1.222.2 (mu22p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Einspruch gegen eine Rede des bayerischen Ministerpräsidenten.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Einspruch gegen eine Rede des bayerischen Ministerpräsidenten.

Der Reichsminister der Justiz wies darauf hin, daß der Bayerische Ministerpräsident Dr. Held nach einer im „Tag“ vom 16. März 1930 Nr. 65 erschienenen Mitteilung auf einer Versammlung der Bayerischen Volkspartei in München an der Haltung der Reichsregierung außergewöhnlich scharfe Kritik geübt habe. Dr. Held habe sich zu dem Vorwurf hinreißen lassen, daß das Verfahren der Reichsregierung bei der Unterzeichnung des Young-Plans einem strafrechtlich zu ahndenden Betrugsversuch gleichzuerachten sei. Der Reichsminister der Justiz hielt es für unbedingt geboten, den Sachverhalt amtlich aufzuklären.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er selbst von dieser Kritik Dr. Helds an der Reichsregierung noch nichts gelesen habe. Er werde aber selbstverständlich eine sofortige Prüfung der Angelegenheit veranlassen.

Der Reichspostminister bemerkte noch, daß auch ihm bisher von dem in Frage kommenden Zeitungsartikel noch nichts bekannt sei. Er könne aber schon jetzt bemerken, daß Dr. Held zu Erklärungen der in dem Zeitungsartikel wiedergegebenen Art von der Bayerischen Volkspartei kein Mandat gehabt habe. Wenn Dr. Held die ihm in den Mund gelegten Äußerungen daher tatsächlich gemacht habe, so habe er hierbei lediglich auf eigene und persönliche Verantwortung gehandelt1.

1

Der „Tag“ hatte einen entstellenden Bericht gegeben, wie die Erkundigungen des Vertreters der RReg. München ergaben. Daraufhin erfolgte ein Dementi durch WTB (18.3.30; R 43 I /2225 , Bl. 148 f., hier: Bl. 148 f.).

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