1.211.6 (ma32p): 6. Finanzielle Lage in Hessen.

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6. Finanzielle Lage in Hessen.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die finanzielle Lage in Hessen. Er führte aus, daß die Hessische Regierung bis jetzt insgesamt 1,8 Millionen Mark an Kassenvorschüssen von der Reichsregierung erhalten habe12. Während früher noch von einer Rückzahlung dieser Vorschüsse die Rede gewesen sei, scheine die Hessische Regierung diese ursprüngliche Absicht jetzt ganz aufgegeben zu haben. Mit der Gewährung der Kassenvorschüsse in den Jahren 1926 und 1927 habe es insofern formell seine Richtigkeit, als Hessen dafür sich einer Prüfung seiner Finanzgebarung durch das Reich unterworfen habe13. Die Hessische Regierung sei nun der Auffassung, sie müsse so lange in loyaler Auslegung der mit dem Reich getroffenen Abmachungen vom Reich Gelder weiter erhalten, bis die Prüfung seiner Finanzen beendet sei. Andernfalls sei sie auch nicht in der Lage, die Erhöhung der Beamtengehälter entsprechend dem Vorgehen des Reichs durchzuführen14.

12

Dagegen hatte RFM Köhler in der Sitzung des Haushaltsausschusses des RT vom 22.3.28 mitgeteilt, daß das Reich dem Land Hessen bisher Kassenvorschüsse in Höhe von 13,8 Mio RM gewährt habe (Verhandlungen des Ausschusses für den Reichshaushalt, III. Wahlper., 347. Sitzung, S. 5 f.).

13

Siehe dazu Dok. Dr. 68, P. 1 und Nr. 334, Anm. 13.

14

Mit diesen Argumenten begründete die Hess. Reg. ihren Antrag auf Fortsetzung der Finanzhilfe des Reichs, den der hess. Gesandte am 26.3.28 dem RK und den Reichsministern übermittelte (R 43 I /2272 , Bl. 68–77).

Das Reichsfinanzministerium beabsichtige zur Zeit, nur noch bis zum 1. April 1928 Vorschüsse zu gewähren, andernfalls seien die Konsequenzen nicht zu übersehen. Mit ähnlichem Recht könnten dann auch andere Länder vom Reich Subventionierung verlangen. Wie sich das künftige Schicksal Hessens überhaupt einmal gestalten solle, wage er jetzt noch nicht zu beurteilen.

Der Reichssparkommissar führte aus, daß die finanzielle Prüfung in Hessen größeren Umfang angenommen habe, als man ursprünglich gedacht habe. Mit einem endgültigen Abschluß der Prüfung sei im April zu rechnen. Schon jetzt[1389] könne man jedenfalls sagen, daß die Besatzung nicht die wesentliche Ursache der finanziellen Notlage in Hessen sei.

Das Reichskabinett kam zu dem Ergebnis, daß Hessen noch bis zum 1. Juli 1928 Vorschüsse gezahlt werden sollten, daß jedoch Hessen sogleich darauf hinzuweisen sei, daß dann die Unterstützungen des Reichs aufhören würden15.

15

In einem Schreiben an den Hess. FM vom 5.4.28 erklärte der RFM, daß er Hessen trotz schwerer Bedenken einen weiteren Kassenkredit bis zur Höhe von 1,5 Mio RM einräumen wolle. Am 4.5.28 teilte der RFM ergänzend mit, daß die RReg. beschlossen habe, Hessen notfalls bis zum 1.7.28 finanzielle Hilfe zu gewähren; eine weitere Unterstützung Hessens nach dem 1.7.28 könne keinesfalls in Betracht gezogen werden (R 43 I /2272 , Bl. 82 und 86). Zum Fortgang der Kabinettsberatungen über diese Frage siehe: Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, P. 3.

Über die Angelegenheit sollten die Parteiführer unterrichtet werden.

[…]

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