1.77.1 (ma32p): 1. Entwurf eines Gesetzes über den Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Jugoslawien.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Text

RTF

1. Entwurf eines Gesetzes über den Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und Jugoslawien.

Ministerialdirektor Ritter erläuterte die Vorlage1.

1

Der Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Jugoslawien war am 6.10.27 in Berlin unterzeichnet worden. Das AA hatte dem Kabinett den Text des Vertrages mit ergänzenden Notenwechseln und einer Denkschrift sowie einen GesEntw. über den Handelsvertrag vorgelegt (R 43 I /1100 , Bl. 33–53, 55–56).

Nach kurzer Aussprache stimmte das Reichskabinett dem Gesetzentwurf und dem Vertrage zu mit der Maßgabe, daß der Zoll für Dari zu Futterzwecken[1002] ebenfalls auf 2,50 RM gesenkt werden soll. Die Formulierung dieser Änderung im Vertrage bleibt den zuständigen Ministerien vorbehalten2.

2

Das Gesetz über den Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Dt. Reich und Jugoslawien wurde am 13.12.27 ausgefertigt (RGBl. II, S. 1125 ). Zur Reichstagsdebatte über das Gesetz siehe RT-Bd. 394, S. 11702  ff., 11912 ff.

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