2.107.1 (mu21p): Lage Mecklenburg-Schwerins.

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Lage Mecklenburg-Schwerins.

Der Reichskanzler eröffnet die Besprechung.

Ministerpräsident Schröder führte aus, daß die Mecklenburg-Schwerinsche Regierung grundsätzlich auf unitarischem Standpunkt stehe und bereit sei, an der Lösung des Einheitsstaats-Problems mitzuarbeiten. Er weise unter anderem darauf hin, daß Mecklenburg-Schwerin versucht habe, mit der Preußischen Staatsregierung wegen der Lösung der Enklavenfrage zu verhandeln, leider jedoch vergeblich. Nun könne Mecklenburg-Schwerin durch die Übernahme der Justizverwaltung auf das Reich wesentlich geholfen werden, allerdings nur dann, wenn auch die gesamten Kosten der Justiz in Höhe von 3½ Millionen Mark vom Reich übernommen würden. Die Verhandlungen in dieser Richtung seien leider vom Reich nicht weitergeführt worden. Verderblich sei für Mecklenburg-Schwerin besonders der Entwurf des Steuervereinheitlichungsgesetzes, der die progressiven Besteuerungssätze der Grundsteuer in den Ländern beseitige. Auf die progressive Gestaltung dieser Steuer könne Mecklenburg jedoch nicht verzichten. Ferner sei auch die eventuelle Aufhebung des § 35 des Finanzausgleichgesetzes für Mecklenburg-Schwerin untragbar1.

1

Siehe Dok. Nr. 75.

Die Frage des Anschlusses an Preußen sei von dem Mecklenburg-Schwerinschen Kabinett eingehend geprüft worden. Das Kabinett wolle auch diesen Weg beschreiten, wenn die Schaffung eines Reichslandes Mecklenburg-Schwerin nicht möglich sei; was den Mitgliedern der Regierung an sich sympathischer sei. Es sei nun bereits mit den jetzigen Regierungsparteien über die Angelegenheit gesprochen worden. Die Parteien hätten jedoch die Frage aufgeworfen, wie und wann der Anschluß vor sich gehen solle. Wenn er im Wege der Volksabstimmung erfolgen solle, dann sei ein Mißerfolg sicher. Aber auch eine ⅔-Mehrheit im Parlament sei zur Zeit nicht zu erreichen.

[370] Gegen den Reichssparkommissar seien die Mitglieder des Mecklenburg-Schwerinschen Kabinetts deshalb verstimmt, weil er die Unterlagen, auf Grund deren das Reichskabinett zu seinem Beschluß bezüglich Mecklenburg-Schwerin gekommen sei, nicht vorher den Mitgliedern des Mecklenburg-Schwerinschen Kabinetts unterbreitet habe. Aber die Differenzen seien ja jetzt als beseitigt anzusehen. Überdies solle in der nächsten Woche noch eine Besprechung mit dem Reichssparkommissar Staatsminister a. D. Saemisch stattfinden.

Der Gedanke des Anschlusses an Preußen müsse im Lande sorgfältig vorbereitet werden durch die Bearbeitung der Parteien und der wirtschaftlichen Verbände. Im übrigen sei zu betonen, daß Mecklenburg-Schwerin keinesfalls ohne Staatsvermögen sei. Es habe ungefähr 250 Staatsdomänen und rund 100 000 ha Wald.

Seine Bitte gehe nun dahin, das gegenwärtige Stadium so aufzufassen, daß erst Vorarbeiten im Lande bezüglich des Anschlusses an Preußen erfolgen müßten. Fernerhin möge aber die Reichsregierung einzelne Verwaltungszweige, insbesondere die Justizverwaltung unter Übernahme der Kosten übernehmen.

Der Reichskanzler führte aus, der Reichssparkommissar habe nicht die Initiative dahin ergriffen, daß das Reichskabinett Mecklenburg-Schwerin den Anschluß an Preußen empfehle. Ein Gutachten des Sparkommissars habe der Beratung des Reichskabinetts auch nicht zugrunde gelegen2.

2

Diese Aussage geht auf einen Vorschlag zurück, den Wienstein in einem Vermerk am 15. 1. gemacht hatte (R 43 I /2276 , Bl. 182 f.).

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß er seine guten Dienste wegen des Anschlusses an Preußen Mecklenburg-Schwerin deshalb sehr rasch angeboten habe, weil in Preußen in dieser Hinsicht nachträgliche Bedenken auftauchen könnten und jetzt auch aufgetaucht seien. Zwar sei der Ministerpräsident Braun durchaus ein Freund des Anschlusses, der preußische Innenminister habe jedoch gewisse Bedenken dagegen. Nach seiner Ansicht sei jetzt noch eine einigermaßen günstige Zeit für Anschlußverhandlungen Mecklenburg-Schwerins mit Preußen.

Staatsminister Asch machte einige Ausführungen über die Finanzlage Mecklenburg-Schwerins. Er betonte, daß die Anschlußverhandlungen nicht im Eilzugtempo vor sich gehen könnten. Die schwierige finanzielle Lage Mecklenburg-Schwerins ergebe sich daraus, daß das Land fast vorwiegend ein Agrarland sei, und daß die Landwirtschaft zur Zeit eine Krise durchmache. Er hoffe, daß die Krisis in der Landwirtschaft nur vorübergehender Natur sei. Außerdem sei darauf hinzuweisen, daß die Kulturanforderungen der Bevölkerung Mecklenburg-Schwerins jetzt höhere seien als in der Vorkriegszeit. Die Regierung müsse diesen Gesichtspunkten Rechnung tragen. Weiterhin würden die Aufgaben der Länder und ihre Einnahmen häufig durch Reichsgesetze nachteilig beeinflußt. Die Steueranspannung in Mecklenburg-Schwerin sei groß.

Vom Standpunkt des Vermögens und der Schulden aus betrachtet, sei die Lage jedoch nicht pessimistisch anzusehen. Dem Nennwert nach deckten sich Kapital und Schulden. Aus der Vermögenslage heraus sei ein Anschluß an Preußen nicht unbedingt nötig. Schlimmer sei die Etatseite des Landes. Er[371] müsse die Frage aufwerfen, ob es nötig sei, daß die Reichsregierung den passiven Saldo einzelner Länder durch die Reichsgesetzgebung noch vergrößere, und zwar mitten im Etatsjahr. Die Lohnsteuersenkung habe Mecklenburg-Schwerin sehr beeinträchtigt. Sie sei auch mitten im Etatsjahr vorgenommen worden.

Zusammenfassend wolle er sagen, daß auch er unbedingt unitarisch eingestellt und zu Verhandlungen wegen des Anschlusses an Preußen bereit sei, aber nicht unter Druck. Ferner müsse er bitten, die Frage der Übernahme gewisser Verwaltungszweige auf das Reich, vor allen Dingen der Justizverwaltung, weiter zu verfolgen.

Der Reichskanzler betonte, er könne wohl im Namen des gesamten Reichskabinetts sagen, daß keinerlei Maßnahmen von der Reichsregierung getroffen worden seien, um gewissermaßen auf halbem Wege den Anschluß Mecklenburg-Schwerins an Preußen zu erzwingen oder Mecklenburg-Schwerin zur Abgabe einzelner Verwaltungszweige an das Reich zu nötigen. Naturgemäß wirke die Verschlechterung der Finanzen des Reichs zwangsläufig auf die Länder ein. Er entnehme aus den bisherigen Ausführungen, daß der Anschluß Mecklenburg-Schwerins noch einige Zeit dauern werde. Dabei müsse er allerdings betonen, daß dann sich auch die Aussichten des Anschlusses verschlechtern würden. Es scheine jetzt also mehr die Frage im Vordergrunde zu stehen, ob und welche Verwaltungszweige vom Reich zu übernehmen seien.

Staatsminister Dr. Möller führte aus, daß in weit rechts stehenden Kreisen Mecklenburg-Schwerins ein ausgesprochenes Heimatgefühl vorhanden sei, das zu dem Verlangen auf Beibehaltung der staatlichen Selbständigkeit führe. In den links stehenden Kreisen und auch in den Kreisen der Deutschen Volkspartei und der Wirtschaftlichen Vereinigung sei ein Nationalgefühl vorhanden. Dieses richte sich jedoch auf das Reich, nicht auf Anschluß an Preußen.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, er habe die Verhandlungen wegen der Übernahme der Justizverwaltung Mecklenburg-Schwerins auf das Reich gern aufgenommen. Es frage sich nur, ob diese Übernahme ausreiche, Mecklenburgs Finanzverhältnissen gerecht zu werden. Wenn die Übernahme der Justizverwaltung auf das Reich dem Lande Mecklenburg-Schwerin keinen dauernden Erfolg bringe, sei die Situation nach wie vor unklar. Das Reich habe dann die Justizverwaltung eines Landes übernommen und damit im Sinne des Einheitsstaates wohl kaum zu viel gewonnen. Nach seiner Ansicht habe die Beibehaltung der staatlichen Selbständigkeit unter Abgabe lediglich einzelner Verwaltungszweige für Mecklenburg-Schwerin lediglich dann Zweck, wenn das Land die allgemeine große Reichsreform abwarten könne.

Staatsminister Asch betonte, daß ein Anschluß Mecklenburg-Schwerins an Preußen doch nur dann nötig sein könne, wenn man der Überzeugung sei, daß die Verwaltung Mecklenburg-Schwerins nicht sparsam genug sei. Wenn das Reich die Justizverwaltung unter Übernahme sämtlicher Kosten übernehme, könne Mecklenburg-Schwerin seine staatliche Selbständigkeit auch beibehalten. Die Situation gestalte sich allerdings wieder anders, wenn der § 35 des Finanzausgleichgesetzes falle.

[372] Der Reichsminister der Finanzen erklärte, er habe den Eindruck gewonnen, daß in Mecklenburg-Schwerin der Widerstand gegen den Anschluß an Preußen sich verstärkt habe. Wenn das Reich einzelne Verwaltungszweige unter gleichzeitiger Übernahme der Kosten übernehme, seien mit Sicherheit Vorstöße anderer Länder zu erwarten. Preußen werde dann, da es den § 35 des Finanzausgleichgesetzes schon sehr bekämpfe, diesen sicherlich zu Fall bringen. Die Situation sei dann vielleicht anders, wenn die Justizverwaltung mehrerer Länder übernommen werden könne. Das sei jedoch nicht der Fall. Eine dauernde Erleichterung der finanziellen Lage der Länder sei im übrigen durch Übernahme einzelner Verwaltungszweige durch das Reich unter gleichzeitiger Übernahme der Kosten auch nicht möglich. Er verkenne nicht, daß die finanzielle Lage Mecklenburg-Schwerins durch das Steuervereinheitlichungsgesetz verschlechtert werde. Einen wirklichen Ausweg sehe er nur in der Aufgabe der staatlichen Selbständigkeit Mecklenburg-Schwerins. Dieses Ziel müsse nach seiner Ansicht erstrebt und erreicht werden.

Der Reichskanzler faßte das Ergebnis der Besprechung dahin zusammen:

a)

Wegen der Frage der Übernahme der Justizverwaltung Mecklenburg-Schwerins auf das Reich unter gleichzeitiger Übernahme der Kosten soll eine Entscheidung des Reichskabinetts herbeigeführt werden.

b)

Wegen der Frage des Anschlusses Mecklenburg-Schwerins an Preußen werde der Reichsminister des Innern eine weitere Initiative entfalten, wenn ein diesbezüglicher Wunsch von Mecklenburg-Schwerin geäußert werde.

Ministerpräsident Schröder erwiderte, daß er und die übrigen Mitglieder des Kabinetts der Reichsregierung für die gewährte Aussprache dankbar seien. Sicherlich habe man in ernster Aussprache versucht, die schwebenden Probleme zu lösen. Eine Lösung sei jedoch zur Zeit noch nicht möglich.

Er erwarte eine Mitteilung des Beschlusses des Reichskabinetts wegen der Übernahme der Justizverwaltung Mecklenburg-Schwerins unter gleichzeitiger Übernahme der Kosten3.

3

Wienstein empfahl am 14.2.29, von einer Verreichlichung der Justiz Mecklenburg-Schwerins abzusehen (R 43 I /2276 , Bl. 189 f.). Am 15.2.29 teilte das StMinisterium dem RK seinen Antrag mit, das Reich möge die Justizverwaltung des Landes mit allen Kosten übernehmen. Bei Aufrechterhaltung des § 35 des Finanzausgleichgesetzes sei dann die Selbständigkeit bis zur allgemeinen Reichsreform zu wahren. Das Land wolle durch seinen Finanzzustand nicht vor der allgemeinen Lösung der Frage Reich und Länder zum Anschluß gezwungen werden. Wegen seiner Agrarstruktur werde es noch lange schwach und stützungsbedürftig sein (R 43 I /2276 , Bl. 196-198).

Wenn Mecklenburg-Schwerin weitere Verhandlungen mit Preußen wegen des Anschlusses an dieses Land wünsche, werde es sich mit dem Reichsminister des Innern in Verbindung setzen.

Im übrigen wolle er baldigst mit dem Reichssparkommissar über das Ergebnis seiner Prüfung Mecklenburg-Schwerins mit Rücksicht auf die Aufstellung des neuen Etats sprechen.

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