2.81.2 (mu21p): 2. Bericht über den Stand der Reparationsverhandlungen.

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2. Bericht über den Stand der Reparationsverhandlungen.

[Der RFM berichtet über seine letzte Unterredung mit dem Reparationsagenten]3. Er (Hilferding) habe Veranlassung genommen, mit den Parteiführern des Reichstags die Frage der Beteiligung der Reparationskommission bei der Aufgabe der Sachverständigen zu erörtern4. Graf Westarp habe gewünscht, daß die Reichsregierung an ihrer bisherigen ablehnenden Haltung[291] festhalte. Die Führer der übrigen Fraktionen dagegen hätten Übereinstimmung zum Ausdruck gebracht, daß die Verhandlungen an der Frage der Beteiligung der Reparationskommission nicht scheitern dürften. Eine Ernennung der deutschen Mitglieder durch die Reparationskommission komme selbstverständlich nicht in Frage. Die amerikanischen Sachverständigen müßten zum mindesten neben der Reparationskommission auch von der deutschen Regierung miternannt werden. Der in erster Linie entscheidende Gesichtspunkt sei, daß die alliierten und die deutschen Sachverständigen dem Ausschuß als absolut gleichberechtigte Mitglieder anzugehören hätten5.

3

Siehe Dok. Nr. 80.

4

Nach einer handschriftlichen Notiz im Nachlaß Stresemann  74 hat diese Unterredung am 5.12.28 stattgefunden.

5

Diese Haltung wurde von v. Hoesch am 11. 12. gegenüber Poincaré vertreten, der dann seine Zustimmung zu folgender Regelung gab: „Die Botschafter der sechs beteiligten Regierungen oder der Doyen im Namen der anderen würden in Washington anfragen, ob Bedenken amerikanischer Beteiligung beständen und bitten, gegebenenfalls Persönlichkeiten zu benennen. Wenn, wie vorauszusehen, amerikanische Regierung antworten würde, es beständen keine Bedenken, sie ablehne aber Benennung von Persönlichkeiten, hätte sich deutsche Regierung beziehungsweise Kriegslastenkommission mit Repko über Persönlichkeiten schlüssig zu werden, um dann gemeinschaftlich an diese mit Einladung heranzutreten“ (Telegr. Nr. 1260 vom 11.12.28; R 43 I /476 , Bl. 40-49, hier: Bl. 46).

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß bei der Prüfung der in Aussicht stehenden Antwort der Gegenseite vor allen Dingen Wert darauf gelegt werden müsse, festzustellen, was mit den „agreements“ gemeint sei6. Sodann müsse auf diplomatischem Wege nochmals erklärt werden, welchen Standpunkt Amerika bezüglich der Beteiligung der Reparationskommission einnehme. Bisher sei berichtet worden, daß Amerika eine Mitwirkung der Reparationskommission „emphatisch“ abgelehnt habe7. Er werde daher neue Informationen über diesen Punkt veranlassen8.

6

In einer Weisung an v. Hoesch vom 13.12.28 wurde ein deutscher Auftragsentwurf vorgelegt, der mit den Worten schloß: „Die Vorschläge sollen insbesondere die Regelung der Verbindlichkeiten umfassen, die sich aus den zwischen Deutschland und den Gläubigermächten bestehenden Verträgen und Abkommen ergeben.“ Poincaré sollte dazu gesagt werden: „Nachdem er die Erwähnung der treaties and agreements in der Formel [Parker Gilberts] als für ihn ausreichend angesehen habe, nähmen wir an, daß diese Formel Herrn Poincaré auch konveniere, wenn sie der Genfer Mandatsformel angefügt wird.“ Es solle damit klargestellt werden, daß es sich nur um Verträge handele, die mit Deutschland abgeschlossen worden seien. „Falls Poincaré nach dem Grund für die Einschaltung des Wortes ‚insbesondere‘ fragt, bitte ich [Köpke] zu antworten, daß dadurch z. B. die Erörterung der Sicherungen für die Verbindlichkeiten und die Erörterung der übrigen Modalitäten der Leistungen ermöglicht werden soll“ (Telegramm Nr. 992 nach Paris; R 43 I /476 , Bl. 32-37, hier: Bl. 34).

7

Kellogg hatte die Ernennung der amerikanischen Sachverständigen durch die Repko „mit Emphase“ abgelehnt (v. Prittwitz im Telegr. Nr. 583 vom 27. 11.; R 43 I /476 , Bl. 106 f.).

8

Die Meinung des Reparationsagenten, daß der amerikanischen Regierung die Ernennung durch die „Repko am angenehmsten sei, ist eine durchaus subjektive Auffassung Gilberts“, meldete v. Prittwitz am 9.12.28 (Telegr. Nr. 605; R 43 I /476 , Bl. 62 f.).

Bei der Ratstagung in Lugano werde er von sich aus die Reparationsfrage nicht anschneiden. Wenn dagegen das Thema von der Gegenseite berührt werden sollte, werde er erforderlichenfalls um Entsendung der zuständigen Sachbearbeiter bitten.

Der Reichskanzler erklärte zusammenfassend, daß das Kabinett darin einig sei, daß der sachliche Teil der Reparationsfrage ausschließlich durch das Expertenkomitee zu prüfen sei. Bezüglich der Formalien bestehe die Hoffnung auf eine Einigung mit der Gegenseite. Die Stellung Amerikas zur Frage der Beteiligung[292] der Reparationskommission müsse nochmals klargelegt werden. Ein Kompromiß auf der Grundlage, daß die Benennung der Sachverständigen durch die Regierungen und die Ernennung durch die Reparationskommission zu erfolgen habe, erscheine nicht ausgeschlossen. In die Auftragserteilung dürften nur solche „Vereinbarungen“ miteinbezogen werden, die auch von Deutschland anerkannt worden seien.

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