1.169.1 (mu22p): [Status des Reichsbankpräsidenten.]

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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RTF

[Status des Reichsbankpräsidenten.]

Der Reichskanzler gab einen eingehenden Überblick über die Entwicklung der Reichsbankfrage und die Anregungen, die hinsichtlich einer Änderung des Reichsbankgesetzentwurfs vorliegen.

Im Kabinett bestehe Übereinstimmung darüber, daß das Auftreten Schachts in der letzten Zeit, sein Memorandum und sein Vorgehen im Haag, entschieden[1392] zurückgewiesen werden müßte. Eine selbständige politische Betätigung des Reichsbankpräsidenten neben der Reichsregierung sei unmöglich. Sein Verhalten im Haag habe aber eine für die Reichsregierung schließlich günstige Wirkung gehabt, denn der Reichsbankpräsident habe nach dem tatkräftigen und geschickten Eingreifen der Delegation ihren Forderungen schrittweise nachgegeben. Er habe sich zunächst damit einverstanden erklärt, daß eine andere Bankengruppe statt der Reichsbank in die Internationale Bank eintrete, dann habe er zugestimmt, wenn die Reichsbank und schließlich wenn der Reichsbankpräsident selbst zur Mitwirkung an der Internationalen Bank gesetzlich gezwungen wird. Er habe sich bereit erklärt, in diesem Falle an der Lösung der Aufgaben der Internationalen Bank loyal mitzuarbeiten.

Die Wirkung seiner Erklärung auf die Frage Reynolds, ob die Reichsbank mitwirken werde, sei allerdings zunächst außerordentlich gefährlich gewesen. Die Gläubigermächte hätten daraufhin Parker Gilbert die Frage vorgelegt, ob eine Rückkehr zum Dawes-Plan noch möglich sei. Diese Frage habe er bejaht2.

2

Siehe Dok. Nr. 418.

Nur dem Eingreifen der Deutschen Delegation sei es zu danken, daß die Konferenz damals nicht aufgeflogen oder vertagt worden sei.

Das Kabinett sei davon überzeugt, daß nach diesen Vorfällen der Reichsbankpräsident stärker gebunden sei als vorher. Er solle zwar Journalisten gegenüber erklärt haben, er würde in Basel der Hecht im Karpfenteiche sein. Sein Ansehen sei aber so in der Weltöffentlichkeit erschüttert, daß diese Drohung kaum ernst genommen werden könne. Nötigenfalls würde die Reichsregierung gegen ihn vorgehen. Weiter sei davon gesprochen worden, daß das Reichsbankdirektorium sich wegen des bekannten Briefes rechtfertigen wolle. Auch das sei zweifelhaft. Die Regierung stehe auf dem Standpunkt, daß es nicht zweckmäßig sei, jetzt irgendwelche Schritte zur Änderung des Bankgesetzes zu unternehmen, daß aber gegen den Reichsbankpräsidenten vorgegangen werden müsse, sobald er sich eines neuen Übergriffes schuldig mache.

Vor allen anderen Erwägungen stehe die Notwendigkeit, nach außen in jeder Richtung zu zeigen, daß die Reichsbank unabhängig sei. Das verlange der Neue Plan und das verlangten auch die dringendsten deutschen Finanzinteressen.

Die Währung sei zwar in keiner Weise gefährdet. Es müsse aber jeder Eindruck vermieden werden, der in der Öffentlichkeit Befürchtungen in dieser Richtung aufkommen ließe. Die Kapitalflucht habe zugenommen. Eine Einwirkung auf den Reichsbankpräsidenten durch eine Gesetzesänderung könnte die Furcht vor einer indirekten Inflation aufkommen lassen.

Allerdings wäre es erwünscht, wenn gewisse Bestimmungen des Reichsbankgesetzes verbessert würden. Die Ergänzung des Generalrats durch Kooptation, die Bestätigung des Reichsbankpräsidenten durch den Reichspräsidenten nach Wahl seitens des Generalrats und Anhörung des Reichsbankdirektoriums seien in der gegenwärtigen Fassung nicht erwünscht. Sie seien aber international gebunden, könnten also erst geändert werden, nachdem die Gesetze des[1393] Neuen Planes international ratifiziert worden seien, also voraussichtlich nicht vor Ende März. Jetzt bereits ein Gesetz für diesen Fall zu schaffen, empfehle sich nicht.

Auch gegen eine Änderung der ungebundenen Bestimmungen habe sich das Kabinett entschieden. Voraussichtlich würde der Generalrat Schacht wieder wählen, obwohl er sein Vorgehen im einzelnen verurteile; dann stehe beim Reichspräsidenten, ob er die Wahl bestätigen wolle. Ob er dies tun werde, stehe dahin.

Sollte Schacht einen neuen Vorstoß gegen die Regierung unternehmen, dann wäre es an der Zeit, den Reichspräsidenten zu bitten, Schacht zum Rücktritt aufzufordern. Für diesen Fall habe Schacht zugesagt, daß er zurücktreten werde3; andernfalls müsse das Kabinett seinerseits zurücktreten. Es sei nicht möglich, daß es dann noch die politische Verantwortung trüge. Im übrigen beruhe die Autorität der Regierung weniger auf gesetzlichen Bestimmungen als auf ihrer finanziellen Unabhängigkeit.

3

Siehe dazu Schachts Darstellung in „76 Jahre meines Lebens“, S. 325 f.

Abgeordneter Dr. Breitscheid führte den Standpunkt der Sozialdemokratischen Partei eingehend aus4. Die Parteiinstanzen und die Parteipresse hätten gegen Schacht entschieden Stellung genommen. Dies sei keineswegs ein parteipolitisches Manöver. Die politische Einstellung Schachts sei darauf ohne Einfluß gewesen. Das Vorgehen beruhe lediglich auf sachlichen Erwägungen. Gewünscht werde

4

Der Vorstand der SPD-RT-Fraktion hatte am 16. 1. beschlossen: „Der Vorstand der sozialdemokratischen RT-Fraktion beschäftigte sich am Donnerstagnachmittag mit der Lage, die durch das Auftreten des RbkPräs. Dr. Schacht im Haag entstanden ist. Es herrschte volle Einmütigkeit darüber, daß eine Nebenregierung der Rbk, wie sie von Dr. Schacht durch mißbräuchliche Ausnutzung der Unabhängigkeit dieses Instituts etabliert worden ist, nicht ertragen werden kann. Der Fraktionsvorstand erwartet vom RKab., daß es sich nach der Rückkehr der deutschen Delegation aus dem Haag mit der Frage beschäftigen wird, wie durch Änderung des Rbk-Gesetzes die Freiheit der deutschen Gesetzgebung in bezug auf die Personalfragen der Rbk ausreichend erweitert werden kann. – Mit der systematischen Drosselung der Kredite für die Gemeinden und der dadurch ständig wachsenden Beschäftigungslosigkeit wird sich in den nächsten Tagen eine kombinierte Sitzung der Vorstände der Partei, der sozialdemokratischen RT-Fraktion und des ADGB befassen“ (R 43 I /480 , Bl. 51, hier: Bl. 51).

1.

eine Neuwahl des Präsidenten und Direktoriums nach Inkrafttreten des neuen Bankgesetzes,

2.

eine Änderung in der Zusammensetzung des Generalrats und

3.

die Möglichkeit, daß die Regierung und der Reichspräsident auf die Abberufung des Reichsbankpräsidenten entscheidenden Einfluß nehmen.

In Änderungen des Gesetzentwurfs in diesem Sinne sehe die Sozialdemokratische Partei keine Gefahr für die Währung. Die Übergriffe des Reichsbankpräsidenten auf politischem Gebiet seien für Regierung und Parlament unerträglich. Auch weiter könne Schacht auf die Regierung einen unerhörten Druck ausüben, weil er noch immer auf die Gewährung von Anleihen aus dem Auslande einen starken Einfluß habe. Wenn die Regierung diesem Drucke nachgebe, so liege das nicht im Interesse ihres Ansehens.

[1394] Außenpolitisch sei die Stellung Schachts erschüttert. Er belaste Deutschland wirtschaftlich und finanziell, da das Ausland Bedenken habe, ob Schacht tatsächlich guten Willens sei, den Neuen Plan auszuführen.

Das Kabinett wolle Schacht eine Bewährungsfrist geben. Mit neuen Vorstößen müsse gerechnet werden. Die Sozialdemokratische Partei wolle vorbeugen.

Die Änderung des neuen Bankgesetzes sei zwar nur in Übereinstimmung des Verwaltungsrats der Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich möglich. Er werde aber nicht widerstreben, wenn die Regierung gegen Schacht vorgehen wolle. Es sei jetzt bereits möglich, ein entsprechendes Gesetz anzunehmen. Er behalte sich vor, bei der Debatte im Reichstag entsprechende Anträge zu stellen.

Auf Einwendung des Reichskanzlers daß an dem Gesetzentwurf nichts geändert werden könne, ohne daß die Ratifizierung hinausgeschoben würde, gab Breitscheid zu, daß ein besonderes Initiativgesetz in Frage käme.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, das Vertrauen in die deutsche Währung knüpfe sich an die Vorstellung von der Unabhängigkeit der Reichsbank. Würde an den Bestimmungen des Gesetzentwurfs etwas geändert, so würde ein guter Teil dieses Vertrauens verloren gehen, insbesondere, wenn versucht würde, den Präsidenten von der Regierung abhängig zu machen. Auch der Eindruck, daß es sich um ein nachträgliches Strafgericht handele, müsse vermieden werden. Das Reichsfinanzministerium versuche, mit Schacht ein erträgliches Verhältnis herzustellen. Die Reichsbank sei der Bankier des Reiches. Sie habe die 200 Millionen prolongiert, die am 31. Januar 1930 fällig waren. Noch immer habe der Reichsbankpräsident großes internationales Ansehen bei der Aufnahme von Darlehen, das auszunutzen sei. Es habe der Autorität der Deutschen Regierung nur genützt, daß sie nach den Vorstößen Schachts in wenigen Stunden Ordnung geschaffen habe.

Die Internationale Bank solle das Reparationsproblem in die Sphäre der wirtschaftlichen Transaktion rücken. Den Gläubigernationen sei dies nicht sehr sympathisch. Sie fürchten eine zu enge Gemeinschaft der Bankiers, die den politischen Zielen der Regierungen möglicherweise die wirtschaftliche Vernunft entgegensetzen könnte. Es bestände daher bei den Regierungschefs teilweise der Wunsch, die Stellung des Bankiers in der Internationalen Bank zu erschüttern und sie in stärkere Abhängigkeit von den Regierungen zu bringen. Auch deswegen habe die Deutsche Regierung ein besonderes Interesse daran, die Unabhängigkeit und Selbständigkeit des Reichsbankpräsidenten in Deutschland zu erhalten. Schwierigkeiten müßten in Kauf genommen werden. Sollten sie übermäßig groß werden, so stehe immer noch der Appell an den Reichspräsidenten offen.

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, im Haag sei es nicht möglich gewesen, fremde Hilfe für eine Änderung des Reichsbankgesetzentwurfs zu erlangen. Snowden hätte sich auf seine Fragen dagegen ausgesprochen. Er wünsche die Unabhängigkeit der Bank.

Es bestehe keine Möglichkeit, jetzt unmittelbar einzugreifen. Die Entwürfe des Neuen Planes müßten geschlossen angenommen werden. Erst dann sei eine[1395] Entscheidung darüber möglich, ob der Versuch einer Änderung gemacht werden solle. Dann könne man auch besser übersehen, wie Schacht sich selber einstelle.

Es werde zu prüfen sein, ob die Beratungsstelle für Auslandsanleihen aufrecht erhalten werden müsse, der Städtetag hätte Vorschläge für eine andere Organisation gemacht. Die Reichsbank wolle nicht weiter in der Beratungsstelle tätig sein. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die ein gewisses Entgegenkommen gegen die Beschwerden, insbesondere der Kommunen über die Praxis der Beratungsstelle zum Ausdruck brächte5.

5

Aufgabe der Beratungsstelle war die Prüfung von Gesuchen auf Auslandskredite durch Länder und Gemeinden im Hinblick auf Verwendungszweck, Dringlichkeit und Bedingungen. Die Richtlinien für die Beratungsstelle waren – einem Vermerk des MinR Feßler zufolge – am 31.10.29 abgelaufen, doch hatte man ihr provisorisches Weitergelten bis Ende Februar 1930 vereinbart. In dieser Zeit hatte das Problem ihrer Anwendung generell überprüft werden sollen. Nach Feßlers Ansicht wollten sich die Länder von der Beratungsstelle lösen, was für die Kreditsuchenden eine Verschlechterung bedeute, die in der Stelle jetzt einen Berater hätten, da sich das Ausland dann wegen Auskünften an die Rbk wenden würde (16.1.30; R 43 I /658 , Bl. 8, hier: Bl. 8). Über die Weiterarbeit der Beratungsstelle wurde während der restlichen Regierungszeit des Kabinetts Müller II keine Regelung mehr getroffen (Material in R 43 I /658 ). Das Kabinett Brüning beschäftigte sich in einer Chefbesprechung am 9.7.30 mit dem Fortgang der Angelegenheit (R 43 I /658 , Bl. 265-276, hier: Bl. 265-276).

Bei der Ergänzung des Generalrats müßten Persönlichkeiten gewählt werden, die zwar eine gute Kenntnis des Bankwesens besäßen, aber aus anderen Berufen hervorkämen. Die Stellung des Generalrats müsse unabhängig sein. Mit den Mitgliedern des Generalrats, die jetzt im Amte seien, und die also die neuen Mitglieder durch Kooptation zu bestimmen hätten, würden voraussichtlich Vereinbarungen in dieser Richtung möglich sein. Die gesetzliche Bestimmung über die Kooptation zu ändern, sei jedenfalls verfrüht.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß auch Tardieu dem deutschen Reichsminister des Auswärtigen erklärt habe, er halte es für richtig, an dem Statut im Haag keine Änderungen vorzunehmen.

Der Reichstagsabgeordnete Zapf sprach sich ebenfalls für die Stellungnahme des Kabinetts aus. Der Schutz der Währung sei das erste Gebot. Die Notendeckung von 40% lasse für das Vertrauen noch weiten Spielraum6. Äußerste Vorsicht sei geboten, um dieses Vertrauen nicht zu erschüttern. Schacht habe im Lande viel Beifall gefunden, da dort die Wirkungen seines Vorgehens nicht richtig begriffen worden seien. Würde eine Änderung des Gesetzentwurfs unternommen, um seine Stellung zu schwächen, so würde draußen der Eindruck erweckt, als ob die Sicherheit der Währung gefährdet würde. Sobald die Kassenlage bereinigt sei, werde der Reichsbankpräsident wieder zu der Regierung in das richtige Verhältnis gerückt sein.

6

Zur Bestimmung über die Notendeckung siehe § 35 des Rbk-Gesetzes vom 30.8.24 (RGBl. 1924 II, S. 243 ).

In ähnlichem Sinne sprach sich auch der Abgeordnete Dernburg aus. Die Regierung sei mit Schacht fertig geworden. Die Kanzlerrede habe ihm nach seinem Memorandum eine erste Niederlage beigebracht7. Auch im Haag habe die Regierung gesiegt, als sie ihn ausschaltete.

7

Dernburg bezieht sich wohl auf die Regierungserklärung vom 12.12.29 (RT-Bd. 426, S. 3535  ff.).

[1396] Die Stellung des Reichsbankpräsidenten sei schwierig. Sie erfordere Takt, Zurückhaltung und politisches Augenmaß, die Schacht nicht gezeigt habe. Auch er halte es für das Wesentliche, die Reichsfinanzen in Ordnung zu bringen, denn andernfalls sei jeder Reichsbankpräsident zu gewissen Einwirkungen auf die Regierung berufen.

Daraus erkläre sich das Memorandum vom Dezember. Die Reichsregierung habe aus einem gewissen Pietätsempfinden für ein Wort Stresemanns die finanzielle Lage nicht rechtzeitig bekannt gegeben. Die Verantwortung hierfür ruhe aber auch bei den politischen Körperschaften.

Die gemeinsame Anleihe mit Frankreich sei für Deutschland günstig. Der Zinsfuß würde verhältnismäßig billig sein. Auch die Marktsperre halte er für wünschenswert. Die nächste Aufgabe des Reichsbankpräsidenten werde sein, die Annuitäten in voller Höhe in fremder Valuta an die Internationale Bank zu überweisen. Gewisse Schwierigkeiten würden sich einstellen, insbesondere wegen der hohen Zinsverpflichtungen ans Ausland, die jährlich etwa 1100 Millionen ausmachten. Eine gewisse Einwirkung auf kommunale Anleihen wäre deswegen geboten. Auch er trete der Stellungnahme des Reichsministeriums bei. Aus den neuesten Erörterungen im Enquète-Ausschuß und der Vernehmung zahlreicher Bankiers aus dem Lande habe er den Eindruck gewonnen, daß die Kapitalflucht ein unerwartetes Ausmaß angenommen habe8. Das Vertrauen sei noch durch die Inflation so stark erschüttert, daß alles geschehen müsse, um es nicht noch weiter herabzudrücken. Im Falle eines neuen Kampfes der Regierung mit Schacht würde der Reichstag hinter der Regierung stehen.

8

Eine Vorlage des MinDir. Zarden, „die wiederum für die Richtigkeit unserer Auffassung spricht, daß man Schacht im Augenblick nicht gewaltsam beseitigen oder von Seiten der Regierung bekämpfen sollte“, hatte StS Schäffer dem RK am 16. 1. bereits übermittelt. In ihr hieß es: „Die Kapitalflucht hat, soweit ich das übersehen kann, seit Mitte Dezember 1929 wieder erheblich zugenommen. Erst in den allerletzten Tagen ist unter dem Eindruck der Börsenbewegung ein gewisser Stillstand zu verzeichnen gewesen. Schachts Rücktritt in diesem Augenblick würde m. E. den Strom der Kapitalabwanderung gewaltig anschwellen lassen. Man sieht in ihm insbesondere außerhalb Berlins den Hüter der Währung. Ich konnte das in der letzten Woche auf einer großen Tagung in Süddeutschland wieder besonders feststellen. Das Gefühl der Sicherheit der Währung würde – wenn auch vielleicht nur aus psychologischen Gründen – erheblich abnehmen, das bedeutete verstärkte Kapitalabwanderung.“ Weiter hatte Zarden berichtet, daß bis hin zu dem Demokraten der Young-Plan immer skeptischer beurteilt werde und man erwäge, ob es nicht vorteilhafter sei, den Dawesplan beizubehalten (R 43 I /637 ).

Auch der Reichstagsabgeordnete Dr. Brüning trat dem Standpunkt der Reichsregierung aus den Gründen bei, die von den Vorrednern ausgeführt worden waren. Bei der Reichsparteisitzung des Zentrums seien die schwersten Bedenken gegen ein Vorgehen zur Erschütterung der Stellung Schachts zum Ausdruck gekommen. Die Statistik der Preußischen Sparkassen sei nur dadurch günstig gestaltet, daß die Gemeinden zum Monatsende möglichst hohe Summen bei ihnen diskontierten.

In ähnlichem Sinne sprach der Reichstagsabgeordnete Leicht. Er wies noch darauf hin, daß ein neuer Reichsbankpräsident in der Internationalen Bank kein Ansehen genießen werde, weil die Vermutung nahe liege, daß er von der Reichsregierung abhängig sei.

[1397] Der Reichstagsabgeordnete Breitscheid sagte zu, daß er die vorgetragenen Anschauungen des Reichsministeriums und der Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei zur Kenntnis bringen werde. Er sei zwar nicht von ihrer Stichhaltigkeit voll überzeugt, die Kapitalflucht werde mehr durch Putschdrohungen der Kommunisten und Rechtsradikalen als durch ein Vorgehen gegen Schacht gefördert.

Der Reichstagsabgeordnete Esser brachte aus den Kreditgenossenschaften weiteres Material dafür, daß tatsächlich ein starkes Ansteigen der Kapitalflucht zu befürchten sei, wenn gegen Schacht vorgegangen würde.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Landesregierungen ihr Gemeindeaufsichtsrecht schärfer ausüben müßten als bisher, wenn die Beratungsstelle aufgehoben würde. Hinsichtlich der weiteren Geschäftsbehandlung erklärte der Reichskanzler, der Reichsrat werde seine Ausschußberatungen am Freitag, den 31. 1. beenden und am 1. Februar die Gesetze des Neuen Planes im Plenum beraten. Sie würden dann dem Reichstag umgehend vorgelegt werden. Dieser werde bis zum 15. Februar Zeit für seine Beratungen haben.

Hierzu führte der Reichsminister des Auswärtigen aus, der Reichstag könne am 4. und 5. die erste Lesung der Gesetze im Plenum vornehmen. Dann müßten die Ausschüsse beraten. Es werde zweckmäßig sein, daß diese Beratungen im Auswärtigen Ausschuß konzentriert werden, da eine Zersplitterung auf die verschiedenen zuständigen Ausschüsse technisch nicht möglich sei. Die Minister und die Fraktionsführer würden bei sämtlichen Beratungen zugegen sein müssen.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß bei Beratung der Dawes-Gesetze 1924 der Haushaltsausschuß und der Auswärtige Ausschuß kombiniert worden seien.

Der Reichskanzler bestätigte dies. Es sei zweckmäßig, weil der Haushaltsausschuß seine Mitglieder auswechseln könne. Die Verhandlungen seien 1924 in dem Sinne öffentlich gewesen, daß sämtliche Abgeordnete Zutritt hatten, nicht aber die Presse. Dies könne der Auswärtige Ausschuß mit ⅔ Mehrheit beschließen. Für bestimmte Beratungsgegenstände könne die Vertraulichkeit erklärt werden. Sollten Fragen zur Beratung kommen, die absolut geheimgehalten werden müßten, so käme die Erörterung allein im Auswärtigen Ausschuß in Frage. Dies werde aber wohl nicht nötig sein9.

9

Der Ältestenrat des RT faßte trotz Bedenken Scheidemanns den Beschluß, für die Beratungen des Young-Plans die Ausschüsse für Haushalt und Außenpolitik zusammen tagen zu lassen, und zwar derart, daß die Generaldebatte gemeinsam stattfinde, vertrauliche Fragen im Auswärtigen Ausschuß, der kein Protokoll veröffentlichte, und nicht vertrauliche Fragen im Haushaltsausschuß behandelt würden (Vermerk v. Hagenows vom 12.2.30; R 43 I /406 , gefunden in R 43 I /306 , Bl. 343-345, hier: Bl. 343-345). Bei der Eröffnung der gemeinsamen Ausschußsitzungen am 14. 2. wies Scheidemann auf das Ungewöhnliche dieser Tagung hin und ließ dann den Auswärtigen Ausschuß, dessen Vorsitzender er war, über die Öffentlichkeit der Sitzung beschließen. Diese wurde mit der erforderlichen ⅔ Mehrheit bewilligt. Während der Ausschußberatungen stimmten die beiden Ausschüsse getrennt ab (Sitzungsprotokolle des Haushaltsausschusses vom 14.–28.2.30, Nr. 117–129).

Der Reichstagsabgeordnete Esser regte an, den 4. Februar für die Beratungen in den Fraktionen frei zu lassen und am 5. und 6. die erste Lesung im[1398] Plenum vorzunehmen. Die Beratung in den Ausschüssen könne dann vom 7. bis 13. erledigt werden.

Der Reichskanzler stellte fest, daß Einmütigkeit darüber besteht, die erste Lesung der Gesetzentwürfe des Neuen Planes am 5. und nötigenfalls am 6. Februar im Reichstagsplenum vorzunehmen, daß die Ausschüsse dann vom 7. bis 13. tagen und die 2. und 3. Lesung am 14. und 15. Februar im Plenum erfolgt10.

10

Die erste Lesung der Young-Gesetze fand vom 11.–13. 2. statt (RT-Bd. 426, S. 3901  ff.), die zweite vom 6.–10. 3. (a.a.O., S. 4153 ff.) und die dritte am 12. 3. (ebd., S. 4361 ff.).

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