2.50 (mu21p): Nr. 50 Der Reichsbankpräsident an den Reichskanzler. 26. Oktober 1928

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Nr. 50
Der Reichsbankpräsident an den Reichskanzler. 26. Oktober 19281

1

Siehe zu diesem Schreiben auch H. Schacht, Das Ende der Reparationen, S. 54 f. und die Denkschrift des Reichsarchivs zur Entstehung des Young-Plans, Teil I, BA: Nachlaß Pantlen , Bd. 6.

R 43 I /276 , Bl. 304 f.

[Betrifft: Beteiligung der Reichsbank an den Reparationsverhandlungen.]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Die gestrige Unterhaltung in der Reichskanzlei mit Herrn Parker Gilbert2 hat mir besonders stark zu denken gegeben, weil wir nunmehr damit rechnen müssen, daß die Reparationsfrage in ein neues, akutes Stadium tritt. Auf die schwere Verantwortung, die damit für alle beteiligten Stellen wieder besonders deutlich wird, möchte ich lediglich in so weit eingehen, als die besondere Verantwortung und Mitwirkung der Reichsbank in Frage kommt, die nicht nur im Londoner Pakt international festgelegt ist3, sondern auch aus der Sachlage selbst sich ergibt.

2

Siehe Dok. Nr. 49.

3

Vgl. die Bestimmungen des Dawes-Plans über die Rbk in RGBl. 1924 II, S. 235  ff.

Jede Lösung des Reparationsproblems ist abhängig von der Kredit- und Zahlungsfähigkeit Deutschlands einerseits und von der Kreditwilligkeit und -fähigkeit der ausländischen Kapitalmärkte andererseits. Es ist deshalb keine Lösung des Reparationsproblems denkbar, ohne daß vom Inland oder Ausland die Reichsbank in die Lage gebracht wird, ihr Urteil über diese eben genannten Punkte abzugeben. Es ist selbstverständlich, daß bei einer solchen Urteilsabgabe die Reichsbank nur von zwei Gesichtspunkten geleitet sein kann, einmal von dem heißen Wunsche, dem deutschen Volke zu dienen, andererseits aber von voller Wahrhaftigkeit, die allein das Vertrauen der Reichsbank im In- und Auslande begründet hat. Ich halte es für meine Pflicht, darauf hinzuweisen, daß die Reichsbank nach diesen Grundsätzen nur dann zum Nutzen des deutschen Volkes handeln kann, wenn sie über alle Einzelheiten der deutschen Reparationspolitik so rechtzeitig vorher unterrichtet wird, daß ihr Gelegenheit gegeben wird, ihre Ansichten zu allen Schritten zu äußern[177] und abweichendenfalls an die verantwortliche Entscheidung des Reichskabinetts zu appellieren4.

4

Hierzu vermerkte der RK handschriftlich unter dem Brieftext: „Inhalt des Briefes ist von mir mündlich in der Kab.Sitzung vom 26. X. 28 vorgetragen und Schachts Wunsch als berechtigt deklariert worden.“ – Diese Erklärung wurde auf Schachts Wunsch ihm vom StSRkei schriftlich mitgeteilt und bestätigt am 27. 10. (R 43 I /276 , Bl. 305).

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Reichskanzler, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung, mit der ich bin Ihr sehr ergebener

Dr. Hjalmar Schacht

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