1.222 (ma32p): Nr. 464 Der Reichskanzler an den Reichstagsabgeordneten Bockius in Mainz. Brissago, 19. April 1928

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[1438] Nr. 464
Der Reichskanzler an den Reichstagsabgeordneten Bockius in Mainz. Brissago, 19. April 1928

R 43 I /2272 , Bl. 83–85 Entwurf1

1

Der Entwurf wurde am 16.4.28 von StS Pünder angefertigt. Die Reinschrift dieses Briefes übermittelte Pünder zusammen mit einem Bericht über politische Tagesfragen vom 18. 4. an RK Marx, der sich in Brissago (Schweiz) zur Erholung aufhielt. Marx teilte Pünder in einem Schreiben vom 20. 4. aus Brissago mit, daß er den Brief an Bockius abgesandt habe (Schriftwechsel zwischen Pünder und Marx im Nachl. Pünder , Nr. 29, Bl. 22–30). Der Absendeort „Brissago“ und der Absendetag „19.“ ist in den (oben abgedruckten) Briefentwurf nachträglich mit Bleistift eingesetzt worden.

[Überleitung der hessischen Justizverwaltung auf das Reich.]

Lieber Herr Kollege!

Herr Dr. Brüning hat mir Mitteilung von Ihren das Reich-Länder-Problem betreffenden Besprechungen2 gemacht und insbesondere hervorgehoben, daß die hessische Landtagsfraktion des Zentrums sich bereits mit einer etwaigen Überleitung der hessischen Justizverwaltung auf das Reich einverstanden erklärt hat. Indem ich die Richtigkeit dieser Mitteilung wohl ohne weiteres unterstellen darf, liegt mir am Herzen, zu dieser Haltung der hessischen Landtagsfraktion meine lebhafteste Zustimmung zum Ausdruck zu bringen. Ich tue dies in meiner doppelten Eigenschaft als Reichskanzler und als Vorsitzender der Deutschen Zentrumspartei.

2

Hierüber nichts ermittelt.

Es ist Ihnen nicht unbekannt, daß die Reichsregierung auf der Länderkonferenz im Januar d.Js. gerade diesen Gedanken der Überleitung von Länder-Justizverwaltungen auf das Reich in die Debatte geworfen hatte. Auf der anderen Seite ist natürlich nicht zu verschweigen, daß gegen diesen Gedanken seitens einer Reihe von Länderregierungen Bedenken geäußert worden sind3. Immerhin ist erreicht worden, daß dieser Gedanke als eine besonders beachtliche und wertvolle Anregung in dem Kommuniqué über das Ergebnis der Länderkonferenz Aufnahme gefunden hat4. In voller Übereinstimmung hiermit hat ja dann auch der Neunerausschuß der Deutschen Zentrumspartei in seinen vor[1439] kurzem einstimmig angenommenen Richtlinien über die Verfassungsreform diesen Gedanken aufgegriffen5.

3

Gegen eine Übertragung von Teilen der Länderverwaltung, etwa der Justizverwaltung, auf das Reich hatten sich auf der Länderkonferenz vor allem der Bayer. MinPräs. Held, der Oldenb. MinPräs. v. Finckh und der Braunschw. MinPräs. Jasper ausgesprochen, während der Hess. StPräs. Ulrich eine solche Übertragung befürwortet hatte. Siehe die „nur zum Dienstgebrauch“ bestimmte stenographische Niederschrift: Länderkonferenz am 16., 17. und 18. Januar 1928 im Kongreßsaal des Reichskanzlerhauses, Berlin 1928 (Aktenexemplar in R 43 I /1875 ), S. 35 ff., 60, 66 und 74.

4

Gemeint ist Abschnitt II, Ziffer 1 des Kommuniqués vom 18.1.28 über das Ergebnis der Länderkonferenz (Dok. Nr. 398): „Zur Beseitigung finanzieller Notstände von Ländern, die durch die Entwicklung der Verhältnisse eintreten, ist die Reichsregierung bereit, über die geltende verfassungsmäßige Zuständigkeit hinaus geeignete Verwaltungsbereiche solcher leistungsschwach gewordenen Länder auf das Reich zu übernehmen.“

5

Ein Neunerausschuß des Zentrums hatte Richtlinien zur Reichsreform ausgearbeitet, die am 8.3.28 vom Reichsparteivorstand des Zentrums angenommen worden waren. In Punkt 9 dieser Richtlinien heißt es: Es müsse „den Beschlüssen der Länderkonferenz entsprechend der Versuch gemacht werden, bestimmte Gebiete der Verwaltung im Wege der Vereinbarung auf das Reich zu übertragen. Dabei hat das Reich unter allen Umständen zu vermeiden, daß es einen neuen unnötigen eigenen Behördenapparat in den unteren Instanzen in solchen Ländern unterhält.“ Abdruck der Richtlinien in: Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 730 ff.; Senger, Die Politik der Deutschen Zentrumspartei zur Frage Reich und Länder von 1918–1928, S. 110 ff.

Aus diesen Gründen begrüße ich es außerordentlich, daß die Dinge durch den erwähnten Beschluß der hessischen Zentrumspartei nunmehr anscheinend in praktischen Fluß kommen werden. Ich verrate Ihnen vielleicht kein Geheimnis durch die Mitteilung, daß ähnliche Anträge auch seitens anderer Länderregierungen ziemlich sicher zu erwarten sind6. Ich würde es aber ganz besonders begrüßen, wenn der Ausgangspunkt solcher amtlichen Erörterungen gerade ein hessischer Antrag sein würde, weil dies zweifellos manche anderen Schwierigkeiten im Verhältnis von Nord und Süd ausräumen könnte.

6

Mit Schreiben vom 15.3.28 an das RJMin. hatte die StReg. von Mecklenburg-Schwerin den Antrag gestellt, die Justizverwaltung des Landes auf das Reich zu übernehmen. Diesen Antrag übermittelte RJM Hergt am 17. 4. an den StSRkei, den RIM, den RFM und den RSparkom. (R 43 I /2276 , Bl. 89). Nachdem die Rkei das RJMin. darauf hingewiesen hatte, daß der RK eine beschleunigte Behandlung der Angelegenheit wünsche, fand am 14.6.28 im RJMin. eine Ressortbesprechung über die Übernahme der mecklenburg-schwerinschen Justizverwaltung statt. In dieser Besprechung, an der Vertreter des RJMin., des RFMin., des RIMin., des RSparkom. und der Rkei teilnahmen, wurde „schließlich Übereinstimmung über folgende Punkte“ erzielt: „a) es ist zunächst eine grundsätzliche Stellungnahme des neuen Reichskabinetts darüber abzuwarten, ob es die Übernahme einzelner Verwaltungszweige durch das Reich, insbesondere von Justizverwaltungen, für wünschenswert hält oder nicht vielmehr den Abschluß von Verwaltungsgemeinschaften zwischen Ländern vorzieht, b) im Falle der Übernahme der Justizverwaltung eines Landes durch das Reich ist eine Abänderung des Artikels 103 der Reichsverfassung, am besten vielleicht in der Richtung erforderlich, daß durch Staatsvertrag Justizverwaltungen der Länder durch das Reich übernommen werden können.“ (Protokoll Wiensteins in R 43 I /2276 , Bl. 94–95). Hierzu äußerte sich Pünder in einem Brief an StS Popitz vom 16.6.28: „Wenngleich nach der ganzen Haltung des Reichsjustizministeriums in dieser Frage ein positives Ergebnis nicht gleich zu erwarten war, so macht mir der Ausgang dieser ersten Besprechung doch gewisse Beklemmungen. Ich habe kein Verständnis dafür, daß sich die Ressortvertreter hinter das neue Kabinett verkriechen, ob dieses überhaupt die Übernahme von Verwaltungszweigen, insbesondere der Justizverwaltung, auf das Reich begrüßen werde. […] Bis nicht etwas anderes erfolgt, muß meines Erachtens das Kommuniqué der Länderkonferenz die Grundlage aller weiteren Vorarbeiten darstellen. In diesem Kommuniqué wird ausdrücklich von der Übernahme von Landesverwaltungszweigen auf das Reich gesprochen [siehe Anm. 4]. Meines Erachtens wäre und ist es gerade die Aufgabe der sachverständigen Ressorts, die letzten politischen Entscheidungen des Kabinetts durch sachverständige Gutachten vorzubereiten. Wenn Sie einverstanden wären, würde ich es daher sehr begrüßen, wenn wir trotz dieser Ressortbesprechung die Frage nochmals aufgreifen könnten. Daß es natürlich etwas mißlich ist, mit der Justizverwaltung des kleinen Mecklenburg-Schwerin zu beginnen, ist klar; aber die preußische Justizverwaltung wird uns vermutlich nicht so bald auf dem Präsentierteller angeboten werden.“ (R 43 I /2276 , Bl. 98; Bl. 99 f. das Antwortschreiben von Popitz an Pünder). Zum Fortgang der Verhandlungen über die „Verreichlichung“ der Justizverwaltung Mecklenburg-Schwerins siehe: Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, P. 2.

Ich habe keinerlei Bedenken, wenn Sie meine vorstehende Auffassung auch den in Betracht kommenden politischen Kreisen zur Kenntnis bringen wollten. In gleichem Sinne und mit gleicher Post werde ich mich auch an Herrn[1440] Kollegen Köhler wenden und ihn um Veranlassung bitten, daß jetzt baldigst ein diesbezüglicher konkreter Vertragsentwurf zwischen Reich und Hessen ausgearbeitet wird7. Daß die Frage der Übernahme der hessischen Landesjustizverwaltung natürlich auch einen finanziellen Hintergrund hat, ist klar; aber ich hoffe, wenn wir erst einmal uns über das Ziel geeinigt haben, werden wir auch diesen Punkt klarstellen. Ich würde das baldige Zustandekommen eines solchen Vertragsentwurfs auch deswegen sehr begrüßen, weil mir daran liegt, daß die gegenwärtige Reichsregierung, die auch die Initiative zur Länderkonferenz ergriffen hat, vor dem Zusammentritt des neuen Reichstags den Vertragsentwurf der politischen Diskussion unterbreiten könnte.

7

Unter dem 19.4.28 ging der folgende, von Pünder entworfene, Brief des RK an RFM Köhler ab: „In der Anlage übersende ich Ihnen einen Brief, den ich in Ihrer Abwesenheit an Herrn Kollegen Dr. Bockius gerichtet habe. Leider haben wir beide uns vor Ihrer Rückkehr und vor meiner Abreise in Berlin nicht mehr sprechen können. Es liegt mir deshalb daran, Ihnen auf diesem Wege mitzuteilen, daß mir eine baldige positive Erledigung der hessischen Angelegenheit ganz besonders am Herzen liegt. Ich wäre Ihnen deshalb sehr dankbar, wenn Sie Auftrag erteilen wollten, daß seitens der zuständigen Dienststellen nunmehr ungesäumt mit der Hessischen Regierung über die konkrete Formulierung eines Vertragsentwurfs in Verhandlungen eingetreten wird.“ (R 43 I /2272 , Bl. 84–85; vgl. dazu den Brief von Marx an Pünder vom 20.4.28, Nachl. Pünder , Nr. 29, Bl. 30). Am 23. 5. vermerkte ORegR Wienstein, daß die zuständigen Referenten im RFMin. wie auch StS Popitz über die Frage der Übernahme der hess. Justizverwaltung „nichts Neues“ mitzuteilen wüßten und daß ihnen auch der diesbezügliche Brief des RK an RFM Köhler unbekannt sei. Daraufhin übersandte Pünder an Popitz am 26. 5. Abschriften der Briefe des RK an Bockius und Köhler; im Begleitschreiben bat Pünder Popitz, sich für die weitere Förderung der Sache einzusetzen (R 43 I /2272 , Bl. 87). Inzwischen hatte der RK jedoch das in Anm. 8 angeführte Schreiben mit der ablehnenden Stellungnahme der hess. Zentrumsfraktion erhalten.

Ihren gelegentlichen gefälligen Rückäußerungen sehe ich besonders gern entgegen8. Da ich gerade eben zu einem voraussichtlich fünfwöchigen Erholungsurlaub Berlin verlassen habe, darf ich anheimgeben, etwaige Mitteilungen an Herrn Staatssekretär Dr. Pünder in der Reichskanzlei ergehen zu lassen, der mich laufend über alle wichtigen Vorkommnisse orientiert.

8

Siehe das Schreiben des Vors. der Zentrumsfraktion im hess. LT, Hoffmann, vom 8.5.28 an den RK: Dok. Nr. 469.

Mit den besten Grüßen bin ich

Ihr

[Marx]

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