1.69 (ma32p): Nr. 311 Vermerk des Ministerialrats Vogels über eine Besprechung des Reichsfinanzministers mit den Finanzministern der Länder am 5. Oktober 1927

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Nr. 311
Vermerk des Ministerialrats Vogels über eine Besprechung des Reichsfinanzministers mit den Finanzministern der Länder am 5. Oktober 1927

R 43 I /2570 , Bl. 36–37

[Deckung der Ausgaben für die Besoldungsreform.]

Im Verfolg der Aussprache im Plenum des Reichsrats über den Entwurf des neuen Besoldungsgesetzes1 vom 4. Oktober fand am 5. Oktober vormittags 11 Uhr im Reichstag unter dem Vorsitz des Reichsministers der Finanzen eine Besprechung mit den Finanzministern der Länder über die Deckung der den Ländern durch die Besoldungsreform erwachsenden finanziellen Lasten statt.

1

RR-Drucks. Nr. 127.

Reichsminister Köhler führte aus, daß die Vorarbeiten des Reichsfinanzministeriums für die Aufstellung des Reichshaushalts für das Jahr 1928 soweit gediehen seien, daß er schon jetzt vertraulich von der voraussichtlichen Höhe des Aufkommens der Überweisungssteuern des Jahres 1928 Kenntnis geben könne. Das Reichsfinanzministerium rechne auf Grund vorsichtiger Schätzungen damit, daß im Jahre 1928 ein Mehraufkommen von rund 430 Millionen in Ansatz gebracht werden könne. Er ließ auch durchblicken, daß sich dieser Betrag noch um weitere 100 Millionen Mark erhöhen werde, wenn die bekannte lex Brüning2 aufgehoben oder gemildert würde. Letzteres scheint Reichsminister Köhler anzustreben oder doch zu erhoffen. Das Mehraufkommen von 430 Millionen würde den Ländern in Höhe von 322 Millionen zugute kommen. Reichsminister Köhler nannte auch jedem Lande die Summe, die ihm unter Zugrundelegung des jetzt geltenden Verteilungsschlüssels von diesen 322 Millionen voraussichtlich zufallen würde. Diese Mitteilungen verfehlten ganz offensichtlich[961] nicht ihren Eindruck auf die Ländervertreter. Insbesondere die Vertreter der größeren Länder, mit Ausnahme von Bayern, wie Preußen, Sachsen, Baden und mit gewissen Einschränkungen auch Württemberg, gaben unverhohlen ihrer Zufriedenheit Ausdruck, wenngleich sie auch alle erklärten, daß sie trotz dieser neuen Summen im nächsten Jahr vor mehr oder weniger großen Defizits stünden. Gänzlich unbefriedigt zeigten sich insbesondere Bayern und Thüringen. Hessen äußerte sich gar nicht.

2

Siehe dazu Dok. Nr. 291, Anm. 10.

Staatssekretär Popitz wies die Länder noch darauf hin, daß, wenn das Reich mit höheren Steuereingängen im Jahre 1928 rechne, ja auch die Länder mit einem höheren Aufkommen ihrer eigenen Steuern rechnen könnten, zumal da einzelne Länder- und Gemeindesteuern, wie z. B. die Gewerbesteuer, sich automatisch der Höhe der Einkommensteuer anpaßten.

Gegenüber den Forderungen der Länder nach einer Änderung des Finanzausgleichs und nach weiteren Dotationen aus Reichsmitteln zeigte sich Reichsminister Köhler entsprechend seiner Haltung in der Besprechung mit den Ministerpräsidenten vom 3. Oktober3 absolut unzugänglich. Die Mehrheit der Länder scheint sich mit dieser Haltung der Reichsregierung auch abzufinden. Andeutungsweise ließ Reichsminister Köhler durchblicken, daß in der Frage der Abfindung für Post und Eisenbahn Verhandlungen mit ihm möglich seien. Ich möchte annehmen, daß das Reichsfinanzministerium auf diesem Gebiete einen Ausgleich, vor allen Dingen mit Bayern, suchen wird4.

3

Siehe Dok. Nr. 307.

4

In einem Vermerk vom 12.10.27 berichtete Vogels u. a.: Bei der 2. Lesung des Besoldungsgesetzes in den Ausschüssen des RR sei ein bayer. Antrag angenommen worden, wonach der Anteil der Länder an den Überweisungssteuern auf 80% erhöht werden solle. MinDir. Lothholz (RFMin.) habe mit größtem Nachdruck erklärt, daß die RReg. sich dem bayer. Antrag unter allen Umständen widersetzen müsse (R 43 I /2570 , Bl. 39). – Zur Verabschiedung des Besoldungsgesetzes durch das Plenum des RR siehe Dok. Nr. 318, Anm. 1.

Vogels 6. 10.

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