1.70.1 (ma32p): Anleihe- und Preispolitik.

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Anleihe- und Preispolitik.

Der Reichskanzler entschied im Einvernehmen mit den Kabinettsmitgliedern, daß an der Besprechung nur die Minister und die Staatssekretäre teilnehmen[962] sollten, die als Vertreter von Ministern erschienen sind. Er war damit einverstanden, daß auf Wunsch der zuständigen Minister die Vertreter des Finanzministeriums und Ministerialdirektor Schäffer vom Reichswirtschaftsministerium den Verhandlungen beiwohnten. Sodann wies er ebenso wie der Reichsminister der Finanzen auf die Verpflichtung der Anwesenden zu strengster Geheimhaltung hin.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus: Der Reichsbankpräsident habe sich dem Reparationsagenten1 gegenüber sowie in der Besprechung mit den Vertretern des Deutschen Städtetages2 darüber beschwert, daß die Reichsregierung sein Schreiben vom 15. August3 nicht beantwortet habe, in dem er drei Forderungen stellte: Einschränkung der öffentlichen Verschuldung, sparsame Verwaltung in den öffentlichen Körperschaften und einheitliche Verwaltung der öffentlichen Gelder.

1

Gilbert.

2

Siehe Dok. Nr. 310, Anm. 7.

3

Dok. Nr. 286.

Mit seinem Verhalten stimme das des Reparationsagenten in merkwürdiger Weise überein.

Der Reparationsagent habe bei einer Besprechung über seinen Widerstand gegen die Preußen-Anleihe4 darauf hingewiesen, daß das Kabinett auf den Brief des Reichsbankpräsidenten vom 15. August nicht geantwortet habe, der Vertreter der Reichsbank sei in der Beratungsstelle sechsundfünfzigmal unterlegen. Ihn ginge zwar die Preußen-Anleihe nichts an, er müsse sich aber doch um sie kümmern.

4

Preußen hatte mit einem Bankenkonsortium unter Führung des amerik. Bankhauses Harris, Forbes u. Co. am 21.9.27 einen Anleihevertrag abgeschlossen, wonach eine Anleihe des Staates Preußen in Höhe von 30 Mio Dollar (Ausgabekurs 96,5%, Zinssatz 6%, Laufzeit 25 Jahre) zum größeren Teil in den Vereinigten Staaten und zum kleineren Teil in den Niederlanden zur Zeichnung aufgelegt werden sollte. Diese Anleihe war von der Beratungsstelle für Auslandskredite in der Sitzung vom 21. 9. gegen die Stimme des Vertreters des Rbk-Direktoriums genehmigt worden (Materialien hierzu in R 2  /2009 , 2091  und 2128 ). Wegen des Einspruchs des Reparationsagenten mußte die Auflegung der Anleihe in Amerika verschoben werden. Zu den Bedenken des Reparationsagenten gegen die Preußen-Anleihe sowie gegen die Zunahme der Auslandsanleihen der dt. Länder und Gemeinden siehe: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 226, 235 und 239. Vgl. dazu: Link, Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland 1921–32, S. 414 ff.

Eigenartig sei auch folgender Vorfall, den ihm der Oberbürgermeister Adenauer berichtet habe. Er sei beim Reichsbankpräsidenten gewesen, als der Reparationsagent diesem mitgeteilt habe, daß ein Telegramm der Deutschen Botschaft aus Washington beim Auswärtigen Amte eingegangen sei. Schacht habe telephonisch festgestellt, daß es angeblich bereits zwei Tage im Auswärtigen Amt liege und habe diese Feststellung an den Reparationsagenten weitergegeben. Es handelte sich um das Telegramm, in dem der Botschaftsrat Kiep mitteilte5, die Schwierigkeiten der Preußen-Anleihe beruhten darauf, daß der Reparationsagent die Anleihe für bedenklich halte. Auch sei aus Berlin berichtet worden, die Reichsbank habe sich entschieden gegen die Anleihe ausgesprochen. Das State Department wolle die Aussprache des Reparationsagenten mit dem Reichsminister der Finanzen abwarten.

5

Telegramm Kieps an das AA vom 26.9.27, in: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 235.

[963] Bei der Besprechung mit dem Reichsminister der Finanzen habe der Reparationsagent sich mit der Aufnahme von Auslandsanleihen durch Private einverstanden erklärt, aber die Anleihen von Gemeinden für bedenklich gehalten. Die Beratungsstelle sei zu weich.

Seine Angabe, die Stadt München habe 25 Millionen für die Landwirtschaft aufgenommen, treffe nach den späteren Feststellungen nicht zu.

In einem weiteren Telegramm der Botschaft in Washington sei dann erklärt worden, daß dort keine Bedenken mehr gegen die Preußen-Anleihe beständen6. Das State Department halte sich in allen diesen Fragen an den Reparationsagenten.

6

Telegramm Kieps an das AA vom 29.9.27, in: ADAP, a.a.O., Dok. Nr. 240.

Der Reichsminister der Finanzen führte weiter aus, bei der Aussprache zwischen den Vertretern des deutschen Städtetages und dem Reichsbankpräsidenten, die auf Grund der Magdeburger Besprechungen im Reichsfinanzministerium herbeigeführt worden sei7, sei es zwischen beiden Teilen zu schweren Zusammenstößen gekommen. Der Reichsbankpräsident habe auf die Schilderungen der Oberbürgermeister und den Hinweis auf die Gefahr von blutigen Zusammenstößen bei zunehmender Arbeitslosigkeit in den Großstädten erklärt, es spiele keine Rolle, ob jetzt oder später Blut vergossen würde. Er habe gefragt, ob Arbeiten der von den deutschen Großstädten durchgeführten Art in französischen Städten ausgeführt würden und angedeutet, daß ein Privatmann bei kurzfristiger Darlehensaufnahme ohne die Sicherheit der Konvertierung in langfristige Verschuldung wegen betrügerischen Bankerotts strafbar sei. Schließlich habe er erklärt, wenn die Städte seinem Ratschlage nicht folgten, so würde der Reparationsagent und Poincaré ihnen die nötigen Lehren geben. Als sich die Städte darauf in schärfster Weise verwahrten, habe der Reichsbankpräsident jede Fassung verloren. Die Oberbürgermeister hätten das Sitzungszimmer verlassen, nur der Oberbürgermeister von Magdeburg habe in würdiger Form Verwahrung eingelegt.

7

Vgl. dazu Dok. Nr. 310.

Gleichwohl sei es dem Reichsminister der Finanzen gelungen, eine Fortsetzung der Besprechung am nächsten Morgen herbeizuführen.

Der Reichsbankpräsident fordere, daß bei der Genehmigung von Auslandsanleihen in Zukunft strengere Maßstäbe angelegt werden sollten als bisher. Währung, Wirtschaft und Politik müßten berücksichtigt werden. Die Vertreter des Deutschen Städtetages hätten sich schließlich damit einverstanden erklärt, es sei auch zu einer Einigung darüber gekommen, daß die kurzfristigen Anleihen der Gemeinden, die nahezu zwei Milliarden Mark betrügen, in langfristige Schulden umgewandelt würden. Den Gemeinden, die nicht kurzfristig verschuldet seien, dürfte daraus kein Nachteil erwachsen. Der Reichsbankpräsident habe seine Zustimmung davon abhängig gemacht, daß es sich um produktive Aufwendungen zwingender Art handele und daß die Finanzgebarung der jeweils in Frage kommenden Gemeinde nicht Not leide.

Der Reichsfinanzminister habe in der Besprechung für erforderlich erklärt, den Gemeinden bei dieser Vereinbarung die Auflage zu machen, daß sie auch[964] bei neuen kurzfristigen Anleihen die Zustimmung der Beratungsstelle einholen. Dies hätten die Gemeinden als unerträglich bezeichnet. Ihren Wunsch, die Beratungsstelle zu beseitigen, habe er unter Hinweis auf die schädliche Wirkung einer solchen Maßnahme auf das Vertrauen im Auslande abgelehnt.

Bezeichnend seien auch die Schwierigkeiten, die wegen der Frankfurter Anleihe entstanden seien. Der Reichsbankpräsident habe die Produktivität zunächst zugegeben. Er habe aber erklärt, er werde die Anleihe ablehnen, bis die Reichsregierung zu seinen Anträgen grundsätzlich Stellung genommen habe. Er habe nichts gegen eine Einberufung der Beratungsstelle, die Reichsbank werde aber an der Sitzung nicht teilnehmen. Darauf sei von der Einberufung der Beratungsstelle abgesehen worden. Auf Vorstellung der Stadt Frankfurt habe der Reichsbankpräsident erklärt, er werde mit dem Reparationsagenten reden. Als dieser dann keine Bedenken hatte, hätte der Reichsbankpräsident gleichwohl brieflich abgelehnt, seine Zustimmung zu geben.

Inzwischen sei die Beratungsstelle zusammengerufen worden. Kurz vor ihrem Zusammentritt sei aus Amerika die Nachricht gekommen, daß die Preußen-Anleihe abgelehnt würde, wenn die Frankfurter Anleihe genehmigt würde. Daraufhin habe Preußen Vertagung beantragt. Dem Antrag sei entgegen den dringendsten Wünschen Frankfurts entsprochen worden.

Aus diesen Schwierigkeiten ergebe sich die dringende Notwendigkeit, mit Nachdruck auf ein enges Zusammenarbeiten mit dem Reichsbankpräsidenten hinzuwirken. Dies gelte insbesondere für die Reparationsfrage, aus der die Frage der Auslandsanleihen nur ein Ausschnitt sei. Schacht genieße in Amerika und England ein bedeutendes Ansehen. Die Vorgänge der letzten Wochen und die scharfen Angriffe in der Presse hätten die starre Haltung des Reichsbankpräsidenten erschüttert. Mit Entgegenkommen könne gerechnet werden, wenn die Reichsregierung auf seine Wünsche in gewissen Grenzen einginge.

Die Befugnisse der Beratungsstelle könnten erweitert werden. Die Gefahr, daß der Reichsregierung daraus für die Vergangenheit ein Vorwurf gemacht werde, sei weniger bedeutsam als die Notwendigkeit, das erschütterte Vertrauen des Auslands wiederherzustellen.

Die Richtlinien für die Beratungsstelle sollten unter Berücksichtigung der Vorschläge des Reichsbankpräsidenten8 schärfer gefaßt werden. Abzulehnen sei jedoch die Forderung, daß die Beschlüsse einstimmig zu fassen seien. Das Votum des Reichsbankpräsidenten würde dann in allen Fällen den Ausschlag geben. Auch eine Berufung an die Reichsregierung komme nicht in Frage. Dem Reichsministerium könne die damit verbundene Arbeit und Verantwortung nicht aufgeladen werden. Möglich sei jedoch eine qualifizierte Mehrheit für die Beschlußfassung.

8

Siehe das Schreiben des RbkPräs. an den RFM vom 22.9.27: Anlage zu Dok. Nr. 310.

Die engere Zusammenarbeit mit dem Reichsbankpräsidenten bedinge eine umfassende Berichterstattung auch über seine Verhandlungen in Amerika9. Es lägen Anhaltspunkte dafür vor, daß über das Reparationsproblem eingehend gesprochen worden sei.

9

Siehe Dok. Nr. 300, Anm. 6.

[965] Im übrigen sei festzustellen, daß durch die Diskonterhöhung der Reichsbank das Angebot an Auslandsgeldern wieder sehr stark zugenommen habe.

Der Reichskanzler führte aus, daß in den Fragen ausländischer Besucher ein gewisses Mißtrauen gegen die deutsche Finanzpolitik zum Ausdruck komme, dem die Gedanken entsprächen, die der Reparationsagent in seinem neuesten Bericht10 geäußert habe. Engere Zusammenarbeit mit dem Reichsbankpräsidenten sei auch wegen seiner freundschaftlichen Beziehungen zum Reparationsagenten erforderlich, dem es anscheinend sehr schwer sei, die deutschen Verhältnisse, insbesondere auch das Verhältnis zwischen Reich und Ländern zu übersehen.

10

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.6.27.

Der Reichsbankpräsident habe seine Rückkehr vom Urlaub förmlich angezeigt11, offenbar, um auf die Möglichkeit hinzuweisen, ihn zur Berichterstattung zu veranlassen. Dies sei wegen der außerordentlichen Geschäftsbelastung des Reichsministeriums unterblieben.

11

Mit Schreiben vom 25.7.27 hatte Schacht dem RK mitgeteilt, daß er von seiner Amerikareise zurückgekehrt sei und die Dienstgeschäfte wieder aufgenommen habe (R 43 I /962 , Bl. 144).

Zu dem Vorwurf des Reichsbankpräsidenten, die Reichsregierung habe auf sein Schreiben vom 15. August nicht geantwortet, berichtete Staatssekretär Pünder, daß die Reichskanzlei sofort nach Eingang des Schreibens mit dem Reichsbankpräsidenten Fühlung genommen und im Einverständnis mit ihm Abschriften an Kabinettsmitglieder versandt habe. In einem Zwischenbescheid sei erklärt worden, daß die Besprechung des Schreibens erst im Laufe des September stattfinden könne. Wegen der Wichtigkeit der Ausführungen seien dann noch Abschriften an weitere Kabinettsmitglieder gegangen12. Auch dies sei dem Reichsbankpräsidenten schriftlich mitgeteilt worden. Demnach sei in der Geschäftsbehandlung des Schreibens nichts vernachlässigt. Auf die Anzeige des Reichsbankpräsidenten von seiner Rückkehr aus Amerika seien Staatssekretär von Schubert und Ministerialdirektor Dr. Schäffer beim Reichsbankpräsidenten gewesen. Sie seien von ihm eingehend über seine Verhandlungen in Amerika unterrichtet worden. Er sei auch jetzt bereit, Bericht zu erstatten. Wie er bei einer Besprechung in den letzten Tagen erklärt habe, wünsche er mit der Reichsregierung ins Einvernehmen zu kommen. Wegen der Schwierigkeiten der Preußen-Anleihe treffe ihn keine Schuld. Die Beratungsstelle solle ausgebaut, für die engere Verbindung mit dem Reparationsagenten müsse eine neue Zwischenstelle geschaffen werden, die mit einem Vertreter der Wirtschaft oder einem höheren Beamten zu besetzen sei.

12

Vgl. Dok. Nr. 286, Anm. 8.

Der Reichswirtschaftsminister wünschte, daß der Reichsbankpräsident bei den bevorstehenden Verhandlungen des Kabinetts mit ihm darauf hingewiesen würde, daß die Reichsregierung in den Forderungen des Schreibens vom 15. August Vorwürfe erblicke, deren Berechtigung sie nicht anerkennen könne. Auch der Reichsminister der Finanzen hielt einen solchen Hinweis für erforderlich.

[966] Im übrigen gab der Reichswirtschaftsminister ein umfassendes Bild der Wirtschaftslage und ihrer Entwickelung: Ein Absinken der Konjunktur sei, von der Kaufkraft gesehen, nicht zu erwarten. Die Überführung von 1½ Millionen Arbeitsloser in den Produktionsprozeß und damit in den vermehrten Verbrauch, die Besoldungserhöhung, die bevorstehende Entschädigungszahlung an die Liquidationsgeschädigten, die vermehrten Einkünfte der Unternehmer und die Aktiendividenden bedeuteten einen grundlegenden Wandel in dieser Richtung.

Dagegen würde die Konjunktur zusammenbrechen, wenn ihr der Kapitalzufluß aus dem Auslande gesperrt würde. Der innere Kapitalmarkt sei durch Anleihen in Anspruch genommen. Das Bauprogramm zum Beispiel sei schwer gefährdet, weil die Hypothekenbanken, die Anfang 1927 die Aufbringung von 900 Millionen Mark in Aussicht stellten, bereits nach 2 Monaten nicht mehr in der Lage waren, nennenswerte Beträge flüssig zu machen.

Zur Frage der Verschuldung führte der Reichswirtschaftsminister aus: Die Ankurbelung der Wirtschaft in den Jahren 1924 und 1925 sei ohne Auslandsgeld nicht möglich gewesen. Damals sei der gesamte Produktionsapparat stark rationalisiert worden.

Durch die Krisis des Jahres 1925 seien erhebliche Inlandskapitalien frei geworden. Durch diese und das einströmende Auslandskapital habe sich die große Flüssigkeit des Geldmarktes im Jahre 1926 ergeben. Der Devisenvorrat der Reichsbank sei Ende 1926 so stark angeschwollen, daß der Reichsbankpräsident dadurch stark beunruhigt worden sei, zumal er die Herrschaft über den Geldmarkt verloren hatte13. Der Reichsbankkredit sei damals nur in ganz geringem Umfange beansprucht worden.

13

Vgl. die diesbezüglichen Ausführungen Schachts in seiner Berichterstattung am 7.3.27: Dok. Nr. 195.

Während sich die deutsche Wirtschaft damals zu hohen Zinsen an das Ausland verschuldete, habe sie kurzfristige Gelder ins Ausland verliehen. Januar 1927 hätte die Deutsche Bank ebenso viel Forderungen wie Schulden ans Ausland gehabt.

Um diesem ungesunden Zustand ein Ende zu machen und die Herrschaft über den Geldmarkt wiederzugewinnen, seien die Auslandsanleihen abgestoppt worden. Gleichzeitig habe die Reichsbank den Diskont auf 5% gesenkt14. Durch die Reichsanleihe15 und die Begebung von Solawechseln der Golddiskontbank sollten gleichzeitig die flüssigen Gelder aufgesogen werden. Dem gleichen Ziele diente das Bestreben nach Zusammenfassung von öffentlichen Geldern in der Reichsbank.

14

Am 11.1.27; siehe Dok. Nr. 195, Anm. 22.

15

Reichsanleihe vom Februar 1927 in Höhe von 500 Mio RM.

Diese Maßnahmen hätten innerhalb etwa zweier Monate auf dem Geldmarkt einen völligen Umschwung herbeigeführt. Die ungeheure Kapitalnachfrage habe zu neuer kurzfristiger Verschuldung ans Ausland Anlaß gegeben. Trotz billigen Diskonts seien hohe Zinsen bewilligt worden, die Gelder seien an die Börse geflossen und hätten die starke Aufwärtsbewegung der Kurse finanziert.

[967] Gleichwohl sei die Reichsbank bei dem Diskontsatze von 5% geblieben, obwohl sie auf die Notwendigkeit der rechtzeitigen Diskonterhöhung hingewiesen worden sei. Als diese dann erfolgte16, seien bereits große Auslandskapitalien zu hohen Zinssätzen eingeströmt.

16

Am 10.6.27 hatte die Rbk den Diskontsatz von 5 auf 6% erhöht; siehe das Protokoll der Sitzung des Zentralausschusses der Rbk vom 10. 6. (R 43 I /641 , Bl. 45–52); Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.6.27, S. 182 ff.

Auf Zureden des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers der Finanzen habe sich dann im Juni der Reichsbankpräsident mit der Genehmigung von Auslandsanleihen wieder einverstanden erklärt17, um kurzfristigen Darlehen durch langfristige Verschuldung entgegenzuwirken. Die Beratungsstelle habe in der Zeit in mäßigem Umfange Auslandsanleihen zugestimmt.

17

Vgl. jedoch Dok. Nr. 260.

Von der Diskonterhöhung sei er nicht unterrichtet gewesen18. Die Regelung des Diskontsatzes erfolge unter eigener Verantwortung der Reichsbank entsprechend ihrem Status. Der Reichswirtschaftsminister halte sich deswegen von der Einflußnahme darauf fern. Die Erhöhung sei jetzt notwendig gewesen.

18

Gemeint ist offenbar die letzte Erhöhung des Diskontsatzes von 6 auf 7%, die das Rbk-Direktorium mit Wirkung vom 4.10.27 beschlossen hatte; siehe das Protokoll der Sitzung des Zentralausschusses der Rbk vom 4. 10. (R 43 I /641 , Bl. 63–65); Verwaltungsbericht der Rbk für das Jahr 1927, S. 3 f.

Es sei bedauerlich, daß der Präsident des Reichsverbandes der deutschen Industrie auf der Frankfurter Tagung erklärt habe, die deutsche Wirtschaft sei überschuldet19. Die „Times“ habe diese Äußerung in stärkstem Maße verwertet, auch in Amerika habe sie großes Aufsehen erregt. Tatsächlich treffe sie nicht zu.

19

Der Vorsitzende des RdI, Duisberg, hatte in seiner Rede am 2.9.27 auf der Jahrestagung des RdI in Frankfurt a. M. u. a. ausgeführt: „An den Vorkriegswerten gemessen liegt der deutsche Export noch immer etwa um ein Drittel unter der Ausfuhr des Jahres 1913. Das Defizit der deutschen Handelsbilanz betrug in den Jahren 1925 und 1926 insgesamt 4 Milliarden und wird im laufenden Jahre allein voraussichtlich auf über 4 Milliarden anschwellen. Dieses Defizit konnte bisher nur durch Aufnahme ausländischer Anleihen ausgeglichen werden. Wenn auch Anleihen an sich nicht bedenklich sind, so gibt doch die gegenwärtige Verschuldung Deutschlands zu ernster Sorge Anlaß. In den letzten drei Jahren sind im ganzen 10 Milliarden neuer Schulden aufgenommen worden, von denen 6 Milliarden auf das Inland und 4 Milliarden auf das Ausland entfallen. Hinzu kommt noch die Verschuldung der Landwirtschaft, die auf rund 9 Milliarden angewachsen ist. Einschließlich der Aufwertungsschulden ergibt sich eine Kapitalverschuldung Deutschlands von 23,1 Milliarden Reichsmark, die eine jährliche Zinsenlast von rund 2 Milliarden bedeutet. Rechnet man dazu die Daweslasten, die vom nächsten Jahre an 2½ Milliarden betragen, so werden die jährlichen Zinsverpflichtungen Deutschlands auf mindestens 4,5 Milliarden steigen. Das ist mehr als das Doppelte der Vorkriegszeit. In diesen Zahlen aber ist noch nicht die kurzfristige Verschuldung einbegriffen, die namentlich gegenüber dem Ausland gefährlich ist. Es muß in Deutschland das Verständnis für die Gefahren einer zu großen kurzfristigen Verschuldung geweckt werden, um die bisherige fehlerhafte Kreditwirtschaft abzustellen. Eine Gesundung unserer Wirtschaft kann auf dem Wege der Kreditpolitik allein überhaupt nicht erreicht werden. Nur eine umfassende Wirtschafts-, Sozial- und Finanzpolitik kann hier Abhilfe schaffen.“ Nach DAZ Nr. 409/410 vom 3.9.27; vgl. Schultheß 1927, S. 140 ff.

Von den 23 Milliarden Schulden entfielen 13 auf Aufwertungsanleihen. Von den restlichen 10 Milliarden seien 4,2 Auslandsanleihen, 0,8 Dawes-Verpflichtungen.

Von den Auslandsanleihen entfielen 2,4 Milliarden auf die eigentliche Wirtschaft, davon rund 400 Millionen auf die Landwirtschaft, also etwa 2 Milliarden[968] auf Industrie und Handel. Die öffentliche Hand sei mit 1,8 Milliarden langfristig verschuldet.

Diese Verschuldung sei verhältnismäßig niedrig. Das Eigenkapital der Industrie betrage 35 Milliarden. Die Zinsverpflichtung könnte getragen werden.

Die Auslandsgelder seien produktiv angelegt. Nach den Angaben des Statistischen Reichsamts sei die Erzeugung seit 1924 um 45% gestiegen, die Arbeitslosigkeit sei nahezu auf den Vorkriegsstand herabgedrückt, für 6 Milliarden Wohnungen seien gebaut, die Reichsbahn habe Anlagen in großem Umfange geschaffen, die Industrie habe ihren technischen Apparat wesentlich verbessert.

Bei dieser außerordentlichen Steigerung der Produktivität sei es kleinlich, die Zahlen der Verschuldung der Vorkriegszeit denen der Gegenwart gegenüberzustellen. Ein Überkonsum könne nicht angenommen werden, der Brotverbrauch sei niedriger als vor dem Kriege; soweit sich Luxus zeige, sei er bedauerlich, falle aber wirtschaftlich nicht ins Gewicht. Die Wirtschaft sei auch für eine Krisis gut gerüstet, zumal die innere Kapitalbildung seit 1924 Fortschritte gemacht habe. Die Sparkassenguthaben betrügen 4 Milliarden, die gesamten Depositen etwa 16 Milliarden.

Bei dieser Sachlage halte er es für nötig, weiter Auslandsgeld bis zur Grenze der Produktivitätssteigerung aufzunehmen. Abdrosselung der Auslandsanleihen würde zum Zusammenbruch der Konjunktur führen und die Wirtschaft um Monate zurückwerfen.

Langfristige Anleihen müßten allerdings unter Vorsichtsmaßnahmen hereingelassen werden. Erforderlich sei möglichste Verringerung der kurzfristigen Auslandsverschuldung, zumal wegen der letzten Diskonterhöhung20.

20

Siehe oben Anm. 18.

Deswegen müsse danach gestrebt werden, auch die kurzfristigen Darlehen der Gemeinden vor die Beratungsstelle zu bringen. Die Konsolidierung der bereits laufenden kurzfristigen Schulden, mit der der Reichsbankpräsident einverstanden sei, könne zu freiwilliger Mitarbeit der Kommunen in dieser Richtung Anlaß geben. Die Länder könnten in dieser Hinsicht keinen Zwang auf die Gemeinden ausüben.

Die Aufnahme von Auslandskapital durch Private zu beschränken, sei weder möglich noch notwendig. Das Ausland prüfe selbst die Kreditwürdigkeit genau. Die Aufnahme erfolge nur zu produktiver Verwendung.

Im übrigen glaube er kaum, daß die private Wirtschaft sehr erhebliche Anleihen aufnehmen werde. Zum Teil sei sie bereits an die Grenze der Belastungsfähigkeit gegangen, wie der Stahlverband, zum Teil wolle sie sich nicht ans Ausland verschulden und verfüge über ausreichende eigene Mittel, wie die Chemie.

Auslandsanleihen in Form englischer Maschinen im Werte von etwa 400 Millionen Mark wolle die Textilindustrie hereinnehmen. Leider sei die deutsche Maschinenindustrie noch nicht in gleicher Weise leistungsfähig. Die Besserung des deutschen technischen Apparates der Textilindustrie sei zu begrüßen.

Kreditbedürfnisse beständen bei der mittleren und kleinen Industrie in beschränkten Grenzen.

[969] Über die Finanzierung des Exports mit Auslandsmaschinen werde verhandelt. Auch da sei der Bedarf nicht übermäßig groß.

Deswegen müsse das Auslandsgeld, das die Kommunen aufnehmen wollen, ausreichend bemessen werden.

Die Aufhebung der Beratungsstelle komme nicht in Frage. Die Städte schienen sich damit abgefunden zu haben21. Ihre Kündigung durch die Länder müsse vermieden werden. Folgerichtig wäre, ihre Tätigkeit auf die Inlandsanleihen der Gemeinden auszudehnen, da diese häufig bei Banken Gelder leihen, die die Banken ihrerseits sich aus dem Auslande beschaffen. In der Formulierung der Richtlinien könne dem Reichsbankpräsidenten entgegengekommen werden. Tatsächlich habe bei der Tätigkeit der Beratungsstelle auch bisher der Schutz der Währung und die gesamte wirtschaftliche und politische Lage im Vordergrund gestanden. Die Frage der Produktivität und der Angemessenheit der Belastung seien vielfach vorgeschützt worden, um die wahren Gründe der Ablehnung zu verschleiern.

21

Vgl. Dok. Nr. 310, Anm. 10.

Abzulehnen sei die Forderung des Reichsbankpräsidenten nach Einstimmigkeit der Beschlußfassung. In Frage käme ein suspensives Veto, auf Grund dessen die Beratungsstelle in bestimmter Frist wieder zusammentreten müßte. Durch eine zweite Instanz würde die erste entwertet. Möglich sei aber, sie für die zweite Entscheidung auszubauen.

Zu erwägen sei auch, ob der Vorsitz mit der Leitung einer Stelle verbunden würde, die als Verbindung zwischen dem Reparationsagenten und der Reichsregierung zu schaffen wäre. Dies könnte dem Reichsbankpräsidenten die Mitwirkung erleichtern, ihn gegebenenfalls auch zum persönlichen Erscheinen veranlassen und die Autorität der Stelle nach außen erhöhen.

Auf den Hinweis des Reichskanzlers, daß der Reichsbankpräsident die Vorgänge am und nach dem schwarzen Freitag22 erwähnen könnte, erklärte der Reichswirtschaftsminister, das Kabinett habe seinerzeit bei der Erörterung des Vorschlages Schacht, ein Depositengesetz ins Auge zu fassen, beschlossen, daß eine solche Maßnahme nicht in Frage käme23. Gleichwohl habe Schacht damit gedroht. Die Banken hätten daraufhin das bedenkliche Kommuniqué herausgegeben.

22

Siehe Dok. Nr. 195, Anm. 40.

23

Siehe Dok. Nr. 226, P. 9.

Die Reichsregierung habe in der Sache den Standpunkt des Reichsbankpräsidenten gebilligt, für die Form sei sie aber nicht verantwortlich. Darauf beruhe ihre Erklärung in der Öffentlichkeit24, die der Reichsbankpräsident übel genommen habe.

24

Siehe Dok. Nr. 286, Anm. 2.

Der Generaldirektor der Reichsbahn berichtete über die Verhandlungen wegen der Reichsbahn-Anleihe. Der Reparationsagent sei zunächst einverstanden gewesen und habe empfohlen, sie der Firma Morgan anzubieten. Dann aber sei die Anleihe von Amerika nicht gebilligt worden25.

25

Siehe dazu: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 155 und 226.

[970] Der Preußische Finanzminister führte aus, daß das State Department gegen die Preußen-Anleihe26 zunächst keine Bedenken gehabt hätte. Die Bankvertreter seien dann aber angewiesen worden, einen Termin für die Auflegung der Anleihe nicht anzugeben. Die Bedenken, die dann geäußert seien, führe er auf die Einwirkung des Reparationsagenten zurück, hinter dem der Reichsbankpräsident stehe. Sie beruhten auf Artikel 248 des Versailler Vertrages27 und auf Anzweiflung der Produktivität der Anleihe.

26

Siehe oben Anm. 4.

27

Der Reparationsagent hatte vor der Auflegung der Preußen-Anleihe verlangt, daß in den Anleiheprospekt ein Hinweis auf Artikel 248 des VV aufgenommen werde, wonach der Besitz und die Einnahmen des Reichs und der dt. Länder erststellig für die Reparationen hafteten.

Die Vorbereitungen seien im engen Einvernehmen mit dem Reichsbankpräsidenten getroffen. Auf seine Einwirkung sei der Betrag von 200 auf 120 Millionen ermäßigt worden. Auch den Zeitpunkt des Abschlusses habe Preußen daraufhin verschoben.

Auf Anfrage habe der Reichsbankpräsident erklärt, die Anleihe sei produktiv, bei der Abstimmung müsse er aber seine Meinungsverschiedenheiten mit dem Reiche zum Ausdruck bringen. Auf die Bitte, sich wenigstens der Stimme zu enthalten, habe der Reichsbankpräsident erklärt, das Direktorium müsse entscheiden; dann habe die Reichsbank gegen die Anleihe gestimmt28. Diese Tatsache sei wohl durch den Reparationsagenten in Amerika bekannt geworden.

28

In der Sitzung der Beratungsstelle für Auslandskredite am 21.9.27 (Protokoll in R 2  /2091  und 2128 ).

Nachdem der Reichsbankpräsident förmlich in der Öffentlichkeit erklärt habe, daß die Anleihe produktiven Zwecken diene, handele es sich jetzt nur noch um die Formulierung des Prospektes im Hinblick auf Artikel 248 des Versailler Vertrages.

Die Formulierung sei Sache der Bankvertreter. Sie beabsichtigten, in dem Prospekt sowohl den Standpunkt des Reparationsagenten wie den der Reichsregierung zum Ausdruck zu bringen. Auf den Absatz der Anleihe werde das keine Wirkung haben.

Preußen trete für eine Verstärkung der Richtlinien der Beratungsstelle ein. Die Gemeinden könnten nicht knapp genug gehalten werden. Die Aufsichtsbehörden hätten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei der Herausgabe von Schuldverschreibungen das Genehmigungsrecht, bei kurzfristigen Anleihen hätten sie dagegen keine Einwirkung. Nur soweit es sich um die Vorbereitung langfristiger Anleihen durch kurzfristige Verschuldung handele, nehme das Preußische Ministerium des Innern die Entscheidung in Anspruch. Das Recht sei aber bestritten. Es sei erwünscht, daß die Beratungsstelle die Aufnahme kurzfristiger Anleihen durch die Gemeinden erschwere.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers wies darauf hin, daß die völlige Abdrosselung der Auslandsanleihen für die Wirtschaft unmöglich sei und die Gegnerschaft der gesamten Wirtschaft gegen den Reichsbankpräsidenten zur Folge haben würde.

[971] Seinem Wunsche wegen der Richtlinien könne entsprochen werden. Die Formulierung enthalte nichts Neues. Bei der Durchführung allerdings entstände die Gefahr weiterer scharfer Gegensätze.

Ein Entgegenkommen gegenüber den Gemeinden wegen ihrer kurzfristigen Verschuldung halte er nicht für glücklich. Die Aufsichtsbefugnisse über die Gemeinden genügten wegen der kurzfristigen Verschuldung nicht. Dies wäre die Hauptschwierigkeit, da sie die langfristige nach sich ziehe. Die Länderaufsicht müsse erweitert werden.

Die Beratungsstelle habe bisher gut gearbeitet. Der Anschein, daß etwas zu verbessern wäre, müsse vermieden werden. Er bäte von einer Organisationsänderung Abstand zu nehmen, solange nicht wegen der Reparationsfrage eine neue Stelle geschaffen würde.

Der Reichswirtschaftsminister hielt es für erforderlich, diese Stelle bald zu schaffen und die Neuorganisation der Beratungsstelle damit zu verbinden.

Der Reichsbankpräsident habe anscheinend Reparationspolitik treiben wollen, indem er auf Schwierigkeiten im Transfer hinwies. In dieser Richtung seien seine Ausführungen im Enquete-Ausschuß [im] November 1926 und Januar 1927 gegangen. Er habe damals erklärt, die private Verschuldung zur Befriedigung politischer Gläubiger sei auf die Dauer nicht möglich29. Es sei der einzige Fall, in dem eine Vernehmung des Enquete-Ausschusses in die Presse gekommen sei. Diese Aktion sei günstig gewesen. Nach dem Dawes-Plan sollen die Zahlungen aus den Überschüssen erfolgen.

29

Siehe: Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft, Die Reichsbank, Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für Geld-, Kredit- und Finanzwesen (V. Unterausschuß), Berlin 1929, S. 168.

Möglicherweise verfolge der Reichsbankpräsident die gleiche Politik auch jetzt. Wenn Auslandsanleihen verhindert würden, würde sofort eine Transferkrisis herbeigeführt.

Inzwischen habe sich aber der Reichsbankpräsident der Meinung angeschlossen, daß eine Revision des Dawesplans und eine Transferkrise erst nach den Wahlen des Jahres 1928 in den Vereinigten Staaten, Frankreich und Deutschland in Frage kommen könne.

Zwei Bestimmungen bereiteten bei der Preußen-Anleihe Schwierigkeiten: Artikel 248 des Versailler-Vertrages30 und Artikel 7 zum Annex VI des Londoner Protokolls31.

30

Siehe oben Anm. 27.

31

Einen „Annex VI“ zum Schlußprotokoll der Londoner Konferenz vom 16.8.24 (RGBl. II, S. 290  ff.) gibt es nicht. Gemeint ist offenbar Absatz VII in Anlage 6 des Dawes-Plans; vgl. Anm. 32.

Das Eigentum Preußens sei durch den Versailler Vertrag für die Kriegsschulden haftbar. Die Haftung sei durch den Dawesplan suspendiert, lebe aber wieder auf, sobald der Dawesplan falle. Nach seiner Ansicht sei die Reichsregierung bei Wahrung des deutschen Standpunktes in dieser Hinsicht etwas zu weit gegangen. Deswegen möchte dem Standpunkt des Reparationsagenten im Prospekt der Preußen-Anleihe in dieser Richtung entgegengekommen werden. Eine Übersicht über den Streitstand empfehle sich nicht.

[972] Schwieriger sei die Lage hinsichtlich Artikel 7 zum Annex VI. Danach seien die Reichsregierung und die Reichsbank gemeinsam verpflichtet, die Transferierung zu unterstützen32. Nach einem Gutachten des Reparationsagenten, das dem Finanzministerium zugegangen sei, könne dieses Zusammenwirken jetzt bereits gefordert werden. Es bestehe die Gefahr, daß der Reparationsagent, der sehr geschickt sei, seine Theorie bei der Preußen-Anleihe verankern wolle. Die Theorie sei nicht richtig, wie auch aus amerikanischen Rechtsgutachten hervorgehe. Die Reichsregierung und die Reichsbank seien insbesondere nicht verpflichtet, die Preußen-Anleihe zu verhindern. In diesem Punkte dürfe nicht das geringste Entgegenkommen gezeigt werden, weil die Gefahr schädlicher Schlußfolgerungen bestehe.

32

Von der Verpflichtung der RReg. und der Rbk, die Tätigkeit des Transferkomitees bei der Übertragung der Reparationszahlungen zu erleichtern, handelt Absatz VII der Anlage 6 des Dawes-Plans. Siehe: Die Berichte der von der Reparationskommission eingesetzten beiden Sachverständigenkomitees vom 9. April 1924, Berlin 1924, S. 138.

Wenn Preußen auch hinsichtlich der Gestaltung des Prospektes keine Entscheidung in Anspruch nehme, so müsse doch vermieden werden, daß Formulierungen hinausgehen, die den Standpunkt des Reparationsagenten wegen der Verpflichtung der Reichsregierung und Reichsbank zur Erleichterung des Transfers unterstützen33.

33

Die Auslandsanleihe Preußens konnte am 13.10.27 in New York zur Zeichnung aufgelegt werden, nachdem mit dem Reparationsagenten eine Einigung über die Erwähnung der Reparationsverpflichtungen im Prospekt der Anleihe erzielt worden war. Siehe den Artikel „Der Preußenprospekt“ im „Berliner Börsen-Courier“ Nr. 479 vom 13.10.27 (R 43 I /656 , Bl. 321 f.; ein Exemplar des Anleiheprospekts in R 2 /2091 ).

Mit den Verhandlungen über das Verhältnis zwischen dem Reich und den Ländern solle das Landesaufsichtsrecht über die Gemeinden in Zusammenhang gebracht werden. Zweckmäßig sei wohl eine öffentliche Erörterung der Frage. Dadurch würde gezeigt, daß die vom Reparationsagenten in seinem Bericht34 beanstandete staatsrechtliche Organisation der öffentlichen Gewalten verbessert werden solle. Die hohe Verschuldung der Gemeinden ohne die Möglichkeit eines Eingriffs der Staatsgewalt sei nicht zu halten.

34

Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 10.6.27.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, die Verhandlungen mit dem Reparationsagenten würden nicht von Preußen, sondern von ihm geführt. Er beabsichtige, in der nächsten Woche mit den Ländern die Reparationsfrage durchzusprechen. Sie seien darüber nicht ausreichend unterrichtet und glaubten, die Frage ginge sie nichts an.

Um zu Geld zu kommen, gäben die Kommunen auch Wechsel, die in ziemlich erheblichem Ausmaße in Amerika untergebracht seien. Die Sorgen des Reichsbankpräsidenten in dieser Hinsicht seien berechtigt. Andere Gemeinden wandelten ihre Betriebe in private Aktiengesellschaften um, damit sie für diese ohne die Beratungsstelle Geld aus dem Ausland bekommen könnten.

Die Ansicht, daß eine Transferkrise keinesfalls vor 1929 möglich sei, werde vom Reichsbankpräsidenten und von führenden amerikanischen Kreisen geteilt.

[973] Der Reichspostminister äußerte Bedenken gegen die von der Reichsbank erstrebte Konzentration der öffentlichen Gelder35. Die Reichsregierung müsse mit der Reichsbank zusammengehen, aber die letzte Entscheidung in der Hand behalten. Die Länder wünschten die Verwendung der Gelder in den Landesteilen, in denen sie aufkämen.

35

Siehe die Ausführungen Schachts über die Bewirtschaftung der öffentlichen Gelder in seiner Berichterstattung am 7.3.27: Dok. Nr. 195.

Der Generaldirektor der Reichsbahngesellschaft führte hierzu aus, die Reichsbahn würde jährlich 30 Millionen Zinsen verlieren, wenn nach Liquidierung der Golddiskontbank ihre Gelder unverzinslich in die Reichsbank flössen. Die Länder seien mit der Verkehrskreditbank zufrieden, weil diese die Gelder am Orte des Aufkommens verwalte36.

36

Vgl. hierzu Dok. Nr. 195, Anm. 15.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Ministerbesprechung am 7. Oktober im engsten Kreise unter Zuziehung des Generaldirektors der Reichsbahngesellschaft und des Reichsbankpräsidenten stattfinden solle37. Die Preisfrage werde das Kabinett in der kommenden Woche zu beschäftigen haben38.

37

Siehe Dok. Nr. 313.

38

Fragen der Preispolitik wurden in der Ministerbesprechung vom 13. 10. im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Besoldungsreform behandelt; siehe Dok. Nr. 317, P. 1.

Der Reichsminister des Auswärtigen werde dem Kabinett am 8. Oktober über die Verhandlungen in Genf Vortrag erstatten39.

39

Siehe Dok. Nr. 314, P. 1.

Das Schulgesetz werde am 11. Oktober unter Vorsitz des Stellvertreters des Reichskanzlers im Kabinett zur Verhandlung kommen40.

40

Siehe Dok. Nr. 316, P. 1.

Im übrigen wurden keine Beschlüsse gefaßt.

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