2.69.2 (mu21p): 2. Nachtragsetat 1928.

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Text

RTF

2. Nachtragsetat 1928.

[Der RFM begründet seine Vorlage. RVM und RPM erörtern Stellenpläne.]

Nach kurzer Aussprache über weitere Einzelpunkte stimmte das Reichskabinett entsprechend dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen dem Nachtragshaushalt in der vorgelegten Form zu2 unter Anerkennung der Vorbehalte[235] für die Stellen für weibliche Beamte im Reichshaushalt 1929 und den Stellenvorbehalt des Reichsverkehrsministers für den Reichswasserschutz3.

2

Im Anschreiben zur Vorlage hatte der RFM mitgeteilt: Die Mehrbelastung des Haushaltsplanes 1928 belaufe sich auf 50,1 Mio RM. Als Deckungsvorschläge führte er an: Minderausgabe durch Nichtbesetzung von Stellen (10 Mio RM), Überweisung aus der Gesellschaftssteuer (10 Mio RM), Einstellung des Betrags aus der Post-Versicherung und Tilgung der Markanleihe (922 580 RM), Erhöhung der Einnahmesätze im Etat des REMin. (6,5 Mio RM) und im Etat des RWeMin. (2,8 Mio RM), Einstellung an die Post zuviel gezahlter Vorschüsse an Reichszuschüssen und Invalidenversicherung (24 570 853 RM). Der Rest von 0,3 Mio RM sei durch Verzinsung der Betriebsmittel bei der Reichshauptkasse auszugleichen (16.11.28; R 43 I /879 , Bl. 16).

3

Bei der Behandlung des Nachtragshaushalts im RR wurde eine Abstimmung verschoben, da Preußen den bayerischen Antrag prüfen wollte, der dahin ging, den Nachtragshaushalt 1928 auf die unbedingten Bedürfnisse für 1928 zu beschränken und für 1929 einen neuen Plan vorzulegen. Im Sinn der Regierungsvorlage wurde bereits abgestimmt in den Punkten Ministerialzulage, Dienstaufwandsentschädigung und Durchführung der RT-Entschließungen. Über die Ministerialverfassung (s. Dok. Nr. 57, P. 2) erfolgte kein Beschluß, da ihr bereits 1927 zugestimmt worden war (Vermerk vom 10. 12.; R 43 I /1879 , gefunden in R 43 I /879 , Bl. 39). Der bayerische Antrag wurde am 11. 12. mit 15 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Mit Bayern stimmten Sachsen, Württemberg, Baden und Mecklenburg-Schwerin. Oldenburg und Thüringen hatten keine Instruktion erhalten und enthielten sich der Stimme (Vermerk v. 12. 12.; R 43 I /1879 , gefunden in R 43 I /879 , Bl. 39).

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