten Tilgung der Wiederaufbauzuschüsse zu verfolgen und darüber hinaus eine Erhöhung der Stammentschädigung für die Klein- und Mittelgeschädigten vorzusehen. Dieser Weg bedinge ein Mehr der Jahresleistungen in Höhe von 8–9 Millionen Reichsmark. Schließlich müsse er auch darauf hinweisen, daß sich nach dem bisherigen Gang der Beratungen im Ausschuß5 eine Erhöhung des Härtefonds um 10 Millionen Reichsmark als unabweisbar herausgestellt habe. Diesen Kompromißweg, den er nur der Vollständigkeit halber aufgezeigt habe, halte er gleichfalls für überaus bedenklich. Insbesondere erscheine es ihm unerwünscht, daß die Regierung sich schon jetzt auf Entscheidungen mit derartig weitgehenden finanziellen Auswirkungen festlegen solle. An sich sei der Zeitpunkt für derartige Beschlußfassungen erst dann gegeben, wenn die Reichsregierung sich nach Abschluß der Beratungen über den Reichshaushalt ein Gesamtbild der zu befriedigenden Ansprüche an die Reichsfinanzen machen könne. Er verkenne indessen nicht, daß die Lage der Reichsregierung bei der Vertretung des vorliegenden Gesetzentwurfs überaus schwierig sei. Selbst aus Kreisen der Regierungsparteien verlaute die Absicht, das Gesetz in der vorliegenden Form nicht zu verabschieden. Es sei ihm mitgeteilt worden, daß für den Fall, daß die Regierung sich jetzt zu weiteren Zugeständnissen nicht bereitfinden sollte, man den Entwurf nur als Zwischenlösung verabschieden wolle. Demgegenüber müsse er betonen, daß er die Aufwendung von Mitteln in der jetzt vorgesehenen Höhe für eine Zwischenlösung nicht für vertretbar halte.

2

Siehe Dok. Nr. 409.

3

D. h. des Planes für die Finanzierung der sich aus dem Kriegsschädenschlußgesetz ergebenden Entschädigungsleistungen des Reichs. Einen Finanzierungsplan, der die Entschädigungsleistungen des Regierungsentwurfs des Kriegsschädenschlußgesetzes zugrunde legte, hatte der RFM am 21.11.27 den Staatsministerien der Länder und am 24.11.27 abschriftl. den Reichsministern übersandt (R 43 I /798 , Bl. 331–335).

4

Gemeint ist der in den Nachtragshaushalt 1927 einzustellende Betrag für Barentschädigungen. Nach dem Regierungsentwurf des Kriegsschädenschlußgesetzes war hierfür ein Betrag von 160 Mio RM vorgesehen. Vgl. Dok. Nr. 409, Anm. 2.

5

Im 22. Ausschuß des RT; siehe Dok. Nr. 409, Anm. 1.

Der Reichswirtschaftsminister nahm bezug auf seine in der Vorsitzung entwickelte Stellungnahme zur Sache und führte aus, daß er nach wie vor auf dem Standpunkt stehe, daß die Reichsregierung sich gegenüber den Wünschen der Parteien nicht absolut negativ verhalten könne. Wenn es der Regierung gelinge, den Charakter des Gesetzes als Schlußgesetz aufrechtzuerhalten, und wenn es ihr weiter gelinge, durch das Zugeständnis einer Erhöhung der Jahresleistungen um 8 Millionen Reichsmark zur Erfüllung der Kernstücke des Plans des Reichswirtschaftsrats die Regierungsparteien dahin zu bringen, daß sie das Gesetz im Einverständnis mit der Reichsregierung zur Verabschiedung brächten, so sei dieser Erfolg die hierzu nötigen Opfer wohl wert. Er pflichtete dem Reichsminister der Finanzen darin bei, daß der Zeitpunkt für eine abschließende Stellungnahme der Reichsregierung erst dann gekommen sei, wenn die Gesamtanforderungen an den Reichshaushalt übersehen werden könnten.

Das Kabinett erörterte sodann die Frage der weiteren taktischen Behandlung der Angelegenheit. Die Aussprache ergab, daß man eine Vertagung der Ausschußberatungen bis zum Abschluß der Etatsverhandlungen vermeiden und den Versuch machen müsse, den Ausschuß zu veranlassen, die Beratungen fortzusetzen unter Zurückstellung der Entscheidung über die Entschädigungstarife.[1284] Die Stellungnahme der Reichsregierung zu den Vorschlägen über den sogenannten kleinen und großen Besserungsschein könne den Parteien schon jetzt bekannt gegeben werden. Ferner könne eine Erklärung des Inhalts abgegeben werden, daß die Reichsregierung ein Eingehen auf die Gedankengänge des Gutachtens des Reichswirtschaftsrats nicht absolut ablehne, sich aber vorbehalten müsse, zu der Frage, ob und inwieweit auf den vom Reichswirtschaftsrat aufgezeigten Wegen entgegengekommen werden könne, abschließend erst nach Abschluß der Etatsverhandlungen Stellung zu nehmen.

Es bestand allseitiges Einverständnis darüber, daß es unerläßlich sei, alsbald mit den Führern der Regierungsparteien Fühlung zu nehmen, um zu einer befriedigenden Lösung der bestehenden Schwierigkeiten zu gelangen6.

6

In einer Besprechung am 8.2.28 mit Vertretern der Regierungsparteien (v. Guérard, Leicht, Zapf) berichtete der RFM über die Stellungnahme der RReg. zu den Abänderungsanträgen, die die Parteien im 22. Ausschuß des RT zur Regierungsvorlage des Kriegsschädenschlußgesetzes gestellt hatten. „Zusammenfassend bemerkte er, daß der Reichsregierung ein Entgegenkommen nur auf dem Wege einer mehr oder weniger weitgehenden Anpassung an die Grundsätze des Gutachtens des Reichswirtschaftsrats möglich erscheine.“ Der RFM erklärte sich bereit, „gewisse Vorschläge zu formulieren, die auf dem Wege einer Anpassung an die Vorschläge des Reichswirtschaftsrats liegen“ (Niederschrift Vogels’ in R 43 I /799 , Bl. 81).

Reichsminister Hergt war durch die Teilnahme an einer gleichzeitig stattfindenden Sitzung mit Vertretern der Landwirtschaft verhindert, an den Beratungen teilzunehmen. Er ließ durch den Staatssekretär in der Reichskanzlei, der ihn über das Verhandlungsergebnis kurz unterrichtet hatte, die Bitte aussprechen, ihm vor einer Beschlußfassung der Reichsregierung Gelegenheit zu geben, mit dem Parteiführer der Deutschnationalen Partei7 Fühlung zu nehmen.

7

Graf Westarp.

Die Verhandlungen wurden daher ohne Beschlußfassung abgebrochen8.

8

Fortsetzung der Kabinettsberatung: Dok. Nr. 415, P. 2.

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