2.168.1 (mu21p): Politische Lage.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Politische Lage.

Der Reichskanzler berichtete über den Verlauf seiner Besprechungen, die er am 8. und 9. April mit den Fraktions- und Parteiführern über die politische Lage geführt hat. Über das wesentliche Ergebnis dieser Besprechungen sind besondere Niederschriften gefertigt1. Er erklärte, daß die Besprechung vom 9. April abgebrochen und ohne ihn sowie ohne die Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion im internen Kreise der Vertreter des Zentrums, der Demokraten, der Deutschen und der Bayerischen Volkspartei fortgesetzt worden sei. Nach Abschluß dieser Sonderbesprechung sei ihm als deren Ergebnis der Vorschlag mitgeteilt worden, die Reichsregierung solle keinesfalls demissionieren, vielmehr einen Appell an die Fraktionen richten, zum mindesten den Reichshaushaltsplan 1929 in der Form des von dem Haushaltssachverständigen vereinbarten Kompromisses zu verabschieden. Das Reichskabinett müsse deshalb nunmehr zu einer Entscheidung in der Sache kommen. Er habe die Fraktionsführer auf 12.30 Uhr eingeladen in der Erwartung, daß bis dahin eine den Fraktionsführern bekanntzugebende Entscheidung des Reichskabinetts zustandegekommen sein werde. Staatssekretär Pünder, der an den Sonderverhandlungen der vorgenannten vier Fraktionen teilgenommen habe, habe auf Grund dieser Besprechungen den Entwurf für eine von der Reichsregierung zu veröffentlichende Erklärung aufgestellt, die er zur Erörterung stelle.

1

Siehe Dok. Nr. 166 und 167.

Der Reichsminister der Justiz machte sodann weitere Mitteilung über den Verlauf der Besprechung der vier Fraktionen vom 9. April, an der auch er beteiligt war. Er bestätigte, daß die Fraktionsführer der Meinung gewesen seien, daß die Reichsregierung trotz der nahezu verzweifelten politischen Lage unter allen Umständen den Versuch machen müsse, das Etatskompromiß zu retten. Die Reichsregierung müsse sich wieder der politischen Führung bemächtigen[541] und im Interesse der deutschen Staatswirtschaft so lange im Amte bleiben, bis sie gestürzt werde.

Der Reichskanzler führte hierzu aus, daß der Vorschlag zur Lösung der bestehenden Schwierigkeiten vom Standpunkt der Reichsregierung aus politisch überaus unbefriedigend sei, und daß nach seiner Meinung lediglich die Rücksicht auf das allgemeine Staatswohl das Reichskabinett veranlassen könne, im jetzigen kritischen Zeitpunkt nicht die Demission zu geben. Der in dem vorgelegten Entwurf für eine Erklärung der Reichsregierung enthaltene Vorschlag laufe letzten Endes auf nichts anderes hinaus, als auf eine verkappte große Koalition mit einem getarnten Interfraktionellen Ausschuß.

Der Reichswirtschaftsminister brachte zum Ausdruck, daß auch nach seiner Meinung von der jetzigen Reichsregierung zum mindesten der Etat gerettet werden müsse. Der Versuch sei allerdings hoffnungslos, wenn es nicht gelinge, die Fraktionen zu bewegen, für die Dauer der Etatsberatung auf die Einbringung anderer Anträge von grundlegender politischer Bedeutung zu verzichten. Eine Hauptschwierigkeit liege in der Frage der Erweiterung des Kabinetts durch Hinzuziehung von Zentrumsministern. Er empfahl, eine Veröffentlichung des zur Erörterung gestellten Entwurfs für den Appell der Reichsregierung nur dann in Aussicht zu nehmen, wenn Aussicht vorhanden sei, daß die Fraktionen bereit seien, auf den Boden dieser Erklärung der Reichsregierung zu treten.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er die Reichsregierungserklärung nur dann zu veröffentlichen gedenke, wenn die im Anschluß an die Kabinettssitzung bevorstehende Parteiführerbesprechung befriedigend verlaufen werde. Die Reichsregierungserklärung sei einstweilen nur für die Fraktionsführer bestimmt.

Staatssekretär Pünder erläuterte sodann die einzelnen Teile des vorliegenden Entwurfs. Er erklärte, daß die Formulierung entsprechend dem Ergebnis der Verhandlungen mit den Führern des Zentrums, der Demokraten, der Deutschen und der Bayerischen Volkspartei ausdrücklich so gewählt sei, daß den Fraktionen keine feste koalitionsmäßige Bindung – auch nicht in verkappter Form – zugemutet werde. Der Entwurf umfasse vier Abschnitte. Absatz 1 befasse sich mit den Staatsnotwendigkeiten. Absatz 2 besage, was die Reichsregierung angesichts der Lage zu tun beabsichtige. Absatz 3 drücke aus, wie sich die Reichsregierung die Aufgabe der Fraktionen denke. Absatz 4 ziehe die Nutzanwendung aus dem Vorhergesagten. In ihm werde die Bildung eines getarnten Interfraktionellen Ausschusses vorgeschlagen.

In der anschließenden Aussprache brachten der Reichsminister des Innern der Reichsminister der Justiz der Reichsminister der Finanzen und der Reichspostminister in längeren Darlegungen zum Ausdruck, daß es auch nach ihrer Auffassung Pflicht der Reichsregierung sei, trotz der überaus unbefriedigenden parteipolitischen Verhältnisse im Amt zu bleiben, da es nicht zu verantworten sei, die Staatsgeschäfte in der gegenwärtigen innen- und außenpolitisch überaus kritischen Zeit im Stich zu lassen. Der Etat müsse verabschiedet werden, und ferner dürften auch die deutschen Unterhändler in Paris nicht isoliert und preisgegeben werden. Man müsse versuchen, eine Regierung zur Verabschiedung des Etats aufrechtzuerhalten. Wenn der Etat verabschiedet sei, werde man sich neuen Verhältnissen gegenüber sehen, mit deren grundsätzlicher[542] Überwindung sich man erst später auseinanderzusetzen haben werde. Wenn es gelinge, das Zentrum zum Wiedereintritt in die Regierung zu bewegen, so sei dies im Interesse der besseren Erfolgsaussichten für die wichtige Regierungsaufgabe nur zu begrüßen.

Sodann folgte die Erörterung des Entwurfs der Regierungserklärung im einzelnen. Sie ergab eine völlige Einigung des Kabinetts auf den nachstehenden Wortlaut2:

2

Zwei korrigierte Entwürfe der Erklärung enthält der Nachlaß Pünder  36; der zweite Entwurf befindet sich außerdem in R 43 I /1308 , S. 293-295.

„Die Reichsregierung trat heute vormittag unter dem Vorsitz des Reichskanzlers zu einer eingehenden Aussprache über die gegenwärtige politische Lage zusammen. Sie kam einstimmig zu folgenden Entschließungen:

Angesichts der außen- und innenpolitischen Lage und insbesondere im Hinblick auf die augenblicklich in Paris tagende Reparationskonferenz ist eine aktionsfähige Regierung in Deutschland das unabweisbare Erfordernis. Die Reichsregierung wird daher ihre ganze Kraft daransetzen, daß die Grundlagen der deutschen Staatswirtschaft nicht erschüttert werden und deshalb insbesondere der Reichshaushaltsplan 1929 alsbald im Reichstage zur Verabschiedung gelangt.

Zu diesem Zwecke bekräftigt die Reichsregierung ihren bereits am vergangenen Sonntag [7. 4.] nach eingehender Prüfung im Hinblick auf die gesamtpolitischen Notwendigkeiten gefaßten Beschluß, unter Rückstellung ihrer Bedenken auf den Boden der Vorschläge zu treten, welche von den Sachverständigen der Sozialdemokratie, des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Demokratischen Partei und der Bayerischen Volkspartei gemeinsam vereinbart worden sind3. Für die Durchsetzung der so zustandegekommenen Vorschläge, einschließlich derjenigen für den Haushalt des Reichswehrministeriums, wird die Reichsregierung sich geschlossen einsetzen.

3

Siehe Dok. Nr. 165, P. 1.

Die4 Reichsregierung erwartet, daß die vorgenannten Fraktionen des Reichstags sie in dieser Arbeit unterstützen und etwaigen Anträgen auf weitere Streichungen über die genannten Vorschläge hinaus oder auf höhere Ausgabenbewilligung den erforderlichen Widerstand entgegensetzen werden.[543] Sie erwartet weiter, daß zur Gewährleistung eines reibungslosen Ganges der Reichsgeschäfte Anträge von grundlegender Bedeutung nur im gegenseitigen Benehmen gestellt oder weiter verfolgt werden.

4

Dieser Absatz hatte zunächst den Wortlaut: „Die RReg. gibt sich der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß – von kleineren Verschiebungen ohne politische Bedeutung im Gesamtrahmen abgesehen – alle Fraktionen des RT, die gewillt sind, sie in dieser Arbeit zu unterstützen, etwaigen Anträgen auf weitere Streichungen über die genannten Vorschläge hinaus oder auf höhere Ausgabenbewilligungen einmütigen Widerstand entgegensetzen werden. Ein Gleiches muß, um einen stetigen Gang der Reichsgeschäfte auf die Dauer zu gewährleisten, überhaupt für jegliche Stellung von Anträgen von politischer Bedeutung gelten“ (BA: Nachlaß Pünder  36). In der zweiten Fassung des Entwurfs war der Wortlaut dahin geändert: „Die RReg. gibt weiterhin der Hoffnung Ausdruck, daß – von unwesentlichen Abänderungen im ziffernmäßigen Rahmen der einzelnen Ressorts abgesehen – alle Fraktionen des RT, die gewillt sind, sie in dieser Arbeit zu unterstützen, etwaigen Anträgen auf weitere Streichungen über die genannten Vorschläge hinaus oder auf höhere Ausgabenbewilligungen den erforderlichen Widerstand entgegensetzen werden. Um einen reibungslosen Gang der Reichsgeschäfte auf die Dauer zu gewährleisten, sollen Anträge von grundlegender Bedeutung überhaupt nur im gegenseitigen Einvernehmen gestellt oder weiter verfolgt werden“ (R 43 I /1308 , S. 293-295, hier: S. 295).

Auf dieser Grundlage wird die Reichsregierung mit den obengenannten Fraktionen des Reichstags in Verbindung treten, um durch fortgesetzte engste Fühlungnahme die Erreichung dieser politischen Ziele zu gewährleisten. Sie wird gleichzeitig die von ihr angestrebte Erweiterung des Reichskabinetts ohne weiteren Verzug in die Wege leiten.“

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