2.105.2 (mu21p): 2. Entwurf des Haushaltplans 1929.

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2. Entwurf des Haushaltplans 1929.

[Das RKab. stimmt den Haushalten des RWiMin., des RWiR, des RVM und des RMbesGeb. zu. Im Haushalt des RIMin. wird durch Einsparung an anderer Stelle der Betrag für die Technische Nothilfe von 1 auf 1,4 Mio RM erhöht. Die Abstimmung über die Mittel zur Behebung der Wohnungsnot in den östlichen Grenzgebieten wird zurückgestellt.]

Der Reichsminister des Innern beantragte sodann, in seinem Haushalt einen Betrag von 9 Millionen RM als einmalige Beihilfe für die wirtschaftlich und kulturell besonders bedrängten östlichen Grenzgebiete des Reichs einzusetzen.

Der Reichsminister der Finanzen wandte ein, daß ihm eine derartige Maßnahme so lange verfrüht erscheine, als nicht ein systematischer Plan für die Sanierung der östlichen Grenzgebiete vorliege. Er empfahl daher, sich darauf zu beschränken, dem Reichstag gegenüber die grundsätzliche Bereitwilligkeit der Reichsregierung zu Hilfsmaßnahmen anzukündigen und die Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzes in Aussicht zu stellen.

Der Reichsminister des Innern war demgegenüber der Auffassung, daß eine solche Ankündigung nicht genügen werde, um in den beteiligten Kreisen[364] Beruhigung zu schaffen. Wenn der beantragte Betrag im Etat vorgesehen werde, wolle er sich verpflichten, so lange keine Ausgaben aus dem Fonds zu leisten, bis ein systematischer Sanierungsplan ausgearbeitet sei.

Nach längerer Aussprache beschloß das Kabinett, im Haushalt des Reichsministeriums des Innern einen Leertitel für den vom Reichsminister des Innern vorgeschlagenen Verwendungszweck einzusetzen und in der Erläuterung zu diesem Leertitel die Vorlage eines besonderen Gesetzes für die Sanierung der östlichen Grenzgebiete anzukündigen1.

1

Unter P. 3 der Ministerbesprechung vom 5.2.29 teilte der RK mit, das PrStMin. habe beschlossen, im RR die Einsetzung von 25 Mio RM im Leertitel zu beantragen. Er bitte die Ressorts um beschleunigte Beratungen. Der Beschluß des StMin. war am gleichen Tag erfolgt (R 43 I /2287 , Bl. 217-219). Siehe auch Anm. 2 zu Dok. Nr. 134 sowie Dok. Nr. 115. Pünder ließ dem RK am 5. 2. (?) 1929 eine Bleistiftnotiz zugehen, daß das PrStMin. die Auffüllung beschlossen habe, da es sie für zweckmäßiger gehalten habe als eine Zurückhaltung bis zur Vorlage eines Entwurfs durch das Reich. Zur Vermeidung neuer Schwierigkeiten solle bald ein GesEntw. vorgelegt werden (R 43 I /1799 , Bl. 236). Am 6.2.29 notierte Pünder, daß der RK die Angelegenheit zur Sprache gebracht habe. „Wir müssen sehr dahinter hersein, daß der GesEntw. nun wirklich bald ans Kabinett gelangt“ (R 43 I /1799 , Bl. 236).

Ein Antrag des Reichsministers für die besetzten Gebiete der dahin ging, den Verwendungszweck des Fonds nicht auf den Osten zu beschränken, ihn vielmehr auf die westlichen Grenzgebiete auszudehnen, wurde mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

[Unter Berücksichtigung weiterer Änderungen wird der Haushalt des RIMin genehmigt.]

Haushalt des Reichswehrministeriums. […]

Der Reichswehrminister gab folgende Erklärung ab:

Der Herr Reichsminister der Finanzen verlangt von mir eine Kürzung der Wehrmachtsausgaben um 24 Millionen. Hiervon habe ich – die Notlage des Reiches anerkennend – 11,4 Mill. zugestanden. 12,6 Mill. bleiben umstritten.

Zwangsläufige Steigerungen, wie Löhne und Preissteigerung, ergeben eine weitere innere Senkung um 14,5 Millionen Mark. Wird dem Antrag des Reichsministers der Finanzen stattgegeben, so kann die Wehrmacht im Etatsjahr 1929 für 38,5 Millionen weniger Sachwerte beschaffen.

Die umstrittenen 12,6 Millionen gehen ausschließlich zu Lasten unserer Landesverteidigung, da die Bedürfnisse der Friedenswehrmacht von mir auf das schärfste zusammengestrichen sind.

Als Folge der beantragten Abstriche ergibt sich, daß das Ihnen vorgetragene Notprogramm nicht innegehalten werden kann. Ich werde mich der Forderung des Reichsministers der Finanzen angesichts der schweren Finanzlage des Reiches fügen, wenn das Gesamtkabinett auf dieser Streichung ausdrücklich besteht und die Verantwortung für sie mitübernimmt. Außerdem erkläre ich ausdrücklich, daß in den nächsten Jahren eine erhebliche Steigerung des Wehrmachtsetats unausbleiblich ist, wenn wir nicht unsere Wehrlosigkeit verewigen wollen.

Das Kabinett faßte darauf den vom Reichswehrminister zu seiner Entlastung[365] für notwendig erklärten Beschluß und billigte den Haushaltsplan nach der Vorlage.

[Die Haushalte des RJMin., des REMin., des Rechnungshofs, der Reichsschuld, des RFMin. und des RPMin. werden nach der Vorlage genehmigt. Die Weiterberatung wird auf den 17.1.29 vertagt.]

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