2.78.2 (mu11p): 2. Entwurf einer Verordnung über die Preise für Schlachtvieh, Ferkel und Läuferschweine.

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2. Entwurf einer Verordnung über die Preise für Schlachtvieh, Ferkel und Läuferschweine2.

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Nach der Vorlage des REM sollten die Preise für Rinder der Klassen A I bis C von 130 bis 80 M je Zentner auf 500 bis 320 M steigen, bei Schlachtkälbern von 120 auf 600 M, bei Schlachtschafen der Klassen I bis IV von 130 bis 80 M auf 460 bis 320 M, bei Schweinen von 150 auf 350 M. Der Preis von „Vertragsschweinen“ sollte konstant bei 550–600 M bleiben (21.4.20; R 43 I /2535 , Bl. 147-151).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug den Entwurf der Verordnung vor. Der Reichskanzler und die Reichsminister Bauer und Dr. Blunck wandten sich im Laufe der Aussprache gegen die Höhe der festgesetzten Preise. Sie seien zum Teil höher als die im Schleichhandel auf dem Lande tatsächlich gezahlten Preise. Die Minister hielten ihre Bedenken auch gegenüber den ausführlich von dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft dargelegten Gründen aufrecht3. Sie empfahlen eine nochmalige Besprechung des Entwurfs mit Vertretern der Konsumenten, insbesondere der Städte.[187] In diesem Sinne wurde beschlossen und der Entwurf demgemäß an das Reichsernährungsministerium zurückverwiesen. Der Reichskanzler gab die Anregung zu prüfen, ob eine Differenzierung der Preise nach den Landschaften möglich sei.

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Der REM hatte in seiner Vorlage erklärt, daß die Schlachtviehablieferung zurückgegangen sei, nachdem die Häutepreise angestiegen seien; außerdem sei die Fleischproduktion wegen des Futtermangels zurückgegangen. Die Produktionskosten für ein 2¼ Jahre altes Rind würden sich auf 3320 M belaufen (R 43 I /2535 , Bl. 147-151, hier: Bl. 149).

Auf Wunsch übernimmt es der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, die Anlagen des Entwurfs den Kabinettsmitgliedern noch zustellen zu lassen4.

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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 104, P. 1.

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