1.90.4 (ma32p): 4. Luftschutz.

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[1040]4. Luftschutz10.

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Im Referentenvortrag des RegR Planck vom 2.11.27 für diese Ministerbesprechung heißt es: „Der [1927 gegründete] Deutsche Luftschutz E.V. hat das Bestreben, die Frage des Schutzes deutschen Gebietes gegen feindliche Fliegerangriffe im Benehmen mit den Behörden vorzubereiten und auch die in der Öffentlichkeit etwa notwendig werdende Propaganda auf diesem Gebiet durchzuführen.“ Die zuständigen Reichsressorts hätten sich in einer Referentenbesprechung vom 9.8.27 „vorläufig dahin geeinigt, daß vorbehaltlich der Entscheidung des Reichskabinetts die Federführung dem Reichsministerium des Innern zufallen soll. Daß ferner zunächst zu entscheiden sei, ob die Zeit für eine Durchführung des Luftschutzes bereits gekommen sei und daß endlich die Führung in dieser ganzen Frage völlig in der Hand der Reichsbehörden zu liegen habe.“ RM a. D. Krohne (Vors. des Dt. Luftschutzvereins) sei vom RWeM und RAM gebeten worden, eine Tätigkeit des Vereins erst nach der grundsätzlichen Entscheidung der RReg. einzuleiten. Planck hatte für die obige Ministerbesprechung vorgeschlagen: „1. die Notwendigkeit des Luftschutzes zu bejahen; 2. die Federführung dem Reichsministerium des Innern zu überlassen, 3. dafür Sorge zur tragen, daß die Führung straff in den Händen der Reichsbehörden bleibt, 4. zu beschließen, daß eine Propagandatätigkeit für den Luftschutzgedanken in der Öffentlichkeit erst beginnen darf, wenn die notwendigsten Vorarbeiten von den Behörden auf dem Verwaltungswege ausgeführt worden sind, damit die Öffentlichkeit nicht vorzeitig beunruhigt wird.“ Diesem Vorschlag Plancks hatten sich MinDir. v. Hagenow und StS Pünder angeschlossen (R 43 II /1295 , Bl. 74; in diesem Aktenband weitere Vorakten betr. Luftschutz). Siehe auch die Aufzeichnung des Vortr. LegR Forster vom 31.10.27 „für die demnächstige Kabinettssitzung über die Frage des Luftschutzes für die Zivilbevölkerung“, in: ADAP, Serie B, Bd. VII, Dok. Nr. 58.

Der Reichsminister des Innern trug die Sachlage vor. Er sprach sich dafür aus, das Reichsministerium des Innern als federführend für den Luftschutz zu erklären und mit den Vorarbeiten nunmehr zu beginnen. Es würde dabei zu klären sein, inwieweit der Luftschutzverein heranzuziehen sei.

Ministerialrat Brandenburg sprach sich ebenfalls für die Federführung des Reichsministeriums des Innern aus. Um eine praktische Mitarbeit des Luftschutzvereins zu erzielen, die gleichzeitig in dem erforderlichen Maße von der zuständigen Reichsbehörde beaufsichtigt werde, schlug er die Bildung eines Beirats für Luftschutzfragen vor, dessen Präsidium vielleicht der gegenwärtige Präsident des Luftschutzvereins, Reichsminister a. D. Krohne, einnehmen könne.

Der stellvertretende Chef der Heeresleitung gab zu erwägen, daß die Tätigkeit des Luftschutzvereins zwar von großem Nutzen sein könne, man aber zu verhüten habe, daß hier wieder ein Verband entstehe, der in die Tätigkeit der Behörden hineinarbeite. Er schlug vor, den Luftschutzverein lediglich, falls dies erforderlich sein werde, zu Propagandazwecken zu benutzen und alle organisatorischen Arbeiten durch die Behörden vorzunehmen.

Der Reichsminister der Justiz stellte fest, daß das Reichskabinett die Federführung durch das Reichsministerium des Innern beschließe, daß ferner das Reichsministerium des Innern beauftragt werde, im Benehmen mit den anderen zuständigen Ressorts ein Arbeitsprogramm für den Luftschutz vorzubereiten. Es bestand Einvernehmen darüber, daß der Deutsche Luftschutz E. V., der bereits wertvolle Vorarbeiten geleistet habe, zur Mitarbeit heranzuziehen sei. Das Reichskabinett nahm Kenntnis von den Ausführungen der Vertreter des Reichsverkehrsministeriums und Reichswehrministeriums und beschloß, daß die Abgrenzung der Arbeitsgebiete der Behörden und des Deutschen Luftschutzvereins bei der Ausarbeitung des Arbeitsprogramms noch entschieden werden solle11.

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Über das Ergebnis dieser Ministerbesprechung wurde Krohne durch Schreiben Pünders vom 4.11.27 informiert (R 43 II /1295 , Bl. 75). Am 14. 1., 20. 1. und 9.2.28 fanden im RIMin. Ressortbesprechungen über den Luftschutz statt, zu denen auch Krohne hinzugezogen wurde. Wie Planck am 6.3.28 vermerkte, sei das Ergebnis dieser Besprechungen „eine mehr oder weniger ausgesprochene Ablehnung sämtlicher Ressorts gegenüber dem von […] Krohne vorgeschlagenen Ausmaß der Organisation eines Luftschutzbeirats und seiner Tätigkeit gewesen“. Der RIM werde zunächst eine Kabinettsvorlage fertigstellen, die einer erneuten Beratung der RReg. zugrunde gelegt werden solle. „Voraussichtlich dürfte aber wohl die Neuregelung dieser Frage vor den Wahlen nicht zustande kommen.“ (R 43 II /1295 , Bl. 92). Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 472, P. 3.

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