1.93.4 (ma32p): 4. [Außerhalb der Tagesordnung: Kleinrentnerfürsorge.]

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4. [Außerhalb der Tagesordnung: Kleinrentnerfürsorge2.]

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Kleinrentner waren alte oder erwerbsunfähige Personen, die ein ihre wirtschaftliche Existenz sicherndes Vermögen besessen, es aber durch die Inflation verloren hatten und infolgedessen auf öffentliche Füsorge angewiesen waren. Die Durchführung und Finanzierung der Kleinrentnerfürsorge war den Ländern und Gemeinden übertragen; das Reich zahlte lediglich Zuschüsse im Rahmen der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die rechtliche Grundlage der Kleinrentnerfürsorge bildeten seit der Währungsstabilisierung hauptsächlich die „VO über Fürsorgepflicht“ vom 13.2.24 (RGBl. I, S. 100 ) und die „Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“ vom 4.12.24 (RGBl. I, S. 765 ). Vgl. dazu: Deutsche Sozialpolitik 1918–1928, Erinnerungsschrift des Reichsarbeitsministeriums, S. 239 ff.; Syrup, Hundert Jahre staatliche Sozialpolitik 1839–1939, S. 403; Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 486 ff.

Weiter brachte außerhalb der Tagesordnung der Reichsarbeitsminister die[1057] Frage der Unterstützung der Kleinrentner zur Verhandlung. Das Reichsarbeitsministerium habe hierfür in seinen Etat 25 Millionen eingesetzt. Der Reichsfinanzminister sei dagegen, weil es sich um Wohlfahrtspflege handele, die den Ländern obliege. Der Sozialpolitische Ausschuß werde sich in der kommenden Woche mit dem sehr weitgehenden Antrage der Demokratischen Partei wegen der Kleinrentnerfürsorge befassen3. Die Auswirkung dieses Antrages würde sich auf etwa 200 Millionen im Jahre belaufen, während die Fürsorge jetzt ungefähr 170 Millionen in Anspruch nehme. Der demokratische Antrag erfasse aber nur etwa ein Drittel der Personen, die jetzt unterstützt würden, so daß neben diesen für die weiteren ⅔ die bisherige Fürsorge noch in Frage käme. Berufungen seien zu befürchten. Es handele sich um einen neuen Fürsorgezweig, der vom Reiche übernommen würde. Die Sozialdemokratische Partei würde zustimmen.

3

Die DDP-Fraktion hatte dem RT am 21.7.27 den „Entwurf eines Rentnerversorgungsgesetzes“ vorgelegt (RT-Bd. 417 , Drucks. Nr. 3621 ). Der GesEntw., der inzwischen dem Sozialpolitischen Ausschuß des RT zur Beratung überwiesen worden war, wollte einer bestimmten Gruppe von Kleinrentnern anstelle der bisherigen Fürsorge einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Rente verschaffen. Die Stellungnahme des RArbMin. zu diesem GesEntw. der DDP sowie einen Überblick über die geltende Regelung der Kleinrentnerfürsorge enthält der „Referentenentwurf einer Denkschrift über die Kleinrentnerfürsorge“, den der RArbM dem StSRkei mit Begleitschreiben vom 10. 11. übersandte; im Begleitschreiben erklärte der RArbM, er „halte eine grundsätzliche Stellung[nahme] des Kabinetts für erforderlich, ob eine neue soziale Versorgung geschaffen werden kann und soll“ (R 43 I /2104 , Bl. 141–158).

Der Reichswirtschaftsminister bat, die Entscheidung zu vertagen, bis die Minister mit ihren Parteien Fühlung genommen hätten.

Das Kabinett erklärte sich damit einverstanden4.

4

Zur weiteren Beratung dieser Frage siehe Dok. Nr. 337 (unter „Haushalt des Reichsarbeitsministeriums“) und Nr. 340, P. 2.

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