1.56.1 (mu22p): [Kapitalabfindung der Kriegsbeschädigten.]

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RTF

[Kapitalabfindung der Kriegsbeschädigten.]

Der Reichsarbeitsminister führte aus, infolge der Tatsache, daß die Zahl der Kriegsbeschädigten erheblich angewachsen sei, sei für das Etatsjahr 1929 mit Mehrausgaben in Höhe von 50–60 Millionen M im Haushalt der Versorgung der Kriegsopfer zu rechnen. Das Reichsfinanzministerium überweise nur noch das Monatszwölftel des Etatansatzes, mit dem das Reichsarbeitsministerium nicht auskommen könne1. Zwar habe das Reichsfinanzministerium in letzter Zeit 4½ Millionen M über das Monatszwölftel hinaus zur Verfügung gestellt, aber ausdrücklich vorbehalten, diesen Betrag von den Überweisungen im Januar und Februar 1930 abzuziehen. Aus der Tatsache, daß das Reichsfinanzministerium unzureichende Mittel zur Verfügung stelle, entständen Folgen, die er nicht tragen könne. Es sei vorgekommen, daß Versorgungsämter einen Betrag von 450 M und einen Betrag von 24 M wegen Mangel an Mitteln an die Versorgungsberechtigten nicht hätten auszahlen können.

1

Eine entsprechende Kabinettsvorlage hatte der RArbM bereits am 24. 8. eingebracht (R 43 I /879 , Bl. 439-449, hier: Bl. 439-449).

Der Reichsminister der Finanzen schlage nun vor, auf dem Gebiete der Kannbewilligungen die Kapitalabfindungen an Kriegsbeschädigte einzustellen2. Er, der Reichsarbeitsminister, mache jedoch darauf aufmerksam, daß im Etatentwurf für 1929 ursprünglich 88 Millionen M für Kapitalabfindungen vorgesehen worden seien. Dieser Betrag sei dann schließlich um 25 Millionen M gekürzt worden. Der Reichstag habe jedoch die Entschließung gefaßt, irgendwelche Ersparnisse dieser Position in erster Linie zuzuführen. Es könne also nicht dem Willen des Reichstags entsprechen, wenn jetzt die Zahlung der Kapitalabfindungen eingestellt werde. Er allein könne eine derartige Situation jedenfalls nicht tragen. In der Regierungserklärung sei ausdrücklich auf die Besserung des Loses der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen hingewiesen worden3. Er richte an die hier vertretenen Parteien die Frage, ob sie die Verantwortung für die Einstellung der Kapitalabfindungen übernehmen wollten.

2

Siehe hierzu das Schreiben des RFM an den RArbM, Dok. Nr. 270.

3

RT-Bd. 423, S. 43 .

[1016] Der Reichsminister der Finanzen führte aus, er habe immer betont, daß Rechtsansprüche befriedigt werden müßten4. In den Fällen, in denen kein Rechtsanspruch bestehe, ließen sich jedoch Ersparnisse erzielen5.

4

In dieser Hinsicht hatte sich schon der RFM in einer Kabinettsvorlage vom 27. 8. geäußert (R 43 I /879 , Bl. 450-456, hier: Bl. 450-456).

5

Dahinter gestrichen: „Wenn man das berücksichtigte, werde es wohl trotzdem nötig sein, ungefähr 50 Millionen M für die Versorgung der Kriegsopfer im Wege des Nachtragshaushalts für 1929 bereitzustellen.“

Der Abgeordnete Roßmann (VSPD) führte aus, das Einsetzen zu geringer Beträge in den Haushalt der Kriegsopfer sei darauf zurückzuführen, daß man in den Vorverhandlungen für den Etat 1929 nur mit 775 000 Kriegsbeschädigten gerechnet habe, während die jetzige Zahl sich auf 820 000 belaufe, also um 45 000 größer sei. Es sei natürlich ein unmöglicher Zustand, daß vollstreckbare Rechtsansprüche der Kriegsbeschädigten nicht befriedigt würden, weil kein Geld vorhanden sei. Dieser Zustand sei als Staatsbankerott zu bezeichnen. Wenn kein Geld für die Kriegsbeschädigten zur Verfügung stehe, müßten alle Zahlungen gekürzt bzw. eingestellt werden. Das Vertrauen der Kriegsbeschädigten zu der Reichsregierung werde jetzt sicherlich schwer erschüttert sein.

Was nun die Kapitalabfindungen anlange, so gehe der Wille des Reichstags dahin, daß 63 Millionen M den Kriegsbeschädigten als Kapitalabfindungen gegeben würden. Es sei unmöglich, die Zahlung dieser Abfindungen jetzt einzustellen. In der Hoffnung auf Auszahlung der Kapitalabfindungen hätten die Kriegsbeschädigten vielfach Wohnungsbauten bereits begonnen. Sie müßten in die größten Schwierigkeiten geraten, wenn die Zahlung der Abfindung jetzt eingestellt werde. Er bitte nachzudenken, wie Abhilfe geschaffen werden könne.

Der Abgeordnete Sparrer (Dem. Pt.) betonte, er sei als Vorsitzender des Kriegsbeschädigten-Ausschusses bestürmt worden, den Ausschuß jetzt zusammenzuberufen, um zu der Frage der Kapitalabfindungen Stellung zu nehmen6. Die Kriegsbeschädigten verdienten ganz besondere Rücksichtnahme. In den Nachtragshaushalt 1929 müßten mindestens die Mittel eingesetzt werden, die notwendig seien, um ihre Rechtsansprüche zu befriedigen. Es sei unmöglich, den für Kapitalabfindungen vorgesehenen Betrag von 63 Millionen M zu kürzen.

6

Der Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegshinterbliebenen hatte sich an den RK, den RFM, den RArbM sowie an den Haushalts- und an den 17. Ausschuß des RT gewandt, da aus Bescheiden hervorgehe, daß die Mittel für die Kriegsbeschädigten zu stark gekürzt seien und die RReg. voraussehbare Fehlbeträge nicht berücksichtigt habe. Der Mehrbedarf an Renten und Versorgungsgebühren werde aus den Mitteln für die Kapitalabfindung gedeckt. „Eine solche Maßnahme wirkt sich in der jetzigen Jahreszeit, in der die Bautätigkeit besonders belebt ist und im Interesse der Minderung der Ausgaben der ALV auch beleben muß, geradezu katastrophal aus. Die Siedler geraten in Wechselschulden und Zwangsvollstreckungen, die Bauunternehmer können vielfach Zahlungen nicht erhalten, was wiederum zu einer Verteuerung beiträgt, die letzten Endes auf den Versorgungsberechtigten, dem gerade in der Ansiedlung vom Reich mit allen Mitteln geholfen werden soll, abgeladen wird. Der soziale Zweck der Kapitalabfindung wird dadurch ins Gegenteil verkehrt.“ Unter Hinweis auf die Regierungserklärung und auf die unveränderte Lage der Versorgungsberechtigten hatte der Reichsbund eine Rentenerhöhung für den Haushalt des Jahres 1930 und Wiedereinsetzung der 1929 verlorengegangenen Mittel gefordert (29. 8.; R 43 I /709 , Bl. 7-11, hier: Bl. 7-11).

Staatssekretär Dr. Popitz betonte, es handele sich um zwei ganz verschiedene Dinge, die bisher nicht genügend getrennt worden seien:

[1017] a) Es seien im Jahre 1929 mehr Renten bewilligt worden, als den Etatschätzungen zugrunde gelegt worden seien. Alle diese Renten müßten natürlich ausgezahlt werden, andernfalls liege in der Tat eine Art Staatsbankerott vor.

b) Außerdem gebe es aber noch die sogenannten Kannbewilligungen. Unter den Kannbewilligungen sei am größten der Betrag von 63 Millionen M für Kapitalabfindungen an Kriegsbeschädigte. Soweit Bescheide über Kapitalabfindungen erteilt worden seien, hätten die Kriegsbeschädigten einen Rechtsanspruch auf Auszahlung. Es entstehe jedoch die Frage, ob nicht künftighin einstweilen von Erteilung von Bescheiden abgesehen werden könne.

Einen Mehrbetrag von 50 Millionen M für die Versorgung der Kriegsopfer könne man durch die Einstellung der Kapitalabfindungen nicht einsparen. Das Reichsfinanzministerium sei bereit, für die Versorgung der Kriegsopfer einen Betrag von 20 Millionen M in den Nachtragshaushalt 1929 einzusetzen. Dieser Betrag sei bei der jetzigen Etats- und Kassenlage schon nicht gering. Bescheide und Zwischenbescheide werde das Reichsfinanzministerium stets als verbindlich anerkennen.

Der Abgeordnete Dr. Zapf (DVP) bezeichnete die Steigerung der Zahl der Kriegsbeschädigten als auffallend. Er warf die Frage auf, woher der Betrag von 50–60 Millionen M kommen sollte, von dem der Reichsarbeitsminister gesprochen habe. Unbedingt müsse es vermieden werden, daß Renten in Höhe von 24 M nicht ausgezahlt würden. Durch Nichtauszahlung derartiger Beträge werde das Ansehen des Reiches aufs Schwerste erschüttert. Man könne die hier zur Rede stehende Frage nicht beurteilen, wenn man nicht einen allgemeinen Überblick über den Nachtragshaushalt für 1929 erhalte.

Der Reichskanzler führte aus, daß infolge zu hoher Schätzung der Steuereinnahmen für 1929, welche die Parteien verlangt hätten, 150 Millionen M geringere Einnahmen entständen, als veranschlagt worden seien. Auf der anderen Seite entstünden 150 Millionen M zwangsläufige Mehrausgaben z. B. durch das belgische Markabkommen, Besatzungskosten nach den Haager Vereinbarungen usw. Es sei schließlich noch aus dem Jahre 1928 ein Defizit in Höhe von 154,4 Millionen zu decken. Die Ersparnisse aus dem Young-Plan für 1929 würden also durch diese erwähnten Beträge schon fast restlos aufgebraucht werden.

Der Abgeordnete Thiel (DVP) führte aus, die Kriegsopfer hätten vielfach den Eindruck, als ob die Reichsregierung nicht den guten Willen habe, ihnen zu helfen. Er betonte ferner die Notwendigkeit, klarzustellen, daß auch Zwischenbescheide rechtsverbindliche Bescheide seien.

Der Abgeordnete Leicht (Bayerische Volkspartei) erklärte, es müsse einen großen Teil der Öffentlichkeit verbittern, wenn er jetzt lese, daß die Einkommensteuer in den höchsten Stufen gesenkt werden solle, wenn auf der anderen Seite vielleicht Rechtsansprüche der Kriegsbeschädigten nicht befriedigt werden könnten. Die Rechtsansprüche müßten unbedingt befriedigt werden. Auch die Erziehungsbeihilfen könnten kaum gedrosselt werden. Andererseits werde Sparsamkeit dringend notwendig sein. Vielleicht könne also die Zahlung von Kapitalabfindungen an Kriegsbeschädigte vorläufig eingestellt werden.

[1018] Der Reichsarbeitsminister erklärte, er nehme mit Dank von der Bereitwilligkeit des Reichsministers der Finanzen Kenntnis, einen Betrag von 20 Millionen M für die Versorgung der Kriegsopfer in den Nachtragshaushalt 1929 einzusetzen. Dieser Betrag werde jedoch nicht ausreichen. Er könne an Kapitalabfindungen unmöglich den Betrag von 30 Millionen M sparen. Von dem für Kapitalabfindungen vorgesehenen Betrag von 63 Millionen M habe er bis

zum 31. August ausgegeben:

27 390 000 M

dazu kämen: der Betrag für das Saargebiet,

1 500 000 M

Zahlungsverpflichtungen durch Bescheide der Hauptversorgungsämter,

8 453 000 M

moralische Verpflichtungen

14 245 000 M.

Nicht verfügt sei bisher über einen Betrag von

11 412 000 M.

Einige Kriegsbeschädigte hätten bereits in der Hoffnung auf Gewährung von Kapitalabfindungen den Bau von Wohnungen begonnen. Da sie jetzt die Abfindung nicht erhielten, drohe Zwangsversteigerung. Der Kriegsbeschädigte mache keinen Unterschied zwischen bindendem Bescheid und moralischer Verpflichtung. Statt eines Ausbaus der Kriegsbeschädigtenfürsorge sei bis jetzt nur ein Abbau erfolgt.

Der Abgeordnete Gerig (Zentrum) erklärte, sich im wesentlichen den Ausführungen des Abgeordneten Leicht anschließen zu können. Auch nach seiner Ansicht müßten Rechtsansprüche unbedingt befriedigt werden. Vielleicht sei es jedoch möglich, bei den Kapitalabfindungen noch etwas zu sparen.

Der Abgeordnete Dr. Zapf (DVP) führte aus, daß nach den bisherigen Erklärungen des Reichsarbeitsministers der vom Reichsminister der Finanzen zugesagte Betrag von 20 Millionen M für den Nachtragshaushalt nicht ausreichen werde. Es könne sehr zweifelhaft sein, ob nicht doch der Betrag von rund 14 Millionen M, auf den nach den Ausführungen des Reichsarbeitsministers moralische Ansprüche beständen, gespart werden könne. Ferner könne sicherlich der Betrag von rund 11 Millionen gespart werden, über den noch nicht verfügt worden sei.

Der Abgeordnete Bernhard (Demokratische Partei) machte darauf aufmerksam, daß aus den moralischen Verpflichtungen im Laufe des Etatsjahres noch rechtliche entstehen könnten. Der Betrag von 14 Millionen M werde deshalb wohl größtenteils zur Verfügung gestellt werden müssen.

Im übrigen bezeichnete er es als unmöglich, gerade bei den Kriegsbeschädigten zu sparen.

Auf die Frage des Abgeordneten Gerig (Zentrum), welche Beträge in früheren Etats für Kapitalabfindungen eingesetzt worden seien, erwiderte der Reichsarbeitsminister

1924

15 Mio M

1927

70 Mio M

1925

50 Mio M7

1928

90 Mio M

1926

30 Mio M

1929

63 Mio M.

7

Zur Summe von 25 Mio RM für Kapitalabfindung war ein einmaliger Beitrag von weiteren 25 Mio RM gekommen (Vorlage des RFM vom 27. 8.; R 43 I /879 , Bl. 450-456, hier: Bl. 450-456).

[1019] Der Abgeordnete Roßmann (VSPD) führte aus, daß in den letzten 2 Jahren Kapitalabfindungen nur zur Schaffung neuen Wohnungsraums bewilligt worden seien. Es sei deshalb auch wirtschaftlich sehr bedauerlich, wenn die Zahlung der Kapitalabfindungen gesperrt werde.

Der Abgeordnete Leicht (Bayerische Volkspartei) wies auf die schwierige taktische Lage hin, wenn die Opposition nunmehr agitatorische Anträge auf diesem Gebiete stelle und z. B. die Weiterzahlung von Kapitalabfindungen verlange.

Der Abgeordnete Sparrer (Demokratische Partei) schloß sich diesen Ausführungen an.

Der Abgeordnete Dr. Hertz (VSPD) erklärte, daß die finanzpolitische Seite der Angelegenheit gewiß bedeutsam sei. Hier sei jedoch die allgemeinpolitische Seite noch wichtiger. Es müsse unbedingt versucht werden, den Betrag von 50 Mio M für die Versorgung der Kriegsopfer in den Nachtragshaushalt 1929 einzusetzen.

Der Abgeordnete Bernhard (Demokratische Partei) schloß sich dieser Auffassung des Abgeordneten Dr. Hertz an und erklärte, daß die Demokratische Fraktion diese Auffassung sicherlich teilen werde.

Der Abgeordnete Leicht (Bayerische Volkspartei) führte aus, er sehe unter diesen Umständen kaum die Möglichkeit, seine Zustimmung zur Einsetzung des erwähnten Betrages von 50 Millionen M in den Nachtragshaushalt 1929 zu versagen. Vielleicht aber könne doch noch einmal geprüft werden, ob nicht ein Betrag von 40 Mio M ausreiche.

Der Abgeordnete Dr. Brüning (Zentrum) schloß sich den Ausführungen des Abgeordneten Leicht an. Er richtete im übrigen die Frage an den Reichsarbeitsminister, ob durch die Einsetzung des Betrages von 50 Mio Mark für die Versorgung der Kriegsopfer in den Nachtragshaushalt 1929 der Gestaltung des Haushalts für 1930 vorgegriffen werde.

Der Abgeordnete Dr. Zapf (DVP) erklärte, seine Fraktion noch nicht festlegen zu können.

Der Reichsarbeitsminister erwiderte auf die Frage des Abgeordneten Dr. Brüning, daß er die Einsetzung eines Betrages von 90 Mio M für Kapitalabfindungen für den Haushalt 1930 beantragen wolle. Er wisse jetzt natürlich noch nicht, ob das Kabinett diese Einsetzung bewilligen werde.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Vertreter fast aller anwesenden Parteien die Einsetzung eines Betrages von 40–50 Millionen M für die Versorgung der Kriegsopfer in den Nachtragshaushalt 1929 wünschten. Auf Wunsch der anwesenden Abgeordneten erklärte er sich bereit, die Frage der produktiven Erwerbslosenfürsorge nicht mehr zu erörtern, sondern zur Erörterung dieser Frage zu einer Besprechung am Mittwoch, dem 9. Oktober, 5 Uhr nachmittags einzuladen8.

8

Die Sitzung wurde abgesetzt (Pünder an Perlitius, 7. 10.; R 43 I /2036 , Bl. 336, hier: Bl. 336), nachdem der Abg. Perlitius dem RK geschrieben hatte: „Da mit der Behandlung der vom Herrn RArbM geforderten Mehrausgaben für die wertschaffende Arbeitslosenfürsorge auch die Frage der Deckung dieser Ausgaben durch neue Mittel erörtert werden muß, bin ich der Ansicht, daß eine Zustimmung zu den geforderten Mehrausgaben nur mit Genehmigung der Gesamtfraktion für uns möglich erscheint. – Wir sind der Ansicht, daß diese Frage zunächst einmal im Kabinett entschieden werden müsse, bevor eine Möglichkeit der Stellungnahme für eine Fraktion gegeben ist“ (5. 10.; R 43 I /2036 , Bl. 335, hier: Bl. 335).

Die Besprechung wurde hierauf geschlossen.

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