2.55.2 (mu21p): 2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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[192] 2. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

[Der Beschluß des Handelspolitischen Ausschusses der RReg. vom 31. Oktober wird besprochen6. REM und RWiM fordern sich gegenseitig zu Konzessionen auf. Gemeinsam treten sie dafür ein, die Landwirtschaft aus Zollmitteln zu unterstützen.]

6

Siehe Anm. 10 zu Dok. Nr. 54; dieser Beschluß befindet sich als Anlage zu dieser Niederschrift nur in R 43 I /1107 , Bl. 218-223).

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett noch vor dem Zusammentritt des Reichstags die schwebenden polnischen Fragen entscheiden müsse7. Inzwischen soll der Handelspolitische Ausschuß klären, ob

7

Der RT trat am 12. 11. zusammen. Er behandelte am 3. und 4.12.28 landwirtschaftliche Fragen (RT-Bd. 423, S. 600  ff.).

1. das Zugeständnis der Einfuhr lebender Schweine in den Seegrenzschlachthof Saßnitz unter Ausschluß der anderen Seegrenzschlachthöfe genügen würde und welche Stellung Preußen hierzu einnimmt;

2. ob Preußen sich mit der Einfuhr von wöchentlich 1000 lebenden Schweinen nach Oberschlesien abfinden würde;

3. wie sich die Industrie und Preußen zur Erhöhung des monatlichen Kohlenkontingents für die Ausfuhr an Polen stelle;

4. welche Vorschläge hinsichtlich der Schrottausfuhr nach Polen zu machen seien.

Auch die Stellungnahme des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft zu den anderen polnischen Zollwünschen soll möglichst bald geklärt werden8.

8

Dazu berichtete das AA dem StSRkei am 9. 11.: Bis auf acht Positionen habe man sich über die polnischen Wünsche einigen können, nachdem das REMin. seine Haltung geändert habe. Wegen der innerpolitischen Bedeutung sei die Stellungnahme Preußens zur Einfuhr von 1000 geschlachteten Schweinen in der Woche nach Oberschlesien wesentlich. Diese Konzession sei wichtig, um den Handelsvertrag abzuschließen. Einzelheiten über die Gewährung von Schrottkontingenten zur Ausfuhr sollten von privaten Eisenim- und -exportfirmen geklärt werden. Die Ministerien seien sich weiterhin darüber einig geworden, einen Kohlenimport von 275 000 t zuzulassen; würden der deutschen Industrie von Polen Erleichterungen gewährt, könne der Kohlenimport bis auf 350 000 t erhöht werden. Als wertvolles Zugeständnis werde es möglich sein, den Kohlenabsatz durch Vereinbarungen mit der Industrie sicherzustellen und den Wettbewerb in dritten Ländern aufzuheben (R 43 I /1107 , Bl. 228 f.).

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