2.90.3 (mu21p): 3. Angriffe im bayerischen Landtag gegen die Reichsregierung.

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3. Angriffe im bayerischen Landtag gegen die Reichsregierung.

Der Reichskanzler führte aus, daß in der Rede des Abgeordneten Schäffer im bayerischen Landtag – Sitzung vom 27. November 1928 – schwere Angriffe gegen die Reichsregierung enthalten seien. Der Reichsregierung habe[314] man unter Bezugnahme auf die Streitfrage zwischen Bayern und dem Reich bezüglich der Reichsbahn, der Reichspost, des Abkommens Köhler anläßlich der Besoldungsreform und der Biersteuer Vertrags- und Wortbruch vorgeworfen3. Den Ausführungen des Abgeordneten Schäffer habe sich der bayerische Ministerpräsident – Sitzung des Landtages vom 29. November 1928 – restlos angeschlossen und dadurch die Ausführungen Schäffers zu den seinigen gemacht4. Außerdem habe sich auch der bayerische Finanzminister Schmelzle in der Sitzung des Landtags vom 13. November 1928 im gleichen Sinne geäußert. Allerdings müsse er zugeben, daß die Ausführungen Schmelzles im maßvollen Tone gehalten gewesen seien5. Nach seiner Auffassung sei es nicht zweckmäßig, mit der bayerischen Regierung über die Angelegenheit in einen Briefwechsel einzutreten. Er halte es für richtiger, die Reichstagsverhandlungen abzuwarten und dann bei entsprechender Gelegenheit im Plenum des Reichstags zu den Angriffen Bayerns Stellung zu nehmen.

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Vgl. die Rede Schäffers in den Verhandlungen des bayer. LT 1928 Bd. I, S. 99 ff. (enthalten in R 43 I /2334 , Bl. 55-75, hier: Bl. 58-65 zusammen mit einem auswertenden Referentenvotum Wiensteins vom 8.12.28). Der Vertreter der RReg. München hatte bereits am 28. 11. Bericht erstattet: Schäffers Rede sei eine einzige Anklage gegen die Reichspolitik gewesen, ohne daß die Opposition Widerspruch erhoben habe (R 43 I /2252 , Bl. 430-434, hier: Bl. 430).

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Siehe die Rede Helds in den Verhandlungen des bayer. LT a.a.O., S. 166 ff. Dazu hatte v. Haniel am 29. 11. berichtet, die Rede sei gemäßigter als die Schäffers gewesen, aber vielleicht seien die Rollen planmäßig verteilt worden (R 43 I /2253 , Bl. 3-6). Am 6. 12. hatte v. Haniel über ein Gespräch mit dem MinPräs. mitgeteilt, daß dieser die Rede Schäffers nicht durchweg billige und selbst dafür eine andere Form gewählt hätte. Er selbst habe nur Bezug auf sachliche Feststellungen genommen. Schäffer sei ein Sachkenner und der Sachverhalt müsse ihm bei dieser Rede zugute gehalten werden. Da das RFMin. versuche, sich den Zusagen des RFM Köhler zu entziehen, sei die Verbitterung ernst und tiefgehend (a.a.O.).

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In einem weiteren Bericht vom 6.12.28 hatte v. Haniel berichtet, daß FM Schmelzle in seinem Schlußwort die Aushöhlungspolitik des Reichs verurteilt habe. Aus seinen Ausführungen habe Bitterkeit gegen das Reich und Preußen geklungen (R 43 I /2253 , Bl. 66-69).

Der Reichsminister der Finanzen schlug demgegenüber vor, der bayerischen Regierung den wirklichen Tatbestand mitzuteilen und die Vorwürfe Bayerns zurückzuweisen. Er bemerke hierbei, daß ein schriftliches Versprechen des früheren Reichsministers der Finanzen Köhler über die Gewährung eines Betrages anläßlich der Besoldungsreform in den Akten des Reichsfinanzministeriums nicht vorhanden sei6.

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Dazu heißt es in der „Übersicht über die Auseinandersetzungsfragen finanzieller Art zwischen A. Reich und Bayern, B. Reich und Preußen“, die der RFM am 7.1.29 dem StSRkei übersandte: „In den Akten des RFMin. finden sich keinerlei schriftliche Aufzeichnungen über den Inhalt der Abrede. Nach Mitteilungen meines StS, der bei den Verhandlungen zugegen war, enthielt sie die Verpflichtung Bayerns, der Beamtenbesoldung keine Schwierigkeiten zu bereiten, die artfremden Geschäfte auf die bayerische Verwaltung zu überführen und zunächst in die Aufhebung von zunächst 40 Finanzämtern innerhalb des Landes Bayern zu willigen, denen weitere folgen sollten. Unter diesen Bedingungen erklärte sich das Reich bereit, die laufende Vergütung von 2,25% auf der Grundlage eines angenommenen (zu hohen) Grundstückswerts von etwa 100 Mio RM zu berechnen und außerdem einen Kassenkredit von jetzt nicht mehr genau anzugebender Höhe (ca. 30 Mio RM) zu bewilligen, dessen Zinsen und Kapitalbetrag nach Abschluß der Verhandlungen über die Postabfindung auf diese und deren Zinsen verrechnet werden sollten. – Die Einzelheiten der Abrede sind aus dem Gedächtnis wiedergegeben. Genauere Einzelheiten stehen nicht zur Verfügung. Die Abrede ist in einem in den Akten des RFMin. nicht vorhandenen und auch den bayerischen Stellen nicht vorliegendem Exemplar schriftlich fixiert und von den Verhandlungsführern (RFM, bayer. MinPräs.) paraphiert worden; über den Verbleib dieses Exemplares wird auf mündliche Ergänzung dieser Aufzeichnung [nicht ermittelt] verwiesen. Über die Abrede ist dem RT Mitteilung nicht gemacht worden. Gelegentlich der Aussprache im Haushaltsausschuß am 22.3.28 über den Subventionsvertrag mit Hessen ist die Frage nach einem solchen Abkommen durch eine Frage des Abgeordneten Strathmann und eine Antwort des damaligen RFM kurz (in negativem Sinne) gestreift worden. (Vgl. stenogr. Ber. des Haushaltsausschusses, 347. Sitzung vom angegebenen Tage.) In der Öffentlichkeit ist die Abrede zum ersten Male in der Rede des bayerischen Abgeordneten Schäffer im bayer. LT am 27. 11. (stenogr. Ber. des bayer. LT, S. 106) erwähnt worden. Bezüglich der rechtlichen Bedeutung der Abrede ergibt sich die Frage nach der rechtlichen Verbindlichkeit einer solchen Abrede und danach, ob es sich von vornherein nur um eine Art Punktation handelte, für deren Realisierung in rechtsverbindlicher Form, sich die damalige RReg. (RK und RFM) politisch der bayer. Regierung gegenüber einzusetzen versprach“ (R 43 I /2334 , Bl. 110-176, hier: Bl. 124f).

[315] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft versprach sich von einem solchen Briefwechsel keinen Erfolg und schlug vor, die Auseinandersetzungen mit Bayern in den Reichstag zu verlegen.

Im gleichen Sinne äußerten sich auch der Reichsverkehrsminister und der Reichspostminister. Letzterer betonte, daß das Verhältnis Reich und Bayern durch einen Schriftwechsel nicht verbessert würde. Er gebe zu, daß eine Spannung zwischen Reich und Bayern vorliege, aber er müsse auch sagen, daß diese Spannung auf seiten Bayerns nicht unbegründet sei. In Bayern sei zur Zeit eine neue Bewegung – Heimatwehr – im Gange, der allerdings nach seiner Feststellung die bayerische Regierung fernstehe7. Was das Versprechen des früheren Reichsministers Köhler angehe, so könne er nur sagen, daß eine solche schriftliche Erklärung des Reichskanzlers Marx vorliege. Es müßten zwei Schriftstücke vorhanden sein, von denen sich das eine Schriftstück in den Händen des Reichsfinanzministeriums, das andere Schriftstück in den Händen der bayerischen Regierung befände. In diesem Schriftstück sei festgelegt, daß zur Deckung der Kosten aus der neuen Besoldungsordnung der bayerischen Regierung eine gewisse Summe in Vorgriff auf die Zinszahlung zur Postabfindung gewährt werden soll.

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Siehe dazu Dok. Nr. 87.

Der Reichskanzler stellte fest, daß in den Akten der Reichskanzlei eine schriftliche Zusage nicht enthalten sei. Eine Erklärung des Reichskanzlers Marx sei in den Akten der Reichskanzlei nicht vorhanden.

Der Reichsminister der Justiz bezeichnete es als äußerst bedenklich, wenn solche Erklärungen gewechselt würden, ohne daß die Reichsregierung davon Kenntnis erhielte. Im übrigen müsse er gewisse Bedenken dagegen geltend machen, die Mißstimmung in Bayern ohne irgendeine Erwiderung sich tiefer einpflanzen zu lassen.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Vertreter der Reichsregierung in München, Gesandter von Haniel, bereits beim bayerischen Ministerpräsidenten wegen der Rede des Abgeordneten Schäffer vorstellig geworden sei.

Der Reichsminister der Finanzen führte noch aus, daß nach seiner Meinung es doch zweckmäßig sei, einen Briefwechsel mit Bayern zu führen, da die Rede des Herrn Abgeordneten Schäffer die volle Zustimmung des Ministerpräsidenten gefunden habe. Im übrigen sei die vom Minister Schätzel angedeutete Abmachung auch nicht in Bayern vorhanden; das schließe er daraus, daß das bayerische Finanzministerium beim Reichsfinanzministerium um Übersendung[316] der Abschrift der Abmachung gebeten habe8. In Rücksicht auf die preußischen Ansprüche gegen das Reich, die sich auf etwa 3½ Milliarden beziffern, sei es gar nicht möglich, dem Wunsche Bayerns Rechnung zu tragen9.

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Demgegenüber berichtete v. Haniel am 21. 12., Held habe ihm erklärt, daß sich das bayer. Exemplar mit der Unterschrift Köhlers in seiner Hand befinde (R 43 I /2224 , Bl. 200).

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MinPräs. Braun hatte in einem über elf Seiten langen Schreiben am 26. 11. nachdrücklich die preußischen Forderungen vorgetragen, die sich aus preußischen Gebietsverlusten durch den Versailler Vertrag und anderen Folgen des Friedensvertrages ergaben. Nach Verhandlungen mit RK Marx und RFM Köhler im März und Juni 1927 habe das Reich zugestimmt, 1 Mrd. RM zu übernehmen und diese mit 4% jährlich zu verzinsen und mit 1% zu amortisieren. Seit diesen Vereinbarungen sei jedoch nichts mehr erfolgt. Preußen habe für den Haushaltsplan 1929 aus dieser Verpflichtung des Reichs 25 Mio RM eingestellt. Erkenne die RReg. diese Forderung nicht an, werde Preußen auch seine Vorschüsse an das Reich für die Kriegswohlfahrtspflege zur Sprache bringen. Das Reich müsse weiterhin die Biersteuerabfindung an Preußen gemäß Urteil des StGH vom 17.11.28 aufwerten (Material zu diesem Streit in R 43 I /2388 ). Das Reich solle seine Aufmerksamkeit außerdem auf die Eisenbahnabfindung Preußens und auf die von Preußen geleisteten Eisenbahnvorschüsse lenken (R 43 I /2334 , Bl. 48-53).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt ebenfalls einen Briefwechsel für bedenklich, zumal mit Bestimmtheit damit zu rechnen sei, daß ein solcher Briefwechsel in Bayern nicht die erwünschte Verbreitung finden werde.

Der Reichspostminister schlug vor, daß die Reichsregierung sich mit der bayerischen Regierung einmal zusammensetze, um den ganzen Fragenkomplex zu besprechen. In der Frage der Postabfindung und der Eisenbahnabfindung sei seit Jahren nichts geschehen. Die Forderung Preußens könne nicht hemmend sein, da diese Forderung auf ganz anderer Grundlage beruhe und vom Reich nie anerkannt worden sei. Unstreitig sei, daß das Reich seit 1923 keine Zinsen mehr bezahlt habe.

In der Frage der Biersteuer sei Bayern das stärkste Land des Bierkonsums und der Bierproduktion. Bayern brächte an Biersteuer 30% auf, erhalte aber an Überweisung nur 13%. Das wirkliche Aufkommen an Biersteuer stehe im krassen Widerspruch zu dem, was Bayern bekomme. Hinsichtlich der Erklärung Köhlers könne er nur sagen, daß der bayerische Ministerpräsident Abschrift der Erklärung in Händen habe. Im übrigen sei der Staatssekretär Popitz Zeuge, daß das Abkommen getroffen worden sei.

Der Reichskanzler schlug vor, daß das Reichsfinanzministerium über den ganzen Fragenkomplex Bayerns eine Zusammenstellung anfertige und diese den Reichsministern zur Kenntnisnahme übermittle, damit zu den Ausführungen des Abgeordneten Schäffer Stellung genommen werden könne.

Staatssekretär Popitz führte aus, daß es sich um folgende Punkte handele: 1. Eisenbahnabfindung, 2. Postabfindung, 3. Biersteuer, 4. Finanzgrundstücke, 5. Abkommen Köhlers anläßlich der Besoldungsreform:

Zu 1: In der Frage der Eisenbahnabfindung handele es sich nicht ausschließlich um eine bayerische Frage, da in dieser Beziehung sämtliche Eisenbahnländer beteiligt seien. Der Reichskanzler Luther habe seinerzeit ein entsprechendes Angebot in der Abfindungsfrage gemacht, das aber von Bayern abgelehnt sei. Die Verhandlungen hierüber seien nicht erneuert worden10.

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In der am 7.1.29 übersandten „Übersicht […]“ wurde festgestellt, daß Bayern gegenüber dem Reich einen Anspruch auf 560 Mio RM besitze. Die Verhandlungen wegen der Aufwertung würden noch schweben, da die Angelegenheit nur zusammen mit der Eisenbahnabfindung Preußens geregelt werden könne. Diese Verbindung gehe auf eine Forderung Preußens zurück (R 43 I /2334 , Bl. 110-176, hier: Bl. 116).

[317] Zu 2: Mit Ausnahme Württembergs sei in der Postabfindung Bayern speziell beteiligt. Die Zinszahlung sei erfolgt, bis die Inflation die Zahlung von Zinsen unmöglich gemacht habe. Im übrigen handele es sich im vorliegenden Falle um eine Aufwertungsfrage. Nach dem § 13 Abs. 1 des Postfinanzgesetzes sei zur Festsetzung einer Postabfindung die Zustimmung des Reichstags und des Reichsrats erforderlich11. Infolgedessen könnten mit Bayern keine Vereinbarungen geschlossen werden, ohne den Reichstag zu beteiligen. Vertrauliche Verhandlungen hätten wiederholt stattgefunden. In den Jahren 1926/27 sei ein Angebot gemacht worden, das aber Bayern abgelehnt habe.

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Siehe RGBl. 1924 I, S. 289 .

Zu 3: In der Frage der Biersteuer habe Bayern keinen Grund sich zu beklagen, zumal Bayern ausdrücklich erklärt habe, daß es aus weiterer Erhöhung der Biersteuer keine Forderung stellen wolle12. Hiermit ständen die Ausführungen des Abgeordneten Schäffer, daß Bayern stärker beteiligt werden müsse, in Widerspruch.

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Bayerns Anspruch auf Beteiligung an der Reichsbiersteuer ergab sich aus dem Gesetz vom 24.6.19 (RGBl., S. 599 ) mit der Novelle vom 9.4.27 (RGBl. I, S. 94 ) und betrug 1928 45 Mio RM („Übersicht […]“, R 43 I /2334 , Bl. 110-176, hier: Bl. 125-127).

Zu 4: Hinsichtlich der Finanzgrundstücke seien in den einzelnen Ländern völlig übereinstimmende Verträge geschlossen worden, wonach den Ländern 2¼% des Wertes der Grundstücke als dauernde Rente gewährt werden soll. Hierbei dürfe er bemerken, daß mit Bayern ein geheimes Abkommen geschlossen sei, wonach der Wert der Grundstücke doppelt so hoch geschätzt wird, als er in Wirklichkeit ist13.

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Mit Bayern war bei der Übernahme der Finanzhoheit durch das Reich in einer Geheimabrede festgelegt worden, daß der Grundstückswert mit 100 Mio RM (statt 49,9 Mio RM) angenommen werde, wenn Bayern die bisher vom Reich mitverwalteten artfremden Landesgeschäfte wie Einziehung der Gerichtskosten und Strafen der Holzgelder usw. selbst übernehme. Die vereinbarten Zahlungen waren bis 1928 erfolgt, dann aber auf den tatsächlichen Grundstückswert eingeschränkt worden, da Bayern die artfremden Geschäfte nicht übernommen hatte („Übersicht […]“, R 43 I /2334 , Bl. 110-176, hier: Bl. 123).

Zu 5: In der Frage des Köhler-Abkommens könne er nur erklären, daß sich im Besitz des Reichsfinanzministeriums ein solches Schriftstück nicht befindet.

Der Reichskanzler kam im Anschluß an die eingehenden Ausführungen des Staatssekretärs Popitz noch einmal darauf zurück, daß es geboten sei, über den Komplex der Streitfrage eine schriftliche Zusammenstellung den Ministerien zugehen zu lassen, damit es möglich sei, die Angelegenheit im Kabinett zu einer Entscheidung zu bringen.

Der Reichspostminister machte zu den Ausführungen des Staatssekretärs Popitz geltend, daß das wirkliche Aufkommen der Biersteuer im krassen Widerspruch zu dem stehe, was Bayern tatsächlich bekomme. Das wirkliche Aufkommen betrage 30%, während Bayern nur 13% überwiesen erhält. In der Frage der Postabfindung gehe vor allem der Vorwurf der bayerischen Regierung dahin, daß die Verhandlungen seit Jahr und Tag nicht vorwärts gingen.[318] Er schlage vor, die Verhandlungen erneut aufzugreifen. Was die Erklärung des Reichsministers der Finanzen Köhler betreffe, so könne er nur sagen, daß sich in den Händen des bayerischen Ministerpräsidenten ein Schreiben befindet, welches eine Verpflichtung enthält. Allerdings müsse er zugeben, daß hierdurch kein Rechtsanspruch gegen das gegenwärtige Kabinett gegeben sei.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft sprach sich noch einmal gegen einen Briefwechsel mit Bayern aus. Hinsichtlich der Erklärung des Finanzministers Köhler führte er aus, daß auch die Zustimmung des Reichskabinetts zur Schaffung eines Rechtsanspruchs gegen das Reich nicht ausgereicht haben würde, daß es wohl notwendig gewesen wäre, den Reichstag zu beteiligen. Auch das Reichskabinett könne solche bindenden Beschlüsse ohne weiteres nicht fassen. Im übrigen bekämpfte er die in der Rede Schäffers aufgemachte Rechnung hinsichtlich der Biersteuer und führte aus, daß man vom Kopf der Bevölkerung ausgehen müsse, wenn man richtige Zahlen erhalten wolle.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte sich ebenfalls gegen einen Briefwechsel mit Bayern und bat, zunächst schriftlich über den ganzen Sachverhalt eingehend unterrichtet zu werden. Entscheidendes Ziel der Gesamtpolitik müßten im gegenwärtigen Augenblick vor allen Dingen zwei Fragen sein: Reparation und Reichsreform. Er habe den Eindruck, daß einzelne Länder sich auf den Standpunkt stellten, daß diese großen Fragen für sie nicht existierten. Um eine einheitliche Richtlinie mit den Ländern zu erzielen, schlage er vor, die Ministerpräsidenten der Länder nach Berlin kommen zu lassen, um mit den Ländern einen Burgfrieden zu schließen, weil sonst die Gefahr bestehe, daß die Reparationsfrage zu keinem glücklichen Abschluß gelange. Die Forderungen der Länder gegen das Reich müßten mit den Ministerpräsidenten im Zusammenhang mit der Reparationsfrage einer eingehenden Besprechung unterzogen werden.

Der Reichskanzler hielt den Vorschlag des Reichswirtschaftsministers, die Ministerpräsidenten nach Berlin einzuladen, für zweckmäßig, brachte aber zum Ausdruck, daß eine solche Konferenz erst nach Verabschiedung des Etats im Kabinett erfolgen könne.

Staatssekretär Popitz teilte noch mit, daß im Reichsfinanzministerium bereits die Vorarbeiten eingeleitet seien,

a) über eine Zusammenstellung der Streitfragen mit Bayern,

b) über seine Stellungnahme zu den preußischen Entschädigungsforderungen.

Auf Grund der Aussprache richtete der Reichskanzler an den Reichsminister der Finanzen die Bitte, den Reichsministern eine Darlegung der Streitpunkte mit Bayern zuzuleiten. Der Reichsminister der Finanzen sagte dies zu.

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