2.33.1 (mu21p): 1. Außenpolitische Lage.

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1. Außenpolitische Lage.

Staatssekretär v. Schubert berichtete zunächst über die nach Abreise des Reichskanzlers in Genf geführten Verhandlungen.

In der Abrüstungsfrage habe das englisch-französische Flottenkompromiß1 unverkennbare Wirkungen gezeigt2. Frankreich sei zunächst wohl bereit gewesen, eine beschleunigte Behandlung der Entwaffnungsfrage mitzumachen, um die im Flottenkompromiß erzielten Zugeständnisse zu verwirklichen. Unter englischem Einfluß sei dann aber doch ein Antrag zustande gekommen, der den nächsten Zusammentritt der vorbereitenden Abrüstungskommission von den weiteren diplomatischen Vorverhandlungen abhängig gemacht habe. Demgegenüber habe der deutsche Antrag auf Festlegung der Einberufung der allgemeinen Entwaffnungskonferenz für das Jahr 1929 und entsprechend rechtzeitige Vorbereitung in der vorbereitenden Abrüstungskommission gelautet. Durch das Drängen von deutscher Seite sei immerhin erreicht worden, daß der gegnerische Antrag die Einberufung der vorbereitenden Abrüstungskommission auf Januar nächsten Jahres vorgesehen habe3. Die deutsche Delegation habe es daher vorgezogen, eine solche Resolution nicht zu Fall zu bringen. Bemerkenswert sei gewesen,[134] daß Deutschland in seinem Vorgehen nur von Ungarn, dagegen weder von Österreich noch Bulgarien unterstützt worden sei4.

1

Siehe hierzu Anm. 15 zu Dok. Nr. 18.

2

Dagegen wurde in einem Erlaß an die deutschen diplomatischen Vertretungen darauf hingewiesen, daß das Marineübereinkommen auf Grund der amerikanischen Ablehnung praktisch gescheitert sei. Frankreich bemühe sich aber auf Grund eines Vorschlags der USA darum, daß die zugelassenen Schiffahrtstonnagen zwischen den Schiffsklassen übertragbar seien. Ob das englische Zugeständnis zur Stärke der französischen Landreserven weiterhin gültig bleibe, sei noch ungewiß. Deutscherseits sei das Spiel nicht zu stören, doch könne im Gespräch gesagt werden, das Reich werde sich in der Abrüstungsfrage nicht damit abfinden, daß ausgebildete Armeereserven unberücksichtigt blieben (Runderlaß vom 11. 10., gezeichnet von MinDir. Köpke; R 43 I /494 , gefunden in R 43 I /516 , Bl. 298 f.). Die englischen und französischen Farbbücher lägen offiziell noch nicht vor, hieß es in einer Aufzeichnung für die Pressekonferenz am 24. 10., doch gebe ihr Inhalt, soweit er bereits bekannt sei, zu formellen Beschwerden keinen Anlaß. Die Einigung beider Länder laufe auf die Erhaltung von Rüstungsfaktoren hinaus, die für sie von besonderem Interesse seien. Das Abrüstungsprinzip werde nach deutscher Meinung dadurch aber nicht gefördert. Möglicherweise würden diese Absprachen am Widerspruch der USA und Italiens scheitern. Aus den Farbbüchern gehe hervor, daß England erklärt habe, die Abmachungen stünden nicht im Widerspruch zum Pakt von Locarno und beide Länder seien keine anderen Bindungen eingegangen (Aufzeichnung des MinDir. Köpke; R 43 I /516 , Bl. 279 f.).

3

Die Arbeit der Abrüstungskommission wurde vom 15. 4. bis 6.5.29 fortgesetzt. Zur Klärung internationaler Streitfragen trat am 21.1.30 in London die Flottenkonferenz zusammen.

4

Die deutschen Ansichten hatte Graf Bernstorff vertreten, der an die Rede des RK vom 7. 9. anknüpfte. Ungarns Standpunkt begründete Graf Apponyi (Runderlaß des AA vom 12. 10.; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 214-216). Im Auswärtigen Ausschuß berichtete der RK am 3. 10., Österreich habe während der Verhandlungen Deutschland unterstützt, dann aber, um eine ausländische Anleihe zu erhalten, vor der Abstimmung den Saal verlassen (R 43 I /502 , Bl. 14-43).

Die Verhandlungen des Sicherheitskomitees hätten keine wesentliche Veränderung ergeben. Bezüglich der Schiedsverfahren sei eine Annäherung in der Fassung des allgemeinen Schiedsvorschlags an dem Wortlaut des Genfer Protokolls vermieden worden5. Hinsichtlich des Wortlauts der Regionalverträge6 habe die deutsche Delegation erreicht, daß die Möglichkeit einer Pression bei einer etwaigen Intervention des Völkerbundsrats vermieden worden sei. Es sei festgestellt worden, daß der Völkerbundsrat nur dann eingreifen solle, wenn alle Beteiligten mit dieser Haltung des Völkerbundsrats einverstanden seien. Staatssekretär v. Schubert betonte, daß jede Annäherung an die polnischen Wünsche in Richtung eines Ost-Locarno-Vertrages vermieden worden sei.

5

Zum Genfer „Protokoll für die friedliche Regelung von Streitigkeiten“ vom 1.10.24 s. F. Berber, Versailles II, S. 204 ff. – Die Einigung war – nach Meinung des AA – von England verhindert worden (Runderlaß vom 12. 10; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 216f).

6

Die Regionalpakte „lehnen sich in gewissem Sinne an den Rheinpakt von Locarno an“ und galten als „bloße Modelle für künftig abzuschließende Verträge“ (Runderlaß des AA vom 12. 10.; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 217).

Die Minderheitsfrage habe ganz allgemein die Völkerbundsversammlung infolge holländischer Anregungen beschäftigt7, in denen die bisherige Behandlung dieses Problems durch den Völkerbund lebhaft kritisiert worden sei.

7

Der niederländische Außenminister Beelaerts van Blockland hatte anstelle der überlasteten Dreierkommission eine Minderheitenkommission gefordert (Runderlaß vom 12.10.28; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 201).

Bei den Verhandlungen über Weltwirtschaftsfragen habe die Rede des deutschen Delegierten Dr. Breitscheid den deutschen Anteil an der Bearbeitung dieser Fragen in sehr zweckmäßiger Weise klargestellt8.

8

Breitscheid hatte „auf die Notwendigkeit des Abbaues der Schutzzölle“ und die „Berücksichtigung der Landwirtschaft als eines Hauptfaktors der Weltwirtschaft“ hingewiesen. „Die Ausführungen gipfelten in der Forderung, die Wirtschaftspolitik der Staaten anstatt nach dem Grundsatz der Selbstversorgung nach dem Prinzip der internationalen Arbeitsteilung zu leiten“ (Runderlaß vom 12.10.28; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 212).

Bei den Neuwahlen für den Völkerbundsrat seien für die Vertreter Hollands, Columbiens und Chinas Vertreter Spaniens, Venezuelas und Persiens gewählt worden. Hierbei sei die Wiederwählbarkeit Spaniens erneut beschlossen, wobei auch Deutschland unter Berücksichtigung der deutsch-spanischen Beziehungen sich für Spanien eingesetzt habe9. Von seiten der Chinesischen Regierung würden wegen des Scheiterns der chinesischen Wünsche vielleicht noch Folgerungen zu erwarten sein10.

9

Spaniens Wiederwahl war bereits im August von Deutschland, Frankreich und Großbritannien vorbereitet worden. Die Wiederwahl erfolgte nach einer Ausnahmebestimmung der Wahlordnung von 1926.

10

China hatte einen nichtständigen Sitz im Völkerbundsrat beantragt. Seinem Antrag auf Wiederwählbarkeit, den Deutschland unterstützte, fehlte – bei 27 von 50 Stimmen – die Zweidrittelmehrheit. Das AA begrüßte die Wahl Persiens in den Rat (Runderlaß des AA vom 12. 10.; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 208).

[135] Bei Behandlung der Budgetfragen sei eine gewisse Verstimmung der kleineren Mächte über mangelnde Berücksichtigung von Vertretern kleinerer Staaten im Völkerbundssekretariat zum Ausdruck gekommen11.

11

Die Bundesversammlung beschloß, selbst die Kontrollkommission für das Budget zu ernennen, in der die kleineren Staaten stärker als bisher vertreten sein sollten (Runderlaß des AA. vom 12. 10.; R 43 I /494 , Bl. 199-220, hier: Bl. 217f).

Als Gesamteindruck über das Ergebnis der diesjährigen Völkerbundsversammlung sei eine gewisse Ernüchterung darüber unverkennbar, daß wiederum aus den ausgedehnten Beratungen wenig positive Handlungen hervorgegangen seien.

Der Völkerbundsrat habe sich in seinen verschiedenen Tagungen mit folgenden Punkten befaßt:

Die Beratung des polnisch-litauischen Streites sei erneut vertagt worden, um noch einmal das Ergebnis direkter Verhandlungen zwischen Polen und Litauen abzuwarten12. Es sei beschlossen worden, nötigenfalls eine Expertenkommission an Ort und Stelle zu entsenden. Auch im ungarisch-rumänischen Optantenstreit sei nach lebhaften Einzelverhandlungen zwischen den beteiligten Ländern erneute Vertagung bis zum Dezember beschlossen worden13. Wenn bis dahin keine Einigung erfolge, könne bei der nächsten Ratstagung eine recht schwierige Situation entstehen.

12

Siehe hierzu Anm. 16 zu Dok. Nr. 18. – Direkte Verhandlungen zwischen Polen und Litauen, die ergebnislos verliefen, begannen in Königsberg am 3.11.28.

13

Vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 24. StS von Schubert hatte sich für den Standpunkt Ungarns eingesetzt. Eine Entscheidung wurde vom Völkerbundsrat nicht getroffen; stattdessen wurden Verhandlungen zwischen Ungarn und Rumänien eingeleitet (Runderlaß des AA vom 10.10.28; R 43 I /494 , Bl. 191-198, hier: Bl. 197).

Die Behandlung der deutschen Anträge wegen der Mißstände im oberschlesischen Schulwesen habe etwas darunter gelitten, daß die Eingaben aus Oberschlesien zu spät vorgebracht worden seien14. Die deutschen Beschwerden über verschiedene Fälle von Terror hätten zu keinen positiven Beschlüssen des Rats geführt, doch wohl aber ausgereicht, um ähnliche polnische Beschwerden von der vorigen Ratstagung her auszugleichen.

14

Diese Anträge richteten sich gegen die Schließung deutscher Schulen, gegen „verschiedene Anordnungen polnischer Behörden betr. die Anmeldung von Kindern zu Minderheitenschulen“ und gegen „die Nichterlaubnis von Unterrichtskursen in Königshütte“ (Runderlaß vom 10.10.28; R 43 I /494 , Bl. 191-198, hier: Bl. 195f).

Den deutschen Antrag wegen Unterdrückung von deutschen Minderheitsschulen auf die Tagesordnung zu bringen, sei nur nach Überwindung erheblicher Schwierigkeiten möglich gewesen. Um eine völlige Vertagung der Frage ohne irgendein Ergebnis für die deutsche Minderheit zu vermeiden, habe die deutsche Delegation einem Beschluß zugestimmt, der die Einsetzung eines Juristenkomitees zur Prüfung der Frage und eines sofortigen Auftrags an Herrn Calonder vorgesehen habe, die strittigen Fälle unter Unterbrechung seines Urlaubs zu prüfen und nötigenfalls Entscheidungen zu fällen. Auf eine abschließende besonders unfreundliche Erklärung des polnischen Vertreters im Völkerbundsrat zu erwidern, sei vom Führer der deutschen Delegation als unzweckmäßig erachtet worden. Die im Ton ungehörigen Ausführungen des polnischen Vertreters hätten im Völkerbundsrat unverkennbares Mißfallen hervorgerufen.

[136] Der deutschen Delegation sei es endlich gelungen, die Verabschiedung des bisherigen Oberkommissars von Danzig, van Hamel, nach Ablauf einer Frist von vier Monaten, und seine Ersetzung durch den für Danzig und die deutschen Interessen wesentlich geeigneteren Grafen Gravina zu erreichen15.

15

Van Hamel hatte sich um die Wiederwahl bemüht, da seine Amtszeit im Februar 1929 ablief. Weil die südamerikanischen Staaten sich für eine Behandlung während der 52. Ratssitzung einsetzten, konnte die Angelegenheit entgegen den Wünschen Polens, Frankreichs und Großbritanniens nicht bis zur Dezember-Sitzung des Völkerbundsrats vertagt werden. Auf Grund der deutschen Darlegungen, die auch private Dinge berührten, demissionierte van Hamel. Sein Nachfolger trat das Amt im Juni 1929 an.

Staatssekretär Dr. Weismann erklärte, daß die Preußische Staatsregierung den Ausgang der diesmaligen Verhandlungen über die oberschlesische Minderheitsfrage mit lebhafter Besorgnis betrachte. Die preußische Regierung hoffe, daß jedenfalls bei der nächsten Ratstagung die deutsche Delegation der deutschen Unzufriedenheit noch unzweideutiger Ausdruck gäbe, wenn nicht mehr zu erreichen sei. In Oberschlesien herrsche allgemeine Erregung über die Beschlüsse des Völkerbundsrats.

Demgegenüber betonten der Reichskanzler und Staatssekretär Dr. von Schubert, daß im gegenwärtigen Augenblick für die deutsche Minderheit erreicht worden sei, was im Bereich des Möglichen gelegen habe.

Der Reichsminister der Justiz stellte die Frage, ob die Fühlungnahme zwischen den Vertretungen der Minderheiten und dem Auswärtigen Amt vor Beratung derartiger Gegenstände im Völkerbundsrat nicht noch enger gestaltet werden könnte.

Staatssekretär Dr. von Schubert erklärte hierzu, daß auch er noch im Sommer dieses Jahres festgestellt habe, daß diese Verbindung nicht ausreichend gewesen sei; sie sei bereits vor der Herbsttagung verbessert worden. Das Auswärtige Amt sei auch noch weiterhin in dieser Richtung bemüht.

Der Reichsminister der Justiz bat ferner zu erwägen, ob auf die litauische Regierung eingewirkt werden könne, damit sie beim Richterersatz in Memelland künftig auch preußische Richter zulasse.

Staatssekretär Dr. von Schubert sagte zu, daß sich das Auswärtige Amt hierfür einsetzen werde und wies auf die Schwierigkeiten hin, die bei solchen Verhandlungen die Persönlichkeit des litauischen Ministerpräsidenten16 biete.

16

Augustinas Woldemaras.

Abschließend führte der Reichskanzler aus, daß hinsichtlich der Räumungsfrage bisher keinerlei weitere deutsche Schritte erfolgt seien. Die Fühlungnahme mit dem Reparationsagenten habe ergeben, daß Herr Parker Gilbert noch immer hoffe, daß bis zum nächsten Frühjahr hinsichtlich der Reparationsfrage entscheidende Ergebnisse erzielt werden könnten. Der Reparationsagent habe sich sehr optimistisch über die Haltung des französischen und des englischen Ministerpräsidenten geäußert. Er beabsichtige, in den nächsten Tagen nach Paris zu fahren, um mit Herrn Poincaré weiter zu verhandeln und habe gebeten, von deutscher Seite vorher keine Vorschläge zu machen. Er halte es für entscheidend wichtig, daß die Verhandlungen des Komitees für die Reparationsfrage rein sachlich geführt und politischen Einflüssen entzogen würden. Zweckmäßigerweise[137] würden von amerikanischer Seite je ein Vertreter der Republikanischen und der Demokratischen Partei zu beteiligen sein. Auch die Leiter der Notenbanken der verschiedenen Länder würden teilzunehmen haben. Der Reparationsagent sei der Meinung, daß die Verhandlungen sehr bald beginnen müßten, damit entscheidende Ergebnisse noch vor den englischen Wahlen17 und vor dem nächsten großen Zahlungstermin im August 1929 für die französische kommerzielle Schuld an die Vereinigten Staaten von Amerika in Höhe von 409 Milliarden [!] Dollar erzielt würden. Gerade angesichts des Interesses der französischen Regierung an diesen Verhandlungen halte der Reparationsagent es für möglich, hinsichtlich der Reparationsfrage eine französische Initiative herbeizuführen. Sollte dies doch nicht möglich sein, so müsse Deutschland versuchen, die Verhandlungen in Gang zu bringen.

17

Die Unterhauswahlen fanden am 30.5.29 statt.

Der Reichskanzler betonte, daß im deutschen Interesse zunächst lediglich die Aufrollung der Reparationsfrage liege. Hinsichtlich der Conciliations-Kommission müsse Deutschland sich demgegenüber möglichst zögerlich verhalten.

Der Reichskanzler stellte zur Erwägung, ob die französischen Wünsche vielleicht durch ein neues System von Schieds- und Ausgleichsverträgen befriedigt werden könnten, so daß eine besondere Kommission für das Rheinland vermieden werde.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß die bevorzugte Behandlung der Reparationsfrage nicht dazu führen dürfe, daß die allgemeine Erörterung der Räumungsfrage einschlafe.

Staatssekretär Dr. von Schubert erklärte hierzu, daß dies auf diplomatischem Wege unschwer erreicht werden könne.

Der Reichsminister der Finanzen bat, besonders zu berücksichtigen, daß im Auswärtigen Ausschuß die Möglichkeit einer deutschen Initiative in der Reparationsfrage nicht allzu offen erwähnt werden dürfe, da trotz der Vertraulichkeit der Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses sonst vielleicht doch die französische Regierung hiervon Kenntnis erhalten könne.

Der Reichsverkehrsminister bat, die Verhandlungen über die Räumungsfrage jedenfalls nicht so zu führen, daß die Räumung der zweiten Zone in den Vordergrund gestellt werde. Im Rheinland sei die Ansicht vorherrschend, daß die Vorteile einer vorzeitigen Räumung der zweiten Zone verhältnismäßig unerheblich seien.

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