1.66.1 (ma32p): Regelung der Bezüge der Wartegeld- und Ruhegehaltsempfänger. [Entwurf eines Besoldungsgesetzes.]

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Regelung der Bezüge der Wartegeld- und Ruhegehaltsempfänger. [Entwurf eines Besoldungsgesetzes.]

Der Reichskanzler knüpfte an die Beratungen des Kabinetts über denselben Gegenstand am Vormittag des gleichen Tages1 an und stellte die in dieser Besprechung offen gebliebenen Punkte zur Abstimmung.

1

Dok. Nr. 306.

Das Kabinett beschloß mit 6 gegen 5 Stimmen:

1.) Die Wartegeldempfänger werden individuell in die neue Besoldungsordnung eingruppiert, soweit sie – wenn auch nur vorübergehend – als nichtplanmäßige Beamte im Reichsdienst voll beschäftigt werden. Nach beendeter Beschäftigung wird auf Grund der neuen Gehälter ihr Wartegeld neu berechnet und später auch ihr Ruhegehalt entsprechend festgesetzt.

2.) Die Bezüge der übrigen Wartegeldempfänger sowie sämtlicher Ruhegehaltsempfänger2 und Hinterbliebenen werden in der Weise erhöht, daß dem für die Berechnung des ruhegehaltsfähigen Diensteinkommens bisher maßgebend gewesenen Grundgehalt bei einem Grundgehalt

2

Gemeint sind hier alle Pensionäre, die vor dem Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes (1.10.27) aus dem aktiven Dienst ausgeschieden waren.

bis einschließlich 1 800 RM 25 v.H.

von mehr als

1 800 RM

bis einschließlich

3 500 RM

22 v.H.

von mehr als

3 500 RM

bis einschließlich

6 000 RM

19 v.H.

von mehr als

6 000 RM

bis einschließlich

11 000 RM

16 v.H.

von mehr als

11 000 RM

bis einschließlich

16 000 RM

12 v.H.

hinzutreten3.

3

Auf der Grundlage dieses Kabinettsbeschlusses wurde der Text des noch fehlenden Abschnitts V (§§ 24–30) betr. Wartegelder, Ruhegelder und Hinterbliebenenbezüge zum Entwurf eines Besoldungsgesetzes erstellt und vom RFM am 3.10.27 dem RR übersandt (RR-Drucks. Nr. 127; Aktenexemplar in R 43 I /2577 ).

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

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