1.225.2 (ma32p): 2. Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform am 4. Mai 1928.

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2. Vorbereitung der Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform am 4. Mai 1928.

Der Reichsminister des Innern erläuterte kurz die beiliegenden Entwürfe von Richtlinien für die Geschäftsordnung und für ein Arbeitsprogramm des Verfassungsausschusses der Länderkonferenz7. Er wies darauf hin, daß mit dem vorliegenden Entwurf einer Geschäftsordnung das Reichskabinett sich[1447] schon beschäftigt und keine Bedenken gegen den Entwurf geäußert habe8. Der Entwurf des Arbeitsprogramms könnte natürlich nicht in der Aufzählung der einzelnen Fragen vollzählig sein. Die teilweise gewählte Frageform halte er für zweckmäßig. Nach seiner Auffassung müßten von zwei Staatsrechtslehrern möglichst bald eingehende Referate erstattet werden. Auch im übrigen würden Referate zu verteilen sein. Z. B. könne man vielleicht um Übernahme des wichtigen Referats der leistungsschwachen Länder die Vertreter Thüringens und Preußens bitten.

7

Fundort: R 43 I /1430 , Bl. 152–153; R 43 I /1876 , Bl. 53–55. Nach den vom RIM vorgelegten Richtlinien für ein Arbeitsprogramm des Verfassungsausschusses sollte der Ausschuß die folgenden Fragen behandeln: 1. die Frage der leistungsschwachen Länder, 2. die Frage der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Reich und Ländern, 3. Fragen der Verwaltungsreform.

8

Siehe Dok. Nr. 458, P. 3.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers führte aus, er wolle in seinen einleitenden Worten zu Beginn der Sitzung darauf hinweisen, daß ein Zusammentritt des Ausschusses zu dieser Zeit unbedingt erforderlich gewesen sei. Andernfalls würden die Arbeiten des Ausschusses um Monate verschoben, und zwar vielleicht bis in den Monat Oktober oder November hinein. Die nach den Neuwahlen9 zunächst zu bildende neue Reichsregierung werde sich in der ersten Zeit ihrer Amtstätigkeit sicherlich noch dringlicheren Aufgaben zu widmen haben. Der Ausschuß könne jetzt noch gute vorbereitende Arbeit leisten. Auf der anderen Seite sei aber auch eine gewisse Zurückhaltung des Ausschusses unbedingt nötig. Ungeklärt sei noch die Frage, ob der Reichskanzler eine besondere Stimme besitze10. Hierzu erbitte er noch die Stellungnahme des Reichskabinetts. Der Stellvertreter des Reichskanzlers als solcher besitze, wenn er neben dem Reichskanzler an der Sitzung teilnehme, zweifellos kein Stimmrecht. Diese Auffassung wolle er auch ausdrücklich dem Ausschuß gegenüber in seinen einleitenden Worten vertreten. Er wolle ferner darauf hinweisen, daß auch die beamteten Mitglieder des Ausschusses, also insbesondere die Minister nicht etwa eine Stellungnahme des Kabinetts zu vertreten hätten, sondern ihre eigene Auffassung. Schließlich sei noch dem Ausschuß die Stellung des Reichssparkommissars, Staatsministers a.D. Saemisch, als Generalberichterstatter mitzuteilen. Es sei die Zustimmung des Ausschusses zu der Teilnahme des Reichssparkommissars an sämtlichen Sitzungen des Ausschusses einzuholen.

9

Reichstagswahlen am 20.5.28.

10

Vgl. dazu Dok. Nr. 458, P. 3.

[…]

Zur Frage des Stimmrechts des Reichskanzlers stellte der Stellvertreter des Reichskanzlers Übereinstimmung des Kabinetts dahin fest, daß der Reichskanzler nur in Fragen der Geschäftsordnung ein Stimmrecht haben solle, im übrigen jedoch nicht. Diese Auffassung solle auch dem Ausschuß morgen (4. 5.) mitgeteilt werden11.

11

In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform am 4.5.28, die von Vizekanzler Hergt geleitet wurde, beschloß der Ausschuß eine Geschäftsordnung und legte in eingehender Debatte die Thematik und Prozedur seiner weiteren Arbeit fest. Es wurde vereinbart, zunächst die folgenden Fragenkomplexe in Angriff zu nehmen: 1) Die Frage des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, insbesondere der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung, 2) die Frage der kleineren und leistungsschwachen Länder und der territorialen Flurbereinigung, 3) die allgemeinen Fragen der Verwaltungsreform. Der Ausschuß beauftragte den RIM, den RFM, MinDir. Brecht (Preußen), MinPräs. Held (Bayern), MinDir. Poetzsch-Heffter (Sachsen) und RM a.D. Hamm, zu den Fragen 1) und 2) bis zur nächsten Ausschußsitzung diskussionsreife Unterlagen zusammenzustellen; mit der entsprechenden Aufgabe zu Frage 3) beauftragte der Ausschuß den RFM, MinDir. Brecht (Preußen), StM Stützel (Bayern), StM Apelt (Sachsen), StPräs. Bazille (Württemberg), StSPräs. Adelung (Hessen) und RSparkom. Saemisch. – Stenographische Niederschrift der Ausschußsitzung vom 4.5.28 in R 43 I /1876 , Bl. 421–570; gekürzte Druckfassung: Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform am 4. Mai 1928, Berlin o.J. (Aktenexemplar in R 43 I /1876 , Bl. 574–585). Siehe dazu: Medicus, Reichsreform und Länderkonferenz, Berlin 1930, S. 13 ff. – Nach der konstituierenden Ausschußsitzung vom 4. 5. trafen sich die Berichterstatter des Ausschusses am 21. 5., 15. 6. und 11.7.28 in der Rkei zu Arbeitsbesprechungen (Protokolle und Materialien in R 43  I /1876  und 1877 ). Zum Fortgang der Beratungen des Verfassungsausschusses der Länderkonferenz siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, P. 1.

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