2.9.3 (mu21p): 3) Finanzlage Hessens.

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3) Finanzlage Hessens21.

21

Auf ein hessisches Gesuch v. 26.3.28 um einen Bankkredit in Höhe von 3 Mio RM hatte die RReg. am gleichen Tag beschlossen, vorbehaltlich einer Parteiführerbesprechung, bis Ende Juni weitere Kassenvorschüsse zu gewähren (R 43 I /2272 , Bl. 78).

Der Reichsminister der Finanzen trug den Sachverhalt vor. Er führte aus, daß Hessen vom Reich seit dem Jahre 1924 Kredite in Höhe von rund 23 Millionen Mark erhalten habe. Am 6. Juli habe der Reichsminister der Finanzen Hessen einen weiteren Kassen-Kredit in Höhe von 1,5 Millionen Mark zugesagt und auch bereits überweisen lassen22. Er bitte um die Genehmigung dieser Zahlung durch das Kabinett sowie um Zustimmung zu seiner Absicht, bei den weiteren Verhandlungen Vorschläge zu erzwingen, die auf eine organische Änderung in Hessen hinzielten.

22

Der RFM hatte dem hess. FM erklärt, daß er zu Vorschüssen nach dem 1. 7. nicht in der Lage sei. Es werde notwendig sein, daß Hessen den Schwierigkeiten in der Finanzführung durch geeignete Fortsetzung der Verwaltungsreform begegne. Der hess. FM solle dem RSparKom. entsprechende Vorschläge unterbreiten. Sollte auch dadurch keine Sicherstellung der Staatswirtschaft Hessens möglich sein, so werde das Reich nur in der Form von Verwaltungsvereinfachung und Kräftezusammenfassung Hilfe leisten können. Einen entspr. Vorschlag habe RK Marx bei der Länderkonferenz unterbreitet. Bei der Kommissionssitzung könnten evtl. die hess. Vorschläge bereits beraten werden (Schreiben vom 6.7.28; R 43 I /2272 , Bl. 93 f.).

Der Reichssparkommissar erklärte, daß der Bericht der Verwaltungskommission bald fertiggestellt sein werde. Zur Zeit könne man schon soviel sagen, daß die Finanznot in Hessen keinesfalls ausschließlich und nicht einmal zum größten Teil durch die Besatzung hervorgerufen sei23. Andererseits könne man aber auch jetzt schon feststellen, daß durch eine Verbesserung der Verwaltung die finanzielle Notlage nicht behoben werden könne. Immerhin könne man vielleicht nach Fertigstellung des Berichtes Abänderungen in der Verwaltung erzwingen.

23

Vgl. hierzu Dok. Nr. 12, P. 9, außerdem die „Hessische Denkschrift über die wirtschaftliche und kulturelle Notlage im besetzten Hessen“ in RT-Drucks. 939, Bd. 435 .

Das Reichskabinett erklärte sich mit dem von dem Reichsminister der Finanzen an Hessen gewährten weiteren Kredit von 1,5 Millionen Mark einverstanden.

Es erklärte sich ferner damit einverstanden, daß der Reichsminister der Finanzen nach Abschluß des Berichtes der Verwaltungskommission bei weiteren Verhandlungen mit Hessen die Gewährung weiterer finanzieller Unterstützungen von der Vornahme organischer Abänderungen in der Verwaltung abhängig mache24.

24

Auf ein weiteres Hilfsersuchen Hessens teilte der RFM am 27.9.28 dem hess. FM mit, daß am 20. 9. trotz schwerwiegender Bedenken ein weiterer Kredit v. 1,5 Mio. RM gewährt worden sei. Er bitte, seine Anregungen v. 6. 7. einer Prüfung zu unterziehen, da über die dort angegebenen Möglichkeiten hinaus eine Reichshilfe nicht gewährt werden könne. Weitere Akten zur hess. Finanzlage in R 43 I /2272 , Bl. 99.

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