2.83.1 (mu21p): 1. Vertretung Preußens im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

1. Vertretung Preußens im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft1.

1

Das PrStMin. hatte am 8.11.28 bei dem RVM die Forderung erhoben, den ihm zustehenden Platz im RB-Verwaltungsrat durch MinDir. Schulze zu besetzen (R 43 I /1059 , Bl. 160). Nach einer Chefbesprechung am 12. 11., in der auf die Erklärung des Treuhänders bei der RB-Gesellschaft Leverve hingewiesen worden war, er werde im Falle der Ernennung die von ihm benannten deutschen Aufsichtsratsmitglieder durch Ausländer ersetzen (Niederschrift; R 43 I /1059 , Bl. 161 f.), hatte der RK dem PrMinPräs. die Lage geschildert und den politischen Erwägungen Preußens die Interessen des Reichs gegenübergestellt. Wegen der finanziell erforderlichen Aktienemission der RB und der bevorstehenden Reparationsverhandlungen sei auf den Treuhänder und den Reparationsagenten Rücksicht zu nehmen (13.11.28; R 43 I /1059 , Bl. 164-166). In seiner Antwort hatte MinPräs. Braun erklärt, nach der Rechtslage stehe dem Reich keine Nachprüfung der von Preußen ernannten Persönlichkeiten zu. Diese Rechtslage sei unbequem, aber das Reich besitze die RB nicht hypothekenfrei, die Länder würden noch auf den Kaufpreis warten. Es sei unbegreiflich, daß seit anderthalb Jahren das Reich versuche, um die Entscheidung des StGH herum zu kommen (s. Anm. 15 zu Dok. Nr. 12). Das Reich habe bisher selbst zwei Beamte ernannt (Hertel und Buck) und ebenso seien vom Treuhänder Beamte ernannt worden. Der MinPräs. hatte wissen wollen, ob Leverves Bedenken substanziert vorgebracht worden seien. Es sei nicht einzusehen, daß sich die Bedenken nur gegen eine von Preußen ernannte Persönlichkeit richten würden. „Die ganze Behandlung der Angelegenheit, Herr RK, beginnt nach meinem Gefühl allmählich das in einem geordneten Staatswesen kaum Erträgliche zu streifen. RT und LT sind einig darüber, daß hier ein vom höchsten Gerichtshof des Reiches in klaren Worten ausgesprochenes Recht Preußens vorliegt.“ Trotz des einstimmigen Beschlusses des StMin., Schulze zu ernennen, sei er (Braun) zu einer Besprechung bereit (26. 11.; R 43 I /1059 , Bl. 174-176).

Der Reichsverkehrsminister begründete die an das Preußische Staatsministerium gerichtete Bitte der Reichsregierung, auf [die] Kandidatur des Ministerialdirektors Schulze für den Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahngesellschaft[295] zu verzichten. Wegen seiner persönlichen und sachlichen Eignung habe die Reichsregierung keinerlei Bedenken gegen den preußischen Kandidaten. Diese erwüchsen vielmehr aus den hinsichtlich des auswärtigen Einflusses auf die Reichsbahn und der Reparationspolitik möglichen Folgen einer solchen Ernennung. Die Vertreter der ausländischen Interessen und Parker Gilbert setzten sich zur Zeit dafür ein, eine Reihe hervorragender Finanz- und Wirtschaftsführer neu in den Verwaltungsrat zu bringen, um durch Aufstellung eines von sachkundiger Hand gefertigten Finanzprogramms der Reichsbahn den Auslandskredit der Reichsbahn-Gesellschaft zu heben, was einen wichtigen Faktor für die Lösung der Reparationsfrage bedeute. Durch Auslosung schieden aus dem Verwaltungsrat als von der Reichsregierung ernannte Mitglieder die Herren Blum, Buck und Ott aus, als vom Treuhänder ernanntes deutsches Mitglied Herr Habig, außerdem sei ein Sitz durch Niederlegung des Mandats von Herrn Dr. Luther freigeworden2. Nun sei ein gewisses Einvernehmen zwischen den Reichsressorts und den ausländischen Vertretern dahin erzielt worden, daß bei Ernennung der Herren Silverberg, Jeidels und Schmitz der[296] Treuhänder bereit sein würde, einen dieser drei Herren, vorzugsweise wohl den erstgenannten, von sich aus zu ernennen. Die Reichsregierung würde demnach noch zwei weitere Verwaltungsratsmitglieder ernennen können. Eines davon müsse ein Vertreter der Binnenschiffahrtsinteressen sein, und zwar fasse man hierfür das führende Vorstandsmitglied des Binnenschiffahrtsverbandes, Herrn Welker, ins Auge. Endlich werde es zweckmäßig sein, einen Vertreter des Personals der Reichsbahn zu ernennen, nachdem erfreulicherweise sich die Beamten- und Arbeiterverbände auf eine Persönlichkeit, die als sehr geeignet bezeichnet werde, geeinigt hätten, nämlich den Lokomotivführer und Landtagsabgeordneten Mathias Hermann, Nürnberg3.

2

Am 19.9.28 hatte Luther dem RK mitgeteilt: „In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsrats der Reichsbahngesellschaft hat, wie Ihnen schon bekannt sein dürfte, die Auslosung der drei von der Reichsregierung ernannten Verwaltungsratsmitglieder stattgefunden, die mit Ende des Jahres aus dem Verwaltungsrat ausscheiden [Blum, Buck und Ott]. Bevor die Auslosung stattfand, habe ich die Erklärung abgegeben, daß ich zu dem Zeitpunkt des Ausscheidens der auszulosenden Mitglieder mein Amt als Mitglied des Verwaltungsrats niederlegen würde, und habe dies folgendermaßen begründet: Die Reichsregierung sei infolge des Freiwerdens von Verwaltungsratssitzen durch das bekannte Urteil des Staatsgerichtshofs [1927 im Prozeß mit Preußen] verpflichtet, nunmehr eine von der preußischen Regierung benannte Persönlichkeit zu ernennen. Alle für die Auslosung in Betracht kommenden Herren seien seit Gründung der Reichsbahngesellschaft im Verwaltungsrat tätig, während ich erst vor zwei Jahren ernannt worden sei. Im Interesse der Kontinuität der Arbeit des Verwaltungsrats wolle ich deshalb die Reichsregierung für den Fall, daß sie die ausscheidenden Mitglieder wieder zu ernennen wünscht, der Notwendigkeit entheben, eines der auszulosenden Mitglieder durch eine andere Persönlichkeit zu ersetzen. Im Einklang mit dieser meiner Erklärung im Verwaltungsrat beehre ich mich, der Reichsregierung mitzuteilen, daß ich mein Amt als Mitglied des Verwaltungsrates der deutschen Reichsbahngesellschaft mit Ablauf des Jahres 1928 niederlege“ (R 43 I /1059 , Bl. 103 f.). Danach erscheint die Darstellung unrichtig, Luther habe sein Amt wegen der preußischen Forderungen trotz des Bemühens von RK Marx niederlegen müssen („Vor dem Abgrund“, S. 32).

3

Hermann sei bereit seine politischen Ämter niederzulegen, um die Bedingungen für den Verwaltungsrat zu erfüllen, war dem RVM am 7.12.28 mitgeteilt worden (R 43 I /1059 , Bl. 230). Bei gewerkschaftlichen Besprechungen hatte Hermann „eine erhebliche Majorität aller Stimmen“ erhalten und war dann von den Vertretungen der Arbeiter und Beamten einstimmig gewählt worden (Einheitsverband der Eisenbahner Deutschlands an den RK, 10.12.28; R 43 I /1059 , Bl. 228 f.).

Der Reichsverkehrsminister wies abschließend darauf hin, daß, abgesehen von den Schwierigkeiten, die durch die Ernennung des preußischen Kandidaten gegenüber den ausländischen Vertretern und in der Reparationsfrage entstünden, auch Preußen selbst bei dieser Wahl nicht auf seine Kosten kommen werde. Ministerialdirektor Schulze werde zweifellos nicht in den Arbeitsausschuß des Verwaltungsrats gewählt werden, wo die eigentliche entscheidende Arbeit geleistet werde. Mit einem der anderen von der Reichsregierung vorgeschlagenen Mitglieder, von denen jedes unschwer in den Arbeitsausschuß gelangen würde, könne daher die Preußische Staatsregierung einen wesentlich größeren Einfluß ausüben.

Der Reichsminister der Finanzen unterstützte mit Nachdruck die Ausführungen des Reichsverkehrsministers. Er wies darauf hin, daß die Abneigung der ausländischen Vertreter gegen Ernennung von weiteren Beamten mittelbar zu einer weiteren Beeinträchtigung der Emissionsfähigkeit der Reichsbahn führen könne. Wenn Parker Gilbert kein Vertrauen in die Finanzgebarung der Reichsbahn-Gesellschaft setze, sei es naturgemäß um ihren Kredit im Auslande schlecht bestellt. Gerade die drei Herren, über die man sich mit den ausländischen Vertretern geeinigt habe, nämlich Silverberg, Jeidels und Schmitz, hätten in der Vergangenheit so große Beweise ihres Verantwortungsbewußtseins gegenüber dem Allgemeinwohl gegeben, daß auch die Preußische Staatsregierung versichert sein könne, durch die Zuwahl dieser drei Herren, die im übrigen alle preußischer Staatsangehörigkeit seien, auch für sich den geeigneten Vertreter zu erhalten. Werde Herr Ministerialdirektor Schulze ernannt, so würde die Folge sein, daß erstens der Treuhänder als seinen Vertreter statt eines Deutschen einen Ausländer ernenne und daß zweitens Parker Gilbert, da er eine sachgemäße finanzielle Leitung bei der Reichsbahn-Gesellschaft vermissen werde, sich für Kontrollmaßnahmen einsetze, die für Deutschland sehr unangenehm werden könnten.

In der sich anschließenden eingehenden Debatte wurde von dem preußischen Ministerpräsidenten ausgeführt, daß die Ernennung eines Beamten, so, wie es Preußen vorschlage, gerade der völligen Privatisierung der Reichsbahn[297] entgegenwirken solle, wie sie schon Stinnes angestrebt habe und wie sie in dem damals drohenden Ausmaß glücklicherweise vermieden worden sei. Preußen könne einen Wirtschaftler zunächst nicht als ausreichenden Vertreter für seine Interessen ansehen, weil es ihn nicht in ähnlicher Weise wie einen Beamten mit Weisungen versehen könne.

Der Reichskanzler stellte nach eingehender Aussprache fest, daß die Reichsregierung durch ihre Vorschläge keineswegs die Beamten allgemein disqualifizieren wolle und auch keinerlei Bedenken gegen Herrn Ministerialdirektor Schulze persönlich hege. Ihr Vorgehen werde lediglich dadurch bestimmt, daß kein anderer Weg zur Verhinderung eines weiteren Anwachsens des ausländischen Einflusses bei der Reichsbahn ersichtlich sei.

Der Reichskanzler stellte des weiteren Einvernehmen des Reichskabinetts darüber fest, daß auch bei weiteren Auslosungen nach Möglichkeit die gleichen Gesichtspunkte durch die Reichsregierung angewandt werden, d. h. Beamte nicht ernannt werden sollen, auch wenn Vertreter anderer deutscher Länder zur Auslosung gelangen. Im übrigen werde ja schon jetzt durch Nichtwiederernennung des Ministerpräsidenten a. D. Buck diesem Grundsatz entsprechend verfahren. Eine Ausnahme solle lediglich mit der Ernennung eines Vertreters des Personals der Reichsbahn gemacht werden.

Der Reichsverkehrsminister erbat baldmöglichst Entscheidung der Preußischen Staatsregierung, da wegen des Antrags der Badischen Staatsregierung auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bereits am 15. Dezember 1928 vor dem Staatsgerichtshof verhandelt werde und die Reichsregierung aus den geschilderten reparationspolitischen Gründen beabsichtige, die Ernennung noch vorher vorzunehmen4.

4

Auf eine badische Anfrage vom 27. 9. hatte der RK am 18. 11. geantwortet, daß die RReg. voraussichtlich nicht in der Lage sein werde, die offenen Stellen des Verwaltungsrats bis zum Entscheid des StGH frei zu halten. Es gehe nicht an, ihre Wiederbesetzung von der Entscheidung des StGH abhängig zu machen (R 43 I /1059 , Bl. 169). Daraufhin hatte Baden, wie es dem RK am 1. 12. telegraphisch mitteilte, beim StGH eine einstweilige Verfügung beantragt, daß Baden bis zum Gerichtsentscheid ein Platz freizuhalten sei (R 43 I /1059 , Bl. 180). Darauf erwiderte der RK am 12. 12., daß auch durch den Antrag auf einstweilige Verfügung das Reich seine Einstellung nicht ändere (R 43 I /1059 , Bl. 208). Zuvor hatte der RVM am 8. 12. beim StGH beantragt, den badischen Antrag abzuweisen, aus reparationspolitischen Gründen bestünden schwerste Bedenken gegen ein Provisorium (R 43 I /1059 , Bl. 211 f.).

Der Preußische Ministerpräsident sagte Entscheidung der Angelegenheit im Preußischen Staatsministerium am kommenden Nachmittag zu5.

5

Siehe Dok. Nr. 84.

Extras (Fußzeile):