1.107.5 (mu22p): Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes für 1930.

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RTF

Entwurf eines Reichshaushaltsgesetzes für 1930.

Der Reichsminister der Finanzen nahm Bezug auf seine Darlegungen in dem den Herren Reichsministern zugegangenen Schreiben vom 21. November 1929. […] Insbesondere verwies er auf seine Ausführungen über den Haushalt der allgemeinen Finanzverwaltung, für den zunächst nur eine Gesamtübersicht vorliegt, indem für die Einnahme nur eine Gesamtsumme eingesetzt ist1. Sodann skizzierte er in großen Zügen folgendes Etatsbild:

1

Dazu hatte der RFM in seiner Kabinettsvorlage erklärt: „Diese Summe ist unter Berücksichtigung der Finanz- und Steuerreform in dem Ausmaße berechnet, welches vom Kabinett dafür vorgesehen worden ist. Die Einzelheiten der Steueransätze können erst nach der Vorlage der Steuergesetze, die ich zum gegebenen Zeitpunkt nachholen werde, beschlossen werden. Ich werde daher mit diesen Steuergesetzen auch den vollständigen Haushaltsvoranschlag der Allgemeinen Finanzverwaltung vorlegen. Die eingesetzte Gesamtsumme ist eine Nettosumme, da die Steuerüberweisungen an die Länder vorweg abgesetzt sind. Ich beabsichtige, auch im Haushaltsvoranschlag der Allgemeinen Finanzverwaltung die Überweisungen der Steueranteile an die Länder auf der Ausgabenseite nicht mehr in den Haushalt aufzunehmen, sondern als durchlaufende Posten bei den entsprechenden Steuereinnahmen vorweg abzusetzen. Dadurch wird eine bessere Übersichtlichkeit dieses Haushalts erzielt und mancher Irrtum über die Höhe der Reichsausgaben in der Öffentlichkeit vermieden“ (21. 11.; R 43 I /880 , Bl. 97 f., hier: Bl. 97 f.).

Der Etat 1930 schließt auf der Ausgabenseite des Ordinariums nach Abzug der Steuerüberweisungen an die Länder mit

6.560 Mill. RM

ab.

Zieht man davon den Betrag der äußeren Kriegslasten mit

1.160 Mill. RM

ab,

so verbleibt eine Schlußsumme von

5.400 Mill. RM.

Der Etat 1929 einschließlich Nachtrag schloß auf derAusgabenseite im Ordinarium nach Abzug der Überweisungen an die Länder (3.304 Mill. RM) und der äußeren Kriegslasten (1.049 Mill. RM) mit

5.417 Mill. RM

ab.

Die Schlußsumme des Jahres 1930 würde also um 17 Mill. RM Ausgaben hinter dem Haushalt 1929 zurückbleiben.

Da aber in dem Etat 1929 (Nachtrag) zur Deckung des Defizits 1928 ein Betrag von 154 Millionen RM einmalig eingestellt werden mußte, ist die Schlußsumme des Jahres 1930 tatsächlich um 154 – 17 Mill. RM = 137 Mill. RM höher wie 1929.

Dieses Mehr von 137 Mill. RM verteilt sich wie folgt auf die Einzelpläne:

1.

Reichstag

1 Mill. RM

2.

Reichsarbeitsministerium

41 Mill. RM

und zwar

a) Reichszuschüsse zur Invalidenversicherung

+ 5 Mill. RM

b) Krisenfürsorge

+ 20 Mill. RM

c) wertschaffende Erwerbslosenfürsorge

+ 20,5 Mill. RM

d) Beamtenwohnungsbau

+ 14,5 Mill. RM

e) Vergütung an die Reichspost […]

– 19 Mill. RM

+ 60 Mill. RM

– 19 Mill. RM

= 41 Mill. RM

3.

Reichswehrministerium

25 Mill. RM

4.

Reichsernährungsministerium

21 Mill. RM

und zwar in der Hauptsache

a) Bewegung der Getreideernte

3,75 Mill. RM

b) Zinsverbilligung bei Bodenverbesserungen

3 Mill. RM

c) Notprogramm (einschließlich 6 Mill. für Regulierung der Marktpreise für Vieh)

13 Mill. RM

5

Reichsverkehrsministerium

12 Mill. RM

6.

Reichsschuld

9 Mill. RM

7.

Reichsfinanzministerium

15,5 Mill. RM

[1190] 8.

Allgemeine Finanzverwaltung

6 Mill. RM

(darunter 13 Mill. für das Länderabrechnungsgesetz)

9.

Kriegslasten-Etat

18,5 Mill. RM

149 Mill. RM

Hiervon gehen ab folgende Wenigerausgaben:

1. Rheinministerium

6 Mill. RM

2. Pensionsetat

6 Mill. RM

12 Mill. RM

12 Mill. RM

137 Mill. RM

Der Reichssparkommissar erklärte, daß er bei der Aufstellung des Etats weitgehend mitgewirkt habe. Er habe die Einzelpläne in der jetzt vorliegenden Gestalt zwar noch nicht vollständig durchsehen können, habe aber den Eindruck, daß seinen Anregungen weitgehend Rechnung getragen worden sei. Er habe eine zusammenfassende Übersicht darüber in Vorbereitung, welche seiner Anregungen in der jetzigen Vorlage nicht berücksichtigt seien. Diese Zusammenstellung werde er den einzelnen Ministerien zuleiten.

Der Reichskanzler bat, die Zusammenstellung an die Reichskanzlei gelangen zu lassen, die alsdann vor der Beratung der Einzelpläne die Zustellung an die Ministerien veranlassen werde. Die heutige Sitzung werde sich ohnehin nur auf eine Generaldebatte über die Vorlage beschränken müssen.

In der anschließenden allgemeinen Aussprache wandte sich der Reichsarbeitsminister gegen die Darstellung des Reichsministers der Finanzen, daß sich bei den Ansätzen für seinen Etat im Jahre 1930 ein Mehr von 41 Millionen gegenüber 1929 ergebe. In Wirklichkeit blieben die Ansätze für das Arbeitsministerium mit 61 Millionen hinter den Ansätzen des Jahres 1929 zurück. Zwischen der Darstellung des Reichsministers der Finanzen und den Berechnungen des Arbeitsministeriums klaffe mithin eine Differenz von 61 + 41 = 102 Millionen Mark.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß er lediglich die Ansätze des Ordinariums, auf die es allein entscheidend ankomme, zum Vergleich herangezogen habe, während der Reichsarbeitsminister offenbar die Beträge des Ordinariums und des Extra-Ordinariums zusammen vergleiche2.

2

Im Etat für 1929 betrug der ordentliche Haushalt des RArbMin. mit Nachtrag 870,1 Mio RM und der außerordentliche Haushalt 93 Mio RM. Gegenüber dem Voranschlag von 870,7 Mio RM betrug der Bedarf für 1930 nach den Anmeldungen des RArbMin. 907,2 Mio RM (Gutachten des RSparKom. vom 2.12.29; R 43 I /880 , Bl. 125-131, hier: Bl. 125-131).

Der Reichsverkehrsminister vertrat den in seiner Vorlage vom 22. November 1929 […] näher begründeten Antrag, daß der Reichsbahngesellschaft für ihren ungedeckten Geldbedarf ein Betrag von 150 Millionen M aus der Beförderungssteuer belassen werden müsse3. Die Beförderungssteuer habe bisher[1191] ein Jahresaufkommen von 340 Millionen M erbracht. Da die Reichsbahn zu den Reparationszahlungen mit 660 Millionen RM herangezogen sei, könne man in Zukunft angesichts der Finanzlage der Reichsbahngesellschaft nicht erwarten, daß sie aus der Beförderungssteuer mehr als 340 – 150 = 190 Millionen RM beisteuere. Dem Reichskabinett sei das ständige Bemühen der Reichsbahngesellschaft bekannt, eine Tariferhöhung durchzusetzen. Bisher habe die Reichsregierung alle Anträge der Reichsbahn abgelehnt mit der Begründung, daß zunächst die Neugestaltung der Reparationsbelastung abgewartet werden müsse. Ein weiteres Ausweichen gegenüber den Anträgen der Reichsbahngesellschaft sei jetzt nicht mehr möglich. Die Entscheidung dränge auch, weil das neue Betriebsjahr der Reichsbahn mit dem 1. Januar beginne. Wenn man der Reichsbahn den Ausgleich ihres ungedeckten Geldbedarfs aus der Beförderungssteuer verweigere und auch die Tariferhöhung ablehne, werde die Reichsbahngesellschaft das Tarif-Schiedsgericht anrufen. Dieses Schiedsgericht werde nach allen bisherigen Erfahrungen die Tariferhöhung ohne weiteres zugestehen. Es sei aber wirtschaftspolitisch gesehen eine Unmöglichkeit, der Wirtschaft in dem Augenblick, wo man daran gehe, sie durch Steuersenkungen zu entlasten, durch Tariferhöhung neue Lasten aufzuerlegen, durch die die Steuersenkungen aufgehoben würden.

3

Die bisherigen Beschränkungen der RB seien nicht länger zu tragen, hatte der RVM in seiner Vorlage erklärt. Der ungedeckte Bedarf der RB belaufe sich auf 150 Mio RM; erhalte sie keinen Kredit, werde diese Summe auf 400 Mio RM ansteigen. Im Reichsinteresse müßten die vom RT am 20.2.29 geforderten Mittel für Betriebssicherheit der RB beschafft werden. Zur Erleichterung der RB solle ihr ein Teil der Beförderungssteuer belassen werden. Die Steuer habe 1929 328 Mio RM betragen, von denen 290 Mio dem Reparationsagenten zugeführt worden seien. Vom 1.1.30 an solle die RB zur Deckung ihrer Ausgabebedürfnisse die Summe von 150 Mio RM zur Verfügung gestellt werden (R 43 I /1051 , Bl. 301-303, hier: Bl. 301-303).

Der Reichsminister des Innern äußerte ernste Besorgnis darüber, daß in seinem Etat keine besonderen Mittel für ein Ostprogramm vorgesehen sind. Im Ost-Ausschuß des Reichstags seien äußerst schwerwiegende Anträge der Parteien für eine finanzielle Osthilfe gestellt worden, denen die Reichsregierung sich schwerlich werde entziehen können. Eine Ablehnung der Anträge werde gänzlich unmöglich, wenn das vom Westen so nachdrücklich geforderte Westprogramm Wirklichkeit werden sollte. Der im Kriegslastenetat vorgesehene Posten von 20 Millionen RM zur Förderung der Landeskultur in notleidenden Gebieten des Ostens und Westens sei unzureichend. Der Betrag müsse auf mindestens 30 Millionen erhöht werden.

Der Reichspostminister meinte, das Ausmaß der beabsichtigten Steuersenkungen müsse ausschlaggebend von den Bedürfnissen des Etats abhängig gemacht werden. Der Reichsminister der Finanzen habe die Summe, die im nächsten Jahre durch Inkrafttreten des Young-Planes von den bisherigen Reparationszahlungen verfügbar werde, auf 460 Millionen RM beziffert4.

4

Im Etat 1929 waren für Reparationslasten 1540 Mio RM vorgesehen gewesen; da tatsächlich nur 1075,6 Mio RM benötigt wurden, trat eine Erleichterung des Etats von 464,4 Mio RM ein (Begründung des GesEntw. für eine Kreditermächtigung vom 4.12.29; R 43 I /880 , Bl. 191-193, hier: Bl. 191-193).

Nach seiner Auffassung könne man diesen Betrag nicht ohne weiteres als für Steuersenkung verfügbar zurückstellen; zunächst müsse der Haushalt in Ordnung gebracht und die Kassenlage saniert werden. Ferner müsse man daran denken, wieder ausreichende Betriebsfonds zu schaffen. Der nach dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen von der Reichspost an den Haushalt abzuführende Überschuß von 152 Millionen gehe über die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Post weit hinaus. Er glaube, im äußersten Falle nur die Einsetzung eines Betrages von 141 Millionen RM für vertretbar ansehen zu können.

[1192] Der Reichskanzler wandte sich gegen diese Ausführungen. Er hielt die Steuersenkung für wichtiger als alles andere. Ferner bemerkte er, daß dem Haushalt die größte Gefahr aus den drohenden Anforderungen der Reichsanstalt für Arbeitslosenfürsorge erwachse. Die Reichsregierung müsse daher in erster Linie dafür Sorge tragen, daß eine Belastung des Reichshaushalts durch Darlehen zur Arbeitslosenversicherung nach Möglichkeit ausgeschlossen werde. Die Frage sei vordringlich, da die Reichsanstalt dringend Geld benötige5.

5

Der vom RArbM vorgelegte Voranschlag für die ALV hätte in den Etat von 1930 ein Defizit von 181 Mio RM gebracht (RFM an RArbM, 4.11.29; R 43 I /2037 , Bl. 6, hier: Bl. 6). Der RArbM hatte dann beabsichtigt, gleichzeitig mit einem Finanzprogramm einen Ges.Entw. für die Unabhängigkeit der Reichsanstalt vorlegen wollen, in dem eine Beitragserhöhung zur ALV von ½–¾% vorgesehen war (Vermerk der Rkei vom 18. 11.; R 43 I /2037 , Bl. 8, hier: Bl. 8). Schließlich war vom RArbM beabsichtigt worden, für die Reichsanstalt 234 Mio RM in den Etat einstellen zu lassen (Vermerk der Rkei vom 21. 11.; R 43 I /2037 , Bl. 9, hier: Bl. 9).

Der Reichswirtschaftsminister wandte sich gleichfalls gegen die Darlegungen des Reichspostministers. Er meinte, daß man unverrückbar daran festhalten müsse, den Betrag von 460 Millionen RM Minderbelastung aus dem Young-Plan restlos für Steuersenkungen vorzubehalten. Der Ausgleich des Etats müsse auf andere Weise durch Einsparungen erreicht werden. Völlig unmöglich sei es, der Reichsbahn den geforderten Betrag von 150 Millionen RM aus der Beförderungssteuer zuzuwenden. Das Problem der Reform der Erwerbslosenfürsorge werde man nur dann im Reichstag mit Aussicht auf Erfolg meistern können, wenn man an einer durchgreifenden Finanzreform unter restloser Verwendung der sogenannten Ersparnis aus dem Young-Plan festhalte.

Der Reichsminister der Finanzen forderte gleichfalls baldigste Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Nach seiner Meinung sei es das Haupterfordernis des Steuersenkungsprogramms, daß die Lastenminderung des Young-Planes für diesen Zweck verfügbar bleibe. Der Etat müsse in so engen Grenzen gehalten werden, daß möglichst hohe Beträge für die Finanzreform gerettet würden. Die Kassenlage sei zwar noch schwierig, aber das für die Entlastung unbedingt Erforderliche sei geschehen. Über eine Erhöhung des Betrages des Ost- und West-Programms werde man erst sprechen können, wenn der Gesamtetat durchberaten sei. Er verkenne nicht, daß dem Osten geholfen werden müsse, wenn auch nur mit größter Zurückhaltung, unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Reiches. Wenn die Forderung der Eisenbahn auf Belassung des Betrages von 150 Millionen RM aus der Beförderungssteuer entsprochen werde, sei die Finanzreform unmöglich. Die Reichsbahn erlange durch den Young-Plan gegenüber den bisherigen Zuständen wesentlich größere Freiheiten hinsichtlich ihrer Wirtschaftsgebarung. Vor allen Dingen könne sie, nachdem die hemmenden ausländischen Kontrollen weggefallen seien, besser wie bisher an den ausländischen Anleihemarkt herankommen. Sie könne das bisherige Prinzip, Investierungen aus laufenden Anleihen zu finanzieren, zu dem sie bisher notgedrungen habe greifen müssen, in Zukunft aufgeben und ihren Anlagebedarf durch Anleihen decken. Es sei ihm auch bekannt, daß die Reichsbahn bereits in aussichtsreichen Anleiheverhandlungen stehe.

[1193] Bei der Reichspost lägen die Verhältnisse allerdings nicht ganz so wie bei der Reichsbahn. Die Reichspost habe ihren Anleihebedarf durch die Heranziehung der Postscheckgelder in etwa befriedigen können. Er sei nicht davon überzeugt, daß die Post nicht doch, wie im Etat vorgesehen, 151 Millionen RM an den Reichshaushalt abliefern könne. Er bat, die Entscheidung der Frage bis zur Beratung über die Einzel-Etats zurückzustellen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erklärte, daß man in den nächsten Tagen durch Besprechungen im kleineren Kreise unbedingt das Problem der Ausgestaltung der Ost- und Westhilfe fördern müsse. Über die Höhe der in den Etat aufzunehmenden Beträge müsse man mit den Parteiführern verhandeln. Es müsse unter allen Umständen vermieden werden, daß wegen dieser Frage ernstliche krisenhafte Differenzen mit den Parteien entstünden, wenn ein Teil der Reichsminister zur Haager Schlußkonferenz abwesend sei.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wandte sich mit Nachdruck gegen die Absichten, der Reichsbahn irgendwelche finanziellen Zugeständnisse auf Kosten des Reichshaushalts zu machen. Im Vergleich zu Wirtschaft und Industrie im allgemeinen gehe es der Reichsbahn und der Post nicht allzu schlecht. Die Reichsbahn müsse sich auch in Zukunft mit ihrem Geldbedarf so gut behelfen, wie es eben gehe. Der Reichshaushalt könne, wenn dies zur Erlangung eines Ausgleichs notwendig sei, noch weiter beschnitten werden wie bisher. Nur die produktiven Posten müßten äußerst geschont werden. Aber auch diese könnten notfalls angegriffen werden. Alles komme auf eine weitgehende Steuersenkung an, damit Kapital gebildet werde. An diesem Problem seien Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleichem Maße interessiert. Übrigens seien Steuersenkungen auch das wirksamste Mittel, den Nöten der östlichen und westlichen Grenzgebiete abzuhelfen. Ohne Steuersenkungen gingen die größten Steuerzahler ins Ausland und nur die kleineren und hilfsbedürftigen Existenzen verblieben im Lande.

Der Reichsverkehrsminister regte an, über die Frage der Sanierung der Reichsbahn-Gesellschaft in den nächsten Tagen nochmals in kleinerem Kreise unter Beteiligung des Reichswirtschaftsministers, des Reichsministers der Finanzen, des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft, des Reichssparkommissars und unter Hinzuziehung des Generaldirektors der Reichsbahn-Gesellschaft Dr. Dorpmüller Sonderbesprechungen zu führen6.

6

Siehe Dok. Nr. 368.

Mit diesem Vorschlage war das Reichskabinett einverstanden.

Der Reichswirtschaftsminister bat, dem Gedanken näher zu treten, die Ost- und Westhilfe mit der Aufstellung eines Arbeitsbeschaffungsprogramms in Zusammenhang zu bringen. Die Mittel für wertschaffende Arbeitslosenfürsorge könnten in der Hauptsache die Ost- und Westhilfe ersetzen.

Der Reichsminister des Innern stimmte diesem Gedanken zu. Er meinte weiter, daß man versuchen solle, daß über die Ost- und Westhilfe nicht in getrennten parlamentarischen Kommissionen verhandelt werde, die sich gegenseitig überböten. Er sei gern bereit, zusammen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsarbeitsminister auf die Parteien einzuwirken, damit der[1194] Ostausschuß und der Westausschuß des Reichstags aufgehoben und ihre Aufgabengebiete in den Hauptausschuß des Reichstags verlegt würden.

Der Reichskanzler bemerkte abschließend, daß der Reichsarbeitsminister sich die beschleunigte Vorlage eines Gesetzentwurfs angelegen sein lassen müsse, durch den eine Belastung des Reichshaushalts durch Darlehen zur Arbeitslosenversicherung im nächsten Rechnungsjahr nach Möglichkeit ausgeschlossen wird7.

7

Die Vorlage erfolgte am nächsten Tag. Sie wurde aber erst im Dezember beraten, siehe Dok. Nr. 374, P. 2 und Dok. Nr. 388, P. 1.

Die allgemeine Aussprache über den Reichshaushalt wurde damit geschlossen.

Der Reichskanzler erklärte, daß die nächste Sitzung zur Beratung über die Einzelpläne stattfinden solle, wenn die von dem Reichssparkommissar in Aussicht gestellte Zusammenstellung seiner Anregungen zu den Einzeletats vorliegt8.

8

Die Aufstellungen des RSparKom. wurden der Rkei in einzelnen Abschnitten vom 29. 11.–2.12.29 zugesandt (R 43 I /880 , Bl. 104-176, hier: Bl. 104-176).

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