1.17.3 (ma32p): 3. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen:

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3. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen:

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die deutsch-französischen Handelsvertragsverhandlungen. Ministerialdirektor Dr. Posse sei zur Erstattung eines kurzen Zwischenberichts in Berlin eingetroffen und habe davon Mitteilung gemacht, daß Frankreich eine Verlängerung des Provisoriums bis zum 15. Juli1 vorgeschlagen habe, um dann vielleicht ein Interim abzuschließen2.

1

Gemäß Zusatzabkommen vom 31.3.27 (Dok. Nr. 213, Anm. 5) liefen die vorläufigen Handelsvereinbarungen zwischen Deutschland und Frankreich am 30.6.27 ab.

2

Siehe ADAP, Serie B, Bd. V, Dok. Nr. 257 und 258.

Der Vorschlag sämtlicher beteiligter Reichsressorts gehe dahin, das Provisorium nicht zu verlängern, aber weiter zu verhandeln. Wesentlich aus technischen Gründen sei eine Verlängerung des Provisoriums nicht mehr möglich. Nach seiner Ansicht müsse angestrebt werden, in weiteren Verhandlungen mit Frankreich zunächst den Abschluß eines Interims zu erzielen. Das Bestehen eines vertragslosen Zustandes während einer gewissen Zeit müsse hingenommen werden. Ministerialdirektor Dr. Posse solle alsbald die Verhandlungen über den Abschluß eines Interims aufnehmen. Am 28. Juni solle er die Regierungsparteien in einer Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses über den Stand der Angelegenheit unterrichten3.

3
 

In der Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien am 28. 6. teilte MinDir. Posse mit, daß die Franzosen vorgeschlagen hätten, „die geltenden Provisorien bis 15. Juli zu verlängern und wegen umfassenderer Verträge inzwischen weiter zu verhandeln“. Posse „empfahl die Ablehnung des Vorschlages, weil es technisch unmöglich sei, ein kurzfristiges Abkommen dieser Art noch rechtzeitig in den gesetzgebenden Körperschaften durchzubringen und die Zollbehörden dann entsprechend zu verständigen. Durch Nachgeben würden die feierlichen Erklärungen widerrufen, nach denen kurzfristige Provisorien nun nicht mehr in Frage kommen könnten. Am 15. Juli würde dieselbe Situation wie jetzt eintreten, es sei also nichts gewonnen. – Von den Vertretern der Regierungsparteien sprachen sich Graf Westarp, Leicht, Thomsen, Perlitius und Reichert gegen die kurzfristige Verlängerung aus; nur der Abgeordnete Dr. Schneider hatte Bedenken wegen der Schäden, die den Absendern von Waren durch erhöhte Zollbelastung in Frankreich erwüchsen. – Ministerialdirektor Posse wird dem französischen Handelsminister [Bokanowski] mündlich mitteilen, daß die kurzfristige Verlängerung der Provisorien abgelehnt, daß aber gleichzeitig über ein vorläufiges Handelsabkommen auf breitester Basis unter Zugrundelegung der Meistbegünstigung und für eine längere Frist sowie über einen endgültigen Handelsvertrag weiter verhandelt werden soll. – Die Verhandlungen des Ausschusses müssen streng geheim bleiben, auch den Fraktionen gegenüber; die Presse darf erst am Abend des 29. Juni unterrichtet werden. […]“ (Aufzeichnung der Rkei, R 43 I /1120 , Bl. 110).

[816] Das Reichskabinett nahm hiervon Kenntnis und stimmte den Ausführungen des Reichswirtschaftsministers zu4.

4

Zur Fortsetzung der Kabinettsberatung über die dt.-frz. Handelsvertragsverhandlungen siehe Dok. Nr. 263, P. 1.

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