2.12.9 (mu21p): 9) Grenzfonds für die westlichen Grenzgebiete.

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9) Grenzfonds für die westlichen Grenzgebiete.

Der Reichsminister von Guérard trug den Sachverhalt vor17. Sein Antrag ging dahin zu genehmigen, daß Baden und Hessen bei der Verteilung des[53] Restbetrages von 2,5 Millionen aus dem im Nachtragshaushalt 1927 bewilligten Westgrenzfonds berücksichtigt werden.

17

In einer Kabinettsvorlage v. 19.7.28 hatte der RMbesGeb. berichtet, daß im Nachtragshaushalt 1927 ein einmaliger Betrag von 12 500 000 RM als Beihilfe für die kulturell und wirtschaftlich bedrängten westlichen Grenzgebiete zur Verteilung an Preußen, Bayern und Oldenburg (für Birkenfeld) vorgesehen gewesen seien. Sie sollten nach Genehmigung der Einzelvorhaben entsprechend der Richtlinien des RMinbesGeb. verwandt werden, so daß sie unmittelbar durch die Grenzziehung entstandene Notstände beseitigen. Bei den Haushaltsberatungen für 1928 im RT seien die Mittel auf 15 000 000 RM erhöht worden. Seit 1927 verlange Hessen eine Beteiligung und sei dabei von einigen Parteien und Ländern unterstützt worden, und Baden melde Ansprüche auf Grund früherer Mittelzuteilung an. Hessen habe keine Grenzziehung erlitten, begründe aber seinen Anspruch mit der wirtschaftlichen Schädigung durch die Versailler Grenzen und habe unter den Besatzungslasten am meisten zu leiden. Durch seine Einbeziehung würde aber eine Erweiterung der Richtlinien notwendig und würden Berufungen anderer Gebiete erfolgen. Baden habe eine „blutende Grenze“ gegenüber dem Elsaß. Sein Anspruch könne anerkannt werden (R 43 I /1799 , Bl. 105-107).

Der Reichssparkommissar äußerte gegen die Berücksichtigung Hessens starke Bedenken. Er führte aus, daß Zuwendungen an Hessen aus dem Westgrenzfonds mit dem Etatdispositiv nicht vereinbar seien; zudem sei die Finanznot Hessens, wie er auf Grund seiner eingehenden Kenntnis der hessischen Finanzverhältnisse sagen könne18, nicht in solchen Verhältnissen begründet, für die der Grenzfonds nach seiner Bestimmung helfen solle. Zuwendungen an Hessen aus dem Grenzfonds würden daher möglicherweise Berufungen von unabsehbarer finanzieller Tragweite im Gefolge haben.

18

Siehe Dok. Nr. 9, P. 3.

Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß es politisch bedenklich sei, Hessen in seiner unbestreitbaren großen Finanznot im Stich zu lassen und durch einen ablehnenden Beschluß des Reichskabinetts gegen die Reichsregierung zu verbittern.

Der Reichsarbeitsminister war der Auffassung, daß Hessen bei der Geringfügigkeit der verfügbaren Mittel aus dem zur Verteilung stehenden Restfonds nicht wirksam geholfen werden könne und daß es daher besser sei, den Restfonds zur Abwicklung der von den bisher berücksichtigten Ländern in Angriff genommenen Aufgaben zu verwenden.

Ministerialdirektor Nobis setzte sich im Namen der Preußischen Regierung für den von dem Herrn Reichsarbeitsminister entwickelten Standpunkt ein, zumal Preußen für die im Fluß befindlichen Arbeiten auf den vollen Betrag seiner Restquote angewiesen sei19.

19

In der Frage der Verteilung der Gelder bestanden Differenzen zwischen dem Reich und Preußen (Material hierzu in R 43 I /1799 ).

Der Reichsminister der Finanzen schloß sich den vom Reichsparkommissar geäußerten Bedenken an und sprach sich für die Ablehnung der Mitbeteiligung Hessens aus.

Der Reichskanzler war der Meinung, daß starke politische Momente für eine Einbeziehung Hessens in den Verteilungsplan des Grenzfonds sprächen und daß der Reichstag daher wohl kaum Einspruch gegen eine derartige Verwendung der Mittel erheben werde. Andererseits aber seien die sachlichen Nachteile nicht zu verkennen, die eine übermäßige Zersplitterung des Restfonds im Gefolge habe.

Die Abstimmung ergab eine Ablehnung der Einbeziehung Badens und20[54] Hessens in den Verteilungsplan für den Restfonds mit einem Stimmenverhältnis von 5 gegen 4 Stimmen.

20

Mit Schreiben v. 27.7.28 teilte der RMbesGeb. MinR Vogels mit, daß sein Antrag im ganzen abgelehnt und nicht – wie in der ersten Protokollfassung – die Ablehnung nur Hessen betroffen habe (R 43 I /1799 , Bl. 115).

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