1.20.2 (ma32p): 2. Verfassungstag. Frage der Regelung der Feiertage.

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2. Verfassungstag. Frage der Regelung der Feiertage.

Der Reichsminister des Innern berichtete, daß er wahrscheinlich heute (30. 6.) im Reichsratsausschuß und in der Vollsitzung des Reichsrats eine Erklärung betreffend die verschiedenen Anträge über die Einführung gesetzlicher Feiertage und besonders über den sozialdemokratischen Antrag auf Einführung des 11. August als Nationalfeiertag6 werde abgeben müssen. Es sei zwar schon kürzlich in einer Ministerbesprechung über den Inhalt dieser Erklärung ein Einverständnis erzielt worden7; nachträglich seien ihm jedoch Bedenken über die damals besprochene Fassung gekommen, weil er die im allgemeinen ablehnende Haltung seiner Fraktion zu der Frage einer gesetzlichen Festlegung des 11. August als Verfassungsfeiertag kenne8.

6

Gemeint ist der sozialdemokratisch-demokratische GesEntw. über den Nationalfeiertag; siehe Dok. Nr. 249, Anm. 4.

7

Siehe Dok. Nr. 256, P. 6 und Dok. Nr. 259, P. 7.

8

Vgl. Dok. Nr. 255.

Es bestand Einverständnis darüber, daß Schwierigkeiten möglichst zu vermeiden seien und daß daher der Reichsminister des Innern für seine Person eine Erklärung abgeben möge, die eine unbedingte Festlegung vermeide.

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