1.50.1 (ma32p): 1. Parlamentarische Behandlung des Reichsschulgesetzes.

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1. Parlamentarische Behandlung des Reichsschulgesetzes.

Der Reichsminister des Innern berichtete über den Verlauf der Sitzung der Reichsratsausschüsse für Verfassung und Geschäftsordnung, für innere Verwaltung und für Rechtspflege am 12. September1. Er führte aus, daß der Preußische Ministerpräsident durch Ministerialdirektor Frick die Erklärung habe abgeben lassen, daß eine Beschlußfassung des Preußischen Staatsministeriums über das Schulgesetz vor dem 20. September nicht erfolgen könne. Da die übrigen Länder genügend Zeit zur Beratung der preußischen Abänderungsanträge2 verlangt hätten, würden die Reichsratsberatungen nicht vor dem 3. Oktober beginnen können; sie würden nach Ansicht des Reichsrats ungefähr[913] 14 Tage dauern. Es sei die Frage, ob unter diesen Umständen der Reichstag auch schon zum 3. Oktober einberufen werden könne3.

1

Vermerk Wiensteins über diese Sitzung in R 43 I /779 , Bl. 217.

2

Die Änderungsanträge Preußens zum Entwurf des Reichsschulgesetzes wurden dem RR am 20.9.27 vorgelegt (R 43 I /791 , Bl. 258–279; in R 43 I /791  auch die Anträge der anderen Länder zum Reichsschulgesetzentwurf). Die von Preußen beantragte Fassung des Reichsschulgesetzentwurfs sowie die Begründung hierzu sind abgedr. in: Landé, Aktenstücke zum Reichsvolksschulgesetz, S. 102–163; Offenstein, der Kampf um das Reichsschulgesetz, 2. Teil, Die Entwürfe der Jahre 1925 und 1927, S. 165–213.

3

Vgl. hierzu Dok. Nr. 285, P. 2.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß er notfalls noch Beratungsstoff für den Reichstag habe, nämlich den Entwurf des Strafvollzugsgesetzes, der vielleicht in erster Lesung beraten werden könne. Unter Berücksichtigung aller Umstände halte er jedoch einen so frühen Zusammentritt des Reichstages für nicht empfehlenswert. Er halte es für das zweckmäßigste, daß der Reichstag erst am 17. Oktober zusammentrete.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, daß der Reichstag notfalls auch vielleicht noch das Gesetz über den Reichswirtschaftsrat beraten könne; auch komme unter Umständen eine Beratung über die Verlängerung des deutsch-französischen Handelsprovisoriums in Frage.

Der Reichskanzler stellte Übereinstimmung darüber fest, daß in der morgigen (14. 9.) Sitzung des Ältestenrats dem Reichstagspräsidenten vorgeschlagen werden solle, den Reichstag zu einer besonderen Herbsttagung am 17. Oktober einzuladen. Dabei gehe die Reichsregierung von der Erwartung aus, daß die Wintertagung erst am 21. oder 22. November beginne. Ein Pressekommuniqué über die Frage der Herbsttagung des Reichstags solle nicht erscheinen.

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