2.134.1 (mu21p): 1. Maßnahmen zur Behebung der Notlage in der Landwirtschaft.

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1. Maßnahmen zur Behebung der Notlage in der Landwirtschaft.

Der Reichsminister der Finanzen schlug vor, daß der Handelspolitische Ausschuß der Reichsregierung zunächst zu den Vorschlägen des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft Stellung nimmt, die handelspolitischen Inhalts sind1.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 146, P. 3.

Der Reichskanzler trat für diesen Vorschlag ein. Er hielt es aber für erforderlich, die Maßnahmen zur Behebung der Notlage in Ostpreußen zu besprechen,[446] zumal der Herr Reichspräsident mehrfach beschleunigte Erledigung erbeten habe.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft trug darauf den wesentlichen Inhalt seiner Ostpreußen-Denkschrift vor2.

2

Die Denkschrift des REM umfaßte ohne Anlage 40 Seiten (R 43 I /1855 , Bl. 417-437). Sie war am 18. 2. der Rkei zugesandt worden und hatte „zunächst mit den Reichs- und Preußischen Ressorts durchgesprochen werden“ sollen. In der Denkschrift war nach einer Schilderung der allgemeinen Lage Ostpreußens mitgeteilt worden, daß 1928 zur Unterstützung dieses Landesteils 143,45 Mio RM aufgebracht worden seien. Die Notlage rühre aus dem Niedergang der Landwirtschaft, der daher besonders zu helfen sei. Hilfsmaßnahmen hätten sich zu erstrecken auf: „A Weitere Lastensenkung, B Maßnahmen zum Ankauf gefährdeter landwirtschaftlicher Grundstücke, C Fortsetzung bisheriger Kredithilfsmaßnahmen: a) Kredithilfe für industrielle und gewerbliche Unternehmungen. b) Kredithilfe für landwirtschaftliche Schuldner, 1) Kredithilfe für erststellige Kredite, 2) Hilfe zur Fortführung der Umschuldung (zweitstellige Kredite). D Ausbau der Hilfsmaßnahmen durch eine Landeshilfsstelle.“ Diese Maßnahmen seien auch zur Durchführung „in anderen agrarischen Grenzgebieten geeignet“. Ihr Umfang hänge von den Erörterungen ab. „Bei allen Maßnahmen wird darauf Gewicht gelegt werden müssen, daß sie nur im Einvernehmen und unter entsprechender Mitwirkung Preußens getroffen werden, daß sie einfach und ohne teuere Neuorganisation durchführbar sind, daß insbesondere eine kostspielige Zwischenwirtschaft der öffentlichen Hand vermieden wird und daß die verfügbaren Mittel nur da eingesetzt werden, wo dies mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg und mit möglichst großem Nutzeffekt für die allgemeine Wirtschaft geschehen kann.“ Der REM hatte den Gesamtbedarf mit 176,5 Mio RM angegeben, von denen das Reich 153,7 Mio RM aufzubringen hatte (R 43 I /1855 , Bl. 418-437, hier: Bl. 422, 437). – Demgegenüber hatte MinDir. Dammann vom RIMin. in einem vorangegangenen Gespräch mit MinR Feßler die Mittel für ein Ostpreußenprogramm mit 50 Mio RM angegeben. MinR Quassowski vom REMin. hatte die gleiche Summe genannt, aber außerdem Kredite in Höhe von 70 Mio RM in Vorschlag gebracht. Dammann hatte Feßler mitgeteilt, daß „auf Feststellung von Erzlagern in Ostpreußen“ hingearbeitet und den großen Torflagern „erhöhte Aufmerksamkeit gewidmet“ werde. „Es sei immerhin nicht unmöglich, daß in absehbarer Zeit durch diese Arbeiten eine gewisse Umstellung der ostpreußischen Wirtschaft ermöglicht würde“ (Vermerk Feßlers vom 9.2.29; R 43 I /1799 , Bl. 240 f.).

Der Reichsminister der Finanzen hielt es alsdann für erforderlich, daß über die Vorschläge in zwei Ressortbesprechungen beraten würde. Die eine solle mit den zuständigen Reichsministern, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Reichswirtschaftsminister, Reichsminister der Finanzen, Reichsarbeitsminister und Reichsminister des Innern, die andere mit diesen Ministern unter Zuziehung des Preußischen Ministerpräsidenten und des Preußischen Ministers des Innern, des Landwirtschaftsministers, des Handelsministers und des Finanzministers stattfinden. Dabei solle versucht werden, festzustellen, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen am dringendsten und nach Lage der öffentlichen Finanzen durchführbar sind3.

3

Siehe dazu Dok. Nr. 138.

[Auf Grund der Aussprache erklärte der RK, daß Besprechungen in der vom RFM vorgeschlagenen Weise stattfinden sollen.]

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