1.55.1 (ma32p): Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

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Entwurf eines Besoldungsgesetzes und einer Besoldungsordnung.

1. Einzelgehälter.

[Das Kabinett beriet über die Besoldungsordnung für Beamte mit festen Gehältern (Besoldungsordnung B), insbesondere über die Eingruppierung von[921] leitenden Beamten nachgeordneter Reichsbehörden sowie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen1.]

1

Siehe hierzu Anlage 2 zum Entwurf eines Besoldungsgesetzes, Vorlage an den RR vom 22.9.27 (RR-Drucks. Nr. 127), Vorlage an den RT vom 14.10.27 (RT-Bd. 419 , Drucks. Nr. 3656 ); Anlage 2 zum Besoldungsgesetz vom 16.12.27 (RGBl. I, S. 349 ).

2. Ministerialzulage.

Der Reichsminister des Innern stellte erneut den Antrag, die Ministerialzulage pensionsfähig zu machen; gegebenenfalls bei etwas geringerer Bemessung als zunächst vorgesehen sei. Die Pensionsfähigkeit könne nach einer Karenzzeit von etwa 3 Jahren eintreten.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß starke politische Schwierigkeiten entstehen würden, wenn die Ministerialzulage pensionsfähig gemacht würde. Die Besoldungsordnung würde dadurch in ihrer Struktur stark beeinflußt werden. Er werde sich aber fügen, wenn das Kabinett beschlösse, die Ministerialzulage auf 150% des gegenwärtigen Betrages zu erhöhen, um mit Preußen einig zu gehen2. Die Erhöhung müsse im Etatsgesetz und nicht in der Besoldungsordnung erfolgen.

2

Preußen hatte die Ministerialzulage bereits am 1.4.27 um 50% erhöht.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett damit einverstanden ist.

3. Ministerialinstanz.

Der Reichsminister des Innern fragte, ob das Kabinett grundsätzlich mit seinem Ziel einverstanden sei, die Ministerialinstanz wieder in der Weise zu organisieren wie vor dem Kriege3.

3

Vgl. dazu Dok. Nr. 291, Anm. 18.

Staatssekretär Geib erklärte, das Reichsarbeitsministerium sei grundsätzlich damit einverstanden.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er Regierungs- und Oberregierungsräte brauche.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett grundsätzlich mit dem Vorschlage des Reichsministers des Innern einverstanden sei, daß aber auf die Verschiedenheit der einzelnen Ministerien Rücksicht genommen werden müsse.

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