2.90.1 (mu21p): 1. Geschäftliche Behandlung des Hauptetats 1929 und der damit im Zusammenhang stehenden Steuervorlagen.

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1. Geschäftliche Behandlung des Hauptetats 1929 und der damit im Zusammenhang stehenden Steuervorlagen.

Der Reichskanzler führte aus, daß die Vorlage des Hauptetats 1929 alsbald erfolgen müsse, um die rechtzeitige Verabschiedung dieses Etats durch den Reichstag sicherzustellen1. Bisher sei es noch nicht möglich gewesen, den Hauptetat dem Kabinett vorzulegen, weil die Verhandlungen des Reichsfinanzministeriums mit den einzelnen Ressorts wegen der vorzunehmenden Abstriche noch nicht zu einem Abschluß gelangt seien und weil die Frage der Gestaltung der neuen Steuervorlagen, die zur Balancierung des Etats erforderlich seien, noch nicht geklärt sei. In der heutigen Sitzung wolle er keine sachliche Beratung über den Hauptetat anstreben, sondern nur feststellen, daß die Kabinettsberatung über den Etat und die Steuervorlagen bald stattfinden müsse. Ursprünglich habe man beabsichtigt, bis zur Vorlage des Etats im Kabinett den Gang der Koalitionsverhandlungen abzuwarten2. Dies sei aber zur Zeit nicht möglich, da es nicht angehe, die Vorlage des Etats so lange hinauszuzögern, bis die Parteien sich geeinigt hätten.

1

Siehe dazu Anm. 15 zu Dok. Nr. 57.

2

Zur Entwicklung der Koalitionsverhandlungen s. Dok. Nr. 72.

[Der RFM teilt mit, daß die Ressorts ihm noch keine Vorschläge für die notwendigen Abstriche in Höhe von 55 Mio RM gemacht haben. Geschehe das nicht in kurzer Zeit, werde er die Streichungen selbst vornehmen. StS Popitz schlägt vor, daß eine Kabinettssitzung erst dann stattfinden soll, wenn sich durch die Steuervorlage ein Gesamtbild des Haushalts ergebe, da zwischen den Abstrichen und den Steuern eine enge Verbindung bestehe. Das RKab. stimmt dem Vorschlag des RFM zu, die Beratungen am 14.1.1929 zu beginnen.]

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