1.175.1 (ma32p): Entwurf eines Reichsschulgesetzes.

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Entwurf eines Reichsschulgesetzes1.

1

Am 27.1.28 war die 1. Lesung des Reichsschulgesetzentwurfs im Bildungsausschuß des RT damit beendet worden, daß der Ausschuß den umstrittenen § 20 in der von der DVP beantragten Fassung gegen die Stimmen der übrigen Regierungsparteien angenommen hatte (siehe Dok. Nr. 402, Anm. 3). Seitdem hatten zahlreiche Besprechungen stattgefunden, in denen die Möglichkeit eines Kompromisses zwischen den Regierungsparteien, insbesondere zwischen Zentrum und DVP, in der Schulgesetzfrage erörtert worden war. Hierüber berichtet Pünder im ersten Teil einer nachträglich verfaßten Aufzeichnung: Ende Januar habe der Bericht des Bildungsausschusses über die erste Lesung des Schulgesetzentwurfs vorgelegen. „Der Drehpunkt aller späteren damit im Zusammenhang stehenden Erörterungen war (neben noch verschiedenen anderen Unstimmigkeiten) die verschiedenartige Auffassung der Regierungsparteien zum § 20“. Über die Fortführung der Verhandlungen habe der RK am 31. 1. eine eingehende Aussprache mit RM Stresemann gehabt, in der verabredet worden sei, „in einem engen Ausschuß des Reichskabinetts eine Einigung zwischen Zentrum und DVP anzustreben, indem man von der übereinstimmenden Auffassung ausging, daß angesichts der schon zutage getretenen Verhärtung der politischen Situation das Kabinett noch in erster Linie in der Lage sein würde, ein Kompromiß zustande zu bringen“. Gemäß dieser Verabredung habe am 1. 2. im Krankenzimmer des RK eine Besprechung mit Stresemann, Brauns, Curtius und Pünder stattgefunden, in der neue Formulierungen des RIMin. zum § 20 vorgelegt worden seien; Brauns und Stresemann hätten sich bereit erklärt, wegen dieser Formulierungen mit ihren Parteifreunden vertraulich Fühlung zu nehmen; im übrigen sei „die gesamte politische Lage erörtert und hierbei die übereinstimmende Auffassung erzielt“ worden, „daß es allerdings sehr begrüßt werden würde, falls ein Übereinkommen erzielt werden könnte“. In demselben Personenkreis und an demselben Ort habe dann am 2. 2. eine erneute Besprechung stattgefunden, in der Brauns und Stresemann über das Ergebnis ihrer Fühlungnahme berichtet hätten. „Reichsminister Brauns führte aus, daß man über ein Kompromiß zum § 20 nur sprechen könne, wenn gleichzeitig auch [eine] Lösung der noch übrigen offenen Fragen im Reichsschulgesetz gefunden würde. Im übrigen seien seine Freunde der Auffassung, daß es Sache der Volkspartei sein müsse, ihrerseits Vorschläge zu machen, da der auf ihr Betreiben angenommene Antrag erster Lesung [zu § 20] zweifelsohne verfassungswidrig sei. […] Reichsminister Stresemann berichtete, daß es ihm nur gelungen sei, mit Herrn Abg. Dr. Scholz zu sprechen. Letzterer sei zweifellos zu jedem, nur irgendwie für die Deutsche Volkspartei tragbaren Entgegenkommen bereit, habe aber bezüglich der praktischen Möglichkeiten zum § 20 lebhafteste Bedenken. Die Fraktion der DVP habe eben erst beschlossen, an ihrem Standpunkt zum § 20 unbedingt festzuhalten.“ Die folgenden Tage während der Sitzungspause des RT seien mit Einzelbesprechungen zwischen dem RK und den Ministern Stresemann, Brauns und Köhler „angefüllt“ gewesen. Pünder habe in der Nacht vom 4. zum 5. 2. eine zweistündige Aussprache mit Stresemann vor dessen Abreise nach der Riviera gehabt. „In allen diesen Besprechungen zeigte sich dauernd der ernste Wille nach Verständigung, ohne daß allseitig als brauchbar anerkannte Kompromiß-Vorschläge zutage gefördert werden konnten.“ Nach dem Wiederzusammentritt des RT am 7. 2. hätten sich die Fraktionen wieder mit dem Reichsschulgesetz befaßt. Am 9. 2. sei der Brief des RPräs. an den RK eingelaufen, den Pünder noch am selben Tage abschriftl. an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien übersandt habe [siehe Dok. Nr. 416]. Am 10. 2. mittags habe eine Aussprache der Abg. v. Guérard und Stegerwald mit dem RK stattgefunden, „in der volle Übereinstimmung über die Haltung des Zentrums festgestellt werden konnte“. Am Nachmittag des 10. 2. sei dann der Interfraktionelle Ausschuß unter dem Vorsitz Graf Westarps zu einer Beratung über das Schulgesetz zusammengetreten [siehe oben]. (Aufzeichnung Pünders vom 10.3.28 „Kurze geschichtliche Darstellung der letzten Verhandlungen über das Reichsschulgesetz und (nach seinem Scheitern) des Zustandekommens des Arbeitsnotprogramms“ mit Anlagen, im Nachl. Pünder , Nr. 118, hier Bl. 1–5).

Graf Westarp (DNV) eröffnete und leitete die Sitzung. Er führte aus, daß für die Deutschnationale Volkspartei die in dem Briefe des Herrn Reichspräsidenten2[1303] für eine weitere Zusammenarbeit der Regierungskoalition angegebenen Gründe maßgebend seien. Im übrigen gebe aber die Deutschnationale Volkspartei die Hoffnung nicht auf, daß das Schulgesetz doch noch zustande komme.

2

Brief des RPräs. an den RK vom 9.2.28: Dok. Nr. 416.

Der Abgeordnete v. Guérard (Z) führte aus, daß das Schulgesetz in den seinerzeit vereinbarten Richtlinien der Regierungskoalition enthalten sei3 und daß die Minister der Deutschen Volkspartei diese Richtlinien in bezug auf das Schulgesetz nicht innegehalten hätten.

3

Die „Richtlinien“ sind abgedr. in Anm. 3 zu Dok. Nr. 177; siehe dort unter „IV. Kulturfragen“.

Der Abgeordnete Dr. Scholz (DVP) wies diese Auffassung zurück.

Der Abgeordnete Leicht (BV) schlug vor, doch jetzt über das Schulgesetz zu sprechen.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers wies darauf hin, daß bei der Beratung des Schulgesetzentwurfs im Reichskabinett doch wohl alle Mitglieder des Kabinetts von der Voraussetzung ausgegangen seien, daß das Gesetz zustande kommen werde. Man solle auch jetzt die Bemühungen in dieser Richtung noch nicht aufgeben.

Der Abgeordnete v. Guérard (Z) führte aus, daß der Brief des Herrn Reichspräsidenten inhaltlich in der B.Z. am Mittag genau wiedergegeben sei und daß es sich infolgedessen empfehle, den Brief möglichst bald wörtlich zu veröffentlichen.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers erklärte, daß das Erforderliche schon vorbereitet worden sei.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei bemerkte ergänzend, daß der Brief noch am Abend des 10. Februar durch WTB wörtlich verbreitet werden solle und sodann in der Morgenpresse des 11. Februar erscheinen werde.

Es wurde sodann beschlossen, in die Besprechung des Schulgesetzentwurfs, und zwar des § 20 des Entwurfs einzutreten4.

4

Zu den Meinungsverschiedenheiten der Regierungsparteien über § 20 vgl. Dok. Nr. 402, Anm. 3.

Zu dieser Besprechung erschienen noch Ministerialdirektor Pellengahr (Reichsminist. d. Innern), die Abgeordneten Schulze (DNVP), Dr. D. Schreiber (Z), Rheinländer (Z), Dr. Runkel (DVP), Frau Lang-Brumann (BV).

[Es wurden drei Vorschläge des Reichsministeriums des Innern für die Fassung des § 20 Reichsschulgesetzentwurfs5 erörtert. Eine Einigung wurde nicht erzielt. Abschließend stellte Graf Westarp fest, daß die Parteien die Vorschläge[1304] noch prüfen wollen und daß die gemeinsamen Besprechungen am 13. Februar fortgesetzt werden sollen6.]

5

Die Vorschläge sind diesem Protokoll als Anlage beigefügt (R 43 I /780 , Bl. 45–47).

6

In der Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses am 13.2.28, 16 Uhr, in der die Erörterung der Kompromißvorschläge des RIMin. zu § 20 fortgesetzt wurde, kam wiederum keine Einigung zustande. Graf Westarp wies darauf hin, daß auch zu anderen Paragraphen des Schulgesetzes Änderungswünsche der Parteien vorlägen und daß die „gesamte Materie“ nochmals durchgesprochen werden solle (Protokoll Wiensteins über die interfraktionelle Sitzung am 13. 2. mit Anlagen, in R 43 I /780 , Bl. 57–62). In der Sitzung des Interfraktionellen Ausschusses am 14. 2., 10 Uhr wurden schriftliche Änderungsanträge der DVP, des Zentrums und der DNVP zu der vom Bildungsausschuß des RT beschlossenen Fassung des Reichsschulgesetzentwurfs durchberaten. Hierbei ergaben sich unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten zwischen der DVP und den anderen Regierungsparteien über verschiedene Bestimmungen des Schulgesetzes. Es wurde vereinbart, zunächst die Fraktionen zu unterrichten und sodann in einer interfraktionellen Besprechung am 15. 2., 10 Uhr „das Schlußfazit über das Schulgesetz zu ziehen. Die Frage der etwaigen Konsequenzen im Falle des Scheiterns des Gesetzes werde in einem anderen Kreise erörtert werden müssen.“ (Protokoll Wiensteins über die interfraktionelle Sitzung vom 14. 2. mit Anlagen in R 43 I /780 , Bl. 48–56; ein ungezeichneter Bericht über dieselbe Sitzung in R 43 I /792a , Bl. 71–74). Zu den interfraktionellen Besprechungen am 15. 2. siehe Dok. Nr. 420 und Nr. 421.

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