1.197.2 (ma32p): [Phoebus-Angelegenheit.]

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[Phoebus-Angelegenheit.]

Zwischen Punkt 1 und 2 [der Kabinettssitzung] trat das Reichskabinett in eine Ministerbesprechung über die Phoebus-Angelegenheit ein6.

6

Die Niederschrift Plancks über diese eingeschobene Ministerbesprechung befindet sich auf einem besonderen Blatt am Schluß des Protokolls über die obige Kabinettssitzung vom 2.3.28 (R 43 I /1429 , Bl. 23).

Der Reichswehrminister berichtete, daß die Regierungserklärung in der Sitzung des Haushaltsausschusses am Vormittag des gleichen Tages7 dazu geführt habe, daß der Haushaltsausschuß einer Verschiebung der Beratung dieses Gegenstandes um einige Tage zugestimmt habe. Nach Ablauf dieser Frist müsse allerdings dem Haushaltsausschuß ein Bericht vorgelegt werden. Er schlug vor, daß ein allgemeiner Liquidationsbericht der Geschäfte der Seetransport-Abteilung verfaßt werde. Hierfür werde nach seiner Ansicht die durch das Reichskabinett beschlossene, bisher allerdings noch nicht zusammengetretene Kommission zur Kontrolle der geheimen Rüstungsausgaben8 besonders geeignet sein.

7

Siehe Dok. Nr. 438, Anm. 5.

8

Siehe Ziffer 3) des Kabinettsbeschlusses über die Kontrolle geheimer Ausgaben, der in der Ministerbesprechung vom 22.12.27 (Dok. Nr. 384, P. 2) gefaßt worden war.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers berichtete über seine Verhandlungen mit den Parteiführern, die ihn zu der Meinung gebracht hätten, daß allen Parteien die Möglichkeit eines Abschlusses dieser Angelegenheit erwünscht sein würde.

Der Präsident des Rechnungshofes sprach sich gegen die Betrauung der Kontrollkommission mit der Abfassung des Berichts aus, da in einem solchen Bericht politische Gesichtspunkte Geltung haben müßten, die der Präsident des Rechnungshofs, der der Kommission als Mitglied angehöre, nicht berücksichtigen könne. Der Bericht würde seiner Meinung nach am besten von der Reichsregierung,[1349] d. h. dem Reichskanzler oder aber dem Reichswehrminister, erstattet werden.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers erklärte, daß er zunächst mit dem Herrn Reichskanzler Fühlung zu nehmen beabsichtige. Im Anschluß daran würden, wenn es der Gesundheitszustand des Herrn Reichskanzlers erlaube, zweckmäßigerweise die Unterredungen des Herrn Reichskanzlers mit den Parteiführern folgen. In der Zwischenzeit müsse der Bericht jedenfalls in Angriff genommen werden. Man könne später immer noch über die Frage, wer ihn unterzeichne, entscheiden. Zur Abfassung des Berichts würden sich zweckmäßigerweise alle bisher beteiligten Stellen zur Verfügung stellen, wobei wohl der Reichswehrminister die Federführung zu übernehmen habe.

Der Reichswehrminister und der Präsident des Rechnungshofes erklärten sich hiermit einverstanden9.

9

Zur weiteren Erörterung der Angelegenheit siehe Dok. Nr. 441.

[Kabinettssitzung]

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