2.18.1 (mu21p): 1) Auswärtige Lage.

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[69]1) Auswärtige Lage.

Einleitend begrüßte der Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen und gab den herzlichen Wünschen des Reichskabinetts für eine baldige Wiederherstellung Ausdruck1.

1

Stresemann hatte im August 1928 einen leichten Schlaganfall erlitten.

Der Reichsminister des Auswärtigen sprach dem Reichskanzler und dem Reichskabinett seinen aufrichtigen Dank aus. Über seine Reise nach Genf würde ein Ärztekonsilium zu entscheiden haben, das am 23. 8. in Berlin tagen solle2. Seine persönliche Teilnahme an den Feierlichkeiten anläßlich der Unterzeichnung des Kriegsächtungspaktes in Paris halte er für politisch dringend erwünscht3. Es handele sich hier um einen Akt der Freundlichkeit nicht gegenüber Frankreich, sondern gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika.

2

Siehe Dok. Nr. 19.

3

Über die Einladung zur Unterzeichnung des Paktes hatte StS Pünder dem RK in einem Schreiben v. 1. 8. berichtet, sie sei Stresemann nach Karlsbad nachgesandt worden. Stresemanns Entscheidung liege noch nicht vor, doch sei er zur Reise geneigt. Er werde noch die Zustimmung des RK einholen. Pünder vermutete, daß der RK keine grundsätzlichen Bedenken habe (R 43 I /1966 , Bl. 155-166, hier: Bl. 155).

Der Reichskanzler stimmte diesen Ausführungen zu. Er stellte fest, daß nur durch die Erledigung des Zwischenfalls von Zweibrücken4 die Reise des Außenministers nach Paris, die in der Tat lediglich einen Akt der Höflichkeit gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika bedeute, möglich geworden sei.

4

Siehe Dok. Nr. 13, P. 4. – Im Schreiben v. 1. 8. hatte der StSRkei dem RK mitgeteilt: „Für Herrn Minister Stresemann ist im übrigen, wie ich genau weiß, selbstverständliche Voraussetzung für die Reise eine befriedigende Lösung des Zweibrücker Zwischenfalls. In dieser Angelegenheit hat am 28. Juli in Paris eine eingehende Aussprache zwischen Hoesch-Berthelot stattgefunden. In dieser Besprechung hat sich Herr Berthelot in erfreulicher und sehr deutlicher Weise gegen das Vorgehen der französischen Militärs geäußert. Bei aller Betonung der klaren Rechtslage bezeichnete er den Auslieferungsantrag vom politischen Standpunkt für ebenso abwegig wie töricht und betonte, daß die französische Regierung von diesem Antrag in keiner Weise unterrichtet gewesen sei. Er habe mit Briand noch nicht sprechen können, wisse aber genau, daß dieser ganz entrüstet sein werde, daß durch derartige unüberlegte Schritte der Militärbehörde immer wieder Komplikationen geschaffen würden.“ Im weiteren Verlauf der Verhandlungen habe man sich in Berlin dahin geeinigt: Da das Auslieferungsgesuch aus juristischen Gründen nicht zurückzuziehen sei, solle nicht von Frankreich auf Auslieferung bestanden werden. Es sei mit einer Erledigung zur leidlichen Zufriedenheit Deutschlands zu rechnen (R 43 I /1966 , Bl. 155-166, hier: Bl. 155-157). Am 16.8.28 war von Planck vermerkt worden, daß ein dt.-frz. Protokoll am Vortage zustandegekommen sei. Danach solle das Verfahren gegen den Kriminalkommissar Bauer eingestellt und er freigelassen werden. Kurzfristig solle er das besetzte Gebiet verlassen, könne dann aber als Zivilist zurückkehren. Im Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Kellogg-Paktes sollten die drei Arbeiter begnadigt werden; auf ihre Auslieferung komme Frankreich nicht zurück. Nach Vortrag dieser Mitteilung habe der RK die Vollmacht zur Unterzeichnung des Kriegsächtungspaktes gegengezeichnet (R 43 I /199 , Bl. 53).

Staatssekretär Dr. von Schubert schilderte die Schwierigkeiten, die noch in letzter Zeit in Sachen der Unterzeichnung des Kriegsächtungspaktes entstanden seien5. Die Versuche Frankreichs, noch andere Staaten zur Erstunterzeichnung heranzuziehen, seien gescheitert. Bei den Verhandlungen mit Rußland[70] habe Deutschland es vermieden, als Vermittler aufzutreten; der ursprüngliche Zeichnungskreis sei nicht erweitert worden. Ob Rußland, dem, wie den anderen Mächten, die Mitteilung von der Unterzeichnung und die Aufforderung zum Beitritt zugehen würde, sich dem Kriegsächtungspakt anschließen werde, sei noch nicht ersichtlich6. In Paris werde mit Aufmerksamkeit zu beobachten sein, ob nicht Frankreich noch im letzten Augenblick einen Vorstoß zur Heranziehung anderer Mächte bei der Unterzeichnung machen werde.

5

Worauf sich die Schilderung v. Schuberts bezieht, ist nicht ganz eindeutig. Es können Presseberichte gemeint sein, die die gemeinsamen engl.-frz. Manöver im besetzten Gebiet behandelten. Der Bericht kann sich aber vielleicht auch auf die Bemühungen Spaniens seit Anfang Juli und Rußlands vom 5. 8. beziehen, an der Erstunterzeichnung des Paktes teilzunehmen.

6

Auf der 5. Tagung der Vorbereitenden Abrüstungskonferenz im März 1928 war von Litwinow die Forderung nach allgemeiner vollständiger Abrüstung erhoben worden, die er in einem Schreiben vom 20. 8. an den Kommissionsvorsitzenden wiederholte, wobei er die Friedensgarantie des Kellogg-Paktes in Frage stellte. Nachdem die Paktunterzeichnung am 27. 8. in Paris stattgefunden hatte, stimmte Rußland am 31. 8. dem Pakt zu. Der frz. Botschafter in Moskau, Herbette, erhielt am 6. 9. die von Litwinow unterzeichnete Beitrittserklärung.

Der Reichsminister des Auswärtigen regte an, ihn durch die Fassung der Vollmacht für die Unterzeichnung in die Lage zu versetzen, einer solchen Gefahr zu begegnen.

Staatssekretär Dr. von Schubert schilderte sodann den Stand der deutschen Bemühungen um die Rheinlandräumung7. Den Mächten sei angekündigt, daß Deutschland nunmehr in aller Form das Verlangen auf Räumung stellen werde. Eine weitere Berücksichtigung der Argumente Chamberlains und Briands für eine dilatorische Behandlung der Frage sei nicht mehr zu verantworten, es könne sonst der Eindruck entstehen, daß die Deutsche Regierung den gegenwärtigen Zustand widerspruchslos hinnehme. Da England und Italien sich passiv verhielten, Frankreich aber von der Notwendigkeit von Gegenleistungen durchdrungen sei, erscheine der Erfolg der Aktion zweifelhaft. Deutschland werde sein Vorgehen8 hauptsächlich mit dem allgemein politischen Gesichtspunkt begründen, daß eine endgültige Entspannung zwischen Frankreich und Deutschland herbeigeführt werden müsse. Ohne die Räumung könne die Beendigung des historischen Gegensatzes zwischen Frankreich und Deutschland nicht in Angriff genommen werden. Unter diesem Gesichtswinkel bedeute denn die Räumung eine realpolitische Notwendigkeit und nicht ein Geschenk für Deutschland. Der Rechtsanspruch auf Räumung aus Art. 431 des Versailler Vertrages werde gleichfalls geltend gemacht, aber aus taktischen Erwägungen zunächst nicht in den Vordergrund gerückt werden.

7

Die deutschen diplomatischen Vertretungen in Rom, London, Paris und Brüssel hatten Ende Juli in Demarchen die Rheinlandräumung gefordert (Stresemanns Vermächtnis III, S. 352 f.). Das Deutsche Reich vertrat den Standpunkt, durch den Vertrag von Locarno und die Besprechungen in Thoiry die moralischen Voraussetzungen für die Räumung des besetzten Gebietes erfüllt zu haben. Siehe hierzu E. Geigenmüller, Botschafter v. Hoesch und die Räumungsfrage, HZ 200 (1965), S. 606 ff.

8

Nach „Vorgehen“ gestrichen: „1) mit dem Rechtsanspruch durch Art. 431 des Friedensvertrages, 2) und“. Artikel 431 lautet: „Leistet Deutschland vor Ablauf der 15 Jahre allen ihm aus dem gegenwärtigen Vertrag erwachsenden Verpflichtungen Genüge, so werden die Besatzungstruppen sofort zurückgezogen.“

Da die Besatzungsmächte wohl wüßten, daß die Besatzung gegenüber der Stellungnahme der Weltmeinung unhaltbar zu werden beginne, sei nicht unmöglich, daß sie die bedingungslose Räumung der 2. Zone anbieten würden, um[71] Deutschland erst einmal abzuspeisen9. Es werde mit größter Vorsicht darauf zu achten sein, daß ein solches Anerbieten nur als eine freundliche Geste und als Auftakt der Gesamträumung angesehen werden könne, nicht etwa als die Befriedigung der deutschen Wünsche. Insbesondere dürfe nicht daraus eine stärkere Belastung der 3. Zone entstehen. Gegenleistungen für die Räumung der 2. Zone müßten unter allen Umständen abgelehnt werden. Deutschland sei zu Gegenleistungen nach Ansicht des Auswärtigen Amtes überhaupt nicht mehr in der Lage. Die Möglichkeiten, die in finanzieller Hinsicht zur Zeit der Verhandlungen von Thoiry bestanden hätten, seien jetzt nicht mehr gegeben10.

9

Am 1.9.28 vermerkte der StSRkei über Stresemanns Pariser Eindrücke, man solle durch die fortgesetzte Betonung des deutschen Wunsches auf Gesamträumung, die in nächster Zeit wohl nicht erwartet werden könne, Frankreich nicht die Möglichkeit zu der freundlichen Geste, nur die zweite Zone zu räumen, verbauen. Bei einem kurzen Gespräch habe der frz. Kriegsminister Painlevé erklärt, die Vorbereitungen zur Räumung der 2. Zone seien getroffen; Vorsorge für die Räumung von Koblenz werde eingeleitet (R 43 I /501 , Bl. 32 f.).

10

In Thoiry hatten Stresemann und Briand über eine Teilmobilisierung der RB-Obligationen gesprochen, um mit diesen Mitteln die französische Währungskrise zu überwinden. Als Gegenleistung war an die Räumung des Rheinlandes gedacht worden. Siehe dazu Stresemann, Vermächtnis III, S. 15 ff.

Auch die Berücksichtigung der belgischen Markforderungen erscheine nicht möglich11. Belgien sei zur Zeit für die Förderung dieser seiner Wünsche sehr tätig. Es habe die Sorge, bei einem allgemeinen Schuldenabkommen zu kurz zu kommen, und verfechte daher die These, daß die Markfrage außerhalb der Verhandlungen über die Verpflichtungen aus dem Vertrag von Versailles und aus dem Dawes-Abkommen geregelt werden müsse. Deutschland – und übrigens auch der Reparationsagent – verträten demgegenüber die Ansicht, daß Belgien bereits bevorzugt berücksichtigt worden sei und keine weiteren Zugeständnisse verlangen könne.

11

Es handelt sich dabei um die seit 1919 schwebenden Auseinandersetzungen über den Rücktausch des deutschen Besatzungsgeldes, der auch mit dem Eupen-Malmedy-Problem in Verbindung gebracht worden war. Im April 1928 hatten die belg. Vertreter in Paris, London und Washington um Unterstützung ihrer Forderungen außerhalb des Dawes-Planes gebeten. Im August versuchte der belg. Repko-Delegierte Gutt, über die RT-Fraktion der SPD dem StS Popitz gegen die Markentschädigung die Räumung des besetzten Gebietes anzubieten. Einen gleichen Vorschlag unterbreitete Hymans dem dt. Gesandten Horstmann. Parker Gilbert warnte jedoch vor einer Sonderzahlung außerhalb des Dawes-Planes. (Pol. Arch.: Büro RAM, Eupen-Malmedy, Bd. 1; Büro StS, Eupen-Malmedy, Bd. 4,5).

Vielleicht werde man allerdings auf die endgültige Festsetzung der Entschädigungen aus dem Dawes-Plan zu sprechen kommen. Hierbei werde darauf zu achten sein, daß dieses Problem von dem der Rheinlandräumung völlig getrennt behandelt werden müsse. Nach Ansicht von Parker Gilbert sei die Zeit gekommen, daß Frankreich und Deutschland sich über diese Fragen vorbereitend unterhielten12. Auch der französische Ministerpräsident Poincaré sei nach Ansicht des Reparationsagenten zur Zeit für solche Besprechungen gut disponiert, und zwar für Besprechungen nicht nur über die Fixierung der Endsumme, sondern über das allgemeine Schuldenproblem insgesamt13.

12

Siehe Anm. 29 zu Dok. Nr. 11.

13

Von Hoesch hatte über eine Unterredung mit Poincaré am 12. 7. telegrafiert: U. a. habe Poincaré geäußert, daß Verhandlungen erst nach der Regierungsbildung in Amerika möglich seien. Er habe auf die 409 Mio Dollar hingewiesen, die Frankreich als Schulden den USA zu zahlen habe. „Im übrigen zugab er Notwendigkeit der Festsetzung deutscher Schulden, wobei ich aber den Eindruck hatte, daß er kaum an wesentliche Reduktion gegenüber Dawes-Plan denkt. […] Was Frankreich an Zahlungen fordere, sei einmal der Gegenwert für die französischen Schuldenzahlungen an Amerika und England und zum anderen einen für Frankreichs eigene Schadloshaltung bestimmten Betrag darüber hinaus, er sage ausdrücklich einen Betrag und nicht den gesamten Betrag des französischen Schadens“ (R 43 I /502 , gefunden in R 43 I /501 , Bl. 6-14, hier: Bl. 9-11).

[72] Sollte die Fühlungnahme in Genf in der Frage der Rheinlandräumung überhaupt kein Ergebnis zeitigen, so werde Deutschland eine öffentliche Feststellung seiner Forderungen erwägen müssen, und zwar

a)

die Anmeldung seines Anspruches auf Grund des Art. 431 des Friedensvertrages,

b)

die Anrufung des in den Locarno-Verträgen vorgesehenen Schiedsgerichts14.

14

Art. 3 des Locarno-Vertrags; Abs. 2: „Alle Fragen, bei denen die Parteien untereinander über ein Recht im Streite sind, sollen Richtern unterbreitet werden, deren Entscheidungen zu befolgen sich beide Parteien verpflichten.“ (Berber, Versailles I, S. 363 ff.) Zu diesem Artikel traten Schiedsabkommen des Reichs mit Belgien und Frankreich als Ergänzung.

Staatssekretär Dr. von Schubert erklärte, daß er allerdings darauf aufmerksam machen müsse, daß diese beiden Aktionen gewisse Gefahren mit sich brächten.

Über die in Genf voraussichtlich außerdem noch zu behandelnden politischen Fragen sei noch folgendes zu berichten:

In der Abrüstungsfrage werde Deutschland seinen Standpunkt diesmal in aller Deutlichkeit und Öffentlichkeit kundtun müssen. Chamberlain und Paul Boncour hätten trotz ihrer Zusagen auch weiterhin nichts zur Förderung der Arbeiten der Abrüstungskommission getan. Vielmehr enthalte vermutlich die Konvention zwischen England und Frankreich das für Frankreich wichtige Zugeständnis, daß in die Heeresstärken der Länder die ausgebildeten Reserven nicht einbegriffen werden sollen. Da auf dem Gebiet der Seeabrüstung die starke Beschränkung eines Kreuzer-Typs vereinbart worden sei, der den Amerikanern besonders wichtig ist, habe sich aus dem Abschluß der englisch-französischen Konvention eine gewisse Mißstimmung zwischen den Vereinigten Staaten und den beiden Westmächten ergeben15.

15

In der Abrüstungskommission war es im Frühjahr 1927 zu Differenzen zwischen England und Frankreich über die Seerüstung und die Reserven des Landheeres gekommen. Im März 1928 war von England ein erneuter Verhandlungsversuch unternommen worden, der Ende des Jahres mit einem Kompromiß endete. – StS v. Schubert versandte am 23.8.28 einen Runderlaß zur vertraulichen Information an die dt. Botschaften in Konstantinopel, London, Madrid, Moskau, Paris, Rom, Tokio und Washington, in dem er mitteilte, daß auf Umwegen die engl.-frz. Vereinbarungen bekannt geworden seien. Gegenüber den Verhandlungen von 1927 bildeten sie keinen wesentlichen Fortschritt. Die engl. Seerüstung werde nicht, wohl aber die Seerüstung der USA betroffen, da Schiffe mit 6-Zoll-Geschossen und weniger unlimitiert blieben. Bisher stelle die Vereinbarung nur eine Verständigung über den Berechnungsmodus dar, doch stünden die einzutragenden Ziffern noch offen. Auffallend sei, daß nur England und Frankreich diese Übereinkunft getroffen hätten gegen die USA und ohne andere Seemächte. Nebenher liefen, wie vertraulich bekannt sei, Verhandlungen über die Landrüstung, die von deutscher Warte aus unerfreulich seien. Bei Gesprächen sei darauf hinzuweisen, daß diese Abmachungen noch vor dem Völkerbund bzw. in der Abrüstungskommission dahin zu erörtern seien, „ob sie das gesamte Abrüstungsproblem fördern oder nicht“ (R 43 I /516 , Bl. 296 f.).

Die Verhandlungen des Sicherheits-Komitees seien durch den Abschluß des Kriegsächtungspaktes in ihrer Bedeutung etwas zurückgerückt.

[73] Die polnisch-litauische Frage habe entgegen manchen Befürchtungen, die man in den letzten Wochen und Monaten zu hegen berechtigt gewesen sei, ihre akute Gefährlichkeit etwas verloren16. Die unmittelbaren Verhandlungen zwischen Polen und Litauen seien zwar noch nicht in Gang gekommen, doch habe man wohl einen Handstreich Polens in nächster Zeit nicht zu befürchten.

16

Im litauisch-polnischen Verhältnis herrschte seit der Besetzung Wilnas im Oktober 1920 durch polnische Einheiten Unfrieden, der auch durch die Aufteilung der neutralisierten Zone durch den Völkerbund im Februar 1923 nicht hatte beseitigt werden können. Akute Kriegsgefahr war durch die Begegnung Pilsudskis mit Woldemaras in Genf im Dezember 1927 beseitigt worden. Der Streit war neu im März 1928 aufgelebt und hatte auch in den Königsberger Verhandlungen unter Stresemanns Leitung, die am 30.3.28 begonnen hatten, nicht beendet werden können. Das ungeklärte litauisch-polnische Verhältnis mache „viel Sorge“, hatte Pünder dem RK am 1.8.28 mitgeteilt. Nach Meldungen aus Riga hoffe Polen, vom Völkerbund die Genehmigung zur Besetzung Kownos zu erhalten. Bei Friedensverhandlungen werde sich Polen entgegenkommend zeigen, wenn „das Ziel einer Angliederung Litauens an Polen erreichbar sei.“ Dagegen verlaute aus Genf, daß Polen zurückhaltender sei und seine Manöver in größerer Entfernung von der litauischen Grenze abhalten werde. Litauen habe wohl die Absicht, „Polen das Odium aggressiver Absichten zuzuschreiben“ (R 43 I /1966 , Bl. 155-166, hier: Bl. 158f).

Zur Vorbereitung der Beratungen über die Optantenfrage17 sei der ungarische Außenminister Walko dieser Tage in Berlin gewesen. Das Auswärtige Amt habe ihm zugesagt, den Wunsch Ungarns, daß diese Frage auf die Tagesordnung der Völkerbundsberatungen gesetzt werde, zu unterstützen. Auch sei Deutschland bereit, die Ernennung der internationalen Richter zur Entscheidung der Frage zu befürworten.

17

Zur Optantenfrage Anm. 4 zu Dok. Nr. 24.

Einer gemeinsamen Bitte der englischen und französischen Regierungen zufolge habe Deutschland mit diesen beiden Mächten einen Antrag auf Wiederwählbarkeit Spaniens zum Völkerbundsrat eingebracht18.

18

Die Staaten bemühten sich – nach WTB Nr. 1274 vom 7.8.28 –, für Spanien die gleiche Möglichkeit zur Wiederwählbarkeit zu erlangen, die 1926 Polen zugebilligt worden war (R 43 I /515 , gefunden in R 43 I /501 , Bl. 18).

Bei der Ersatzwahl eines Mitgliedes des ständigen Internationalen Gerichtshofes beabsichtige die Deutsche Regierung den von 26 Staatengruppen bereits vorgeschlagenen früheren Staatssekretär Hughes zu benennen. Dies werde vielleicht die Wahl eines deutschen Kandidaten im Jahre 1930 erleichtern.

Ferner sei die deutsche Liste für den Haager Schiedshof durch einen Nachfolger für den verstorbenen Reichsminister a. D. Heinze zu ergänzen. Das Auswärtige Amt schlage die Ernennung des Reichsgerichtspräsidenten Simons vor19.

19

Hierzu ein Vermerk Plancks vom 7. 8.: Die RReg. hatte den Nachfolger Heinzes beim Ständigen Internationalen Gerichtshof zu bestellen. Simons war auch von ausländischen Gruppen als Nachfolger des Amerikaners Moore im „Weltgerichtshof“ vorgesehen worden. Nach Plancks Ansicht waren dort jedoch in erster Linie der ehemalige amerikanische StS Hughes und in zweiter Linie Professor Schücking zu unterstützen (R 43 I /540 , Bl. 71).

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Reichskabinett sich mit den Ausführungen des Staatssekretärs Dr. von Schubert über die bevorstehenden Genfer Verhandlungen einverstanden erkläre. Sie entsprächen der in der Regierungserklärung vorgezeichneten außenpolitischen Richtlinie der Reichsregierung. Über das Verhalten Deutschlands bei einem negativen Ergebnis der[74] Genfer Verhandlungen könne erst nach der Berichterstattung der Delegation entschieden werden.

Daß für eine Räumung der zweiten Zone keinerlei Kompensationen gewährt werden dürften, stehe fest.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, es sei bedauerlich, daß die Besatzungsbehörden den Kommissar Bauer noch nicht entlassen hätten. Er nahm die Erklärung des Staatssekretärs von Schubert zur Kenntnis, daß das Auswärtige Amt dieserhalb nochmals dringende Vorstellungen in Paris erheben werde. Vom Standpunkt des besetzten Gebietes sei die alleinige Räumung der 2. Zone nur dann zu ertragen, wenn sie lediglich als Auftakt der Gesamträumung anzusehen sei. Zunächst werde sich aus der Räumung der 2. Zone eine Mehrbelastung für die 3. Zone ergeben, die schon jetzt eine verhältnismäßig viel größere Truppenzahl aufzunehmen habe20.

20

Die Stärke der Besatzungstruppen Englands, Belgiens und Frankreichs betrug 67 000 Mann, von ihnen standen 54 000 in der 3. Zone (Telegr. Nr. 75 das AA an die dt. Delegation in Genf v. 15.9.28; R 43 I /502 , Bl. 146 f.).

Auf eine Frage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft erklärte Staatssekretär von Schubert, daß Deutschland in der Reparationsfrage so vorgehen müsse, daß die Vorschläge zu einer Regelung nicht von seiner Seite, sondern von seiten unseres Verhandlungsgegners ausgingen. Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes habe das Auswärtige Amt durchaus das Bestreben, die Verhandlungen auf diesem Gebiet in Fluß zu bringen21.

21

Wahrscheinlich im Lauf der weiteren Besprechung fragte StS Pünder StS v. Schubert, ob die Besetzung der Delegation für Genf nicht besprochen werden solle. StS v. Schubert lehnte das mit dem Hinweis ab, daß mit dem RK in dieser Angelegenheit eine Unterredung stattgefunden habe und die Delegierten bereits zur Teilnahme an der Reise nach Genf aufgefordert worden seien (handschriftlich auf einem Zettel; R 43 I /1432 , Bl. 154).

Der Reichsminister der Justiz stellte zur Erwägung, ob es zweckmäßig sei, die Ernennung des vierten deutschen Mitgliedes des Internationalen Schiedshofes gleichzeitig mit der Nachwahl für das Internationale Schiedsgericht vorzunehmen. Dies könne als Unfreundlichkeit gegenüber Dr. Schücking aufgefaßt werden.

Das Reichskabinett erklärte sich mit der Abgabe der deutschen Stimme in Genf für Staatssekretär Hughes als Richter des Internationalen Gerichtshofes einverstanden. Die Ernennung eines vierten deutschen Vertreters für die Liste des Ständigen Haager Schiedshofes solle erst später erfolgen.

Der Reichsminister der Justiz teilte ferner mit, daß er beabsichtige, am 13. September auf der Internationalen Juristentagung in Salzburg zu sprechen und hierbei die Notwendigkeit der Rechtsangleichung zwischen Deutschland und Österreich nachdrücklich zu betonen22. Im übrigen beabsichtige er nicht, zur Anschlußfrage zu reden.

22

In seinem Tagebuch vermerkte Koch-Weser am 10. 9., er wolle in Salzburg über evolutionäre Völkerrechtsentwicklung und über konservativen und fortschrittlichen Pazifismus sprechen. „Ich hoffe, daß das Müller im Augenblick den Rücken stärkt“ (BA: Nachlaß Koch-Weser  37).

Der Reichskanzler erklärte hierzu, daß er vor kurzem den Reichstagspräsidenten Loebe gebeten habe, in seinen Äußerungen über die Anschlußfrage[75] künftig vorsichtiger zu verfahren23. Gegen die vom Reichsminister der Justiz beabsichtigten Ausführungen bestünden keine Bedenken.

23

Es handelt sich um eine Rede Loebes anläßlich der Gründung einer Ortsgruppe des dt.-österr. Volksbundes in Graz. Siehe Schultheß, S. 226; vgl. dazu auch die Unterredung Stresemanns mit Poincaré am 27. 8., Vermächtnis III, S. 359 f., und die Unterredung des RK mit Briand, Dok. Nr. 20. – In R 43 I /80 , Bl. 53-61, 69 f. befinden sich Berichte der dt. diplomatischen Vertretungen aus Paris und London v. 24. 7., aus Rom und Wien v. 25. 7. sowie des MinDir. Köpke v. 30. 7., in denen die Erregung der Öffentlichkeit über die Grazer Veranstaltungen und Loebes Rede anläßlich der Schubert-Feiern in Wien wiedergegeben wird. – Von der ital. Botschaft war am 12.8.28 Protest gegen einen Artikel Loebes im „Abend“ erhoben worden, in dem der Satz stand: „Das Sonnenland, das damals noch nicht Maul und Faust Mussolinis gehorchte …“ Dazu hatte der RK handschriftlich vermerkt, er habe am 20. 8. darüber mit Loebe gesprochen, der Artikel (Feuilletonmaterial) sei zwei Jahre alt. „Bei dieser Gelegenheit sprach ich auch mit RTPräs. Loebe über französ.-italien. Einstellung zu seiner Anschlußpropaganda und empfahl ihm größere Vorsicht.“ Am 13. 9. telegrafierte das AA an die Deutsche Delegation in Genf, es habe erfahren, daß am 11.11.28 eine Kundgebung der dt. Landsmannschaften im RT stattfinden solle „im Hinblick auf Beschluß Österreichischer Provisorischer Nationalversammlung 12. November 1918, wonach Deutsch-Österreich Bestandteil deutscher Republik sein sollte“. Als Sprecher seien RTPräs. Loebe und Staatskanzler a. D. Renner vorgesehen. Nach der Demarche des frz. Botschafters wegen Loebes Anteil an Anschlußkundgebungen im Zusammenhang mit dem Sängerfest und den Äußerungen Poincarés gegenüber Stresemann wegen einer hierdurch entstandenen Beunruhigung in Frankreich erscheine die Veranstaltung nicht angezeigt, da im Ausland kein Verständnis für die besondere Funktion des RTPräs. bestehe. Vielleicht bestehe noch eine Möglichkeit, auf Loebe einzuwirken (R 43 I /110 , Bl. 174). Am 16. 9. antwortete Pünder aus Genf, daß der RK die Bedenken teile und das AA bitte, schon jetzt mit dem RTPräs. Fühlung zu nehmen (R 43 I /110 , Bl. 173). Mit Schreiben v. 25. 9. teilte der RK dem RTPräs. mit, die für den 11. 11. geplante Anschlußversammlung mit Loebe als Redner könne sich im Ausland abträglich auswirken, vor allem in Frankreich. Da die Veranstaltung im RT stattfinden solle und der RTPräs. eine Rede halte, bekomme sie einen offiziellen Anstrich. Sei die Veranstaltung nicht abzusagen, solle sie an einem anderen Ort stattfinden (R 43 I /110 , Bl. 181 f.). An Renner schrieb Müller am 3. 10., wegen der frz. Haltung zur Reparationsfrage sei er gegen die große Anschlußkundgebung im RT. Aus nationalen Gründen sei er selbst Anhänger des Anschlußgedankens; aber manchmal sei die Haltung Gambettas besser: „weniger davon sprechen und mehr daran denken“ (SPD: Nachlaß Müller  O VI). Nach Vermerk in der Rkei v. 16.10.28 sagten Loebe und Renner die Teilnahme ab. Der RT kam als Tagungsort nicht mehr in Frage (R 43 I /110 , Bl. 182).

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