2.164 (mu21p): Nr. 164 Bericht der beiden deutschen stellvertretenden Delegierten über die Pariser Sachverständigenkonferenz. 29. März 1929

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[520] Nr. 164
Bericht der beiden deutschen stellvertretenden Delegierten über die Pariser Sachverständigenkonferenz. 29. März 19291

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Zu dieser Besprechung befindet sich in R 2 /2923 , Bl. 394-404 eine Parallelüberlieferung, die möglicherweise im RFMin. aufgezeichnet wurde. Sie wird zitiert als „Niederschrift RFMin.“.

R 43 I /289 , Bl. 95-101 Durchschrift

Anwesend: StS v. Schubert, Trendelenburg; MinDir. Dorn, Ritter, Schäffer; MinR Claussen, Berger; Kastl, Melchior; Protokoll: StS Pünder.

Eingangs gab der Unterzeichnete dem Bedauern des Reichskanzlers Ausdruck, daß er nicht persönlich an der gegenwärtigen Sitzung teilnehmen könne, was er trotz seiner Erkrankung bis zum letzten Augenblick erhofft habe2. Der Reichskanzler dankte den beiden Herren Delegierten für ihre Bereitwilligkeit, auch am heutigen Feiertag3 der Reichsregierung erneut Bericht zu erstatten, und wünschte der deutschen Delegation für ihre weiteren Arbeiten besten Erfolg. – Sodann bat der Unterzeichnete den dienstältesten Staatssekretär Dr. Trendelenburg um die formale Leitung der heutigen Sitzung.

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Der RK hatte schon längere Zeit über Unwohlsein geklagt. Dann wurde bei ihm eine starke Leberschwellung sowie eine Entzündung der Gallenblasengänge mit einer Gelbsucht festgestellt. Da die politische Lage dauernde Aktionsfähigkeit verlangte, war der RK über die Erkrankung unglücklich (Schreiben der Sekretärin des RK, Fuß, vom 28. 3. SPD: Nachlaß Müller  O V). Anfang April besserte sich das Befinden Müllers, so daß er die Etatberatungen leiten konnte. „Leider kommen ja in nächster Zeit so wichtige Verhandlungen, daß der Arzt wohl nicht mehr die von ihm für notwendig befundene Bettruhe aufrecht erhalten kann“ (Müllers Sekretärin an Rauscher, 6.4.29. SPD: Nachlaß Müller O IV).

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Karfreitag.

Daraufhin berichtete Herr Dr. Melchior über den neuesten Stand der Pariser Verhandlungen, welcher Bericht durch Herrn Geheimrat Kastl nach verschiedenen Punkten ergänzt wurde. Kurz vor der letzten Sitzung vor Ostern, am Gründonnerstag, sei ein Memorandum an die Delegierten verteilt worden, dessen Herkunft zunächst noch unklar gewesen sei. Es habe sich dann herausgestellt, daß der Entwurf von Herrn Quesnay stamme und dann mehr oder weniger zu dem offiziellen Bericht des Herrn Moreau geworden sei. Das Memorandum stelle die Basis dar, die Herr Moreau in der vorletzten Sitzung am vergangenen Montag [25. 3.] als Voraussetzung für eine gedeihliche Diskussion über die Zahlen verlangt habe. Diesem Memorandum des Herrn Moreau hätten sich die Delegierten der übrigen Hauptgläubigermächte England, Italien und Belgien angeschlossen4. Eine Diskussion über dieses Viermächtememorandum habe am Gründonnerstag [28. 3.] nicht mehr stattgefunden, vielmehr werde sie am Donnerstag [4. 4.] nach Ostern beginnen. Der Vorsitzende Young[521] habe sich so gestellt, als sei ihm dieses Memorandum auch noch recht neu; es sei aber gar kein Zweifel, daß die Angelegenheit zwischen den Gegnern völlig abgekartet sei. Das Memorandum der vier Mächte beziehe sich nämlich in auffallender Weise besonders eingehend auf die interalliierten Schulden, vermeide aber nähere Zahlenangaben über die Reparationen. Zur Ergänzung des Memorandums habe dann der Vorsitzende, Owen Young, in der Gründonnerstagsitzung seinerseits ein ergänzendes Memorandum vorgelesen, das dann hinterher auch verteilt worden sei. Dieses ergänzende Youngsche Memorandum beziehe sich nun in betonter Weise gerade umgekehrt auf die Reparationszahlen, so daß bei unseren Gegnern jetzt jeder für die Interessen des anderen plädiere.

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Aus der „Niederschrift RFMin.“ geht hervor, daß entgegen früheren Vereinbarungen am 25. 3. keine Zahlen genannt worden seien, sondern daß unter den Gläubigermächten Verhandlungen stattgefunden hätten. Deutscherseits wurde abgelehnt, „daß man von der deutschen Neugruppierung der früher von Owen Young überreichten Zahlen als Diskussionsbasis ausgehe“, weil es sich dabei nur um eine „Umformulierung des Youngschen Vorschlages“ handele. Am 28. 3. sei die Überreichung des alliierten Memorandums angekündigt worden. „In der Zwischenzeit habe, wie man gehört habe, unter den Alliierten ein erbitterter Kampf stattgefunden. Man habe die Belgier von ihrer 4%igen Quote herabdrücken, die Italiener nicht auf eine Zusatzquote hinauflassen wollen. Außerdem hätten die Engländer Bedenken gehabt, daß durch eine zu hohe Bemessung des französischen Wiederaufbauzuschlages ihre eigenen Bezüge leiden würden“ (R 2 /2923 , Bl. 394-404, hier: Bl. 395).

Die Gründonnerstagsitzung habe geschlossen mit dem gegenseitigen festen Versprechen aller Sachverständigen, über diese beiden Memoranden völliges Stillschweigen zu beobachten, da sonst eine ruhige Diskussion am Donnerstag nach Ostern ausgeschlosen sei5.

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Owen Young hatte am 28. 3. erklärt: „Falls durch irgendwelche Indiskretion ein Teil der Gedanken des Memorandums in die Öffentlichkeit durchsickern sollte, behalte er sich das Recht vor, alsdann seine Denkschrift in ihrer Gesamtheit zu veröffentlichen, da er den Wunsch habe, nach dem beurteilt zu werden, was er tatsächlich gesagt habe, und nicht nach dem, was irgendein anderer ihm in den Mund gelegt habe“ (Bericht Ruppels Nr. K. 406 vom 28. 3.; R 43 I /293 , Bl. 242 f.).

Zu dem Viermächtememorandum wurde seitens der Herren Dr. Melchior und Geheimrat Kastl noch folgendes hervorgehoben: Es wird zwar nur von dem Wegfall eines Teiles des Zuschlags auf Grund des Wohlstandsindexes gesprochen. Es wäre aber so gut wie sicher, daß der ganze Wohlstandsindex wegfalle und an Stelle dieses Indexes die Gewinne der Bank treten sollen. Sodann betont dieses Memorandum die Zweiteilung der Annuitäten, nämlich zunächst die interalliierten Schulden und sodann die Reparationsschäden. Wenig freundlich wird bei diesem zweiten Punkt hinzugefügt, daß die Tatsache dieser Schäden die Rechtsgrundlage für die Gesamtheit der alliierten Schuldforderungen bildet6. Durch diese Bemerkung soll unserem Einwand begegnet werden, daß Deutschland mit den alliierten Schulden nichts zu tun hätte. Diese Bemerkung solle aber nicht besagen, daß bei etwaigem Wegfall der interalliierten Schulden die Reparationslasten um diesen Ausfall erhöht würden. Die interalliierten Schulden werden auf eine durchschnittliche Jahresannuität von 1350 Millionen auf 58 Jahre berechnet, wovon aber im Augenblick nur 870 Millionen jährlich zu zahlen seien, dafür aber gegen Ende der Periode 1700 Millionen jährlich.[522] Hinsichtlich der letzten 21 Jahresraten (deren Bezahlung bekanntlich die deutsche Delegation als völlig ausgeschlossen bezeichnet hat) wird eine eigentümliche und nicht ganz ungeschickte Kompromißlösung vorgeschlagen, wonach diese Annuitäten aus den Gewinnen der internationalen Bank bezahlt werden sollen, allerdings gegen die Übernahme einer selbstschuldnerischen Bürgschaft durch Deutschland. Man könne aber heute schon berechnen, daß die Gewinne der Bank für diese 21 Jahreszahlungen sicher nicht ausreichen würden, so daß die Ausfallbürgschaft, wenn wirklich auf Zahlung der letzten 21 Jahresraten bestanden würde, erhebliche praktische Bedeutung gewinnen könne. Nach Ansicht der beiden berichtenden Herren Delegierten denke aber im Ernst an die Bezahlung dieser 21 letzten Jahresraten kein Mensch. Das ganze sei eben nur ein Vorschlag, wie man für den Augenblick über diese letzten 21 Jahre hinwegkomme. Daß wir ernstlich eine Ausfallbürgschaft für diesen Teil der interalliierten Schulden übernehmen, sei natürlich ganz ausgeschlossen, wie ja auch die Amerikaner genau wüßten, daß wir über die 37 Jahre unter keinen Umständen hinausgehen würden. Der auf die interalliierten Schulden bezügliche Teil der Jahresannuität soll in zwei Teile zerlegt werden, von denen der eine transfergeschützt und der andere ungeschützt ist.

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Der entsprechende Passus lautet im alliierten Memorandum: „Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, die Diskussion über die Annuitäten auf einer Grundlage zu eröffnen, die die Erzielung einer für alle annehmbaren Lösung ermöglicht, wird folgende Verfahrensweise in Vorschlag gebracht: 1. Ersatz eines Teiles der Vorteile des Wohlstandsindex durch eine Beteiligung der Gläubigermächte an den Gewinnen der internationalen Bank und durch die Kommerzialisierung eines Teils ihrer Forderungen, welche mit Hilfe der Bank bewerkstelligt werden kann; 2. Neuordnung der Normalannuität, die im gegenwärtigen Augenblick als zwei Gattungen von Bedürfnissen tatsächlich deckend angesehen wird: a) nämlich ein Teil der Außenschulden der europäischen Gläubigerstaaten gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika, b) und der andere Teil, die aus den von der Zivilbevölkerung erlittenen Schäden resultierenden inneren Forderungen. – Die Tatsache dieser Schäden bildet übrigens die Rechtsgrundlage für die Gesamtheit der alliierten Schuldforderungen“ (Anlage zu Ruppels Bericht Nr. K. 406 vom 28.3.29; R 43 I /293 , Bl. 242-257, hier: Bl. 248f).

Der zweite Teil des Viermächtememorandums beziehe sich, wie bereits gesagt, auf die eigentlichen Reparationsschulden, ohne indes diese Ausführungen zahlenmäßig zu vertiefen. Es wird im wesentlichen nur gesagt, daß dieser zweite Teil der Annuitäten bedingungsfrei und mobilisierbar zu gestalten sei, daß die Gläubigermächte ihn auf 58 Jahre festsetzen könnten, ihn aber bei gleichem Gegenwartswert in 37 Jahren umwandeln werden. Sodann wird noch hervorgehoben, daß das Reparationsproblem restlos seines politischen Charakters entkleidet werden müsse und daß Deutschland von den Finanzkontrollen, durch welche seine Souveränität eingeengt werde, sowie von der Ungewißheit, die seinen Kredit und sein Wirtschaftsleben belasten, freigemacht werden müsse.

Auf diesen zweiten reparationspolitischen Teil des Viermächtememorandums beziehe sich, wie bereits eingangs gesagt, das ergänzende Memorandum von Owen Young. Es zähle für die vier Hauptmächte genau auf, was sie an Reparationen zu beanspruchen haben und füge dann noch einige Spezialpunkte an, die außerdem von Deutschland zahlenmäßig zu decken seien7.

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Owen Young hatte vorgeschlagen: „Für Frankreich: Seine Schuldenzahlung und nicht weniger als 40 Milliarden Francs, auf Grund einer angemessenen Zinsrate errechneten Gegenwartswert. Für Italien: Seine Schuldenzahlungen und ein vernünftiger zusätzlicher Betrag für Reparationen, der den erlittenen Schaden berücksichtigt. Für Belgien: Seine Schuldenzahlungen unter der Voraussetzung jedoch, daß ein zusätzlicher Betrag für die sogenannte Markregelung und für Reparationen zwischen Belgien und Deutschland vereinbart wird. Für Großbritannien: Nur seine Schuldenzahlungen ohne Vergütung für Rückstände. Die oben genannten Summen sind durch Annuitäten zu decken, die außerdem noch sicherstellen müssen: a) den Prioritätendienst der deutschen Auslandsanleihe von 1924; b) Besatzungskosten und Verwaltungskosten, die auf Grund dieses Planes evtl. entstehen; c) Zahlungen zur Durchführung der Schiedssprüche der Mixed Claims Commission; d) Angemessene Beträge (für spätere Diskussion vorbehalten) für Schuldenzahlungen und Reparationen Serbiens und der übrigen Gläubigermächte“ (Anlage zu Ruppels Bericht Nr. K. 406 vom 28.3.29; R 43 I /293 , Bl. 242-257, hier: Bl. 245f). Über das Memorandum Youngs heißt es in der „Niederschrift RFMin.“: „Zu dem Memorandum von Owen Young, das von diesem als persönliche Ansicht, aber hinsichtlich der Zahlen als gemeinsame Auffassung der amerikanischen Delegierten vorgebracht worden sei, bemerkte Herr Melchior: es blieben in diesem Memorandum noch eine Reihe unklarer Punkte, so die Frage, wie man sich die Behandlung Belgiens letzten Endes denke, ferner was aus den Ansprüchen der Dominien geworden sei. Würden diese Letzteren fallen gelassen oder seien sie unter den kleineren Gläubigerstaaten? Was würde aus dem Anspruch für die amerikanischen Besatzungskosten, sei er absichtlich weggelassen?“ (R 2 /2923 , Bl. 394-404, hier: Bl. 399f).

[523] Ziehe man diese beiden Memoranden zahlenmäßig zusammen, so komme man genau zu der gleichen Zahlenreihe, die Owen Young letzthin Herrn Reichsbankpräsidenten Schacht übergeben hatte, ohne irgendwie die Abänderung, die die deutsche Delegation daran vorgenommen habe, zu berücksichtigen8. Diese Zahlenreihe sehe im wesentlichen so aus, daß für die ersten 22 Jahre 1950 Millionen, vom 23.–37. Jahre 1800 Millionen und vom 38.–58. Jahre 1400 Millionen Mark zu zahlen seien, d. h. im Durchschnitt auf die ganzen 58 Jahre verteilt jährlich etwa 1700 Millionen. Dem steht das alte deutsche Angebot von 1200 Millionen für 37 Jahre + die 100 Millionen für die internationale Bank gegenüber. Mit diesem sogenannten offiziellen deutschen Angebot rechne im Ernst aber niemand mehr. Nachdem die deutsche Delegation sich neulich bereit erklärt habe, die Youngschen Zahlen abzuändern als brauchbare Diskussionsgrundlage, könne die Gegenseite mit einem gewissen Recht annehmen, daß die deutscherseits abgeänderte Youngsche Zahlenreihe angenommen werde. Diese Zahlenreihe belaufe sich auf 1450–1500 Millionen auf 37 Jahre. Rein zahlenmäßig sei man also um gut 200 Millionen auseinander. Berücksichtige man aber außerdem noch den Unterschied der Jahreszahlen von 37 und 58, so komme man zu einem Ergebnis, daß zwischen der deutschen und der gegnerischen These eine Lücke von 300 bis 400 Millionen klaffe. Eine Einigung sei schließlich nur möglich, wenn die Amerikaner, die bisher nur ein Entgegenkommen von Deutschland und auch den vier Gläubigerstaaten verlangt haben, nun auch ihrerseits nicht 100%ig auf ihren Forderungen bestünden. Das ganze sei eben eine Rediskontfrage. Wenn der Rediskontsatz, der bisher stets mit 4¼% angegeben war, nur auf 5% erhöht werde, so sei die Lösung sofort gefunden. Ob Morgan nach dieser Richtung noch etwas für den letzten Augenblick in der Tasche habe, sei noch völlig unklar. Allerlei mehr oder weniger unbestätigte Gerüchte gingen nach dieser Richtung. Sehr seriöse Amerikaner hätten sogar von einem Rediskontsatz von 6,5% gesprochen. Was aber an diesen Gerüchten wahr sei, müsse man noch abwarten. Der böse Geist der Konferenz sei im Augenblick Herr Parker Gilbert. Er habe die Konferenz doch mehr oder weniger zusammengeblufft unter der Behauptung, daß die amtlichen deutschen[524] Stellen sich auf eine Jahresannuität von 2,1 Milliarden einlassen würden. Nachdem sich der Unsinn dieser Behauptung herausgestellt habe, suche er jetzt hinter den Kulissen Schwierigkeiten zu machen und mache insbesondere die Franzosen dauernd steif.

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Die Parallelüberlieferung „Niederschrift RFMin.“ führt dazu aus: „Melchior und Kastl wiesen übereinstimmend darauf hin, daß zwischen dem Memorandum der Alliierten und dem Memorandum Owen Youngs eine merkwürdige Wechselbeziehung bestehe. In dem Memorandum der Alliierten sei die Höhe der amerikanischen Forderung eingehend behandelt, dagegen die Eigenansprüche der Alliierten als beweglich und der Verhandlung zugänglich dargestellt. In dem Memorandum von Owen Young sei über die amerikanischen Forderungen so gut wie gar nichts gesagt und lediglich die Höhe der Sonderansprüche der großen Gläubigerländer erörtert, diese dafür aber in ziemlich bestimmter Form. Das spräche dafür, daß die beiden Memoranden nicht unabhängig entstanden, sondern vorher zwischen Owen Young und den Alliierten vereinbart worden seien. Man sähe, daß jeder die Forderungen der anderen Seite behandelt habe. Der Wert dieser Memoranden für uns bestehe darin, daß sie obere Grenzen bildeten, über die von den anderen nicht mehr hinweg gegangen werden könne“ (R 2 /2923 , Bl. 394-404, hier: Bl. 400).

Sobald nach Ostern die Vollsitzungen wieder beginnen, würden auch die sogenannten Nebenfragen eine große Rolle spielen. Diese Nebenfragen seien für uns vielleicht noch wichtiger als eine starke Ermäßigung der Zahlenreihe. Die beiden Herren Berichterstatter erwähnen nach dieser Richtung hin fünf Punkte. Zunächst müsse festgestellt werden, daß die Jahresannuitiät nun auch wirklich alles abdecke ohne irgendwelchen Bodensatz, ferner der Wegfall aller äußeren Kontrollen und ihren Ersatz durch innere Kontrollen (Reichsreformprogramm). Drittens müßten sämtliche Spezialpfänder wegfallen. Dieser Wegfall müsse sich insbesondere auch auf das Sonderpfand der Reichsbahn erstrecken. Viertens müsse sich der Bericht der Sachverständigen gutachtlich über die Notwendigkeit der Rohstoffbasis und der Stärkung der Landwirtschaft Deutschlands äußern, d. h. in recht deutlicher Weise auf Kolonien und Korridor anspielen. Deutscherseits würde nach dieser Richtung hin kein Druck ausgeübt, da das nur Geld kosten würde. Die Amerikaner würden sich aber zweifellos hierfür sehr stark einsetzen und auch Erfolg haben, wenn man sich über alles andere einige. Daß schließlich die Besatzung wegfallen müsse, sei ohne jeden Zweifel die unausgesprochene Meinung aller Sachverständigen.

Die deutsche Delegation hat bereits am Mittwoch nach Ostern [3. 4.] in Paris ihre erste Sitzung, um ihrerseits die Vollsitzung der Konferenz am folgenden Donnerstag vorzubereiten.

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