2.130 (mu21p): Nr. 130 Reichsbankpräsident Schacht an den Reichskanzler. Paris, 19. Februar 1929

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[439] Nr. 130
Reichsbankpräsident Schacht an den Reichskanzler. Paris, 19. Februar 1929

R 43 I /277 , Bl. 51 f.

[Betrifft: Höhe der deutschen Reparationsleistungen.]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

In der Vollsitzung des heutigen Vormittags hat Herr Stamp Mitteilung davon gemacht, daß die Alliierten vor dem Zusammentritt des Expertenkomitees nach der Richtung hin informiert worden seien, daß Deutschland bereit sein würde, eine Annuität zu akzeptieren, die in der Nähe der normalen Dawes-Annuität läge1. Es sei dabei betont worden, daß es sich vielleicht um eine Differenz von ½ Milliarde höchstens handeln könne. In dieser Größenordnung aber sei eine Bereitwilligkeit Deutschlands außer Zweifel gewesen. Herr Morgan hat diese Mitteilung dahin ergänzt, daß dies nicht nur auch ihm mitgeteilt sei, sondern er brauchte die Wendung: „we all knew …“2.

1

Auf der Sachverständigenkonferenz, die unter Vorsitz von Owen Young am 9.2.29 ihre Arbeit aufgenommen hatte, war zunächst eingehend die deutsche Wirtschaftslage erörtert worden (Berichte Ruppels in R 43 I /281  und 290). Anläßlich einer Unterredung zwischen Stamp und Schacht über das „Programm für die weitere Untersuchung“ (Bericht Ruppels Nr. K 239 vom 18.2.29; R 43 I /290 , Bl. 35-41) wurde auch die Höhe der zukünftigen deutschen Reparationsleistungen behandelt. Darüber berichtete Stamp dem Konferenzvorsitzenden, „daß bei der Unterhaltung festgestellt worden sei, daß seine und die deutsche Ziffer so weit auseinandergingen, daß man die deutsche Ziffer mit 2 oder 3 multiplizieren müsse, um zu seiner Zahl [Anmerkung: 38 Mrd. Gegenwartswert] zu kommen. Dabei sprach er immer von seiner und seiner Freunde Zahl. Er sei auf jeden Fall außerordentlich überrascht gewesen“ (Bericht Ruppels Nr. K 242 vom 19. 2.; R 43 I /290 , Bl. 42-53, hier: Bl. 46).

2

Morgan hatte – nach Ruppels Bericht – mitgeteilt, „ihm sei von verschiedenen Seiten mitgeteilt worden, daß man in offiziellen Kreisen in Deutschland daran denke, sich mit einer Annuität von 2 Mrd. abzufinden“ (Bericht Ruppels Nr. K 242 vom 19. 2.; R 43 I /290 , Bl. 42-53).

Diese Mitteilung ist von einer so erstaunlichen Unglaubwürdigkeit und steht mit den Feststellungen, die, wie Sie sich erinnern werden, auf meine Veranlassung in voller Kabinettssitzung2a gemacht worden sind, in einem so schreienden Widerspruch, daß die beiden deutschen Experten hier in eine völlig unmögliche Lage kommen in der Verteidigung deutscher Interessen, wenn wir nicht in die Lage gesetzt werden, die von Herrn Stamp und Morgan gemachte Feststellung zurückzuweisen. Ich bitte Sie deshalb, gleichzeitig namens meines Kollegen Vögler, um eine freundliche umgehende Mitteilung, wie diese Dinge sich verhalten und ob etwa von irgendeiner verantwortlichen Seite der deutschen Regierung eine Äußerung in der angegebenen Richtung erfolgt ist. Sollte dieses der Fall sein, was ich nicht glauben kann, so wäre es eine nicht wieder gutzumachende Unterlassung gewesen, Herrn Vögler und mich nicht entsprechend zu informieren, bevor wir unser Amt annahmen. Ich brauche wohl kaum hinzuzufügen, daß weder Herr Vögler noch ich in einem solchen Falle das Amt angenommen hätten.

2a

Der RbkPräs. bezieht sich hier wahrscheinlich auf die Ministerbesprechung vom 26.11.28, Dok. Nr. 70, P. 1. Siehe zu der ganzen Frage Stresemann, Vermächtnis III, S. 383 ff.

[440] Ich bitte die Dringlichkeit meiner Anfrage zu entschuldigen, aber in dieser Sache steht hier sehr viel auf dem Spiel, wie Sie, sehr verehrter Herr Reichskanzler, sofort verstehen werden3.

3

In seinem Antworttelegramm vom 20.2.29 teilte der RK dem RbkPräs. mit: „Von keiner verantwortlichen Seite der deutschen RReg. ist, wie ich nach Rücksprache mit dem Herrn Reichsminister des Auswärtigen und dem Herrn Reichsminister der Finanzen sowie dem Herrn RWiM festgestellt habe, eine Äußerung in der angegebenen Richtung erfolgt“ (R 43 I /277 , Bl. 53).

Mit ausgezeichneter Hochachtung

Ihr sehr ergebener

Dr. Hjalmar Schacht

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