2.76.1 (mu21p): [Beilegung des Arbeitsstreits.]

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[Beilegung des Arbeitsstreits.]

Der Reichskanzler legte dar, daß die Reichsregierung von einer Initiative zur Beilegung des Arbeitskonflikts im Bezirk Nordwest geflissentlich Abstand genommen habe, solange die mit Wissen der Reichsregierung unternommene Vermittlungsaktion des Regierungspräsidenten Bergemann in Düsseldorf im Fluß gewesen sei. Nachdem die Reichsregierung jedoch vor einigen Tagen zu der Erkenntnis gekommen sei, daß die Bemühungen des Regierungspräsidenten Bergemann negativ verlaufen würden, habe sich die Reichsregierung am 27. November 1928 zum Eingriff entschlossen1. Ihr Schritt sei nach den bisherigen Beobachtungen in der Öffentlichkeit gut aufgenommen worden. Die einmütige Auffassung der Reichsregierung gehe dahin, daß die Beilegung des Arbeitskonflikts nur in die Hand einer einzigen Person gelegt werden könne, und zwar einer Persönlichkeit von größter Autorität und Sachkenntnis, die das Vertrauen beider Parteien genieße. Zweck der heutigen Aussprache sei der, festzustellen, ob bei den Arbeitgebern Neigung vorhanden sei, auf die vorgeschlagene Basis zu treten. Es sei auch beabsichtigt, am Nachmittage zu dem gleichen Zweck mit den Arbeitnehmern in Verhandlungen einzutreten. Bei grundsätzlichem Einverständnis beider Teile werde alsdann der Weg zur Beendigung des Kampfes gefunden sein.

1

Gemeint ist wohl die Kabinettssitzung vom 28. 11., Dok. Nr. 73.

Generaldirektor Vögler erwiderte, daß er es vor Eintritt in eine Erörterung über den Vorschlag des Reichskanzlers für gut halte, einige Unklarheiten, die über den Gang der Verhandlungen bei Präsident Bergemann möglicherweise bestünden, aufzuklären. Er bat, zu diesem Zweck Herrn Direktor Stahl, der der Verhandlungskommission angehört habe, Bericht erstatten zu lassen.

Direktor Stahl schilderte darauf in großen Zügen den Verlauf der Vermittlungsaktion des Präsidenten Bergemann2. Diese Verhandlungen seien von je drei prominenten Vertretern beider Parteien geführt worden. Es sei gelungen, die Vertreter der Arbeitnehmer davon zu überzeugen, daß die Wirtschaft im Zeichen der niedergehenden Konjunktur keine allgemeine Lohnerhöhung ertragen könne, daß man sich aber über eine Aufbesserung gewisser zurückgebliebener Gruppen verständigen könne. Am Abend des 17. November 1928, einem Sonnabend, sei man vor Präsident Bergemann so gut wie einig gewesen und[265] habe bereits den Entwurf einer Vereinbarung zu Papier gebracht3. Die endgültige Unterzeichnung sei eigentlich nur aus formalen Gründen auf den Beginn der kommenden Woche, d. i. Montag, den 19. November, hinausgeschoben worden, da die Gewerkschaftsvertreter sich eine vorherige Rücksprache mit ihren Gewerkschaftsinstanzen vorbehalten hätten. Allerdings hätten sie sich auch die Möglichkeit von Abänderungen in gewissen Einzelpunkten noch vorbehalten. Jedenfalls habe aber bei allen Verhandlungsteilnehmern die Stimmung vorgeherrscht, daß der Konflikt zu Ende sei und aus dieser Stimmung heraus habe man dem Präsidenten Bergemann beim Auseinandergehen den Dank für seine Vermittlungstätigkeit ausgesprochen. Bei Wiederaufnahme der Verhandlungen am Montag, den 19. November 1928, habe man sich jedoch überraschenderweise einer völlig neuen Situation gegenüber gesehen. Die Stimmung bei den Arbeitnehmervertretern sei gänzlich umgeschlagen gewesen. Statt dreier Vertreter seien sechs erschienen, und man sei auf einen unannehmbaren Vorschlag zurückgekommen, den man in der Sonnabend-Sitzung bereits als erledigt zurückgestellt hatte. Seitdem seien die Verhandlungen ins Stocken geraten und bis heute sachlich nicht mehr vorwärts gekommen. Die Arbeitgeber könnten sich des Eindrucks nicht erwehren, daß der Stimmungsumschwung bei den Arbeitnehmern wesentlich dadurch mit beeinflußt worden sei, daß im Laufe des 18. November 1928 unglücklicherweise der Beschluß des Reichskabinetts vom 17. November 1928 über die Unterstützungsaktion des Reichs zugunsten der fürsorgeberechtigten Ausgesperrten bekannt geworden sei. Ein Artikel in der „Gewerkschaftszeitung“, dem Organ der Freien Gewerkschaften, auf den er besonders hinwies, bestätige nach ihrer Auffassung ihre Vermutung4. Sicherlich habe die Reichsregierung bei ihrem Beschluß von den Zusammenhängen keine ausreichende Kenntnis gehabt.

2

Vgl. dazu Anm. 1 zu Dok. Nr. 73.

3

Der Entwurf ist der Niederschrift beigefügt. Abschnitt I bestimmt die Zurücknahme der Aussperrung und Wiedereinstellung der Belegschaften ohne Maßregelung in ihre alten Rechte nach betrieblichen Möglichkeiten; Weiterbestehen der alten Betriebsräte für die Dauer der Wahlperiode; Festlegung der Kündigungsfristen auf längstens 14 Tage. In Abschnitt II drückten beide Parteien ihr Interesse wegen der grundsätzlichen Bedeutung daran aus, die Rechtsfragen des Duisburger Urteils v. 12.11.1928 (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 67) bis zur letzten Instanz durchzuführen und für die Wiederaufnahme der Arbeit schon jetzt klare Verhältnisse zu schaffen. Im III. Abschnitt wurden für die verschiedenen Arbeitszweige verkürzte Arbeitszeiten festgelegt. Der IV. Abschnitt legte die Lohnregelung bis zum endgültigen Rechtsentscheid mit mindestens 66 Pfg. pro Stunde für Hilfsarbeiter und 83 Pfg. für Facharbeiter fest, dazu kamen Akkordzuschläge. Sollte das Urteil des Reichsarbeitsgerichts den Arbeitgebern Recht geben, dann sollten die Hilfsarbeiter pro Stunde mindestens 68 Pfg. und die Facharbeiter mindestens 86 Pfg. erhalten. Für Arbeiter, die darüber hinaus schon mehr verdienten, bestand kein Anspruch auf Lohnerhöhung. Die Ecklöhne blieben unverändert. Abkommen aus dem Jahr 1927 sollten unverändert weiterlaufen. Die Akkordsicherung sollte um 2,5% auf 12,5% erhöht werden. (In Abschnitt II war bereits festgelegt worden, daß bei Rechtsprechung zugunsten der Gewerkschaften die Verbindlichkeitserklärung vom 31.10.28 gelten solle.) Im Abschnitt V wurde erklärt, daß eine Tarifkündigung frühestens am 28.2.30 mit zweimonatiger Kündigungsfrist erfolgen könne, werde er nicht zum ersten Termin gekündigt, laufe er jeweils ein Jahr weiter. Im VI. Abschnitt erfolgten die Regelungen über die Zustimmungserklärungen der Parteien (R 43 I /2055 , Bl. 339-343).

4

Vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 73.

Der Reichskanzler erwiderte, daß Präsident Bergemann unmittelbar vor der jetzigen Aussprache persönlich bei ihm gewesen sei und gleichfalls Bericht[266] erstattet habe. Seine Schilderung decke sich in den wesentlichen Punkten mit der von Direktor Stahl gegebenen Darstellung.

Was den Kabinettsbeschluß vom 17. November über die Unterstützungsaktion des Reichs anlange, so sei dieser in erster Linie von der Rücksicht auf die Haltung der Parteien des Reichstags beeinflußt gewesen. Im Sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags seien von fast allen großen Parteien weitgehende Forderungen an die Reichsregierung gestellt worden. Nur dadurch, daß die Reichsregierung sich einmütig hinter ihren Beschluß gestellt und dadurch, daß sie ihn für ihr letztes Wort erklärt habe, sei es möglich gewesen, die Parteien zur Zurückstellung ihrer weitergehenden Anträge zu bestimmen.

Herr Krupp von Bohlen erklärte, daß die Verantwortung für die Industrieunternehmungen bei den Arbeitgebern, als den Führern der Industrie, lägen, und daß sie sich dieser Verantwortung voll bewußt seien und sie auch weiter tragen wollten. Sie seien hierzu jedoch nur dann imstande, wenn nicht von irgend welchen anderen Stellen von außen her Eingriffe in die Wirtschaft erfolgten. Es sei daher unbedingt notwendig, einen Weg zu finden, der sicherstelle, daß wirtschaftliche Fragen in Zukunft nur von den verantwortlichen Stellen der Wirtschaft selbst geregelt würden.

Herr Klöckner legte auf Grund der in seinen eigenen Betrieben gewonnenen Erfahrungen dar, daß die eisenschaffende Industrie von Rheinland und Westfalen seit sehr langer Zeit eine direkte Verlustwirtschaft betreibe. Der Schiedsspruch, um den der Kampf entbrannt sei, trage den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bezirks, für den er gefällt sei, keine Rechnung. Es sei daher die Hauptsache, daß derartige Schiedssprüche für die Zukunft unmöglich gemacht würden. Auf die von der Reichsregierung ausgehende Initiative könne man daher nur dann eingehen, wenn Garantien dafür geschaffen würden, daß in Zukunft die Wirtschaftlichkeit bei Schiedssprüchen ausschlaggebend ins Gewicht falle. Wenn daher jetzt das Schicksal der Industrie in eine Hand gelegt werden solle, so könne dies nur geschehen, wenn auf die Wirtschaftlichkeit jede nur denkbare Rücksicht genommen werde.

Generaldirektor Reuter machte als Vertreter der eisenverarbeitenden Industrie des Kampfgebiets an Hand von Beweismaterial ähnliche Ausführungen mit der gleichen Grundtendenz.

Von dem vorgetragenen Material übergab er die anliegenden Unterlagen5.

5

Hier nicht abgedruckt. – Es handelte sich um eine graphische Darstellung zur „Rentabilität der Aktiengesellschaften der eisenverarbeitenden Industrie und ihrer Zulieferer 1912/13 und 1926/27“, erstellt auf Grund von „Wirtschaft und Statistik 1928, S. 221“ für 1926/27 und des Statist. Jahrbuchs für das Deutsche Reich 1915 für 1912/13: Danach betrug der allgemeine Rentabilitätsdurchschnitt aller Wirtschaftszweige 1926/27 4,98%. Für Eisen-, Stahl- und Metallwaren wurde die Rentabilität mit – 3% angegeben, für den Fahrzeugbau mit ca. 0,25%, für den Maschinen- und Apparatebau mit etwa 0,125%, für den Schiffbau mit 0%, für die eisenschaffende Industrie mit etwa 3,5% und für den Steinkohlenbergbau mit etwa 4⅓%. Rentabilität war als „Reingewinne minus Reinverlust in vH des Unternehmungskapitals“ definiert worden (R 43 I /2055 , Bl. 344).

Generaldirektor Vögler kam sodann auf den ursprünglichen Vorschlag des Reichskanzlers zurück. Er sagte, es sei eine bestimmte Frage gestellt worden, nämlich die, ob die Arbeitgeber die Entscheidung in eine Hand legen wollten[267] und ob sie bereit seien, den Spruch dieses Obmannes von vornherein als für sie bindend anzuerkennen. Der Entschluß zur Bejahung dieser Frage falle den Arbeitgebern sehr schwer. Die Arbeitgeber Nordwest stellten den größten geschlossenen Wirtschaftsfaktor Deutschlands dar. Der Weg, den die Wirtschaft ihres Bezirks in dem letzten Jahre gegangen sei, sei außerordentlich bedenklich. Man habe sich bisher wohl nicht immer das rechte Bild von der Lage, wie sie wirklich sei, gemacht. Die deutsche Wirtschaft sei gegenüber den europäischen Ländern, mit denen sie auf dem Weltmarkt in Wettbewerb zu treten habe, nahezu auf der ganzen Linie im Nachteil. Bezüglich der Höhe des Lohnniveaus, der Zinsrate und der Frachtenlage stehe die deutsche Wirtschaft um 40–50% über den Hauptkonkurrenzländern. Als weiteres großes Übel komme der von Monat zu Monat sich steigernde Stand der sogenannten eingefrorenen Kredite hinzu. Das Bild sei bei großen Teilen der Wirtschaft Nordwest das gleiche. Der Export werde künstlich forciert auf Kosten unnatürlich hoher Inlandpreise. Diese Entwicklung sei eine Folge der ungeheuer gesteigerten Gestehungspreise. Es sei wesentlich zu erkennen, daß bei den Gestehungskosten das Schwergewicht auf den Lohnanteil entfalle. Der Lohnanteil mache heute rund 80% des Fabrikatspreises aus.

1.

Oberste Voraussetzung dafür, daß die Arbeitgeber den Spruch eines Obmannes annehmen könnten, sei es daher, daß die wirtschaftliche Seite der Industrie im Rheinland und Westfalen objektiv geprüft werde. Der Obmann müßte sich auch Zeit für eine sachliche Prüfung nehmen. Mit der falschen Wirtschaftlichkeit, die eingerissen sei, müsse aufgehört werden. Nach Auffassung der Arbeitgeber stehe der jetzige Schiedsspruch nicht auf wirtschaftlicher Basis.

2.

Die Arbeitszeitfrage werde in nächster Zeit akut. Die damit zusammenhängenden Fragenkomplexe müßten in die Prüfung miteinbezogen werden.

3.

Die Beendung des Kampfes müßte sofort erfolgen. Unabhängig davon solle die Entscheidung der in dem Rechtsstreit aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen durch das Reichsarbeitsgericht zu Ende geführt werden.

4.

Die zu findende Lösung müsse ein Definitivum bringen, d. h. möglichst langfristig ausfallen. Man denke an eine feste Bindung für etwa zwei Jahre. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt würden, so gehe die zuversichtliche Hoffnung der Arbeitgeber dahin, daß sie in der Lage seien, in der Zwischenzeit eine Tarifgemeinschaft zustande zu bringen, bei der sich für die Zukunft Schiedsverfahren erübrigen würden.

Der Reichskanzler erwiderte, daß bisher wohl keine verantwortliche Stelle die Lage der Wirtschaft als rosig angesehen habe. Er selbst habe die schwierige Lage der Wirtschaft in seinen öffentlichen Reden stets anerkannt. Er verkenne auch nicht die ausschlaggebende Bedeutung des Lohnniveaus für die Wirtschaft. Aber gerade dieser Umstand mache das Problem vom politischen Standpunkte aus so schwierig, weil die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands in der Nachkriegszeit dazu geführt habe, daß größte Teile der Bevölkerung aus Arbeitern, Angestellten und Lohnempfängern bestehen. Gerade darum sei die Lösung eines Konflikts von so großem Ausmaß, wie er jetzt bestehe, nur denkbar,[268] wenn ein Mann gefunden werden könne, der das Vertrauen beider Parteien habe. Die Voraussetzungen, an die die Arbeitgeber ihr Einverständnis mit dem Vorschlage der Reichsregierung geknüpft hätten, seien an sich Selbstverständlichkeiten. Fraglich sei nur, ob der Obmann, für den man bekanntlich die Person des Reichsinnenministers Severing ins Auge gefaßt habe, einen an formelle Bedingungen der Parteien gebundenen Auftrag übernehmen werde. Seine Meinung gehe dahin, daß, wenn man schon einmal Vertrauen zur Person des Obmannes habe, man sich auf ihn verlassen müsse, ohne formelle Bedingungen zu stellen.

Generaldirektor Reuter führte aus, daß es den Arbeitgebern in allererster Linie darauf ankomme zu verhüten, daß der bisherige Weg fortgesetzt werde, nämlich der, Schiedssprüche zu fällen, die der Wirtschaftlichkeit keine Rechnung trügen. Es müsse mit der Methode gebrochen werden, die Wirtschaftlichkeit der Industrie eines Bezirks an dem Maßstabe der Ertragsfähigkeit der Betriebe anderer Bezirke zu beurteilen. Vorbedingungen für einen Spruch für den Bezirk Nordwest sei eine Prüfung der Betriebe gerade dieses Bezirks.

Generaldirektor Vögler erklärte, daß sie mit der Person des Reichsinnenministers Severing grundsätzlich einverstanden seien. Diese Erklärung solle auch politisch gedeutet werden; denn sie dokumentiere, daß die Arbeitgeber von vornherein im Ruhrkonflikt sich nur von wirtschaftlichen Beweggründen hätten leiten lassen, daß ihnen also irgendwelches Vorgehen etwa gegen die Republik oder eine sozialistische Staatsform oder gegen das Reichskabinett oder gegen einen einzelnen Minister, insbesondere gegen die Person des Reichsarbeitsministers, ferngelegen habe.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß er aus den bisherigen Erklärungen der Arbeitgeber entnehme, daß sie sich ohne Bedingungen dem Spruche eines Obmannes unterwerfen wollten, und daß man darüber einig sei, daß die zum Ausdruck gebrachten Voraussetzungen für das Zustandekommen des Spruches selbstverständlich vom Schiedsrichter berücksichtigt werden müßten. Ob der Schiedsrichter allerdings seinen Spruch auf eine zweijährige Dauer abstellen werde, könne heute wohl schwerlich gesagt werden. Man könne wohl nur so weit gehen, daß man den Wunsch nach einem langfristigen Definitivum zum Ausdruck bringe. Nach seiner Meinung könne den Wünschen der Arbeitgeber aber formell dadurch entsprochen werden, daß das Reichskabinett, von dem die Initiative zur Beilegung des Konflikts durch einen Schiedsrichter ausgehe, von sich aus dem Schiedsrichter bei der Auftragserteilung zum Ausdruck bringe, von welchen Voraussetzungen der Schiedsspruch nach der Auffassung der Parteien ausgehen müsse.

Voraussetzung sei naturgemäß, daß zuvor die Parteien sich auf die Person des Schiedsrichters geeinigt und anerkannt hätten, daß sie sich seinem Spruch unterwerfen wollten.

Mit diesem Vorschlag war Generaldirektor Vögler einverstanden.

Der Reichsarbeitsminister warf noch die Frage auf, wie die Verhandlungen vor Präsident Bergemann formell zum Abschluß zu bringen seien.

Es wurde allgemein anerkannt, daß sich unschwer ein Weg finden werde, die von Präsidenten Bergemann geführte Vermittlungsaktion formell in befriedigender[269] Weise abzuschließen. Präsident Bergemann solle bei Wiederaufnahme der Verhandlungen den Parteien erklären, das Reichskabinett habe im Einvernehmen mit ihm beiden Parteien vorgeschlagen, Herrn Minister Severing als Schiedsrichter zur endgültigen Entscheidung des Konflikts anzuerkennen. Nachdem beide Parteien diesem Vorschlage zugestimmt hätten, halte er seine Vermittlungstätigkeit für beendigt.

Herr Krupp von Bohlen erklärte, die bisherige Haltung der Arbeitgeber zeige deutlich, daß sie keine politischen Ziele verfolgten, daß der von ihnen aufgenommene Kampf nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt werde und daß der beschrittene Weg der einzige rechtlich mögliche gewesen sei.

Das Ergebnis der Aussprache wurde im Einverständnis mit den Arbeitgebern sodann wie folgt zusammengefaßt:

In der heutigen Aussprache zwischen Reichsregierung und Arbeitgebern Nordwest erklärten sich letztere mit dem Vorschlage des Herrn Reichskanzlers einverstanden, die endgültige Entscheidung über Arbeitslohn und Arbeitszeit Herrn Reichsminister Severing zu überlassen. Sie erklärten ferner, daß sie nach Annahme dieses Vorschlages durch die Arbeitnehmer die Betriebe sofort wieder öffnen würden; die Belegschaften würden ohne Maßregelungen mit dem Inkrafttreten dieser Vereinbarungen alsbald wieder eingestellt unter Wahrung ihrer alten Rechte aus den früheren Arbeitsverträgen. Die Einstellung werde nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten erfolgen.

Der Herr Reichskanzler erklärte, daß er unter der Voraussetzung der Annahme dieses Vorschlages durch die Gewerkschaften die Stellungnahme der beiden Parteien Herrn Minister Severing sofort übermitteln und ihn bitten würde, entsprechend der bereits erfolgten Aussprache im Reichskabinett bei Ausübung seines Auftrages die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu prüfen, die Arbeitszeit einzubeziehen und seine Entscheidung endgültig und langfristig zu machen.

Reichsregierung und Arbeitgeber waren darüber einig, daß durch diese Vereinbarungen die Möglichkeit der Entscheidung der in dem Rechtsstreit aufgeworfenen grundsätzlichen Fragen durch das Reichsarbeitsgericht nicht ausgeschaltet werden solle.

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