1.2.1 (mu22p): Vorbereitung der Haager Konferenz.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 19). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

Vorbereitung der Haager Konferenz.

Den Vorsitz führte der Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann.

[Stresemann gedenkt des erkrankten RK und schlägt dann vor, daß dessen Dienstgeschäfte durch ihn als dem dienstältesten RM und während seiner Abwesenheit durch den RWeM wahrgenommen werden1. Das RKab. ist einverstanden.]

1

Die Vereinbarung über die Vertretung des RK, mit der sich Hilferding, Curtius und Wirth einverstanden erklärt hatten, war vom RPräs. bereits am 1. 8. genehmigt worden (Notiz Pünders; R 43 II /984 , Bl. 38 f., hier: Bl. 38 f.).

Sodann wandte sich der Reichsminister des Auswärtigen den Fragen der Haager Konferenz zu. Er führte aus, daß der Reichsminister des Auswärtigen, der Reichswirtschaftsminister, der Reichsminister für die besetzten Gebiete und der Reichsminister für die Finanzen die deutsche Regierung auf der Konferenz als bevollmächtigte Delegierte vertreten würden. Der Herr Reichspräsident habe die erforderlichen Vollmachten bereits vollzogen. Zu erörtern bleibe noch die Frage der Zuziehung der deutschen Sachverständigen von der Pariser Konferenz. Nach den vorliegenden diplomatischen Berichten werde Frankreich seine Wirtschaftssachverständigen zur Delegation zuziehen. Er empfehle, daß Deutschland das Gleiche tue2. Die Herren Reichsbankpräsident Schacht, Geheimrat[839] Kastl und Dr. Melchior, mit denen bereits Fühlung genommen sei, seien bereit, sich zur Verfügung zu stellen. Geheimrat Kastl habe allerdings einen Vorbehalt wegen seiner beruflichen Inanspruchnahme gemacht. Das Nähere könne in einer Unterredung der Herren Reparationsminister mit den genannten 3 Herren in einem auf Sonnabend, den 3. August, mittags 12 Uhr anberaumten Termin vereinbart werden.

2

Über die Zusammensetzung der anderen Delegationen hatte v. Hoesch in seinen Telegrammen Nr. 723 vom 31. 7. und Nr. 736 vom 1. 8. berichtet (R 43 I /296 , Bl. 47 f., 42, hier: Bl. 47 f., 42). Zur Beteiligung der Sachverständigen war dem deutschen Botschafter von Berthelot gesagt worden: „Aufgabe der Sachverständigen werde eben sein, ihren Plan zu verteidigen, was um so nötiger sein werde, nachdem ja starke englische Angriffe gegen den Plan zu erwarten seien“ (Telegramm Nr. 736).

Das Kabinett billigte auch diese Absichten.

Der Reichsminister des Auswärtigen bemerkte sodann, daß eine schriftliche Anregung Bayerns vorliege, einen Vertreter der Bayerischen Staatsregierung zur deutschen Delegation hinzuzuziehen. Preußen habe erklären lassen, daß die Preußische Regierung die Verhandlungen über den Young-Plan auf der Haager Konferenz als eine zur ausschließlichen Zuständigkeit der Reichsregierung gehörende Aufgabe ansehe, und daß sie daher in der Delegation nicht vertreten zu sein wünsche3. Ebenso wenig lägen von einem der anderen deutschen Länder Anregungen auf Beteiligung an der Delegation vor. Unter diesen Umständen empfehle er, Bayern von der Haltung Preußens Kenntnis zu geben und ihm auf seine Anregung zu erwidern, daß das Reichskabinett glaube, annehmen zu können, daß Bayern selbst nicht den Wunsch habe, als einziges deutsches Land auf der Konferenz vertreten zu sein.

3

Der bayer. Wunsch auf Beteiligung an der Konferenz war vom Gesandten v. Preger am 17. und 23. 7. vorgebracht worden (R 43 I /294 , Bl. 210, 309, hier: Bl. 210, 309). Daß Preußen sich diesem Begehren nicht anschließe, hatte MinDir. Nobis telefonisch MinDir. v. Hagenow am 17. 7. mitgeteilt (Vermerk; R 43 I /294 , Bl. 214, hier: Bl. 214).

Das Kabinett stimmte dem zu4.

4

Der Kabinettsbeschluß wurde dem bayer. Gesandten vom StSRkei am 3. 8. mitgeteilt (R 43 I /294 , Bl. 311, hier: Bl. 311).

Sodann wandte sich der Reichsminister des Auswärtigen dem Arbeitsplan der Konferenz zu. Er führte aus, daß man auf der Konferenz eine Zweiteilung vornehmen werde, indem man zwischen finanziellen und politischen Fragen unterscheiden werde. Nach den vorliegenden diplomatischen Berichten werde die Gegenseite höchstwahrscheinlich gleich zu Beginn der Konferenz von Deutschland die Zustimmung zu einer Formulierung verlangen, in der der definitive Charakter des Young-Plans festgelegt werde5. Für die Arbeit der Organisationskomitees seien Weisungen für die deutschen Mitglieder erforderlich, und zwar Weisungen für die deutschen Mitglieder des Unterausschusses für die Anpassung des Reichsbahngesetzes an die Empfehlungen des Young-Plans, ferner entsprechende Weisungen für die Anpassung des Reichsbank-Gesetzes und die Anpassung der verpfändeten Einnahmen und der Sicherheiten der Dawes-Anleihe. Diese Weisungen, die den Kabinettsmitgliedern inzwischen zugegangen seien, […] seien im Kreise der Reparationsminister eingehend[840] vorerörtert worden. Die Weisungen seien auf dem Grundsatz aufgebaut, daß möglichst wenige Bestimmungen international zu binden seien und daß mit allen Mitteln angestrebt werden müsse, die Reichssouveränität soweit wie irgend möglich wieder herzustellen. Was die Arbeit des Organisationskomitees für die Errichtung der Bank für den internationalen Zahlungsausgleich anlange, so sei mit einem starken Vorstoß der Gegenseite gegen die Empfehlungen des Young-Plans zu rechnen6. Er glaube indessen, daß man sich letzten Endes darauf beschränken werde, ein Vetorecht der Regierungen gegenüber gewissen Maßnahmen der Bank in das Bankstatut einzuarbeiten.

5

Briand hatte v. Hoesch erklärt, daß die Festlegung des Young-Plans als endgültige Reparationsregelung für Frankreich grundlegende Bedeutung habe (Telegramm Nr. 738 vom 1. 8.; R 43 I /296 , Bl. 17-21, hier: Bl. 17-21). Der deutsche Botschafter war sogar der Ansicht, „daß die feste Entschlossenheit der frz. Regierung, die Vollständigkeit und Endgültigkeit des Young-Plans bei seiner Annahme durch Deutschland in prägnanter Form zum Ausdruck kommen zu lassen, sich schließlich äußern kann in einem Angriff auf die Revisionsklausel des Plans oder zum mindesten in einem Versuch, dieser Revisionsklausel eine einschränkende Interpretation zu geben“ (Telegramm Nr. 744 vom 2. 8., Ankunft in Berlin 23.55 Uhr; R 43 I /296 , Bl. 13 f., hier: Bl. 13 f.).

6

Dieser Vorstoß wurde von England her erwartet, nachdem in einem englischen Memorandum auf die offenen Fragen im Sachverständigenbericht hingewiesen worden war (Telegramm Sthamers Nr. 523 vom 25. 7.; R 43 I /296 , Bl. 95 f., hier: Bl. 95 f.). Die Ansicht, daß die City um ihre Stellung auf dem Geldmarkt fürchte und daher gegen die BIZ angehe, wurde in Belgien vertreten (Telegramm der dt. Gesandtschaft Nr. 120 vom 26. 7.; R 43 I /296 , Bl. 81, hier: Bl. 81). Daß die Treasury schwere Bedenken gegen die Bank habe, war von Ruppel mitgeteilt worden (Telegramm Nr. K 45 vom 1. 8.; R 43 I /296 , Bl. 23 f., hier: Bl. 23 f.).

Bei den politischen Fragen stehe die Frage der Räumung an erster Stelle. Der französische Außenminister Briand habe schon jetzt in den diplomatischen Vorbesprechungen der Räumung so gut wie restlos zugestimmt. Er habe nur noch gebeten, wegen des Räumungstermins nicht allzu stark zu drängen7. An der Zustimmung der belgischen und britischen Regierung zur Räumung sei nicht zu zweifeln8.

7

Diese Bitte hatte v. Hoesch in seinem Telegramm Nr. 738 vom 1. 8. mitgeteilt (R 43 I /296 , Bl. 17-21, hier: Bl. 17-21).

8

Das Foreign Office werde im Haag Verhandlungen über die Artikel 6 und 8–12 des Rheinlandsabkommens mit der RReg. sofort aufnehmen und bitte um Vorbereitung, „damit die Räumung nicht durch Auseinandersetzung hierüber verzögert werde“, hatte Sthamer gemeldet (Telegramm Nr. 552 vom 1.8.29; R 43 I /296 , Bl. 34, hier: Bl. 34). Die belgische Regierung sehe für Deutschland die baldige Rheinlandräumung als gesichert an, war von Horstmann telegrafiert worden (Nr. 121 vom 29. 7.; R 43 I /296 , Bl. 56 f., hier: Bl. 56 f.).

Schwierig werde sich die Erörterung der Frage der Feststellungs- und Versöhnungskommission gestalten. Frankreich werde jedoch einsehen müssen, daß es seine Ideen über diese Kommission werde aufgeben müssen. Deutschland werde sich einer Diskussion über das Thema allerdings nicht entziehen können, nachdem in der gemeinsamen Genfer Verlautbarung vom 16. September 1928 von der Kommission offiziell die Rede gewesen sei. In der Diskussion würden die deutschen Vertreter der Idee der Kommission vollkommen ablehnend gegenüberstehen. Die ganze Sache müsse trotz der zu erwartenden Schwierigkeiten von einer Beschlußfassung aus der Konferenz ausgeschlossen bleiben. Für das Kabinett komme eine andere Beschlußfassung nicht in Frage, insbesondere seien keine Eventualbeschlüsse nötig9.

9

v. Hoesch hatte sich ablehnend schon gegenüber Briand geäußert, aber seinem Telegramm hinzugefügt: „Wir werden über dieses Thema im Haag zweifelos noch einen harten Strauß auszufechten haben“ (Nr. 738 vom 1. 8.; R 43 I /296 , Bl. 17-21, hier: Bl. 17-21).

Übergehend zur Saar-Frage erklärte der Reichsminister des Auswärtigen, daß deren Erledigung auf der Konferenz deutscherseits selbstverständlich gefordert werden würde. Briand sei in diplomatischen Vorbesprechungen schon weitgehend mürbe gemacht worden. Er sei bereit, im Haag die Frage mit ihm (Dr. Stresemann) zu diskutieren. Nur sei er noch nicht so weit gebracht worden[841] zuzugestehen, daß auch eine schriftliche Fixierung des Inhaltes erfolge, daß weitere Durchführungsverhandlungen sich anschließen müßten10. Er sei der Meinung, daß kein Mitglied der deutschen Delegation den Young-Plan annehmen solle, ehe nicht völlige Klarheit über die politischen Fragen erreicht sei. Bis dahin müsse man die Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung zu den Finanzfragen in der Hand behalten.

10

Diese Meinung war auf die Telegramme Nr. 727 vom 31. 7. und Nr. 738 vom 1. 8. des deutschen Botschafters in Paris gegründet, der in ihnen über seine die Konferenz vorbereitenden Besprechungen mit Berthelot und Briand berichtet hatte (R 43 I /296 , Bl. 43 f., 17-21, hier: Bl. 43 f., 17-21).

Anlangend die voraussichtliche Dauer der Konferenz führte der Reichsminister des Auswärtigen aus, daß die deutsche Delegation unter allen Umständen anstreben müsse, die Konferenz ohne Unterbrechung in einem Zuge zu Ende zu führen11. Falls bis zum Beginn der Völkerbundstagung, d. h. etwa den 27. August, ein Ergebnis noch nicht erzielt sein sollte, werde die Deutsche Delegation darauf dringen müssen, daß die Regierungen sich auf der Völkerbundstagung durch Nichtkonferenzteilnehmer vertreten lassen. Eine Unterbrechung der Konferenz durch die Völkerbundstagung werde sicherlich nur zum Nachteil Deutschlands ausschlagen. Eine Wahrnehmung der Völkerbundstagung durch Vertreter sei um so unbedenklicher, als diesmal keine besonders wichtigen Dinge auf der Tagesordnung stünden12. Jedenfalls gehe die Haager Konferenz vor.

11

Eine Unterbrechung der Konferenz hatten sowohl der britische Schatzkanzler Snowden (Telegramm Sthamers Nr. 540 vom 29. 7.) wie auch auf Grund der Abänderungswünsche Snowdens Briand erwartet (Telegramm v. Hoeschs Nr. 738 vom 1. 8.; R 43 I /296 , Bl. 51 f., 17-21, hier: Bl. 51 f., 17-21).

12

Auf dem Programm der Völkerbundsversammlung standen vornehmlich Kommissionsberichte und Minderheitenfragen (AA am 12. 8.; R 43 I /494 , Bl. 357-361, hier: Bl. 357-361).

Der Reichsminister der besetzten Gebiete bemerkte zu dem politischen Teil der Ausführungen des Reichsaußenministers, daß es ihm zwecks Vermeidung späterer Unstimmigkeiten zwischen der Haager Delegation und dem Berliner Kabinett notwendig erscheine, unsere Stellungnahme zu der französischen Forderung auf Schaffung einer Feststellungs- und Versöhnungskommission im Rheinland nochmals klar festzulegen. Er sei mit dem Reichsaußenminister der Meinung, daß die französische Kommissionsforderung von uns zunächst in ihrem Gesamtumfange als gegenstandslos mit allem Nachdruck zurückgewiesen werden müsse. Sollte aber im weiteren Verlauf der Konferenzverhandlungen dieser grundsätzlich ablehnende Standpunkt nicht durchsetzbar sein, so nehme er an, daß das Kabinett hinsichtlich der äußersten Grenzen etwaiger Konzessionen von unserer Seite auch heute noch an seinem Beschluß vom 15. September v. Js. festhalte, wie er in der Niederschrift über die damalige Sitzung und den anliegenden Telegrammen an die Genfer Delegation zum Ausdruck gebracht worden sei. Danach dürfe keinesfalls der 10. Januar 1935 und in räumlicher Beziehung das Gebiet der heute noch besetzten Zonen überschritten werden13.

13

Vgl. hierzu Dok. Nr. 25 und 26. Die Haltung des RMbesGeb. war bedingt durch einen Briefwechsel mit dem Zentrumsvorsitzenden Kaas, in dem von beiden gegen die Einrichtung einer Dauerkommission Stellung genommen worden war („Germania“ vom 13. 7.).

[842] Der Reichsminister der Justiz ergänzte als Teilnehmer an der Ministerbesprechung vom 15. September v. Js. diese Ausführungen dahin, daß im Sinne des erwähnten Kabinettsbeschlusses für die zweite Zone nicht über den 10. Januar 1930 hinausgegangen werden solle.

Der Reichsminister des Auswärtigen stellte die einmütige Zustimmung des Kabinetts zu den Ausführungen des Reichsministers für die besetzten Gebiete und der Ergänzung des Reichsministers der Justiz fest.

Die Aussprache wandte sich sodann den vorliegenden Weisungen für die deutschen Mitglieder der drei Unterausschüsse der Organisationskomitees zu.

Weisungen für das Reichsbahngesetz.

Die Weisungen wurden von Ministerialdirektor Dorn in ihren Grundzügen erläutert und nach eingehender Aussprache gebilligt.

Ministerialdirektor Sitzler beantragte namens des Reichsarbeitsministers, damit einverstanden zu sein, daß zwei Vertreter der Haupteisenbahngewerkschaften als technische Berater zu den im Organisationskomitee zu behandelnden Beamtenfragen zugezogen würden.

Der Reichsminister der Finanzen unterstützte diese Anregung, ebenso auch der Reichsverkehrsminister.

Das Kabinett billigte darauf, daß zu gegebener Zeit zwei Gewerkschaftsvertreter zu den Beratungen zugezogen werden können. Den Gewerkschaftsvertretern soll jedoch dringend nahegelegt werden, daß sie von diesem Zugeständnis möglichst keinen öffentlichen Gebrauch machen, damit Berufungen von anderer Seite nach Möglichkeit verhütet werden14.

14

Vgl. dazu auch Dok. Nr. 259.

Ministerialdirektor Nobis erklärte, daß er namens der acht Eisenbahnländer anregen wolle, Vertreter dieser Länder zu den Beratungen des Organisationskomitees hinzuzuziehen. Die acht Länder hätten als Vorbesitzer der Reichsbahn noch gewisse Rechte15, und es werde die späteren Auseinandersetzungen mit diesen Ländern sicherlich außerordentlich erleichtern, wenn man sie frühzeitig bei der Neugestaltung der Dinge beteilige.

15

Vgl. das Gesetz betr. den Staatsvertrag über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich (RGBl. 1920 Bd. I, S. 773 ff.).

Der Reichsminister des Auswärtigen gab zu bedenken, daß eine derartige Beteiligung der Länder zeitlich kaum möglich sein werde.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte auf die Ausführungen des preußischen Vertreters, daß durch die politischen Beratungen auf der Haager Konferenz der Handlungs- und Entschlußfreiheit der innerdeutschen politischen Instanzen, die demnächst über die Annahme oder Verwerfung des Young-Plans verantwortlich Beschluß zu fassen haben würden, in keiner Weise vorgegriffen werde. Der geeignete Zeitpunkt, um mit den Ländern Fühlung zu nehmen, werde daher erst nach dem Abschluß der politischen Konferenz gekommen sein. Das Inkrafttreten des Young-Plans würde jedenfalls erst dann erfolgen, nachdem mit den innerdeutschen politischen Instanzen Fühlung genommen sei.

[843] Der Reichsminister des Auswärtigen schloß die Aussprache über diesen Punkt mit dem Bemerken, daß das Kabinett von der Anregung des preußischen Vertreters Kenntnis nehme.

Der Reichsverkehrsminister bemerkte noch, daß er mit den größten der Eisenbahnländer bereits Besprechungen gehabt habe. Die hauptbeteiligten Länder seien also bereits unterrichtet. Falls sich die Aussprache auf der Konferenz derart auf gewisse Kernfragen verdichten sollte, daß eine Beteiligung von Ländervertretern wünschenswert erscheine, werde immer noch die Möglichkeit bestehen, die Fühlung mit den Ländern aufzunehmen16.

16

Eine Besprechung mit den Ländern fand erst am 19. 9. statt. In ihr bedauerte der Vertreter des RVMin., daß der Entwurf für das RB-Gesetz erst nach der Abreise der Mitglieder der Unterkommission nach Paris besprochen werden könne. Die RReg. wünsche die größtmögliche Befreiung der RB von internationalen Bindungen, wolle aber den Gesamterfolg nicht an Einzelpunkten des Gesetzes scheitern lassen. Von den Ländern wurde die verspätete Einladung bedauert und eine Entsendung eigener Vertreter vorbehalten. Eine Bindung, die über Schachts Brief vom 6. 6. hinausgehe, wurde von ihnen abgelehnt. Wie der Verwaltungsrat der RB zu besetzen sei, müsse bald geklärt werden, da sonst die Klage vor dem StGH beschleunigt behandelt werde. Außerdem wurden einige Änderungswünsche zum RB-Gesetz angemeldet (R 43 I /1051 , Bl. 164-167, hier: Bl. 164-167).

Der Reichsminister der Finanzen brachte im Zusammenhang mit der Erörterung über die Reichsbahn die Sprache auf die von verschiedenen Seiten mehrfach geäußerten Wünsche auf Veröffentlichung des sogenannten Schacht-Briefes, d. h. des Briefes, den Reichsbankpräsident Dr. Schacht am 6. Juni in Paris in der Frage der Unabhängigkeit der Reichsbahn an den Vorsitzenden der Pariser Konferenz Owen Young gerichtet hat.

Es wurde allseitig für gut befunden, die Veröffentlichung des Briefes weder zuzulassen noch abzulehnen, sondern die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es bestehe damit die Hoffnung, daß die Öffentlichkeit alsdann am ehesten auch nicht mehr auf die Sache zurückkomme17.

17

Siehe Dok. Nr. 254.

Weisungen für das Reichsbankgesetz.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stellte eine Reihe von Fragen, die durch den Reichswirtschaftsminister aufgeklärt wurden18.

18

Die Fragen dürften sich auf die Rentenbankzinspflicht der Landwirtschaft bezogen haben. In einer Denkschrift war vom REM dem Wunsch Ausdruck gegeben worden, daß sie von 1930 an „seitens des Reichs in einem Umfang übernommen wird, in dem es nicht gelingt, die dazu nötigen Beträge in anderweiter Weise zu decken oder einzusparen“ (30.7.29; R 43 I /294 , Bl. 337-343, hier: Bl. 337-343).

Staatssekretär Zweigert teilte mit, daß der Reichsminister des Innern mit den beteiligten Ressorts in Verhandlungen über die Frage stehe, ob und wie bei einer Neuregelung des Reichsbankrechts auf Grund des Young-Plans ein größerer Einfluß auf die Gestaltung des Reichsbankbeamtenrechts eingeräumt werden könne. Um diesen Verhandlungen nicht vorzugreifen, bat er, bei den Verhandlungen darauf hinzuweisen, daß die Bestimmungen über die Rechtsverhältnisse der Reichsbankbeamten von internationalen Bindungen frei blieben.

Das Reichskabinett stimmte diesen Ausführungen zu und genehmigte im übrigen die Weisungen in der vorliegenden Form.

[844] Weisungen für die Anpassung der verpfändeten Einnahmen und der Sicherheiten für die Dawes-Anleihe an den Young-Plan19.

19

In den Weisungen, die am 1. 8. noch nicht besprochen worden waren (Dok. Nr. 257), wurde festgestellt, für die Annuitäten des Young-Plans könnten mit Ausnahme der Zahlungen für die Dawes-Anleihe keine Garantien gegeben werden. Die Sicherheit solle in Form eines negativen Pfands gegeben werden, aber alle Kontrollen seien zu vermeiden. Verpfändungen dürften die im Young-Plan angegebene Höchstgrenze nicht übersteigen (R 43 I /294 , Bl. 428-430, hier: Bl. 428-430).

Nach kurzer Aussprache genehmigte das Kabinett die Weisungen in der vorliegenden Form.

Extras (Fußzeile):