1.197.8 (ma32p): 7. Kredithilfe für die mittlere und kleine Industrie und das Handwerk des Saargebiets.

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7. Kredithilfe für die mittlere und kleine Industrie und das Handwerk des Saargebiets16.

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In einem vertraulichen Schreiben an StS Pünder vom 13.1.28 legte RWiM Curtius dar, daß die mittlere und kleine Industrie sowie das Handwerk des Saargebiets seit längerer Zeit erheblich unter dem Mangel an langfristigen Krediten litten. Die Kreditnot habe zahlreiche Unternehmungen gezwungen, „Kredite bei französischen Geldinstituten, die nach dem Friedensschluß sich im Lande niedergelassen haben, zu nehmen. Diese Kredite sind insofern in hohem Maße politisch bedenklich, als sich ergeben hat, daß die französischen Banken ihren wirtschaftlichen Einfluß auch politisch auszunutzen suchen. Es ist in politischem Interesse dringend geboten, den deutschen Unternehmen so schnell wie irgend angängig die Möglichkeit zu geben, diese französischen Frankenkredite abzustoßen und sich die auch sonst dringend benötigten Kredite bei deutschen Bankinstituten zu beschaffen.“ Da sich die dt. Banken im Saargebiet außerstande erklärt hätten, aus eigenen Mitteln langfristige Kredite zu geben, sei die Bereitstellung öffentlicher Mittel erforderlich. Der RWiM schlug vor, der mittleren und kleinen Industrie und dem Handwerk des Saargebiets eine Kredithilfe des Reichs von 6 Mio RM zu gewähren. Der Betrag solle von der Reichs-Kredit-Gesellschaft an bestimmte dt. Banken im Saargebiet gegeben und von diesen in eigener Verantwortung verteilt werden. Die Reichs-Kredit-Gesellschaft benötige eine Ausfallgarantie des Reichs in Höhe von etwa 3 Mio RM. Der RFM habe sich bereit erklärt, die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zur Übernahme der Ausfallgarantie herbeizuführen. Die Kreditaktion bedürfe jedoch „strengster Geheimhaltung“, da sonst zu befürchten sei, daß die Regierungskommission des Saargebiets die Angelegenheit zum Gegenstand einer Beschwerde beim Völkerbund mache (R 43 I /244 , Bl. 214–216). Der REM wünschte eine angemessene Beteiligung der Landwirtschaft an der Kreditaktion; er hatte deshalb am 1.2.28 eine Kabinettsberatung über diese Frage beantragt (R 43 I /244 , Bl. 237).

Staatssekretär Dr. Trendelenburg erklärte, daß der in der Sitzung nicht mehr anwesende Staatssekretär Hoffmann vom Reichsministerium für Ernährung[1351] und Landwirtschaft mündlich erklärt habe, daß das Reichsernährungsministerium seinen Widerspruch gegen die Vorlage des Reichswirtschaftsministeriums zurückziehen werde.

Die Angelegenheit wurde daher nicht weiter beraten. Die Reichskanzlei soll beim Reichsernährungsministerium feststellen, ob die dem Reichswirtschaftsministerium gegenüber abgegebene Erklärung der Zurückziehung des Widerspruchs aufrecht erhalten wird17.

17

Der REM teilte am 6.3.28 der Rkei mit, daß er seinen Antrag auf Kabinettsberatung zurückziehe, nachdem sich RWiMin. und AA damit einverstanden erklärt hätten, daß von dem Kreditbetrag von 6 Mio RM ein Teilbetrag von 0,5 Mio RM für die Landwirtschaft des Saargebiets abgezweigt wird (R 43 I /244 , Bl. 432).

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