2.10 (mu21p): Nr. 10 Dr. Luther an den Reichskanzler. Essen, 14. Juli 1928

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Nr. 10
Dr. Luther1 an den Reichskanzler. Essen, 14. Juli 1928

1

Luther war Mitglied des Verwaltungsrats der RB-Gesellschaft.

R 43 I /1069 , Bl. 174-177

[Betrifft: Tariferhöhung bei der Reichsbahn]

Sehr gehrter Herr Reichskanzler!

Zur Angelegenheit der Tariferhöhung bei der Reichsbahn entnehme ich aus der Presse, daß das Reichskabinett in seiner Sitzung vom 12. Juli beschlossen hat, zur weiteren Klärung der Angelegenheit die Verhandlungen mit der Reichsbahn durch die zuständigen Minister fortzuführen2. Nachdem es Ihnen, wie mir Herr Planck in Ihrem Auftrag mitgeteilt hat, infolge Ihrer Inanspruchnahme durch die Reichstagssitzung nicht möglich war, mich vor dieser Kabinettssitzung zu empfangen, möchte ich mich entschließen, Ihnen die allgemeinen Gesichtspunkte schriftlich vorzutragen, die mir nach der Sitzung des Verwaltungsrats der Reichsbahn in Königsberg, die in den letzten Tagen stattgefunden hat und von der ich erst am 12. Juli nach Berlin zurückgekehrt war, wesentlich erscheinen. Ich würde den Weg des mündlichen Vortrags vorgezogen haben, konnte aber leider eine erneute Reise nicht hinausschieben und werde erst im Laufe des nächsten Mittwoch nach Berlin zurückkehren. Selbstverständlich stehe ich alsdann jederzeit zu einer mündlichen Erörterung oder Ergänzung meiner Darlegungen zur Verfügung3.

2

Dok. Nr. 8, P. 1.

3

Die Besprechung hat wahrscheinlich am 19.7.28 stattgefunden; s. a. Dok. Nr. 12, P. 7.

Seit länger als einem halben Jahre haben sich an der Frage einer Tariferhöhung gewisse Gegensätzlichkeiten innerhalb des Verwaltungsrats entwickelt, die vordem im Verwaltungsrat nicht bestanden. Nachdem, beginnend mit der Beamtengehaltserhöhung des letzten Herbstes, die Ausgaben der Deutschen Reichsbahn erheblich stiegen, fanden in jeder Sitzung und auch außerhalb der Sitzungen lebhafte Erörterungen mit den ausländischen Herren4 statt, die ihrerseits eine alsbaldige Tariferhöhung für unerläßlich hielten. Mehrere Sitzungen hindurch ist es durch immer wiederholte Unterstreichungen der volkswirtschaftlichen Gesamtlage gelungen, den Tariferhöhungsantrag[30] hintanzuhalten. Durch das wachsende Mißverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben5 kam es schließlich dahin, daß fast sämtliche Verwaltungsratsmitglieder die Überzeugung gewannen, daß ohne eine Tariferhöhung der technische und finanzielle Stand des Unternehmens nicht auf der erforderlichen Höhe zu halten ist6. Heute sind sämtliche Verwaltungsratsmitglieder dieser Meinung. Als die Reichsregierung dem deswegen gestellten Antrag auf Tariferhöhung nicht entsprach, haben eine Reihe von Mitgliedern des Verwaltungsrats, darunter ich, immer wieder darauf gedrängt, die Verhandlungen mit der Reichsregierung fortzusetzen und so die Anrufung des Schiedsgerichts zu vermeiden. Daß die Tarifhoheit der deutschen Reichsregierung gegenüber der Reichsbahn aufrechterhalten werde, war ja ein ganz wesentlicher Punkt in den mit der Annahme des Dawes-Plans zusammenhängenden Erörterungen. Die Reichsregierung hat, solange ich die Ehre hatte, ihr anzugehören, und nach der mir zuteil gewordenen Unterrichtung auch später, ganz besonderen Wert darauf gelegt, daß das Schiedsgericht womöglich überhaupt nicht angerufen wird, weil seine Anrufung ja die Ersetzung der Hoheit des Reiches durch einen Schiedsspruch darstellt und weil nicht abzusehen ist, sobald bei der Reichsbahn dem Schiedsgedanken auch in wichtigen Fragen einmal praktisch der Weg geöffnet ist, wann dann einmal die Anrufung des Internationalen Schiedsgerichts erfolgen mag7.

4

Nach § 11 der Satzung der Deutschen Reichsbahngesellschaft wurden die 18 Mitglieder des Verwaltungsrats zur Hälfte von der RReg. und zur anderen Hälfte vom Treuhänder ernannt; von den letzteren konnten 5 Deutsche sein (RGBl. 1924 II, S. 283 ).

5

Zur wirtschaftlichen Lage s. den Bericht des frz. Eisenbahnkommissars Leverve (Bericht des Generalagenten für Juni 1928, S. 208). In der dem Dezemberbericht Parker Gilberts 1928 beigefügten Berichterstattung des Eisenbahnkommissars, S. 293, teilte Leverve mit: „In den ersten neun Monaten des Jahres 1928 sind die Gesamteinnahmen 3,1% höher als in dem gleichen Zeitraum von 1927. Aber die Betriebsausgaben zeigen ein viel größeres Anwachsen, nämlich um rund 280 Mio oder 9,5%. Diese Steigerung kommt hauptsächlich von den persönlichen Ausgaben, die um 246 Mio für neun Monate oder um 16,2% gestiegen sind. Die sächlichen Kosten für die Unterhaltung und Erneuerung sind dagegen trotz des Anziehens der Preise annähernd gleich geblieben.“

6

Zum technischen Stand der RB teilte MdR Dr. Quaatz dem RFM am 23.7.28 mit, nach Angaben der RB-Verwaltung werde auf Grund der Reparationsbelastung nicht genug für Erneuerung und Unterhalt der RB getan. In Baden und Bayern seien mehr als die Hälfte des durchgehenden Gleises überaltert. Die Denkschrift zum Antrag auf Tariferhöhung vom April 1928 warne vor Verschleppung der Erneuerungsrückstände (R 43 I /1039 , Bl. 296-300). In Zusammenhang mit Eisenbahnunglücken in Bayern fand im bayer. LT am 25.7.28 eine Debatte statt, deren Niederschrift der bayer. Gesandte der Rkei am 8.8.28 zusandte. Der Schlußabsatz des Begleitschreibens lautete: „Von besonderer Bedeutung ist meiner Regierung auch die Beantwortung der Frage, ob die großen auf der Deutschen Reichsbahn ruhenden Reparationslasten nicht zu einer starken Erschwerung des Ausbaues der Reichsbahn in bezug auf Einheitlichkeit und größtmögliche Sicherung zur Folge hatten.“ – Mit Schreiben v. 24.9.28 teilte der Präs. des Reichsbahn-Verwaltungsrats dem RK mit, daß Mittel für Erneuerungs- und Bauarbeiten erforderlich seien (R 43 I /1069 , Bl. 191-193).

7

Die Bestimmungen über Reichsbahngericht und Internationales Schiedsgericht in §§ 44, 45 des Reichsbahngesetzes (RGBl. 1924, II, S. 279 ).

Wenn es nun bisher in den wiederholten Sitzungen des Verwaltungsrats immer wieder gelungen ist, die Anrufung des Schiedsgerichts hinauszuschieben, so hat sich in der Sitzung, die in den letzten Tagen in Königsberg stattgefunden hat, die Sachlage merklich zugespitzt. Angesichts des Umstandes, daß der Präsident des Verwaltungsrats, Herr Dr. von Siemens, aus seinen Besprechungen mit den beteiligten Herren Reichsministern8 keine Erklärung mit positivem Inhalt mitbrachte, wuchs die Stimmung an, wenigstens in bedingter[31] Form die Anrufung des Schiedsgerichts endgültig zu beschließen, sofern nicht binnen einer gewissen Zeitspanne die Genehmigung der Reichsregierung zu den Tariferhöhungsanträgen einträfe. Schon gegenüber der früheren Reichsregierung hatte ich, um statt der Anrufung des Schiedsgerichts die Führung der Angelegenheit durch die Reichsregierung für den Verwaltungsrat erkennbar in Erscheinung treten zu lassen, die Anregung gegeben, die Reichsregierung möchte die Einsetzung einer besonderen gemischten Sachverständigenkommission mit der Reichsbahn vorschlagen, die in unparteilicher Weise das gesamte von der Reichsbahn vorgelegte Material durchprüfen und binnen einer zu vereinbarenden Frist ein Gutachten erstellen solle, an das die Reichsregierung indessen nicht gebunden sein solle. Von der gleichen Grundanschauung ausgehend, habe ich, wie Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, vielleicht inzwischen mitgeteilt worden ist, am 10. d. M. Herrn Reichsverkehrsminister von Guérard aus Königsberg angerufen und ihm die Anregung unterbreitet, unter Anknüpfung an eine vor längerer Zeit grundsätzlich getroffenen Vereinbarung namens der Reichsregierung den Verwaltungsrat zu einer Besprechung über den Tariferhöhungsantrag einzuladen9, und habe dabei im wesentlichen die gleichen Gründe genannt, die in diesem Brief enthalten sind, wobei ich nur von der reparationspolitischen Besorgnis noch nicht gesprochen habe. Herr Reichsminister von Guérard hat daraufhin, wie mir fernmündlich nach Königsberg mitgeteilt wurde, sofort eine Besprechung mit Herrn Reichswirtschaftsminister Curtius und Herrn Reichsfinanzminister Hilferding gehabt, deren Ergebnis der Beschluß war, daß der von mir angeregte Weg nicht gangbar sei. Im übrigen wurde nur beschleunigte Behandlung in Aussicht gestellt, wie dies auch schon gegenüber Herrn von Siemens geschehen war. Gleichwohl ist es unter Überwindung recht großer Schwierigkeiten noch einmal gelungen, einen Beschluß des Verwaltungsrats über die Anrufung des Schiedsgerichts zu verhindern, abgesehen von dem Fall, daß die Reichsregierung den Tariferhöhungsantrag glatt ablehnen sollte. Im Verfolg dieses Beschlusses, dessen näherer Inhalt von der Hauptverwaltung der Reichsbahngesellschaft der Reichsregierung mitgeteilt werden wird, ergab sich jedoch eine Lage im Verwaltungsrat, die ich als höchst mißlich bezeichnen muß. Von ausländischer Seite wurde, nachdem die Nichtanrufung des Schiedsgerichts beschlossen war, gegen die Bewilligung von Mitteln für technisch Notwendiges in einer solchen Art Stellung genommen, daß mir der gesamte Geist sachlicher Zusammenarbeit im Verwaltungsrat ernstlich bedroht erscheint, zumal, da es sich bei den Vorgängen in Königsberg um den Endzustand einer längeren Entwicklung handelt.

8

Siehe Anm. 2 zu Dok. Nr. 8.

9

A.a.O.

Für die Gesamtlage ergeben sich meines Erachtens zwei schwerwiegende Folgerungen: Zunächst muß mit der Gefahr gerechnet werden, daß, wenn bei der Auslosung von Verwaltungsratsmitgliedern im Herbst10 sich unter den drei auszulosenden Mitgliedern, die vom Treuhänder ernannt sind, Deutsche befinden, die Deutschen nicht wiederernannt werden. Eine Unterlassung[32] der Ernennung deutscher Persönlichkeiten würde aber eine grundsätzliche politische Verschiebung innerhalb der Reichsbahn bedeuten. Da ich selbst seiner Zeit als Reichsfinanzminister den Kampf darum geführt habe, daß nur vier Ausländer, dagegen fünf Deutsche von seiten der Treuhänder ernannt wurden, so weiß ich, welche Schwierigkeiten zu überwinden waren, bis die von der deutschen Regierung gewünschten Ernennungen voll gelangen. Tatsächlich war damals bereits ein Schweizer11 ernannt und es bedurfte eines ganz außerordentlichen Schrittes, bei dem sich der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages, Herr Franz von Mendelssohn, ein großes Verdienst erworben hat, um die Ernennung des Schweizer Herrn aus der Welt zu schaffen.

10

Vgl. Dok. Nr. 83, P. 1.

11

In der KabS v. 15.9.24 hatte RFM Luther berichtet, Leverve habe als Treuhänder den Schweizer Bankier Dubois für den RB-Verwaltungsrat vorgeschlagen.

Vielleicht noch schwerwiegender ist folgende zweite Erwägung: Welche Verhandlungen im einzelnen in der Reparationsfrage jetzt geführt oder beabsichtigt werden, entzieht sich natürlich meiner Kenntnis. Bei jeder noch so günstigen Endlösung besteht aber, wie mir scheint, die naheliegende Möglichkeit, daß die Pfandhaftung jedenfalls der Reichsbahn in irgendeiner Form erhalten bleibt. Ist dem so, so werden die bei dieser Gelegenheit von den Vertragsgegnern von Versailles geforderten Bedingungen sicher nicht ohne Zusammenhang mit den Erfahrungen sein, die die ausländischen Mitglieder des Verwaltungsrats gemacht zu haben glauben. Es muß deshalb m. E. die Gefahr ins Auge gefaßt werden, daß aus den Erfahrungen der letzten Monate heraus bei den Vertragsgegnern von Versailles die Überzeugung die Oberhand gewinnt, eine Tarifhoheit des Reiches und dann wohl überhaupt eine Hoheit des Reiches über die Deutsche Reichsbahn könne im jetzigen schon stark beschränkten Umfang nicht weiterbestehen. Nun hat Herr Dr. von Siemens neulich dem Verwaltungsrat mitgeteilt, Herr Reichsminister Curtius habe ausdrücklich betont, daß bei der ablehnenden Stellungnahme der früheren Reichsregierung nicht politische Erwägungen maßgebend gewesen seien, sondern die Auffassung, daß eine Tariferhöhung wirtschaftlich nicht unerläßlich sei. Gerade um diesen Sachverhalt auch den Ausländern gegenüber deutlich zu machen, hatte ich mir die beiden oben erwähnten Anregungen erlaubt, die ja darauf hinauskamen, daß die Reichsregierung, ohne sich im voraus zu binden, doch in einer nach außen erkennbaren Form in eine gemeinschaftliche Prüfung der sachlichen Frage mit der Reichsbahn eintreten möchte. Denn so wie die Dinge liegen, kann kein Zweifel sein, daß die ausländischen Herren an eine ausschließlich oder vorwiegend politische Verursachung der Stellungnahme der Reichsregierung glauben. Dabei bin ich besorgt, daß in der Erinnerung der Ausländer nicht einmal das Hauptgewicht auf der Tatsache der Wahlen und des Regierungswechsels liegt, sondern daß vielmehr der Eindruck eines rein negativen Verhaltens der Reichsleitung als solcher bei ihnen vorherrschend ist.

Da, wenn ich recht sehe, in der in Aussicht genommenen Augustsitzung ein Beschluß des Verwaltungsrats auf Anrufung des Schiedsgerichts nicht[33] mehr zu umgehen sein wird, falls nicht inzwischen durch eine positive Stellungnahme der Reichsregierung das Bild verändert wird, so hielt ich, der ich durch meine frühere Tätigkeit in der Reichsregierung mit dem Werdegang der gesetzlichen Vorschriften über die Beziehungen zwischen Reichsregierung und Reichsbahn genau vertraut bin, es für meine Pflicht, Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, meine Auffassung von der Gesamtlage vorzutragen12.

12

Vgl. zum Fortgang Dok. Nr. 12, P. 7.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Ihr sehr ergebener

Dr. Luther

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