1.213.1 (mu22p): [Deckung des Haushalts 1930.]

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Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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RTF

[Deckung des Haushalts 1930.]

Den Fraktionsführern lag das Schreiben des Reichsministers der Finanzen vom 5. März 1930 […] nebst den dazu gehörigen 8 Anlagen, in denen die Deckungsvorschläge der Reichsregierung zum Etat 1930 sowie zur Sanierung der Finanzen und Kassenlage enthalten sind, vor2.

2

Siehe Dok. Nr. 461.

Im Rahmen einer kurzen Generaldebatte begründete der Reichskanzler die Notwendigkeit einer alsbaldigen Verabschiedung der Gesetzesvorlagen zum Haager Schlußprotokoll und richtete namens der Reichsregierung einen eindringlichen Appell an die Fraktionsführer, die zur Voraussetzung für die positive Schlußabstimmung gemachte Einigung über die vorgelegten Finanzgesetze schnellstens zu ermöglichen3.

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Der RK stellte fest, daß er sonst den RPräs. bitten werde, den RT aufzulösen (Tagebuch Schäffers vom 8. 3.; Institut für Zeitgeschichte ED 93).

[1555] Sämtliche Fraktionsführer erkannten die Notwendigkeit der alsbaldigen Erledigung der Young-Gesetze binnen kürzester Frist an.

Für die Zentrumsfraktion erklärte der Abgeordnete Brüning, daß seine Partei nach wie vor daran festhalte, dem Neuen Reparationsplan nur dann zustimmen zu können, wenn die Voraussetzungen für die Sanierung der Kassenlage erfüllt seien4.

4

Diese Erklärung wurde – nach Schäffers Tagebuch – von Esser abgegeben (Institut für Zeitgeschichte ED 93).

Alle Fraktionsführer erklärten ihre Bereitwilligkeit, auf der Grundlage der Vorschläge der Reichsregierung in eine Aussprache einzutreten, und eine schnelle Einigung hierzu anzustreben.

Der Abgeordnete Meyer erklärte für die Demokratische Fraktion, daß sie die vom Zentrum zwischen den Young-Gesetzen und dem Finanzprogramm hergestellte Verbindung für zweckmäßig halte. Allerdings sei die Einigung über das Finanzprogramm für die Demokraten nicht die unbedingte Voraussetzung für die Zustimmung zum Young-Plan. Wenn die Zentrumsfraktion an der Verbindung beider Fragenkomplexe nicht festhalte, werde auch die Demokratische Fraktion davon abgehen.

Der Abgeordnete Leicht erklärte, daß das Schicksal des Finanzprogramms die Haltung seiner Fraktion zu den Gesetzen des Haager Schlußprotokolls sehr wesentlich beeinflusse.

Der Reichskanzler stellte sodann die einzelnen Gesetze des Finanzprogramms zur Erörterung:

1.

Entwurf einer Ergänzung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes.

Der Abgeordnete Leicht hielt den bekannten Widerspruch der Bayerischen Volkspartei gegen die Biersteuererhöhung aufrecht.

Der Abgeordnete Reinhold stimmte dem Regierungsentwurf grundsätzlich zu, regte aber einen stärkeren Schutz gegen die Abwälzung der Steuer auf den Verbrauch an (Art. VI des Entwurfs).

Der Abgeordnete Zapf erklärte sich mit dem Gesetz grundsätzlich einverstanden.

Der Abgeordnete Wels erklärte, daß seine Fraktion dem Gesetz nicht grundsätzlich ablehnend gegenüberstehe, daß es aber erhebliche Schwierigkeiten machen werde, die Fraktion geschlossen für den Gesetzentwurf zu gewinnen, wenn eine der Koalitionsparteien (BVP) das Gesetz ablehne5.

5

„Sozialdemokratie zwar in Bayern im Wahlkampf abhängig von Bayerischer Volkspartei, aber grundsätzlich keine Bedenken“, notierte Schäffer (Tagebuch, 8. 3.; Institut für Zeitgeschichte ED 93).

2.

Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen.

Mit der Erhöhung des Benzolzolles waren die Fraktionen grundsätzlich einverstanden. Übereinstimmend wurde erklärt, daß das ergänzende Steuergesetz zur Besteuerung der inneren Erzeugung – vgl. Seite 4 der vorliegenden Begründung – möglichst gleichzeitig mit der Zollerhöhung verabschiedet werden müsse.

3.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabak- und des Zuckersteuergesetzes.

Mit dem Entwurf waren die Fraktionsführer trotz bestehender Gegensätzlichkeiten in Einzelheiten im wesentlichen einverstanden.

4.

Entwurf eines Mineralwassersteuergesetzes.

Gegen die Heranziehung des Mineralwassers zur Besteuerung wurden keine grundsätzlichen Bedenken geäußert.

Der Abgeordnete Hertz erklärte jedoch, daß seine Fraktion dem Gesetzentwurf wohl nur dann werde zustimmen können, wenn gleichzeitig auch der Wein und insbesondere der Schaumwein zur Besteuerung herangezogen werde.

Die Vertreter der übrigen Fraktionen äußerten stärkste Bedenken gegen eine Besteuerung des Weines mit Rücksicht auf die überaus schlechte Lage der Winzer.

Der Abgeordnete Brüning meinte, daß höchstens eine stärkere Heranziehung des Schaumweins zugelassen werden könne.

5.

Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden.

Da erklärt wurde, daß es sich bei diesem Gesetz vorwiegend um die technische Anpassung des Finanzausgleichs an die neuen Steuergesetze handelt, wurde über diesen Gesetzentwurf nicht näher verhandelt.

6.

Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung der Aufbringungsumlage für das Rechnungsjahr 1930.

Gegen diesen Entwurf äußerte der Abgeordnete Scholz lebhafte Bedenken, vor allen Dingen unter Hinweis auf die der Industrie von seiten der Reichsregierung früher gemachten schriftlichen Zusagen über die Rückgabe des Reservefonds der Bank für Industrieobligationen.

Der Abgeordnete Hertz erkannte den Standpunkt der Deutschen Volkspartei nicht als berechtigt an.

Der Abgeordnete Reinhold schloß sich den Bedenken des Abgeordneten Scholz im wesentlichen an6.

6

Die Diskussion der drei Abgeordneten nahm folgenden Verlauf: „Scholz: Lebhafte Bedenken gegen die Aufrechterhaltung der Industriebelastung. Das Bestehenbleiben bedeutet alles andere als eine Entlastung der Wirtschaft. Die Entnahme aus dem Reservefonds hat auch etwas Bedenkliches. Reinhold hat auch schärfste Bedenken gegen das Wesen der Anrechnung. Moldenhauer: Dieser Weg sollte ein Opfer des Besitzes darstellen, ohne die laufenden Steuern zu erhöhen. Hertz: Wir glauben, daß die Absichten der Verfasser des Young-Planes für die innerdeutsche Gesetzgebung nicht maßgebend sein können. Sie sind auch anderer Ansicht hinsichtlich der rechtlichen Natur des Reservefonds. Wir wissen, daß frühere Regierungen so etwas zugesagt haben (gemeint ist die Zusage, daß der Reservefonds der Bank der Industrie, die ihn aufgebracht hat, gehört). Es steht aber im Widerspruch zu § 20 des Aufbringungsgesetzes. Als Ausgleich gehen uns die Vorschläge der Regierung nicht weit genug. Neben den Verbrauchsbelastungen erscheint uns die Minderung der Steuerlast gegenüber den Unternehmungen nicht zu vertreten zu sein. Die Erhöhung der Einkommensteuer erscheint uns zweckmäßiger. Wir haben aber starke Bedenken gegen die Ermäßigung für dieses und nächstes Jahr, und es bleibt nur die Inanspruchnahme des Reservefonds. Reinhold: Materiell gehörte das Vermögen des Reservefonds der Industrie“ (Tagebuch Schäffers, 8. 3.; Institut für Zeitgeschichte ED 93). – Der RdI protestierte am gleichen Tag beim RK gegen die Heranziehung des Reservefonds unter Hinweis auf einen Schriftwechsel mit dem RWiMin. im April und Mai 1927 (8.3.30; R 43 I /2363 , Bl. 158-162, hier: Bl. 158-162).

7.

Entwurf eines Gesetzes zur Senkung der Einkommensteuer.

Die Aussprache wurde mit der Erörterung der Art. II und Art. III des Gesetzes zur Vorbereitung der Finanzreform verbunden.

Der Abgeordnete Scholz bemängelte an dem Ausgabensenkungsprogramm, daß es nicht weit genug gehe, insbesondere daß es hinter dem Finanzprogramm der Reichsregierung vom 9. Dezember 1929 zurückbleibe. Er erklärte, darauf bestehen zu müssen, daß an dem Einbau eines beweglichen Faktors in das Gemeindesteuersystem festgehalten werde, sowie ferner, daß eine Senkung der Realsteuern gesetzlich vorgesehen werden müsse.

Der Abgeordnete Hertz nahm einen entgegengesetzten Standpunkt ein. Er wandte sich grundsätzlich gegen die Festlegung eines Steuersenkungsprogramms in gesetzlicher Form. Er bestritt, daß die Finanzen des Reichs und auch die Kassenlage bereits soweit saniert seien, daß man schon jetzt weitgehende Steuersenkungspläne festlegen könne.

Staatssekretär Dr. Schäffer machte eingehende Darlegungen zum Gesamtkassenplan des Reichsfinanzministeriums für das Rechnungsjahr 1930/31, um darzutun, daß gegen das Regierungsprogramm zur Steuersenkung im Jahre 1931 keine Bedenken erhoben werden können.

Der Abgeordnete Reinhold erklärte, daß das Senkungsprogramm integrierender Bestandteil des Gesamtprogramms sei und daß seine Fraktion die Zustimmung zu den Einzelsteuergesetzen nur dann aufrechterhalten könne, wenn auch das Senkungsprogramm festgelegt würde. Auch er vermißte, ebenso wie der Abgeordnete Scholz, einen gesetzlichen Zwang zur Senkung der Realsteuern7.

7

Nach Reinhold ergriff zunächst der RFM das Wort: „Zweijähriger Etat ist richtig und wichtig, läßt sich aber nicht so rasch verwirklichen. Es muß aber weites Ziel sein. Zwei große Sicherungen sind aber in unserem Programm enthalten. Psychologische Gründe für Einkommensteuergesetz (d. h. für die gesetzliche Festlegung der Senkung 1931). Das Fehlen des beweglichen Faktors im Gesetz bedeutet nicht, daß dieser Punkt ausgeschaltet ist. Er gehört im Zusammenhang mit der Gewerbesteuer. Gegen eine Hereinnahme in das Programm hätte ich nichts. Zarden: Über die Lohnsteuererstattung und deren beabsichtigten Fortfall. Gerade wer wünscht, daß die veranlagte Steuer rasch und gründlich erhoben wird, muß die Technik der Erstattung ablehnen. Scholz einverstanden mit den grundsätzlichen Auffassungen des Finanzministers. Hertz hat möglicherweise recht (mit seinem Pessimismus). Es kann so sein, es kann auch anders sein. Dann müßte man aber schon im Jahre 1930 höhere Steuern ansetzen. Wir verlangen, daß gesetzgeberische Maßnahmen getroffen werden, welche die unbedingt notwendige Sparsamkeit garantieren. Diese für 1931 geforderte Senkung ist der stärkste Damm gegen eine zügellose Ausgabenwirtschaft. Ob der Damm halten wird, vermag kein Mensch zu sagen. Der Zweck ist die Festhaltung oder Senkung der Ausgaben. Für diese wollen wir vor allem eine Garantie. Uns genügt diese gesetzliche Festlegung nicht. Wir verlangen den beweglichen Faktor, die Senkung der Gewerbesteuern. Die Gewerbesteuer trifft gerade die Wirtschaft am stärksten. Auch dieses (die Einführung des beweglichen Faktors bei der Gewerbesteuer) soll festgelegt werden. Grundsätzlich einverstanden, aber erweitert durch die Gewerbesteuer“ (Tagebuch Schäffers, 8. 3.; Institut für Zeitgeschichte ED 93).

Der Abgeordnete Brüning stellte sich grundsätzlich auf den Boden des Steuersenkungsprogramms der Regierung. Die Fassung des Art. II des Gesetzes zur Vorbereitung der Finanzreform (Novelle zum Gesetz über Beschränkung der Einnahmen aus der Lohnsteuer) erklärte er für unzulänglich.

[1558] Der Abgeordnete Leicht näherte sich in seinen Darlegungen den Ausführungen des Abgeordneten Hertz8.

8

Leicht: Man kann (Steuer-)Senkungen vornehmen, wenn man weiß, daß wirklich die Beträge zur Verfügung stehen. Die Schwierigkeit liegt bei der Frage, welche Ausgaben gesenkt werden können. Reinhold wünscht schärfere Fassung des § 2. Hertz: Kreditierungen und Mobilisierungen sind optimistisch. Drei Gefahren der Ausgabenseite: 1. Krisenfürsorge; 2. ALV; 3. Kriegsbeschädigte. Bei der Senkung der Lohnsteuer ist die Knappschaftsversicherung und die Invalidenversicherung ungedeckt. Leicht: Das Sparsamkeitsprogramm muß vorliegen, ehe man die Steuersenkungen beschließt. Horlacher: Ich bin durchaus der Auffassung, daß die Schätzungen bei der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer zu hoch sind. Der spätere Finanzausgleich ist ganz ungewiß“ (Tagebuch Schäffers, 8. 3.; Institut für Zeitgeschichte ED 93).

Der Reichskanzler erklärte, daß die Reichsregierung an ihren Vorschlägen festhalte. Er stellte auf Grund der Aussprache fest, daß die Fraktionen mit den Gesetzen zur Deckung des Finanzbedarfs für das Rechnungsjahr 1930/31 trotz abweichender Auffassungen in den Einzelheiten im wesentlichen einverstanden waren, daß aber hinsichtlich des Steuersenkungsprogramms starke, nicht ohne weiteres überbrückbare Gegensätzlichkeiten vorhanden sind.

[8.]

Reform der Arbeitslosenversicherung gemäß Art. I des Gesetzes zur Vorbereitung der Finanzreform.

Die Aussprache über diesen Gesetzentwurf ergab, daß eine Einigung der Fraktionen hierüber noch sehr großen Schwierigkeiten begegnet9.

9

Die Aussprache nahm – nach Schäffers Aufzeichnungen – den folgenden Verlauf: „Scholz: Eine Finanzreform muß selbstverständlich bei der Ausgabensenkung anfangen. Eine der stärksten Möglichkeiten und Notwendigkeiten gerade auf diesem Gebiet. Wenn wir auf diesem (von Sozialdemokraten und Zentrum) gewünschten Weg mitmachen, sind wir davon überzeugt, daß von einem ernstlichen Reformwillen mit dem Ziele der Senkung keine Rede sein kann. Die hier angestrebte Regelung scheint für meine Fraktion unmöglich. Über den Verkauf von 150 Millionen (Reichsbahnvorzugsaktien) hinaus sollen nur 100 Millionen gegeben werden. Wir legen auf die innere Senkung der ALV Wert, welche durch die Erhöhung der Beiträge vereitelt wird. Bei dieser Regelung wird auch jeder Wille der Reichsanstalt im Keime erstickt. Kanzler: Es findet eine genaue Durchprüfung durch den Reichssparkommissar statt. Wissell: Die Frage der Ausgleichskasse. Keine Frage der Ersparnis, sondern eine rein politische Frage. Die Ersparnismöglichkeiten werden überschätzt. Wissell legt die Wirkungen der Novelle der ALV dar. Moldenhauer: Der Zwang zu höheren Beiträgen drückt auf die Beteiligten zu einer Reform. Auch das Streben der Regierung drückt dahin. Jeder verantwortliche Finanzminister muß dahin wirken. Reichskanzler Auch hier starke Gegensätze. Bei den Deckungsvorlagen wesentlich technische Bedenken. Bei der Biersteuer etwas größere Bedenken, noch größere bei der Steuersenkung und bei der Lohnerstattung und der ALV. Brüning: Lohnsteuersenkung bietet uns keine Möglichkeit zur Deckung der Körperschaftsversicherung. – Die Debatte über das Deckungsprogramm wird auf Montag (10. 3.) vertagt. – Reichskanzler Eine Annahme des Planes in dritter Lesung mit schwacher Mehrheit würde den Druck auf den RPräs. zur Beschaffung eines Volksentscheides den stärksten Eindruck machen (soll wohl heißen ‚sehr erhöhen‘). Meyer: Ich kann für meine Fraktion nicht zusagen, daß wir ‚ja‘ stimmen, wenn sich eine große Regierungspartei der Abstimmung enthält. Moldenhauer warnt vor der Gefahr einer Ablehnung des Young-Planes durch Stimmenthaltung. Außer den außenpolitischen Folgen gibt es auch schwere finanzpolitische Folgen. Ich lehne jede Verantwortung für diesen Fall ab. Meyer: Dann müssen wir heute morgen weiter verhandeln oder die Abstimmung (über den Young-Plan) bis Montag vertagen. Zapf: Welche Wirkung macht das auf das besetzte Gebiet, wenn wir den Young-Plan verschieben müssen, weil wir uns über die Steuern nicht einig geworden sind. Brüning: Wir sind durchaus zu Verhandlungen heute, morgen und übermorgen bereit. Die Verantwortlichkeit trifft die Volkspartei, die ihren Minister im Stich läßt. Breitscheid: Wir wollen heute und morgen debattieren. Ich sehe die Gefahr eines Scheiterns des Young-Planes sehr groß. Kanzler: Ich bin zu jeder Stunde verhandlungsbereit. An der Regierung liegt es nicht. – Fortsetzung um 4 Uhr am Sonntag (9. 3.) nachmittags“ (Tagebuch Schäffers, 8. 3.; Institut für Zeitgeschichte ED 93).

[1559] Insbesondere erklärten die Vertreter der Deutschen Volkspartei mit teilweiser Unterstützung der Vertreter der Demokratischen Fraktion, daß sie auf eine stärkere Betonung des Gedankens der Reform der Arbeitslosenversicherung ausschlaggebendes Gewicht legen müssen. Mit dieser Auffassung begegneten sie starkem Widerspruch von seiten der Vertreter der Sozialdemokratischen Fraktion.

Da mithin festgestellt werden mußte, daß eine Einigung der Fraktionen auf das Gesamtprogramm der Reichsregierung nicht erreicht sei, wurde weiterhin die Frage des weiteren taktischen Vorgehens besprochen.

Der Reichskanzler erklärte sich auf Anregung der Fraktionsführer bereit, die Besprechung über das Finanzprogramm fortzusetzen. Er ließ jedoch keinen Zweifel daran, daß die Reichsregierung unter allen Umständen daran festhalte, daß die dritte Lesung über die Young-Plan-Gesetze spätestens am Mittwoch, den 13. März vor sich gehen müsse. Mit einer Verschiebung der Schlußabstimmung zur zweiten Lesung auf Dienstag, den 12. März erklärte der Reichskanzler sich äußerstenfalls abfinden zu wollen10.

10

Die Abstimmung nach der 2. Lesung fand am 11. 3. statt.

Termin zur Fortsetzung der Aussprache über das Finanzprogramm wurde auf Sonntag, den 10. März nachmittags 4 Uhr vereinbart11.

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Richtig muß es heißen: „9. März“; siehe Dok. Nr. 470 und o. Anm. 9.

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