1.134.1 (mu22p): [Finanzlage des Reichs.]

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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[Finanzlage des Reichs.]

Der Reichskanzler setzte einleitend den Zweck der Besprechung auseinander. Er bemerkte, daß Dr. Schacht das Zustandekommen einer neuen Reichsanleihe von der Bereitstellung weiterer 500 Millionen RM zur Abdeckung des vorhandenen Kassendefizits fordere, und daß er sich die Aufbringung dieses Betrages in der Weise denke, daß über das Regierungsprogramm hinaus das Aufkommen aus der Tabaksteuer mit 220 Millionen RM und ein weiterer Betrag von 280 Millionen RM, der durch Ersparnisse zu gewinnen sei, für Schuldentilgungszwecke aus dem ordentlichen Etat abgesondert werde. Dr. Schacht sei darüber unterrichtet, daß die Reichsregierung diese Forderung für unannehmbar halte, und daß die Regierung befürchte, daß seine Haltung zur Zahlungseinstellung des Reichs führen werde, ferner, daß die Zahlungseinstellung auch den Sturz der Reichsregierung bedeuten würde. Darüber hinaus müsse aber ferner als so gut wie sicher angenommen werden, daß es im Januar keine Haager-Konferenz geben werde und, daß bei den Gläubigerregierungen ein starker Drang nach der Verhängung weiterer Finanzkontrollen über Deutschland hervortreten werde.

Reichsbankpräsident Schacht erklärte, daß er keine speziellen Vorschläge darüber gemacht habe, wie der von ihm geforderte Betrag von 500 Millionen RM für die Schuldendeckung gewonnen werde. Wie der Reichstag die Summe aufbringe, sei seine Sache. Jedenfalls habe er, Dr. Schacht, niemals eine bestimmte Steuer verlangt. Er habe sich in der Angelegenheit stets auf seinem Boden gehalten. Die Finanz- und Wirtschaftsverhältnisse in Deutschland lägen zur Zeit so, daß die Liquidität nicht mehr gewährleistet sei. Wenn seine Mitwirkung bei[1273] der neuen Reichsanleihe gewünscht werde, was vielleicht nicht nötig sei, so müsse der Reichstag für Deckung sorgen, sonst könne er nicht mitwirken.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß diese Mitwirkung praktisch nicht auszuschalten sei.

Der Reichsbankpräsident erwiderte, daß schon einmal, und zwar im Juni dieses Jahres, eine Reichsanleihe gegen seinen ausdrücklichen Wunsch zustande gekommen sei1.

1

Siehe Dok. Nr. 193.

Der Reichskanzler richtete darauf an die Parteiführer die Aufforderung, sich zu den Deckungsforderungen des Reichsbankpräsidenten zu äußern.

Abgeordneter Breitscheid führte aus, daß es nach seiner Meinung auf zwei Punkte ankomme:

a)

Im Reichshaushalt 1930 müßten 280 Millionen RM eingespart werden;

b)

das Aufkommen aus der Tabaksteuer im ersten Jahre müsse in Höhe von 220 Millionen RM zur Senkung des Defizits verwendet werden2.

2

Der GesEntw. zur Änderung des Tabaksteuergesetzes war zusammen mit dem GesEntw. über eine befristete Erhöhung des Beitrags zur ALV am 16. 12. von den Koalitionsparteien eingebracht worden (RT-Drucks. 1506  und 1507, Bd. 438). Das Aufkommen aus der Tabaksteuer war von 612 Mio RM im Jahre 1925 auf 900 Mio RM für das Jahr 1929 gestiegen, teilte der Berichterstatter in der 2. Lesung am 20.12.29 mit (RT-Bd. 426, S. 3761 ).

Die Sozialdemokratische Partei habe bisher schon immer Zweifel an der Steuersenkungsmöglichkeit geäußert. Wie im Reichshaushalt 1930 ein Betrag von 280 Millionen RM eingespart werden könne, könne ohne Kenntnis des Etats nicht beurteilt werden. Jedenfalls sehe er zur Zeit keine Möglichkeit, wie dies Ziel erreicht werden könne. Der Reichstag habe sich am 14. Dezember nach schwierigen Verhandlungen auf die Annahme einer Vertrauensformel geeinigt, in der Annahme, daß hierdurch die Ultimoschwierigkeiten überwunden werden würden. Ohne den Reichsbankpräsidenten sei das Ziel nicht zu erreichen. Er müsse heute feststellen, daß der Reichstag bei dem von ihm angenommenen Vertrauensvotum von irrigen Voraussetzungen ausgegangen sei. Er habe die noch bestehenden Hindernisse nicht gekannt. Diese Hindernisse zu beseitigen, werde in dieser Woche schwerlich erreichbar sein, und er sehe nicht, wie ein Ausweg aus der Schwierigkeit gefunden werden könne. Es sei ohne denkbar größte Schädigung für Parlament und Regierung nicht möglich, schon in wenigen Tagen von dem am 14. Dezember gefaßten Beschluß der grundsätzlichen Billigung des Regierungsprogramms und der darin vorgesehenen Steuersenkungsaktion radikal abzuweichen. Durch einen Rücktritt der Regierung werde sachlich nichts erreicht; im Gegenteil würden die Schwierigkeiten, über den Ultimotermin hinwegzukommen, nach einem Sturz der Regierung nur noch weit größer werden.

Dr. Schacht erwiderte, daß er diese Situation nicht verschuldet habe. Er habe seinen jetzigen Standpunkt bereits am 5. Dezember den Reichsministern Dr. Hilferding und Dr. Moldenhauer bekanntgegeben und habe ihn seitdem nie verlassen. In der Tat sehe auch er im Augenblick keine Möglichkeit zu Lastensenkungen, solange das Kassendefizit vorhanden sei.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß er den Parteiführern bereits am 12. Dezember bekanntgegeben habe, welche Forderungen der Reichsbankpräsident[1274] aufgestellt habe3. Eine Mitwirkung Dr. Schachts bei dem Zustandekommen der neuen Reichsanleihe sei nicht erforderlich. Nötig sei nur, daß Dr. Schacht sich, wie bei der Juni-Anleihe, neutral verhalte. Daß er dies tun wolle, habe Dr. Schacht bisher nicht zugesagt.

3

Diese Besprechung wurde nicht ermittelt.

Abgeordneter Dr. Brüning erklärte, daß er sich in vielen Punkten der Auffassung Dr. Breitscheids anschließe. Er sehe die Notwendigkeit ein, bei Gelegenheit der Finanzreform aus dem Kassendefizit herauszukommen. Der Reichstag hoffe, daß nach der Annahme des Young-Plans eine langfristige Anleihe möglich sein werde. Wenn Dr. Schacht eine wesentliche Ausgabensenkung wünsche, so müsse er demgegenüber nach den bisherigen praktischen Erfahrungen mit solchen Ausgabensenkungsaktionen Zweifel darin setzen, ob sie möglich sein würden. Im gegenwärtigen Augenblick halte er sie für politisch undurchführbar. Obschon er sehr viel von dem als richtig unterstreiche, was Dr. Schacht über das Kassendefizit gesagt habe, so sehe er doch keinen Weg, in der zur Verfügung stehenden Frist den Vorschlag Dr. Schachts parlamentarisch technisch durchzusetzen.

Der Reichsbankpräsident bemerkte hierzu, daß das Reich in absehbarer Zeit auf eine langfristige Anleihe nicht rechnen könne. Die Bedürfnisse der Reichseisenbahn und der Reichspost, die Anleihen dringend benötigten, gingen vor. Er habe den Auslandsfirmen, mit denen er über die Bedürfnisse der Bahn und der Post verhandelt habe, zugesagt, daß das Reich im kommenden Jahre zunächst mit langfristigen Anleihen nicht am Markte sein werde. Hinzu komme, daß der Markt nach der Annahme des Young-Plans in erster Linie durch die deutschen Reparationsbonds in Anspruch genommen sein werde.

Der Abgeordnete Leicht knüpfte an diese Ausführungen an und bemerkte, daß er sehr trübe in die Zukunft sehe, wenn es sich nicht ermöglichen lassen werde, den jetzt nötigen Überbrückungskredit demnächst in einen langfristigen umzuwandeln. Durch Abstriche im Etat eine Summe zu erreichen, wie Dr. Schacht sie fordere, halte er für unmöglich, allein schon aus parlamentarisch-technischen Gründen. Wenn Dr. Schacht daher seine Haltung nicht ändere, sehe er keinen Ausweg aus den gegenwärtigen Schwierigkeiten.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß er sich in der Beurteilung der Finanzlage mit Dr. Schacht weitgehend in Übereinstimmung befinde. Aber in der Art, wie Dr. Schacht die kranken Reichsfinanzen behandele, befinde er sich im schärfsten Gegensatz zu ihm. Dr. Schacht fordere eine Operation auf Leben und Tod, die den Patienten zum Verbluten bringe. Wenn die gegenwärtigen Schwierigkeiten nicht gemeistert würden, würden die Folgen eintreten, die der Reichskanzler aufgezeigt habe. Es werde keine Haager Konferenz geben, die Regierung werde zurücktreten müssen, die Rechts- und Linksradikalen würden einen solchen Auftrieb erfahren, daß die Gefahr eines Bürgerkrieges drohe. Darum müsse Dr. Schacht die Reichsregierung in die Lage setzen, aus den Schwierigkeiten herauszukommen. Aus der jetzigen Situation würden alle beteiligten Stellen soviel gelernt haben, daß ernstlich an eine Sanierung der Verhältnisse[1275] herangegangen werden würde. Die Sanierung in der plötzlichen Form zu erreichen, wie Dr. Schacht es wolle, sei nicht möglich.

Dr. Schacht erwiderte, daß der an ihn gerichtete Appell sich an die falsche Adresse wende. Er müsse an den Reichstag gerichtet werden. Er selbst habe nur eine Wählerstimme von 40 Millionen Stimmen. Er habe seinen Schritt nicht erst heute getan, vielmehr schon vor 10 Monaten gegenüber dem Reichsminister der Finanzen4 und in seinen öffentlichen Reden schon seit 5 Jahren. Alles, was er tun könne, sei, den Reichstag an seine Verantwortung zu erinnern.

4

Siehe Schacht, „Das Ende der Reparationen“, S. 89.

Der Abgeordnete Fischer schloß sich den Darlegungen des Abgeordneten Dr. Breitscheid an und bemerkte weiter, daß der Reichstag sich am 14. Dezember zum Regierungsprogramm der Reichsregierung in der Annahme bekannt habe, daß der Ultimo-Termin damit überwunden werde. Wenn keine Möglichkeit bestehe, ohne den Reichsbankpräsidenten über den Ultimo-Termin hinwegzukommen, so müsse er an Dr. Schacht die gleiche Bitte richten wie der Vorredner. Er sei nicht der Auffassung, daß die Erfüllung der Forderung Dr. Schachts auf regelmäßigem Wege unmöglich sei. Unmöglich sei es nur, vor Weihnachten etwas zu erreichen. Die Reichsregierung müsse daher sehen, entweder ohne Dr. Schacht zum Ziel zu kommen oder, wenn dies nicht gehe, müsse Dr. Schacht helfen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, es handele sich im Augenblick nur um die Beschaffung eines kurzfristigen Überbrückungskredits. Für die langfristige Schuldenkonsolidierung sei die Kreuger-Anleihe da. Nach dem 1. Januar 1930 werde das Kassendefizit fortdauernd weiter gesenkt werden, zunächst durch den Nachtragshaushalt und dann durch den Haushalt 1930.

Der Reichskanzler richtete einen Appell an Dr. Schacht. Angesichts der überaus tiefgreifenden Auswirkung, die seine jetzige Haltung auf jeden einzelnen Staatsbürger im Gefolge haben werde, sich, wie bei der Junianleihe, bei der jetzt geplanten Anleihe neutral zu verhalten.

Der Reichsbankpräsident erwiderte, daß er schon im Juni gegen jeden Auslandskredit gewesen sei. Der Reichsminister der Finanzen habe gewußt, daß er auch diesmal nicht dafür zu haben sein werde. Er sei ein Demokrat und nach seiner Auffassung sei der Reichstag für die Regierungsgeschäfte verantwortlich. Der Reichstag müsse der Regierung helfen. Mit einem Rücktritt der Regierung werde nichts gebessert. Der Reichstag müsse heute noch tun, was die Situation erfordere.

Der Abgeordnete Hoff stellte die Frage, ob die Geldgeber, mit denen über die neue Anleihe verhandelt werde, nicht schon jetzt die Konsolidierung der kurzfristigen Anleihe in eine langfristige Anleihe zusagen könnten. Er schilderte ferner die überaus ernsten Folgen, die eintreten würden, wenn das Steuersenkungsprogramm der Reichsregierung auf 1 Jahr zurückgestellt werden müsse. Er meinte, die Wirtschaft müsse alsdann auf das Schwerste leiden. Die Wirtschaft lebe von der Hoffnung. Wenn diese Hoffnung schwinde, sei es mit der Liquidität und der Wirtschaft dahin.

[1276] Dr. Schacht hielt es demgegenüber für unmöglich, schon heute eine langfristige Anleihe zu erreichen. Wenn der Reichsminister der Finanzen glaube, schon jetzt langfristig abschließen zu können, wolle er der Reichsregierung die Marktfreiheit bis zum Juni 1930 zurückgeben. Nach seiner Meinung werde die Hoffnung der deutschen Wirtschaft auf bessere Zeiten nur dadurch in Wahrheit gestärkt werden, wenn zunächst nochmal ein Jahr auf die Sanierung der Reichsfinanzen verwendet werde. Was auf der Wirtschaft am schwersten laste, sei der ungeheuere Druck der schwebenden Schuld der öffentlichen Hand. Er beziffere die schwebende Schuld von Reich, Ländern und Gemeinden auf 5 Milliarden RM. Insgesamt belaufe sich die kurzfristige schwebende Schuldverpflichtung Deutschlands an das Ausland auf über 9 Milliarden RM. Wenn jetzt nicht ein energischer Schritt gemacht werde, werde eines Tages plötzlich der Zusammenbruch kommen. Die schwebende Schuld sei der Grund für die Höhe des Zinssatzes unter der die Wirtschaft am meisten leide. Wenn also ein Betrag von 500 Millionen RM aus dem Etat 1930 herausgestrichen und zur Schuldentilgung verwendet werde, sei die Ordnung wieder hergestellt.

Auf einen nochmaligen sehr ausdrücklichen Appell des Abgeordneten Dr. Breitscheid, seine bisherige Haltung zu mildern, erklärte Dr. Schacht, daß er von seinem Standpunkt nicht abweichen könne, und daß er sich seiner Verantwortung voll bewußt sei. Er habe zwar erklärt, daß er sich der Reichsanleihe gegenüber passiv verhalten wolle, daß er aber, wenn er gefragt werde, seinen Standpunkt klar zum Ausdruck bringen werde. Er sei bereit, seine Verantwortung zu tragen.

Da weitere Wortmeldungen nicht vorlagen, schloß der Reichskanzler die Aussprache, und Reichsbankpräsident Dr. Schacht und Vizebankpräsident Dreyse verließen den Saal.

Bei der Fortsetzung der Besprechung erklärte der Reichskanzler daß es nach seiner Überzeugung unmöglich sei, die gesetzgeberischen Maßnahmen, die der Reichsbankpräsident gefordert habe, durchzusetzen. Es bleibe also nunmehr nur der Weg übrig zu versuchen, ohne den Reichsbankpräsidenten zu der notwendigen Reichsanleihe zu kommen. Es bestehe auch eine gewisse Hoffnung, daß dieser Versuch gelingen werde. Die Reichsregierung beabsichtige, der Firma, mit der bisher über die Anleihe verhandelt worden sei, dem amerikanischen Bankhaus Dillon-Read & Co., zu erklären, daß „alle verfassungsmäßigen Faktoren“ mit dem sofortigen Abschluß der Anleihe einverstanden seien. Er müsse aber bitten, im Interesse eines ungestörten Verlaufs der Verhandlungen diese Mitteilungen absolut geheimzuhalten.

Der Reichsminister der Finanzen bemerkte ergänzend, daß die Firma Dillon-Read & Co. in den Vorverhandlungen zu verstehen gegeben habe, daß sie für den Fall, daß der Reichsbankpräsident der Anleihe nicht zustimmen sollte, abschließen werde, wenn die Reichsregierung die Anleihe wünsche. Dankenswerterweise habe auch der Herr Reichspräsident seine Zustimmung zur Anleihe erklärt. Die amerikanische Firma habe ferner zur Bedingung für die Hergabe des kurzfristigen Kredits gemacht, daß ihr eine Option für die Umwandlung der Anleihe in eine langfristige eingeräumt werde. Es sei beabsichtigt, diese Option zuzugestehen. Im übrigen lege er Wert darauf, vertraulich zu erklären,[1277] daß Dillon-Read & Co. ihm bereits vor 2 Monaten ein Angebot auf eine langfristige Anleihe von 125 [Mio] Dollar zu einer Effektivverzinsung von 7½% gemacht habe. Das Zustandekommen der Anleihe sei lediglich an dem Widerstande des Reichsbankpräsidenten und des Reparationsagenten gescheitert.

Staatssekretär Dr. Meissner bat, in dem an die Firma Dillon-Read & Co. zu richtenden Kabel den Herrn Reichspräsidenten nicht zu erwähnen. Er empfahl, das Kabel durch Vermittlung des deutschen Botschafters in Washington an das Bankhaus gelangen zu lassen und in Aussicht zu nehmen, eventuell durch das Generalkonsulat in New York dem Bankhause gegenüber das Telegramm mündlich dahin interpretieren zu lassen, daß der Passus „alle verfassungsmäßigen Faktoren“ bedeute, daß die Reichsregierung sich auch der ausdrücklichen Zustimmung des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg versichert habe5.

5

Die deutsche Botschaft in Washington sollte „in möglichst auszeichnender Form“ dem Bankhaus Dillon-Read & Co. in New York mitteilen: „Zu den Vorverhandlungen über die Aufnahme eines Kredits teile ich [RFM] mit, daß alle verfassungsmäßigen Faktoren mit sofortigem Abschluß einverstanden sind. RReg. richtet danach an Sie die Einladung, dem Reiche einen Kredit von 75 Mio Dollars alsbald für 6 oder 7 Monate einzuräumen. Es ist in Aussicht genommen, die bei Ihnen aufgenommenen Kredite spätestens im Herbst 1930 in langfristige Anleihen umzuwandeln, welche durch Sie dem Markt angeboten werden sollen. Sollten einer solchen Umwandlung Bedenken alsdann Ihrerseits oder seitens der RReg. entgegenstehen, so sollen Ihnen jedenfalls die ersten 125 Mio Dollars langfristiger Finanzierung zustehen, die das Reich nach dem 1.7.30 macht.“ Der RFM sprach den Dank der RReg. aus und die Erwartung, daß die Verbindung fortgesetzt werde. Evtl. solle mündlich vom Generalkonsulat in New York mitgeteilt werden, „daß Passus ‚alle verfassungsmäßigen Faktoren‘ bedeute, daß die RReg. sich auch ausdrücklich Zustimmung des Herrn RPräs. von Hindenburg versichert hat“ (Telegramm vom 17.12.29; R 43 I /2362 , Bl. 190 f., hier: Bl. 190 f.).

Die Sitzung wurde darauf geschlossen.

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