2.83.2 (mu21p): 2. Unterstützung für die Ausgesperrten im rheinisch-westfälischen Industriegebiet.

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2. Unterstützung für die Ausgesperrten im rheinisch-westfälischen Industriegebiet.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß es bisher nicht möglich gewesen sei, mit Preußen zu einer Einigung in der Frage der Verteilung der Kosten zu gelangen, die durch die Unterstützung der Ausgesperrten im Lohnkonflikt der Eisenindustrie Nordwest entstanden sind. Nach den vom Preußischen Wohlfahrtsminister erlassenen Richtlinien für die Unterstützung der Ausgesperrten würden die Gemeinden und Gemeindeverbände mit 15% der[298] Kosten belastet. Er habe vorgeschlagen, daß die Preußische Staatskasse weitere 35% übernehme, so daß für das Reich die Tragung der restlichen Hälfte des Gesamtaufwandes übrigbleibe. Mit diesem Vorschlage sei Preußen nicht einverstanden. Er bezifferte den Gesamtaufwand auf 8–10 Millionen RM.

Der Preußische Finanzminister erwiderte, daß die Preußische Staatskasse nach preußischer Auffassung an sich überhaupt nicht verpflichtet sei, sich an den Lasten der Unterstützungsaktion zu beteiligen. Der den Gemeinden zugemutete Lastenanteil von 15% sei für einen großen Teil der Gemeinden bereits übermäßig hoch. Es sei nämlich zu berücksichtigen, daß die Gemeinden neben den Baraufwendungen große sachliche Unkosten gehabt, und durch den Arbeitskampf obendrein noch große Steuerausfälle erlitten hätten. Die Preußische Staatskasse werde daher ohnehin genötigt sein, notleidenden Gemeinden beizuspringen. Trotzdem wolle die Preußische Staatsregierung sich entgegenkommender Weise bereit erklären, sich in gleicher Weise wie die Gemeinden, also mit 15%, am Gesamtaufwand zu beteiligen, so daß das Reich 70% zu tragen habe.

Über den beiderseitigen Standpunkt wurde eingehend verhandelt. Zu einem Ergebnis kam es jedoch nicht, da Preußen auf dem Standpunkt verharrte, das Reich über 30% hinaus nicht entlasten zu können6.

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Über die weitere Entwicklung dieser Auseinandersetzung wurde in R 43 I kein Material ermittelt.

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