1.21.2 (ma32p): 2. Eine oberschlesische Frage (außerhalb der Tagesordnung).

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2. Eine oberschlesische Frage (außerhalb der Tagesordnung).

Ministerialdirektor Schäffer trug vor, daß Preußen bereit sei, von dem Kaufpreise von 37,5 Millionen Mark für Aktien der Laurahütte und der anderen Unternehmung 10 Millionen Mark zu übernehmen. Die Voraussetzungen, an welche das Kabinett die Zustimmung zu dem Kauf geknüpft habe6, seien nunmehr gegeben.

6

Hierüber in den Akten der Rkei nichts zu ermitteln.

[829] Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett mit dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministeriums hinsichtlich des Kaufs der notwendigen Aktienpakete einverstanden ist7.

7

Diese Transaktion wird in einer Aufzeichnung des RWiMin. aus dem Jahre 1934 folgendermaßen dargestellt: „Die Mehrheit des Aktienkapitals der (alten) Kattowitz-Bergwerks-A.G. und der Königs- und Laura-Hütte A.G., die ihrerseits über das gesamte Kapital der polnischen Laura-Hütte verfügt, ist 1927 gekauft und in die Fiduciaire, Basel (kurz Fi) eingebracht worden, eine Gesellschaft, an der das Deutsche Reich und die sog. Industrielle Gruppe [Vereinigte Stahlwerke, Thyssen, Charlottenhütte, Gelsenkirchener Bergwerks-AG] je hälftig beteiligt waren. Die Finanzierung der Aktienkäufe erfolgte z. T. durch Einzahlungen auf das Aktienkapital der Fi (30 Millionen sfrs.), z. T. mit Hilfe eines Kredits in Höhe von 25 Millionen RM, der zu 18½ Millionen RM vom Reich und zu 6½ Millionen von Preußen zur Verfügung gestellt wurde. Die öffentlichen Stellen haben diese Mehrheitskäufe in Aktien polnischer Unternehmungen finanziell unterstützt im Hinblick auf das politische Ziel, in diesen Unternehmungen dem Deutschtum in Ostoberschlesien einen wirtschaftlichen Rückhalt zu schaffen und es gegenüber dem Druck von polnischer Seite zu erhalten. Leitender Gedanke des Salzburger Abkommens mit der Industriellen Gruppe vom 16. Juni 1927 war: ‚Deutsche Leitung und deutsches Geld zwecks Stützung des Deutschtums in Polen‘.“ („Unterlagen für die Beurteilung der I.G. Kattowitz/Laura und die Einräumung eines Andienungsrechts“, Anlage zu einem Schreiben des RWiM an den RFM und RAM vom 20.3.34, in R 2 /15480 , Bl. 37–66, dort Bl. 50; umfangreiches Material hierzu – ab Januar 1930 – in R 2 /15478  ff.; vgl. dazu: Akten der Reichskanzlei, Das Kabinett Hitler 1933/34, Dok. Nr. 102, Anm. 3). – Zur weiteren Erörterung der Angelegenheit im Kabinett siehe Dok. Nr. 412, Ministerbesprechung, P. 6.

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