1.44 (ma32p): Nr. 286 Das Reichsbank-Direktorium an den Reichskanzler. 15. August 1927

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[893] Nr. 286
Das Reichsbank-Direktorium an den Reichskanzler. 15. August 19271

1

Dieses Schreiben ist nach einer Abschrift, die der StSRkei am 29.8.27 dem AA übermittelte, abgedr. in: ADAP, Serie B, Bd. VI, Dok. Nr. 151.

R 43 I /656 , Bl. 215–219

[Gefahren der zunehmenden Auslandsverschuldung.]

Hochgeehrter Herr Reichskanzler!

Seit der Währungsstabilisierung hat die Reichsbank in dem Bestreben, die Währung für die Dauer in einer gesunden Wirtschaft zu fundieren, ununterbrochen daran gearbeitet und bei jeder Gelegenheit darauf hingewirkt, daß

1. die Aufnahme von Auslandsschulden auf ein Mindestmaß beschränkt bleibe,

2. die öffentliche Hand (Reich, Länder, Kommunen) sich möglichst sparsamer Wirtschaft befleißige und

3. die im Inland anfallenden öffentlichen Gelder nach einheitlichen Gesichtspunkten dem inländischen Markte zur Verfügung gestellt würden.

Wenn auch diese Bemühungen der Reichsbank nur teilweise Erfolg gehabt haben, so haben wir doch das Gefühl gehabt, daß unsere Bestrebungen von der Reichsregierung im allgemeinen gebilligt und unterstützt wurden. Seit einigen Monaten scheint es, daß hier in ein Wandel eingetreten ist. Die Erklärung der Reichsregierung vom 14. Mai hinsichtlich der Vorgänge am „Schwarzen Freitag“2 ist in der Öffentlichkeit als eine förmliche Desavouierung der Reichsbankpolitik aufgefaßt worden, einzelne ministerielle Verlautbarungen haben von der unsrigen abweichende Auffassungen über die Wirkung der ausländischen Kredithilfe erkennen lassen, und in der Beratungsstelle für Auslandskredite ist die Reichsbank in den letzten Wochen verschiedentlich von den[894] Vertretern des Reichsfinanz- und des Wirtschaftsministeriums überstimmt worden.

2

Nach dem Kurssturz an der Berliner Börse am 13.5.27 (siehe Dok. Nr. 195, Anm. 40) war durch WTB vom 14.5.27 folgende Erklärung der RReg. veröffentlicht worden: „Bei der Erörterung der gestrigen Börsenlage wird in einem Teil der heutigen Morgenpresse die Auffassung vertreten, daß die die Baisse veranlassenden Maßnahmen auf Beschlüsse der Reichsregierung zurückzuführen seien, die außerdem noch ohne Fühlungnahme mit den sonst zuständigen Stellen zustandegekommen seien. Diese Darstellung ist völlig falsch. Es wird demgegenüber – übrigens in voller Übereinstimmung mit den Darlegungen, die seitens der Reichsbank bereits gegeben sind – festgestellt, daß der Herr Reichsbankpräsident Anfang dieses Monats dem Reichskabinett anläßlich der Erörterung einer anderweitigen Angelegenheit auch seine Auffassung über die seit längerer Zeit in der Entwicklung begriffene Börsenbewegung mitgeteilt hat. Beschlüsse seitens des Reichskabinetts wurden zu diesem Punkte aber nicht gefaßt, insbesondere auch nicht in der Frage, ob auf eine Verminderung der Reportgelder hinzuwirken sei. Das Reichskabinett äußerte dem Herrn Reichsbankpräsidenten gegenüber auch keine Wünsche, in welcher Weise er seine Aufgabe zum Schutze der Währung und in der Führung der deutschen Geldpolitik bei seinen Verhandlungen mit den Kreditbanken erfüllen möchte. Zu dieser Kabinettssitzung [vom 5.5.27: Dok. Nr. 226, P. 9] war übrigens wie üblich auch der Vertreter der preußischen Staatsregierung eingeladen, der denn auch an den Verhandlungen dauernd teilgenommen hat. Außer dieser einen Kabinettssitzung hat eine weitere Kabinettsberatung unter Beteiligung des Herrn Reichsbankpräsidenten in dieser Angelegenheit nicht stattgefunden.“ Der Text dieser Erklärung war von der Rkei im Benehmen mit dem RWiMin. entworfen und vom RK genehmigt worden (R 43 I /2126 , Bl. 66–75).

Die Grundlagen der bisherigen Reichsbankpolitik werden nun dadurch in ein schärferes Licht gerückt, daß wir die Ziffern einer von uns über die kurzfristige Auslandsverschuldung der Banken per 30. April und 30. Juni d. J. angestellten Rundfrage annähernd vollständig vorliegen haben. Aus dieser ergibt sich, daß das deutsche Bankwesen am 30. Juni d. J. mit rund 3,4 Milliarden RM kurzfristig an das Ausland verschuldet war und daß von diesen 3,4 Milliarden nur annähernd die Hälfte durch Ausleihungen an das Ausland valutarisch gedeckt war, während für die eventuelle Abdeckung der anderen Hälfte das deutsche Bankwesen mit rund 1,7 Milliarden RM auf den allgemeinen Devisenmarkt bzw. auf die Reichsbank angewiesen bleibt.

In dieser Ziffer von 3,4 Milliarden sind die direkten kurzfristigen Kredite des Auslandes an die nichtbankmäßigen Kreise der deutschen Wirtschaft, also an Schiffahrt, Industrie, Importhandel etc. noch nicht eingeschlossen wie auch nicht die kurzfristigen Kommunalschulden. Sie werden die gesamte kurzfristige Auslandsverschuldung der deutschen Wirtschaft auf über 4 Milliarden RM bringen.

Diese, auch von uns in dieser Höhe bei weitem nicht erwarteten Ziffern geben uns Veranlassung, die damit verbundenen Gefahren noch einmal der Reichsregierung eindringlichst vor Augen zu führen und eine grundsätzliche Entschließung zu erbitten. Wir möchten uns andererseits dabei ganz und gar auf die Erörterung derjenigen beiden Aufgaben beschränken, die der Reichsbank gestellt sind, nämlich Schutz der deutschen Währung (Bankgesetz)3 und Mitwirkung bei der Durchführung des Dawesplanes (Londoner Pakt).

3

Bankgesetz vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ).

Neben den erwähnten 4 Milliarden kurzfristigen Krediten dürfte Deutschland heute an Anleihen und Hypothekendarlehen rund 5 Milliarden RM langfristige Auslandsschulden kontrahiert haben. Mit diesen Geldern ist nicht nur die, auch von uns stets gebilligte, Wiederauffüllung der erschöpften deutschen Lagervorräte und die Beschaffung des notwendigen Betriebs- und Umstellungskapitals unserer Wirtschaft erfolgt, sondern es ist weit darüber hinaus eine inländische Konjunkturbelebung herbeigeführt worden, die einen Verbrauch großen Stils auf geborgter Grundlage darstellt und weite Kreise des In- und Auslandes über den Ernst unserer Lage hinweggetäuscht hat. Es ist eine unwiderlegte volkswirtschaftliche Wahrheit, daß jeder nicht zur Auslandsinvestierung oder zur Schuldentilgung verwendete Auslandskredit sich in Warenimport umsetzen muß. Schon hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, Umfang und Tempo der Auslandsverschuldung unter schärfste Kontrolle zu nehmen. Die erschreckende Passivität unserer Handelsbilanz während des ersten Halbjahres 1927 wäre unmöglich gewesen, wenn nicht die kurzfristige Auslandsverschuldung, vor der die Reichsbank stets besonders nachdrücklich gewarnt hat, in einem so unverantwortlichen Maße erfolgt wäre.

[895] Die angegebene gesamte ausländische Verschuldung dürfte heute schon eine jährliche Annuität von annähernd 700 Millionen RM erfordern. So wie die deutsche Wirtschaft zur Zeit liegt, werden dieselben nicht durch Export, sondern nur durch Anleihen beschafft. Das Gleiche gilt von den weiteren Summen, die für die Passivität unserer Handelsbilanz erforderlich sind, sowie für diejenige Summe, die der Reparationsagent4 für den Bartransfer benötigt (im 4. Rechnungsjahr5 bei gleichbleibendem Sachlieferungsumfang auf 1 Milliarde RM zu schätzen). Dazu kommt, daß jede wirtschaftliche oder politische Störung in der Welt den sofortigen Abruf der kurzfristigen Auslandskredite herbeiführen kann. Wie und ob diese Beträge auch nur noch für einige Zeit durch Aufnahme von Auslandsanleihen zu decken sein werden, darüber haben wir die größten Zweifel. Es darf daran erinnert werden, daß, als der Linksunterzeichnete im Oktober 1925 nach den Vereinigten Staaten kam, er sich einer Aktion des State Departments gegenüber sah, die auf eine amerikanische Beschränkung in der Gewährung von Staats- und Kommunalanleihen an Deutschland hinauslief. Es gelang damals, diese Beschränkung auszuschalten durch die Zusicherung, daß wir in der Beratungsstelle selbst ein brauchbares Instrument handhaben würden, um unsererseits eine Kontrolle auszuüben6. Angesichts der neuesten Entwicklung in Deutschland sehen wir, daß die Londoner Times am 27. Juli d. Js. vor der weiteren kritiklosen Hergabe von Anleihen nach Deutschland gewarnt hat, und auch in Amerika sind neuerdings wieder kritische Stimmen, insbesondere über die Hergabe von Kommunalanleihen laut geworden. Es ist deshalb die Befürchtung durchaus berechtigt, daß eines schönen Tages für Auslandsanleihen uns die Märkte nicht mehr offen stehen werden.

4

Gilbert.

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4. Jahr der Laufzeit des Dawes-Plans: 1.9.27–31.8.28.

6

Siehe dazu die Mitteilungen Schachts in seiner Berichterstattung vor Vertretern der RReg. und der Länder am 5.12.25: diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 244, dort S. 960 ff.

Welches sind nun die Wirkungen einer solchen Entwicklung? Auf währungspolitischem Gebiete liegen die Dinge so, daß gegenüber den 1,7 Milliarden RM ungedeckten kurzfristigen Devisenschulden der Banken und gegenüber den laufenden Zahlungsverpflichtungen an das Ausland unmittelbar greifbare, nennenswerte Devisenreserven außer den 2 Milliarden RM Gold und Devisen der Reichsbank nicht vorhanden sind. Erfolgt eine Kündigung der kurzfristigen Auslandskredite, so wird also zunächst auf die Reichsbank zurückgegriffen werden. Da die von uns unter allen Umständen aufrechtzuerhaltende Parität der Reichsmark nur bei freiem Devisenverkehr möglich ist, so wird die Reichsbank ihre Devisen bzw. ihr Gold glatt hergeben müssen, so lange ihr dafür Reichsmark eingeliefert werden; die infolge davon entstehende Geldverknappung wird ins nahezu Unerträgliche gesteigert werden dadurch, daß die Reichsbank für jeden Dollar, der ihr abverlangt wird, das Zweieinhalbfache, also 10 RM an Noten aus dem Verkehr ziehen muß, wenn sie die 40%ige Notendeckung7 aufrechterhalten will. Würde der Reichsbank demnach auch nur eine[896] Milliarde Reichsmark in Devisen entzogen werden, so müßte sie etwa 2½ Milliarden RM-Noten aus dem Verkehr ziehen. Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer solchen Verknappung des Zahlungsmittelumlaufes sind kaum auszudenken. Wenn nun auch anzunehmen ist, daß bei einer solchen Kreditverknappung die latenten Devisenreserven der Wirtschaft (Guthaben im Auslande, Warenvorräte etc.) herangezogen werden würden, so würde doch auch dieses von einer katastrophenartigen Beeinträchtigung des Wirtschaftslebens begleitet sein, die in Lohndruck, Preisschleuderung und ähnlichem zur Auswirkung kommen müßte.

7

Siehe Dok. Nr. 195, Anm. 32.

Von der reparationspolitischen Seite her stellt sich das Problem so dar, daß der Transfer bisher im wesentlichen nur auf Basis von Auslandsanleihen möglich gewesen ist. Die vorgeschilderte Krisis würde bewirken, daß der Transfer unterbrochen werden müßte. Nun müßte es nach unserer Auffassung Ziel jeder Reparationspolitik sein, diesen Augenblick der Unterbrechung des Transfers möglichst dann eintreten zu lassen, wenn die politische und wirtschaftliche Situation für uns einigermaßen vorteilhaft liegt, nicht aber diesen Augenblick dem Zufall überlassen. Denn es ist selbstverständlich, daß mit der Unterbrechung des Transfers neue Kreditschwierigkeiten und schwerster politischer Druck von außen her zu erwarten sein werden. Dieser Druck würde um so schwerer auf uns lasten, als der Währungsschutz des Dawesplanes sich nur auf die reparationspolitischen Schulden, nicht aber auf die privatwirtschaftlichen Devisenverpflichtungen Deutschlands bezieht.

Mit den beschränkten Mitteln einer Notenbankpolitik ist diesen Dingen nicht beizukommen. Während wir im Frieden uns einer nicht nur ausgeglichenen, sondern aktiven Zahlungsbilanz und einem Goldmünzen- und Devisenvorrat innerhalb der deutschen Wirtschaft von vielen Milliarden Mark gegenübersahen, die es möglich machten, vorübergehenden Schwierigkeiten des Geldmarktes mit den üblichen Mitteln der Diskontpolitik zu begegnen, steht die Reichsbank heute nicht nur einer von Gold und Devisen entblößten, sondern darüber hinaus tief an das Ausland verschuldeten Wirtschaft gegenüber. Die deutsche Währung beruht heute vollständig auf geborgter Grundlage. Umso dringender bedarf die deutsche Wirtschaft einer allgemeinen Wirtschafts- und Finanzpolitik, die diesen Schwierigkeiten Rechnung trägt. Die Reichsbank hat es sich von jeher, auch nachdem sie von der Reichsregierung durch das neue Bankgesetz vollständig unabhängig geworden ist, auf das nachdrücklichste angelegen sein lassen, ihre Politik Hand in Hand mit derjenigen der Reichsregierung zu führen. Sie ist ohne eine entsprechende Wirtschafts- und Finanzpolitik des Reiches nicht in der Lage, für sich allein die Dinge zu meistern. Wir sehen uns deshalb veranlaßt, die Reichsregierung mit dem größten Ernst auf die vorgeschilderten Gefahren hinzuweisen. Wir haben den dringenden Wunsch, auch fernerhin in engster Fühlung mit der Reichsregierung zu arbeiten, können einen Erfolg aber nur sehen, wenn auch die Reichsregierung den außerordentlichen Ernst der geschilderten Verhältnisse würdigt und entsprechende Maßnahmen mit größter Beschleunigung ergreift. Wenn auch selbstverständlich alles vermieden werden muß, was eine Panik herbeiführen könnte, so ist doch[897] unseres Erachtens die sofortige Durchführung der zum Eingang unseres Schreibens angeführten drei Punkte, nämlich Abbremsen der Auslandsanleihen, sparsamste öffentliche Wirtschaft und einheitliche Verwaltung der öffentlichen Gelder als erster Schritt zu fordern. Über unsere Mitarbeit bitten wir dabei in jedem Umfange und in jeder Weise verfügen zu wollen8.

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Abschriften dieses Schreibens des Rbk-Direktoriums übersandte der StSRkei am 29.8.27 unter „Geheim“ an den RFM, den RWiM und den RAM und teilte mit, daß die in dem Schreiben behandelten Fragen „im September d. Js. auf die Tagesordnung einer Sitzung des Reichsministeriums zu bringen sein“ werden (R 43 I /656 , Bl. 220). Auf Wunsch Schachts wurden am 21. 9. Abschriften auch an den RJM und den REM übersandt (R 43 I /656 , Bl. 227 f.). Siehe hierzu das Schreiben des RWiM an StS Pünder vom 18. 9. (Dok. Nr. 300) sowie die Schreiben des RFM an StS Pünder vom 22. 9. und 4.10.27 (Dok. Nr. 301 und Nr. 310). Die RReg. erörterte die Angelegenheit in einer Chefbesprechung am 6. 10. (Dok. Nr. 312) und einer Ministerbesprechung am 7.10.27 (Dok. Nr. 313).

Wir verbleiben, hochgeehrter Herr Reichskanzler, mit größter Hochachtung ganz ergebenst

Reichsbank-Direktorium

Dr. Hjalmar Schacht [Unterschrift9]

9

Diese Unterschrift konnte nicht entziffert werden.

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