2.194.1 (mu21p): Reparationsfrage.

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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Text

RTF

Reparationsfrage.

Ministerialdirektor Dorn vom Reichsfinanzministerium teilte mit, daß ein schriftlicher Bericht, jedoch ohne sachlichen Inhalt, eingegangen sei. Er sei daher nicht in [der] Lage, über den Stand der Reparationsfrage zu berichten.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der ihm vom Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht in Aussicht gestellte Bericht ebenfalls nicht eingegangen sei.

Ministerialdirektor Dorn führte weiter aus, daß sie am Fernsprecher gewisse Fragen nach Paris gerichtet hätten, um Klarheit zu erlangen1. Unter anderem sei die Frage gestellt worden, was sich heute ereignet habe. Daraufhin habe man die Antwort erhalten, über den Inhalt der Verhandlungen könne nichts gesagt werden, weil die Verhandlungen noch im Gange seien. Auf die weitere Frage, ob etwas über die Lage der Nebenbedingungen gesagt werden könne, sei die Antwort eingetroffen, daß die Stellungnahme der Gegner noch nicht bekannt sei.

1

Das Gespräch war zwischen Schäffer und Berger geführt worden (R 2 /2924 , Bl. 156 f.).

Der Reichsminister der Finanzen verlas sodann das in der Anlage […] beigefügte Telegramm des Botschafters Hoesch und bemerkte dazu, daß er das Telegramm so auslege, daß der Reichsbankpräsident einen Beschluß des Kabinetts haben wolle, ob er den Youngschen Ziffern zustimmen solle2. Unter der Voraussetzung der notwendigen Sicherungen, Befreiung von Kontrollen und Pfändern, würde er keine Bedenken haben, dem Reichsbankpräsidenten einen positiven Bescheid zu erteilen. Parker Gilbert sei bei ihm gewesen und habe ihm die Frage vorgelegt, ob er noch etwas von ihm wissen möchte. Unter Bezugnahme auf das Gespräch mit Herrn Staatssekretär Dr. von[633] Schubert habe Parker Gilbert ihm die Gründe dargelegt, die für einen Abschluß sprächen. Er habe darauf Parker Gilbert erwidert, daß der Abschluß sehr teuer sei, die von den Alliierten aufgestellten Zahlen seien für Deutschland aber unmöglich. Im Laufe der Unterredung sei Parker Gilbert wiederholt darauf zurückgekommen, daß er die Zahl von 2,3 Milliarden genannt habe. Er habe aber Parker Gilbert darauf erwidert, daß er ihm gegenüber nie eine Zahl genannt habe, daß er – Parker Gilbert – aber in dem Gespräch mit dem Herrn Reichsminister des Auswärtigen auch die Zahl von 1,5 Milliarden erwähnt habe. Mit aller Deutlichkeit habe er – Reichsminister der Finanzen – Parker Gilbert gegenüber betont, daß die Konferenz nicht zustande gekommen wäre, wenn die Reichsregierung gewußt hätte, daß seitens der Alliierten eine Zahlung von 2,3 Milliarden gefordert werden würde. Es habe sich doch im vorliegenden Falle um eine Konferenz von unabhängigen Sachverständigen – das sei jedenfalls wiederholt von deutscher Seite betont worden – gehandelt, deren Aufgabe es gewesen sei, die Zahl erst zu ermitteln. Er, Parker Gilbert, wisse ja genau, daß die Reichsregierung einen scharfen Kampf um die Unabhängigkeit der Sachverständigen geführt habe, und die Reichsregierung habe stets von ihrem Standpunkt aus die Unabhängigkeit der deutschen Sachverständigen anerkannt. Jedenfalls habe er Parker Gilbert gegenüber mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, daß die Reichsregierung nie – in keinem Stadium der Verhandlungen – einer Zahl von 2,3 Milliarden zugestimmt hätte. Wäre es gefordert worden, so hätte die Reichsregierung die Konferenz scheitern lassen. Parker Gilbert habe in seiner Unterhaltung darauf hingewiesen, daß ein Scheitern der Konferenz in Paris die Wirtschaftslage Deutschlands schwer erschüttern würde. Er habe darauf erwidert, daß auch die anderen Länder unter dem Scheitern der Konferenz zu leiden haben würden. Er möchte nochmals betonen, daß das Gespräch mit Parker Gilbert absichtlich von seiner Seite scharf geführt worden sei. Er empfehle, auf das Telegramm des Botschafters Hoesch eine klare Antwort zu geben.

2

Siehe den Text des Telegramms Nr. 336 vom 3. 5. in Dok. Nr. 192.

Im Anschluß an die Ausführungen des Reichsministers der Finanzen verlas der Staatssekretär Dr. Pünder den am gestrigen Tage (2. Mai 1929) dem Botschafter in Paris mitgeteilten Bescheid der Reichsregierung3.

3

Siehe den Beschluß des Kabinetts in Dok. Nr. 192.

Der Reichskanzler führte aus, daß es zweckmäßig sei, den Sachverständigen zu empfehlen, die Youngschen Ziffern anzunehmen. Hinsichtlich des Standes der Verhandlungen über die Befreiung von Kontrollen müsse er allerdings sagen, daß der französische Vertreter Moreau sich auch heute noch sehr scharf für die Beibehaltung der Kontrollen ausgesprochen habe.

Der Reichsminister der Justiz stellte zwei Anregungen zur Debatte:

1) Die Frage der Revisionsmöglichkeit werde noch weiter erörtert werden müssen, es sei erwünscht, daß von deutscher Seite darauf gedrungen werde, eine Revisionsklausel zu erlangen;

2) hinsichtlich des Transferschutzes würden die Bestimmungen so ausgebaut werden müssen, daß sie einen wirklichen Schutz enthielten. Der zur Zeit[634] bestehende Transferschutz sei, wie man im Laufe der Verhandlungen gesehen habe, kein wirksamer Schutz für Deutschland.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß er sich die Frage der Revisionsmöglichkeit eingehend überlegt habe. In einem Gespräch mit einem Wirtschaftler habe dieser betont, daß die Schaffung eines Provisoriums das Verhängnisvollste sei, was es gäbe, weil bei Abschluß eines Provisoriums damit zu rechnen sei, daß der Wohlstandsindex aufgenommen werde. Eine Revisionsklausel müsse sich, auch von diesem Standpunkt aus gesehen, zu ungunsten von Deutschland auswirken, da damit zu rechnen sei, daß die Gläubigernationen bei Handhabung der Revisionsklausel erneut in eine Prüfung der Leistungsfähigkeit Deutschlands eintreten werden. Viel wirksamer erscheine ihm, wenn auch ohne Revisionsklausel die praktischen Verhältnisse zu einer tatsächlichen Revision führen würden. Man müsse sich dabei klar darüber sein, daß eine Revision nach oben und unten möglich sei. Jedenfalls würden in den gegenwärtigen Verhandlungen die Gläubigerstaaten bei Abfassung der Klausel darauf drängen, daß auch eine Revision nach oben geschaffen wird, wenn die Verhältnisse es zulassen. Aus allen diesen Erwägungen heraus komme er zu der Auffassung, daß die Schaffung einer Revisionsklausel sehr zweischneidig sei. Hinsichtlich der Transferklausel wolle er nur sagen, daß man heute in seiner Fraktion über die Dinge gesprochen habe4. Von allen Sachkennern sei in dieser Aussprache festgestellt worden, daß der Transferschutz, der zur Zeit bestehe, Illusion sei. Der Glaube an diesen Transferschutz habe uns zwar wesentlich genutzt, der anderen Seite müsse aber zugegeben werden, daß dieser Glaube an den Transferschutz nach den Vorgängen der letzten Woche sehr geschwunden sei. Es kann sich deshalb zur Zeit nur darum handeln, einen neuen Schutz aufzurichten, vor allen Dingen einen neuen Glauben an einen neuen Transferschutz zu schaffen. Ein solcher Schutz bestehe nach seiner Auffassung in dem vorgesehenen Moratorium5. In dem Vorschlag sei ungeschützt vorgesehen ein Betrag von 750 bis 1000 Millionen. Vergleiche man diesen ungeschützten Teil mit dem ungeschützten Teil der Dawes-Gesetze, der sich auf etwa 500–600 Millionen erstrecke, so müsse man zugeben, daß ein Mehrbetrag von etwa 300 Millionen ungeschützt sei. Die Verschärfung dieser Größenordnung könne aber nicht entscheidend ins Gewicht fallen, wenn man die gesamte politische Entwicklung betrachte. Jedenfalls sei es nach seiner Auffassung[635] besser, das heiße Eisen der Reparationsklausel und des Transferschutzes nicht weiter anzufassen.

4

Ein Protokoll über eine Fraktionssitzung oder Sitzung des Fraktionsvorstands der DVP wurde nicht ermittelt.

5

Dazu heißt es im Berichtsentwurf vom 1. 5. im Abschnitt „Composition of the annuities“ über den Transfer: „[…] we recommend that the German Government should have the right, on giving three month’s notice, to postpone transfers for a period not exceeding two years, under conditions set out in Annex. During the period of moratorium the liability of the German Government with regard to the sum affected would be limited to payment of the equivalent in gold marks to the account of the Reichsbank at the Bank for international settlements. – Upon the declaration of such moratorium, certain function will devolve upon the Bank; in particular it will be its duty to consult with its own expert advisers as to the measures required to rectify the state of affairs which has made a moratorium necessary; and, it will have to handle the employment of the Reichsmarks paid to its account at the Reichsbank by the German Government“ (R 43 I /284 , Bl. 38-49, hier: Bl. 48). Zur endgültigen Fassung siehe Ziffer 118 ff. des Young-Plans, RGBl. 1930 II, S. 448  f.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete führte aus, daß er zwar mit seiner Fraktion über die Angelegenheit nicht gesprochen habe, daß aber eine Besprechung mit Zentrumsabgeordneten (Brüning, Esser, Kaas) stattgefunden habe. In dieser Besprechung habe sich gezeigt, daß die Herren nach wenigen Minuten der Unterhaltung auf die Transferfrage zu sprechen gekommen seien und die Bedeutung des Transferschutzes erörtert hätten. An der Hand einer Aufzeichnung legte Reichsminister Wirth dar, daß das vorgesehene Bankschema sich nach verschiedener Richtung hin ungünstiger auswirke als die Regelung auf Grund der Dawes-Gesetzgebung. Es sei daher geboten, auch in dieser Beziehung klar zu sehen. Es sei ihm noch nicht ganz klar, ob es sich bei den Vorschlägen um ein Aufbringungsmoratorium oder um ein Transfermoratorium handele.

Ministerialdirektor Dorn verteilte nun die vom Reichsfinanzministerium vorgesehene Formulierung einer Antwort an den Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht […]6.

6

Diese Antwort lautete: „Die RReg. hat von dem neuen Vorschlag des Vorsitzenden der Pariser Konferenz, Owen Young, Kenntnis genommen und ist zu der Überzeugung gelangt, daß eine Ablehnung das Scheitern der Konferenz zur unmittelbaren Folge hätte, ohne daß eine Wiederaufnahme der Verhandlungen auf wirtschaftlicher oder politischer Grundlage gesichert wäre. Die RReg. sieht aber in dem Scheitern der Verhandlung schwere politische Gefahren und glaubt deshalb, daß die Annahme des Youngschen Vorschlages unvermeidbar geworden ist. Sie geht dabei von der Voraussetzung aus, daß dadurch eine Einigung ermöglicht wird und erwartet, daß insbesondere bei den Verhandlungen über das Bankschema und die Befreiung von den Kontrollen und Pfändern die deutschen Interessen gewahrt werden.“ Der Inhalt der Antwort wurde als Chiffretelegramm und als Schreiben des RK an den RbkPräs. am 3. 5. nach Paris abgesandt (R 43 I /287 , Bl. 7 f.).

ReichsernährungsministerDietrich bemängelte an diesem Vorschlage, daß die deutschen Interessen nur gewahrt werden sollten. Für seinen Standpunkt sei es von wesentlicher Bedeutung, daß die Kontrollen und Pfänder – Eisenbahn, Reichsbank, Industrie, Steuer – wegfallen müßten. Wenn man sich auch mit der Frage der 58 Jahre in einem gewissen Umfange trösten könne7, so sei es auf der anderen Seite aber nicht erträglich, daß man sich nach der gegenwärtigen Dawes-Regelung des Notenrechtes bis 1965 begeben habe8. Bei einer solchen Begebung des Notenrechtes sei es für Deutschland nicht möglich, eine eigene Geldpolitik zu treiben. Ebenso müsse man mit allen Mitteln darauf dringen, daß die Reichsbahn von dem fremden Joche befreit werde.

7

Zum Wunsch der deutschen Delegation, die Reparationszahlungen auf eine Generation zu befristen, war im Berichtsentwurf auf die Laufzeit der interalliierten Schulden hingewiesen worden. „The argument against extending the period of Germany’s payment over fifty-eight years is in fact sentimental, not economic, and touches Germany’s capacity to pay only in the sense that if a given total sum has to be found, the burden is obviously reduced by extending that period over which it may be ment“ (R 43 I /284 , Bl. 38-49, hier: Bl. 44).

8

Siehe § 2 des Rbk-Gesetzes vom 30.8.24, RGBl. II, S. 235 .

Der Reichsminister des Auswärtigen bat, baldigst eine positive Entscheidung zu treffen, da es sonst nicht möglich sein würde, dem Kurier heute abend einen schriftlichen Bericht mitzugeben.

Der Reichswirtschaftsminister bezeichnete es auch für dringend notwendig, daß ein solcher Bericht heute dem Kurier noch übergeben werden müsse, weil[636] sonst zu befürchten sei, daß der Herr Reichsbankpräsident Schwierigkeiten machen könne.

Diese Bemerkung wurde vom Reichsminister des Auswärtigen besonders unterstrichen.

Ministerialdirektor Dorn führte noch aus, daß es entscheidend sei, daß sich der Transferschutz wesentlich ändere. Zu der Frage des Aufbringungsmoratoriums noch Stellung zu nehmen, halte er für nicht geboten, da die Frage des Aufbringungsmoratoriums nach seinen Mitteilungen bereits aus der Diskussion ausgeschieden sei. Hinsichtlich des Transfermoratoriums wolle er noch klarstellen, daß nach dem Vorschlage das Reich von sich aus erklären könne, daß der Transfer für zwei Jahre ausgesetzt werde.

Der Reichsminister der Finanzen sprach sich ebenfalls dafür aus, einen Beschluß zu fassen, um Klarheit zu schaffen. Da die Sachverständigen die Reichsregierung nicht vor die vollendete Tatsache stellen sollen, müsse ihnen auch eine klare Antwort gegeben werden. Andernfalls würde das Verhalten der Reichsregierung als eine Unentschlossenheit ausgelegt werden. Er sei bereit, in der Antwort an die Sachverständigen zum Ausdruck zu bringen, daß die Befreiung von den Kontrollen und Pfändern erreicht werden müsse. Ferner sei er geneigt, in der Antwort zum Ausdruck zu bringen, daß besonders bei dem Transfer-Moratorium die deutschen Interessen gewahrt werden müssen.

Der Reichsverkehrsminister sprach sich ebenfalls für eine klare Antwort aus, weil man sich der Schachtschen Einstellung nicht ganz sicher sei. Er halte es aber für angezeigt, noch besonders auf die Sicherung einer Revisionsklausel hinzuweisen und nahm in diesem Zusammenhang auf das Moratorium Bezug, das Amerika den alliierten Ländern eingeräumt habe.

Der Reichsarbeitsminister schlug vor, die Ministerialdirektoren Dorn und Schäffer noch heute abend nach Paris zu entsenden, damit sie den Reichsbankpräsidenten über die Stellungnahme der Kabinettsmitglieder persönlich unterrichten könnten.

Ministerialdirektor Dr. Schäffer bat, von einer solchen Entsendung Abstand zu nehmen, da sie sich als eine Sensation in unangenehmsten Sinne auswirken könne.

Der Reichsverkehrsminister regte noch an, die Worte „unvermeidbar geworden ist“ zu ersetzen durch „geboten ist“.

Hiergegen äußerten sowohl der Reichsminister der Finanzen als auch der Reichsminister des Auswärtigen starke Bedenken.

Zu der Anregung des Reichsverkehrsministers, auf die Sicherung einer Revisionsklausel hinzuwirken, teilte der Reichsminister der Finanzen mit, daß der in Paris weilende Vertreter des Reichsfinanzministeriums, Ministerialrat Berger, bereits eine besondere Mitteilung über die Frage der Revisionsmöglichkeit erhalten habe.

Im Laufe der weiteren Aussprache stellte der Reichskanzler zur Frage der Revisionsmöglichkeit fest, daß es ausgeschlossen sei, eine Revision nach oben einzuräumen.

Der Reichsjustizminister bat noch einmal darum, durch einen besonderen[637] Brief den Herren nahezulegen, eine Revisionsmöglichkeit im deutschen Interesse einzubauen.

Der Reichsminister der Finanzen sagte zu, daß er noch heute einen entsprechenden Brief veranlassen werde9.

9

Berger und Claussen wurden in diesem Schreiben mit Nachdruck auf die Revisionsmöglichkeit hingewiesen, die sich aber nicht zum Nachteil Deutschlands auswirken dürfe. Ansatzpunkte für eine Revision wurden gesehen in Stamps Entwürfen über die geschützte Annuität und das Moratorium sowie über die Auswirkungen der interalliierten Schulden auf die deutschen Zahlungen (Schreiben von Dorn und Schäffer, 3. 5.; R 2 /2924 , Bl. 147-152).

Im Rahmen der Aussprache über die Revisionsmöglichkeit wies der Reichsernährungsminister noch darauf hin, daß, wenn Amerika den alliierten Gläubigern Nachlässe gewähre, auch Deutschland die Möglichkeit gegeben werden müsse, entsprechende Vorteile zu erlangen.

Auf Grund der geführten Aussprache faßte das Kabinett folgenden Beschluß, der sofort nach Paris übermittelt werden soll10:

10

Der folgende Absatz ist abgedruckt bei H. Schacht, Das Ende der Reparationen, S. 81.

Die Reichsregierung hat unter Beteiligung sämtlicher Kabinettsmitglieder von dem neuen Vorschlage des Vorsitzenden der Pariser Konferenz Owen Young Kenntnis genommen und ist zu der Überzeugung gelangt, daß eine Ablehnung das Scheitern der Konferenz zur unmittelbaren Folge hätte, ohne daß eine Wiederaufnahme der Verhandlungen auf wirtschaftlicher oder politischer Grundlage gesichert wäre. Die Reichsregierung sieht aber in dem Scheitern der Verhandlungen schwere wirtschaftliche und politische Gefahren und glaubt deshalb einstimmig, daß die Annahme des Youngschen Vorschlages unvermeidbar geworden ist. Sie geht dabei von der Voraussetzung aus, daß durch die deutsche Annahme die allgemeine Einigung gesichert ist und erwartet, daß insbesondere bei den Verhandlungen über das Bankschema, namentlich über das Transfermoratorium die deutschen Interessen gewahrt werden und die Befreiung von den Kontrollen und Pfändern erreicht wird.

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