1.225.5 (ma32p): 5. Außerhalb der Tagesordnung: Eine Mitteilung des Reichswehrministers.

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5. Außerhalb der Tagesordnung: Eine Mitteilung des Reichswehrministers.

Der Reichswehrminister führte aus, daß die russische Regierung beabsichtige, eine Silo-Anlage der Vereinigten Schleswig-Holsteinischen Meierei-Verbände zu kaufen, die am Nordostsee-Kanal nahe der Holtenauer Schleuse errichtet sei. Aus militärischen Gründen sei es erforderlich, den Ankauf zu verhindern. Verhandlungen hierüber seien noch nicht zu einem Ergebnis gekommen.

Ministerialdirektor Nobis ergänzte die Ausführungen dahin, daß die Vereinigten Schleswig-Holsteinischen Meierei-Verbände der russischen Regierung verschuldet seien. Rußland habe eine Hypothek von 2 Millionen auf die Anlage eintragen lassen. Die Firma sei in Konkurs gegangen; die Zwangsvollstreckung stehe bevor.

Die Darmstädter und National-Bank würde die zur Abdeckung der russischen Hypothek erforderliche Summe von 1,45 Millionen Reichsmark beschaffen, wenn das Reich die Bürgschaft übernehme. Da es sich um eine militärische[1451] Frage handele, komme das Eingreifen der preußischen Regierung nicht in Frage20.

20

In einer Besprechung der zuständigen Reichs- und pr. Ressorts am 1.5.28 über diese Frage war es zu keiner Einigung gekommen. „Die Vertreter der preußischen Ressorts betonten die unbedingte Notwendigkeit einer Hilfsmaßnahme, erklärten die Angelegenheit jedoch für Reichssache. Insbesondere hob der Vertreter des Preußischen Ministeriums des Innern hervor, daß der Übergang des Silos in russische Hand von außenpolitischen Gesichtspunkten und aus Landessicherheitsgründen unerträglich sein würde. Die Vertreter der Reichsressorts hielten einmütig eine Überfremdung des Speicherbesitzes zwar für unerwünscht, konnten jedoch die Aufgabe, dies zu verhüten, nicht als ausschließliche Reichssache ansehen, zumal die gegen die Überfremdung geltend gemachten Gründe nicht als hinreichend angesehen wurden, einen Reichskredit oder eine Reichsgarantie in Höhe von rund 1,5 Millionen RM gegenüber einer gewissen Unsicherheit des Objekts und angesichts der gegenwärtigen Finanzlage zu rechtfertigen.“ Die Reichsressorts und insbesondere das RFMin. vertraten die Auffassung, „daß in erster Linie der Staat Preußen und die Stadt Kiel verpflichtet seien, die Besitzsicherung des Silos in deutscher Hand zu übernehmen“ (Niederschrift des RIMin. über die Ressortbesprechung vom 1.5.28, R 43 I /136 , Bl. 306–308).

Der Stellvertreter des Reichskanzlers stellte fest, daß der Reichsminister der Finanzen die vom Reichswehrminister angeregte Frage weiter prüfen und mit dem Reichswehrminister behandeln werde21.

21

In einer Chefbesprechung am 14.5.28 einigten sich die Reichsressorts darauf, daß der RIM in einem Schreiben an den PrIM erklären solle, daß nach Auffassung der RReg. vorwiegend Landesinteressen berührt seien und das Reich sich daher nicht in der Lage sehe, die Sanierung des Silos von sich aus vorzunehmen. Falls Preußen nochmals an das Reich herantrete, könne ein geringer Zuschuß des Reichs zur Zinsverbilligung in Betracht gezogen werden (Aufzeichnung Plancks in R 43 I /136 , Bl. 309; siehe dazu auch Bl. 310–312). In einem Schreiben an den RIM vom 5.6.28 teilte der PrIM Grzesinski mit, daß die Darmstädter und Nationalbank als Führerin einer dt. Interessengruppe sich bereit erklärt habe, die Forderung der Russen (mindestens 1,45 Mio RM) abzudecken, wenn der dt. Gruppe nur eine Zinsverbilligung für das erforderliche Kapital gewährt werde. Der PrIM bat den RIM, mit größtmöglicher Beschleunigung eine Entschließung darüber herbeizuführen, ob das Reich bereit sei, für etwa 5 Jahre zwei Drittel einer jährlichen Zinsverbilligungsrate von 45 000 RM, also 30 000 RM zur Verfügung zu stellen, während das letzte Drittel von Preußen getragen werden müßte. „Angesichts der überragenden außenpolitischen und wehrpolitischen Bedeutung der Sache, der gegenüber die Bedeutung für innere Ruhe und Ordnung, die Landwirtschaft der Provinz und die Stadt Kiel zweifellos zurücktreten, erscheint mir diese vorgeschlagene Schlüsselung durchaus gerechtfertigt.“ (R 43 I /136 , Bl. 324–328). Nach einer Chefbesprechung der Reichsressorts erklärte der RIM in einem Schreiben an den PrIM vom 7.6.28, daß die RReg. zur Gewährung einer Zinsverbilligung bereit sei, daß sie jedoch der vorgeschlagenen Schlüsselung nicht zustimmen könne. Vielmehr erscheine es angemessen, daß Reich, Staat und Provinz den erforderlichen Betrag zu je einem Drittel gemeinsam aufbringen. Sollte die PrStReg. diesem Vorschlag nicht beitreten, so würde das Reich äußerstenfalls die Hälfte der jährlichen Zinsverbilligungsrate von 45 000 RM, also 22 500 RM bis zur Höchstdauer von 5 Jahren übernehmen (R 43 I /136 , Bl. 320–323). Hierauf antwortete der PrIM am 7.8.28, das PrStMin. habe Bedenken getragen, auch preußischerseits eine Zinsverbilligungsbeihilfe von 22 500 RM bereitzustellen, „da es infolge der im Vordergrunde stehenden Wehrinteressen Sache des Reichswehrministeriums ist, die Reichsregierung zu den ihrer Zuständigkeit entsprechenden, für die Abwehr geeigneten Beschlüssen zu veranlassen. Die Preußische Staatsregierung wird versuchen müssen, die Gefahren einer bolschewistischen Durchdringung aus innerpolitischen Gründen mit anderen als den zunächst in Aussicht genommenen, aber auch wirksameren Mitteln abzuwehren“ (ebd., Bl. 338). Daraufhin erklärte der neue RIM Severing in einem Schreiben an den PrIM vom 20.9.28, daß er „den Versuch, den Kieler Silo in deutscher Hand zu erhalten, als gescheitert ansehen“ müsse und daß er das finanzielle Angebot des Reichs als erledigt betrachte, nachdem die PrStReg. es abgelehnt habe, den gleichen Betrag wie das Reich zu leisten (ebd., Bl. 336–337).

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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